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   BVerwG, 26.01.1979 - IV C 17.76   

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https://dejure.org/1979,1445
BVerwG, 26.01.1979 - IV C 17.76 (https://dejure.org/1979,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1979 - IV C 17.76 (https://dejure.org/1979,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - IV C 17.76 (https://dejure.org/1979,1445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung einer Beitragspflicht - Vermessung von erschlossenen Grundstücken und Straßenflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1980, 282
  • DÖV 1979, 644
  • BauR 1979, 415
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76
    Die Beitragspflicht wird in diesem Zeitpunkt ihres Entstehens ihrem Umfang nach mit der Folge begrenzt, daß später anfallende Kosten erschließungsbeitragsrechtlich nicht mehr zu Lasten des Beitragspflichtigen gehen (Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54 S. 11 [14 f.] mit weiteren Nachweisen).

    Demgegenüber kann die Revision nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - (BVerwGE 49, 131 ff.) hinweisen, dem zufolge die "endgültige Herstellung im Rechtssinne" erst abgeschlossen ist, "wenn über die technische Herstellung hinaus der Erschließungsbeitrag mit Hilfe der letzten Unternehmerrechnung der Höhe nach ermittelt werden kann" (a.a.O. S. 135).

  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76
    Sind diese - in der Satzung bestimmten - Merkmale erfüllt, so entsteht die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BBauG, sofern bereits die sonstigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht gegeben sind, wie z.B. Gültigkeit der Beitrags-Satzung, insbesondere des Verteilungsmaßstabes (vgl. §§ 131, 132 BBauG), Widmung der Straße für die Öffentlichkeit (vgl. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG), Vorliegen eines Bebauungsplanes oder einer Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde (vgl. § 125 BBauG) (vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [7]).

    Die Durchführung der Vermessung - als notwendiges Element des Grunderwerbs - wirkt sich nur dort auf den Entstehungszeitpunkt der Beitragspflicht aus, wo die Beitragssatzung unter den "Merkmalen der endgültigen Herstellung" (§ 132 Nr. 4 BBauG) auch den Eigentumserwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen aufführt, was nicht gesetzlich geboten, aber zulässig ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [73 f.] und Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [7 f.]).

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 76.73

    Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76
    Was die Vermessung der Straßenflächen einschließlich der durch sie entstehenden Kosten angeht, so hat der Senat in seinem Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 76.73 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 17 S. 1 [2 f.]) darauf hingewiesen, daß der Erschließungsaufwand nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBauG mit den "Kosten für den Erwerb ... der Flächen für die Erschließungsanlagen" nicht nur den Kaufpreis für Erschließungsflächen umfaßt, sondern alle Kosten, die die Gemeinde aufwenden muß, um das Eigentum an der Erschließungsfläche zu erlangen, einschließlich solcher (Neben-)Kosten, die insoweit für die katasteramtliche Vermessung, für die notarielle Beurkundung oder für die Eintragung oder Löschung von Rechten im Grundbuch anfallen.
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76
    Die Durchführung der Vermessung - als notwendiges Element des Grunderwerbs - wirkt sich nur dort auf den Entstehungszeitpunkt der Beitragspflicht aus, wo die Beitragssatzung unter den "Merkmalen der endgültigen Herstellung" (§ 132 Nr. 4 BBauG) auch den Eigentumserwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen aufführt, was nicht gesetzlich geboten, aber zulässig ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [73 f.] und Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [7 f.]).
  • VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121

    Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen

    Daraus ergibt sich auch, dass Kosten, die nicht für die Erneuerung bzw. Verbesserung der abgerechneten Anlage, sondern erst nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht am 4. März 2015 angefallen sind, wie hier die mit Rechnung vom 15. Juli 2015 geltend gemachten Kosten für die Berechnung der Verteilung des Aufwands auf die erschlossenen Grundstücke, nicht dem Ausbauaufwand zugerechnet werden können (vgl. BVerwG, U.v. 26.1.1979 - IV C 17.76 - DÖV 1979, 645; BayVGH, B.v. 26.1.2006 - 6 ZB 03.385 - BayVBl 2006, 471; Matloch/Wiens, a. a. O., Rn. 194; Ruff, ZKF 2013, 252).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 9 B 2.03

