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   BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01   

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https://dejure.org/2002,1424
BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01 (https://dejure.org/2002,1424)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2002 - 4 C 2.01 (https://dejure.org/2002,1424)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 (https://dejure.org/2002,1424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 58 Abs. 1 und 2, § 67 Abs. 1, § 144 Abs. 4
    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch Anwaltsschriftsatz; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückverweisung.

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 58 Abs. 1, 2 § 67 Abs. 1 § 144 Abs. 4
    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch Anwaltsschriftsatz; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1553
  • DVBl 3002, 1553
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
    Daher kann unentschieden bleiben, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung in Fällen, in denen für die Anfechtungsklage bereits erstinstanzlich Vertretungszwang besteht, allgemein einen Hinweis hierauf enthalten muss (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - BVerwGE 98, 126).
  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188; Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - BVerwG 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 und vom 14. Februar 2000 - BVerwG 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77).
  • BVerwG, 11.05.1994 - 11 B 66.94

    Rechtsbehelfsbelehrung - Zustellung - Mehrere Bescheide - Widerspruchsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188; Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - BVerwG 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 und vom 14. Februar 2000 - BVerwG 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188; Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - BVerwG 11 B 66.94 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 63 und vom 14. Februar 2000 - BVerwG 7 B 200.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77).
  • BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00

    Anwaltszwang bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
    Mit dem Vertretungserfordernis in § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO soll erreicht werden, dass dem Gericht nur ein von einem Rechtsanwalt geprüfter und gesichteter Streitstoff unterbreitet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2000 - BVerwG 1 B 37.00 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteile vom 13.12.1978, a.a.O., und vom 21.03.2002 - 4 C 2.01 -, juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch die Beschlüsse vom 03.03.2016 - 3 PKH 5.15 -, vom 31.08.2015 - 2 B 61.14 - und vom 16.11.2012 - 1 WB 3.12 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Zum anderen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, die über die in § 58 Abs. 1 VwGO geforderten Belehrungen hinaus weitere Angaben enthält, unrichtig, wenn es sich dabei um einen unrichtigen oder irreführenden Zusatz handelt, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1978 - 6 C 77.78 - BVerwGE 57, 188 und vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 m.w.N.; Beschlüsse vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 Nr. 92 Rn. 8 und vom 24. August 2016 - 4 VR 15.16 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17

    Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn;

    Auch ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Rechtsmittelbelehrung, die keinen Hinweis auf den Beginn der einzuhaltenden Frist enthält, irreführend, d.h. geeignet sein soll, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig und in der richtigen Form einzulegen (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 83 S. 16 m.w.N.; Beschluss vom 31. August 2015 - 2 B 61.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 92 Rn. 8).
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