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   BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07   

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BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07 (https://dejure.org/2009,7446)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2009 - 4 C 18.07 (https://dejure.org/2009,7446)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 4 C 18.07 (https://dejure.org/2009,7446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Teilnahme einer nichtprivilegierten Anlage an der Privilegierung einer anderen Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Einbeziehung eines Medium-Hybriden in die Privilegierung einer Groß-Windenergieanlage; Zweckbestimmung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1
    Voraussetzung der Teilnahme einer nichtprivilegierten Anlage an der Privilegierung einer anderen Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Einbeziehung eines Medium-Hybriden in die Privilegierung einer Groß-Windenergieanlage; Zweckbestimmung des ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 Abs. 1
    Voraussetzung der Teilnahme einer nichtprivilegierten Anlage an der Privilegierung einer anderen Anlage zur Erforschung und Entwicklung der Windenergie; Einbeziehung eines Medium-Hybriden in die Privilegierung einer Groß-Windenergieanlage; Zweckbestimmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagen mit Solarunterstützung zu Forschungszwecken im Außenbereich zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    21 Die eigentliche Zweckbestimmung des Erfordernisses des Dienens liegt darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (Urteile vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 2.89 BRS 52 Nr. 70 und vom 19. Juni 1991 BVerwG 4 C 11.89 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (Urteil vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 2.89 a.a.O.).

    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. insbesondere Urteil vom 3. November 1972 BVerwG 4 C 9.70 a.a.O. S. 141; Urteil vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 2.89 a.a.O.).

    Ergibt die Würdigung wie hier , dass das Vorhaben dem privilegierten Vorhaben unmittelbar zugeordnet ist, durch den Verwendungszweck äußerlich geprägt wird und seine Errichtung auch mit Blick auf das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs "vernünftig" ist, so kann seine privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich nicht mit der Begründung verneint werden, das Vorhaben könne ohne nennenswerte Nachteile auch im Innenbereich verwirklicht werden (vgl. Urteil vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 2.89 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    Vielmehr muss für das Merkmal des Dienens darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Bauherr auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und gleicher Ausstattung errichten würde (Urteil vom 3. November 1972 BVerwG 4 C 9.70 BVerwGE 41, 138 ; stRspr).

    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. insbesondere Urteil vom 3. November 1972 BVerwG 4 C 9.70 a.a.O. S. 141; Urteil vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 2.89 a.a.O.).

    Fehlt es an einer entsprechenden Prägung, wird in aller Regel auch die Frage zu verneinen sein, ob ein vernünftiger Bauherr auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ein Vorhaben mit gleicher Gestaltung und Ausstattung errichten würde (Urteil vom 3. November 1972 BVerwG 4 C 9.70 a.a.O. S. 141).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    Plant ein Unternehmen selbst oder durch Tochterfirmen an einer Vielzahl von Standorten gleichartige Forschungsprojekte, so setzt es sich dem berechtigten Bedenken aus, das Forschungsziel sei nur vorgeschoben und in Wahrheit solle eine am inländischen Standort nicht privilegierte Nutzung der Solarenergie oder eine ebenso wenig privilegierte Produktpräsentation betrieben werden (OVG Koblenz, Urteil vom 12. September 2007 8 A 11166/06 BauR 2008, 337 ).

    Diese Voraussetzungen hat das Oberverwaltungsgericht im Wege der Bezugnahme auf sein Urteil vom 12. September 2007 8 A 11166/06 (a.a.O. S. 342) bejaht.

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    21 Die eigentliche Zweckbestimmung des Erfordernisses des Dienens liegt darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (Urteile vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 2.89 BRS 52 Nr. 70 und vom 19. Juni 1991 BVerwG 4 C 11.89 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273).

    Die Wahl des Standorts ist keine Frage des Dienens (Urteil vom 19. Juni 1991 BVerwG 4 C 11.89 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05

    Zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Anlage im Außenbereich am Standort einer

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    Das Konzept muss die hinreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit und bezogen auf das konkrete Forschungs- und Entwicklungskonzept die Dauerhaftigkeit des Privilegierungszwecks bieten (OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2006 8 A 10892/05 ZfBR 2006, 571 ).

