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   BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12   

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BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12 (https://dejure.org/2013,13454)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 4 C 2.12 (https://dejure.org/2013,13454)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 (https://dejure.org/2013,13454)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; Schonung des Außenbereichs; integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung; Zumutbarkeit; Alternativstandort im Innenbereich

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3
    Alternativstandort im Innenbereich; Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsge-bundenheit; Schonung des Außenbereichs; Zumutbarkeit; integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB
    Mobilfunk im Außenbereich; einschränkendes Korrektiv der Standortwahlfreiheit des Bauherrn

  • Wolters Kluwer

    Raumgebundenheit bzw. Gebietsgebundenheit als Grund für die Inanspruchnahme der Privilegierung als öffentliche Versorgungsanlage bei Mobilfunksendeanlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; Schonung des Außenbereichs; integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung; Zumutbarkeit; Alternativstandort im Innenbereich

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 BauGB
    Zur Frage der Ortsgebundenheit von Mobilfunkanlagen im Außenbereich | Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; Integrierte Verhältnismäßigkeitsprüfung; Alternativstandort im Innenbereich

  • rewis.io

    Mobilfunk im Außenbereich; einschränkendes Korrektiv der Standortwahlfreiheit des Bauherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3
    Raumgebundenheit bzw. Gebietsgebundenheit als Grund für die Inanspruchnahme der Privilegierung als öffentliche Versorgungsanlage bei Mobilfunksendeanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Postlaufzeiten - Fristversäumnis und Wiedereinsetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mobilfunkmast im Außenbereich

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunk im Außenbereich

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht zu Mobilfunk im Außenbereich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk im Außenbereich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mobilfunk im Außenbereich

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Examensrelevantes Urteil im Baurecht - Mobilfunkmasten im Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 37
  • NVwZ 2013, 1288
  • MMR 2014, 141
  • BauR 2013, 1824
  • ZfBR 2013, 682
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Dieser Standortbezug ist bei den in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB genannten Anlagen der öffentlichen Versorgung vor allem insoweit gegeben, als sie leitungsgebunden sind (Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 ), denn insofern könnte ohne Berührung des Außenbereichs die den Versorgungsunternehmen obliegende umfassende Versorgungsaufgabe nicht erfüllt werden.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 16. Juni 1994 (a.a.O.) noch einmal ausdrücklich bestätigt.

    So sehr es sich verbietet, bei der Auslegung des Merkmals der Ortsgebundenheit engherzig zu verfahren, so sehr verbietet es sich indes auch, von dem Erfordernis abzusehen, dass sich die räumliche Beziehung, auf die das Vorhaben seiner Funktion nach angewiesen ist, nur an einer näher eingrenzbaren Stelle und nicht beliebig anderswo im Außenbereich herstellen lässt (Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. ).

    Von einer individualisierenden Antwort auf die Frage der Lokalisierung kann dann keine Rede mehr sein, wenn der gesamte Außenbereich einer Gemeinde oder einer Vielzahl von Gemeinden als potentiell geeigneter Standort in Betracht kommt (Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. ).

    Dieses Gebot gibt die Richtung vor, in der die einzelnen Regelungen des § 35 BauGB auszulegen sind (Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 ).

    Das Tatbestandsmerkmal bietet insbesondere keine Handhabe dafür, die Standortwahl zu korrigieren (Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Zulässigkeit von öffentlichen Versorgungsanlagen im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1 BauGB an ähnliche Voraussetzungen geknüpft, wie sie für die in § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 BauGB ebenfalls genannten ortsgebundenen Betriebe gelten (Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG/BauGB Nr. 38).

    Auch Anlagen dieser Art nehmen an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur dann teil, wenn sich auf die Frage, weshalb das Vorhaben gerade hier ausgeführt werden soll, eine die fragliche Stelle gleichsam individualisierende Antwort geben lässt (Urteil vom 21. Januar 1977 a.a.O. = juris Rn. 23 a.E.).