    Zurechnung einer Schlussvermessung beim Straßenausbau zum Ausbauprogramm -

    Abgesehen davon, dass die Beschwerde schon nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend einen abstrakten Rechtssatz in dem angefochtenen Urteil aufzeigt, mit dem das Berufungsgericht von einem ebensolchen in der von ihr herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen ist, scheidet eine die Zulassung der Revision begründende Abweichung hier vor allem auch deshalb aus, weil die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung der Straßenvermessung in dem Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 17.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 66 wiederum das Erschließungsbeitragsrecht und nicht, wie hier, das gemeindliche Ausbaubeitragsrecht betreffen.
  • VG Koblenz, 21.06.2004 - 8 K 2422/03

    Ausbaubeiträge in Koblenz-Bisholder verjährt - Anlieger müssen nicht zahlen

    Nach Driehaus (Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 37 Rdnr. 7) entsteht der Ausbaubeitrag der Höhe nach nicht schon mit dem Abschluss der technischen Arbeiten und der Ermittlungsfähigkeit des Aufwands, sondern erst dann, wenn "die Größe der zu berücksichtigenden Grundflächen bestimmbar ist" (andere Ansicht BVerwG, Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 17.76 - zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VG Bremen, 06.02.2006 - 2 K 2905/04

    Keine Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen bei Erweiterung alter Bremer

    Gehört der Grunderwerb nicht zu den Herstellungsmerkmalen, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Beitragspflicht bereits mit der Abrechnungsfähigkeit der Kosten für die technische Herstellung ein (BVerwG, Urteil vom 08.02.1974 - IV C 21.72 in Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15; Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 17.76 in KStZ 1980, S. 52).
  • VG Düsseldorf, 14.12.1999 - 17 K 4066/98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erneuten Vorausleistung auf einen

    Die Durchführung der Vermessung - als notwendiges Element des Grunderwerbs - wirkt sich nämlich dort auf den Entstehungszeitpunkt der Beitragspflicht aus, wo die Beitragssatzung - wie hier in § 7 Abs. 1 lit. a) EBS 1993 - unter den "Merkmalen der endgültigen Herstellung" (§ 132 Nr. 4 BauGB) auch den Eigentumserwerb der Flächen für Erschließungsanlagen aufführt, BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - IV C 17.76 -, in: DÖV 1979, 644 (645).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 3 A 2259/99
    Diese die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1975 - IV C 76.73 - maßgeblich tragende und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1979 - 4 C 17.76 -, BRS 37, Nr. 163, im Ergebnis nochmals bestätigte Erwägung, vgl. dazu auch Senatsbeschluss v. 28. April 1997 - 3 B 116/96 -, wird durch die jüngeren Aussagen zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemeindeeigener Flächen nicht berührt.
  • VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01

    Abgrenzung/ Erschließungs-/Ausbaubeitragsrecht; erstmalige Herstellung;

    Ob dieses Erfordernis uneingeschränkt auch dann zu bejahen ist, wenn kein eigentlicher Eigentumserwerb erfolgt, sondern die Flächen- wie im vorliegenden Fall - aus dem Gemeindeeigentum bereitgestellt werden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 17.76, DÖV 1979, S. 644), kann genau so dahinstehen wie die zwischen den Beteiligten heftig umstrittene und stets im Zusammenhang gesehene Frage, ab wann der ...weg als eine zum Anbau bestimmte Straße anzusehen ist und ab wann erstmalig ein Bauprogramm im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 2 EBS 1992 vorgelegen hat.
  • VG Hannover, 19.10.2022 - 4 A 4876/20

    Anordnung von Gebäuden; Außenbereich; Bebaubarkeit; Berechnung; Durchfahrt;

    Gemeinden sind nicht gehindert, die Größe der erschlossenen Grundstücke selbst zu ermitteln oder mit der Vermessung einen Vermessungsingenieur zu beauftragen (so im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 17.76 -, Rn. 14, juris; für das Straßenausbaubeitragsrecht: VGH München, Beschl. v. 08.03.2001 - 6 ZB 98.1787 -, Rn. 8, juris).
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