    Diese tatrichterliche Würdigung ist bundesrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie der Umstand, dass das Oberverwaltungsgericht auch im Übrigen keine weitergehenden Anforderungen an das Forschungs- und Entwicklungskonzept der Klägerin gestellt, sondern die Formulierung konkreter Forschungs- und Entwicklungsziele aus Anlass ablehnender fachgutachterlicher Stellungnahmen in den Verfahren 8 A 10892/05 (a.a.O.) und 8 A 11729/05 als ausreichenden Beleg für die Ernsthaftigkeit des Forschungswillens angesehen hat.

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    Ob zwischen Haupt- und Nebenanlage eine Beziehung besteht, die die Anwendung der Grundsätze über den mitgezogenen Betriebsteil rechtfertigt, bestimmt sich nach der Zweckbestimmung der Anlagen, nicht nach der Person ihrer Bauherren, Eigentümer oder Betreiber (vgl. Urteil vom 14. April 1978 BVerwG 4 C 85.75 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Privilegierung nicht ausgeschlossen, wenn ein Vorhaben objektiv verschiedenen Nutzungen zugeführt werden kann, es aber nach der Zweckbestimmung des Bauherrn zu privilegierten Zwecken genutzt werden soll und nach den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Erfordernissen angemessen ist (Urteil vom 14. April 1978 BVerwG 4 C 85.75 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 148).

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    16 a) Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Medium-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 BVerwG 4 C 27.81 BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 BVerwG 4 C 54.82 BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 BVerwG 4 B 22.95 BRS 57 Nr. 10 und vom 28. August 1998 BVerwG 4 B 66.98 BRS 60 Nr. 89).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    16 a) Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Medium-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 BVerwG 4 C 27.81 BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 BVerwG 4 C 54.82 BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 BVerwG 4 B 22.95 BRS 57 Nr. 10 und vom 28. August 1998 BVerwG 4 B 66.98 BRS 60 Nr. 89).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    Die Privilegierung hat der Senat nur abgelehnt, wenn Größe, Beschaffenheit und Ausstattung des Vorhabens deutlich erkennen ließen, dass es in Wirklichkeit nicht dauerhaft für den privilegierten Zweck verwendet werden soll, sondern die privilegierte Nutzung nur vorgetäuscht und in Wahrheit eine nichtprivilegierte Nutzung angestrebt wird (Urteil vom 22. November 1985 BVerwG 4 C 71.82 BRS 44 Nr. 76).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 22.95

    Annahme einer dienenden Funktion eines zu einem privilegierten Betrieb

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 18.07
    16 a) Das Oberverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl der Medium-Hybrid als auch die in ihm enthaltene Photovoltaikkomponente bei isolierter Betrachtung nicht privilegiert sind und der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie daher nur "dienen" können, wenn sie von der Privilegierung der benachbarten Groß-Windenergieanlage "mitgezogen" werden (zur Mitziehung vgl. Urteile vom 30. November 1984 BVerwG 4 C 27.81 BRS 42 Nr. 81 und vom 19. April 1985 BVerwG 4 C 54.82 BRS 44 Nr. 82; Beschlüsse vom 23. Juni 1995 BVerwG 4 B 22.95 BRS 57 Nr. 10 und vom 28. August 1998 BVerwG 4 B 66.98 BRS 60 Nr. 89).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98

    Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • OVG Berlin, 25.08.1995 - 2 A 4.93

    Bauleitplanung: Zugrundelegung eines Wettbewerbsergebnisses, Festsetzung eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.2007 - 4 C 18.07   

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BVerwG, 19.11.2007 - 4 C 18.07 (https://dejure.org/2007,74126)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.2007 - 4 C 18.07 (https://dejure.org/2007,74126)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 2007 - 4 C 18.07 (https://dejure.org/2007,74126)
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