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   AG Steinfurt, 12.10.2011 - 4 C 168/10   

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https://dejure.org/2011,20403
AG Steinfurt, 12.10.2011 - 4 C 168/10 (https://dejure.org/2011,20403)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 12.10.2011 - 4 C 168/10 (https://dejure.org/2011,20403)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 4 C 168/10 (https://dejure.org/2011,20403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es liegt ein einheitlicher Kaufvertrag bzgl. Hardware und Standardsoftware vor bei Veräußerung eines Notebooks mit bereits aufgespielter Standardsoftware; Vorliegen eines einheitlichen Kaufvertrags bzgl. Hardware und Standardsoftware bei Veräußerung eines Notebooks mit ...

  • RA Kotz

    Rückabwicklung Kaufvertrag über Notebook - Wertersatzanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433; BGB § 434; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440
    Es liegt ein einheitlicher Kaufvertrag bzgl. Hardware und Standardsoftware vor bei Veräußerung eines Notebooks mit bereits aufgespielter Standardsoftware; Vorliegen eines einheitlichen Kaufvertrags bzgl. Hardware und Standardsoftware bei Veräußerung eines Notebooks mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei fehlerhafter Standardsoftware möglich

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89

    Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug

    Auszug aus AG Steinfurt, 12.10.2011 - 4 C 168/10
    Ob eine einheitliche Kaufsache vorliegt, richtet sich nicht nach dem Parteiwillen, sondern danach ob es sich um eine technisch oder nach der Verkehrsanschauung unteilbare Leistung handelt (vgl. BGH WM 1990, 987-993, zitiert nach juris Rn. 32).
  • AG Hildesheim, 11.03.2008 - 43 C 192/07

    Abschreibungszeit; Anrechnung; Bemessung; Berechenbarkeit; Berechnung; Computer;

    Auszug aus AG Steinfurt, 12.10.2011 - 4 C 168/10
    Diese sind durch Schätzung der zeitratierlich linearen Wertminderung des Notebooks zu ermitteln (§ 287 Abs. 2 ZPO; vgl. AG Hildesheim, Urteil v. 11.03.2008, Az. 43 C 192/07, zitiert nach juris Rn. 17 ff.).
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