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   BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88   

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BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88 (https://dejure.org/1991,593)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1991 - 4 C 17.88 (https://dejure.org/1991,593)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 (https://dejure.org/1991,593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Lagerhalle - Baugenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 402
  • DÖV 1992, 638
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
    Denn schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats läßt sich aus dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes ein Anspruch auf eine - begrenzte - Erweiterung des Bestehenden nur herleiten, wenn die zeitgemäßfunktionsgerechte Nutzung des Vorhandenen dies erfordert (Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362 = Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 41).

    Die Rechtsauffassung der Vorinstanzen steht mit der des Senats im Einklang; die gerügte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 17. Januar 1986 (a.a.O.) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
    Dies sind alle diejenigen Betriebseinheiten, die erforderlich sind, um den eigentlichen Betriebszweck zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 71.82 - BVerwGE 69, 351 ).

    Vielmehr genügt es, daß sie in rechtserheblicher Weise berührt sein können, daß also die Änderung Anlaß zu einer erneuten Prüfung der Genehmigungsfrage gibt (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 = NJW 1978, 64 ; Urteil vom 6. Juli 1984, a.a.O. S. 358).

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
    Ob diese Typisierungslehre Ausnahmen zuläßt - diese Frage hat der Senat in seinem Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 4 B 242.88 - (Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 14) offengelassen (vgl. aber schon Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = DVBl. 1971, 759) - oder ob die immssionsschutzrechtliche Typisierung die bauplanungsrechtliche Beurteilung nicht bindet, sondern nur gewichtige Anhaltspunkte für sie enthält - wofür insbesondere die Neufassung des § 15 Abs. 3 BauNVO i.d.F. vom 27. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) spricht (vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 6. Auflage 1990, § 15 Rdnr. 33; Gaentzsch, BauNVO 1990, § 15 Anm. 6) -, kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
    Vielmehr genügt es, daß sie in rechtserheblicher Weise berührt sein können, daß also die Änderung Anlaß zu einer erneuten Prüfung der Genehmigungsfrage gibt (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2 = NJW 1978, 64 ; Urteil vom 6. Juli 1984, a.a.O. S. 358).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
    Daß die Befreiung dem Gemeinwohl nur irgendwie nützlich oder dienlich ist, reicht aber nicht aus; es muß zur Wahrnehmung des jeweiligen öffentlichen Interesses vernünftigerweise geboten sein, mit Hilfe der Befreiung das Vorhaben zu verwirklichen (vgl. Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 = Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 16).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 4 B 242.88

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Transportbetonwerkes -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
    Ob diese Typisierungslehre Ausnahmen zuläßt - diese Frage hat der Senat in seinem Beschluß vom 16. August 1989 - BVerwG 4 B 242.88 - (Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 14) offengelassen (vgl. aber schon Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = DVBl. 1971, 759) - oder ob die immssionsschutzrechtliche Typisierung die bauplanungsrechtliche Beurteilung nicht bindet, sondern nur gewichtige Anhaltspunkte für sie enthält - wofür insbesondere die Neufassung des § 15 Abs. 3 BauNVO i.d.F. vom 27. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) spricht (vgl. auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 6. Auflage 1990, § 15 Rdnr. 33; Gaentzsch, BauNVO 1990, § 15 Anm. 6) -, kann hier offenbleiben.
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
    Daß die chemische Fabrik der Klägerin insgesamt planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig wäre, hat das Verwaltungsgericht mit ihrer Lage in einem Mischgebiet und ihrer Genehmigungsbedürftigkeit nach § 4 BImSchG unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45, S. 111 ) begründet.
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 1 ME 241/10

    § 12 Baunutzungverordnung (BauNVO) enthält eine Exklusivregelung für Parkplätze

    Aus all dem folgt, dass die Grundsätze, welche das Bundesverwaltungsgericht zur planungsrechtlichen Zulässigkeit unselbständiger Lagerhallen und -flächen entwickelt hat (vgl. Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, UPR 1992, 182 = NVwZ-RR 1992, 402 = BRS 52 Nr. 52; siehe auch Urt. v. 8.11.2001 - 4 C 18.00 -, BauR 2002, 747 = BRS 64 Nr. 71) nicht auf Einstellplätze übertragen werden können.
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 17.88 - (Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11 - NVwZ-RR 1992, 402) zwischen selbständigen und unselbständigen Lagerhäusern unterschieden und ausgesprochen hat, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit einer "unselbständigen Lagerhalle" nach der des Betriebes richte, dem sie dienen solle, hat er die "unselbständige" Lagerhalle nicht etwa in dem Sinne privilegieren wollen, dass sie bei räumlicher und funktionaler Eingliederung in einen zulässigen Betrieb auch dann zulässig sei, wenn sie an sich mit dem Gebietscharakter nicht verträglich wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Lagerplätze können als Teil eines Gewerbebetriebs vielmehr auch in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein, sofern der Gewerbebetrieb selbst in dem betreffenden Gebiet zugelassen ist und der Lagerplatz mit der Zweckbestimmung dieses anderen Baugebiets vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.11.2001 - 4 C 18.00 -, Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 8; Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11).
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