    An einer solchen spezifischen Gebundenheit fehlt es jedoch, wenn der Standort im Vergleich mit anderen Stellen zwar Lagevorteile bietet, das Vorhaben aber nicht damit steht oder fällt, ob es hier und so und nirgendwo anders ausgeführt werden kann (Urteil vom 21. Januar 1977 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Die eigentliche Zweckbestimmung dieses Erfordernisses liegt vielmehr darin, Missbrauchsversuchen begegnen zu können (so schon Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272; siehe auch Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 4 C 17.07 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 379 = NVwZ 2009, 918 Rn. 21; Beschluss vom 3. Dezember 2012 - BVerwG 4 B 56.12 - BzAR 2013, 71 = juris Rn. 4).

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (Urteil vom 16. Mai 1991 a.a.O.).

    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 16. Mai 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10

    Staatliche Schutzpflichten

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Von diesen Grundsätzen abzuweichen, die mittlerweile auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden haben (Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Jan. 2013, § 35 Rn. 52; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 35 Rn. 40; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand April 2013, § 35 Rn. 34 unter ausdrücklicher Aufgabe der in der Vorauflage unter Rn. 36 geäußerten gegenteiligen Ansicht; a.A. nach wie vor: Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand September 2012, § 35 Rn. 50; Rathjen, Zur Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen, ZfBR 2001, 304 ; offen bei Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 35 Rn. 28), sieht der Senat zwar keine Veranlassung (vgl. auch Beschluss vom 9. März 2011 - BVerwG 4 B 46.10 - BauR 2011, 1150 Rn. 4, 5 = ZfBR 2011, 573).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, soweit die topografischen Verhältnisse die Einbeziehung der Anlage in die übergeordnete Mobilfunkstruktur oder weitere - überörtliche - Funktionen der Anlage ausnahmsweise einen ganz bestimmten Standort im Außenbereich erforderten (so im Beschluss vom 9. März 2011 - BVerwG 4 B 46.10 - BRS 78 Nr. 114).

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 1 B 08.2884

    Errichtung einer (vorwiegend für die Versorgung im Zusammenhang bebauter

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Sie sind also auf einen bestimmten Standort i.d.R. nicht in derselben Weise angewiesen wie etwa ein Gewerbebetrieb, der Bodenschätze abbaut (VGH München vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 - juris Rn. 25; siehe auch Roeser, in: a.a.O. § 35 Rn. 36a ).

    In Anbetracht der beschriebenen technischen Besonderheiten von Mobilfunksendeanlagen ist der Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof und der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Februar 2011 - OVG 10 S 6.10 - NVwZ-RR 2011, 435; VGH München, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 1 B 08.2884 - juris) der Auffassung, dass das Merkmal der "Ortsgebundenheit" bei einer Mobilfunksendeanlage bereits dann erfüllt ist, wenn sie an einem funktechnisch hierfür geeigneten Standort im Außenbereich errichtet werden soll, um das Angebot an Telekommunikationsdienstleitungen zu verbessern, etwa weil durch die Anlage eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll.

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Erforderlich ist hierfür, dass der Betrieb auf die geographische oder die geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (Urteile vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 112 und vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - BVerwGE 50, 346 ).

    Der Begriff des "Dienens" hat in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB keine andere Bedeutung als in den anderen Alternativen des § 35 Abs. 1 BauGB (z.B. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 126 S. 22).

  • VGH Bayern, 31.01.2001 - 14 ZS 00.3418

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Zudem sind die topografischen Gegebenheiten dahingehend zuberücksichtigen, dass durch geländebedingte Abschirmungen keine Versorgungslücken entstehen (VGH München, Beschluss vom 31. Januar 2001 - 14 ZS 00.3418 - BauR 2002, 439 = BRS 64 Nr. 95 S. 409 = juris Rn. 5.).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 - NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N. und vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 - NJW 2011, 458 Rn. 15).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10

    Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 - NJW 2009, 2379 Rn. 8 m.w.N. und vom 21. Oktober 2010 - IX ZB 73/10 - NJW 2011, 458 Rn. 15).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
    Deshalb ist das Merkmal des Dienens zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. Urteile vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 und vom 16. Mai 1991 a.a.O.).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • BVerwG, 13.11.1996 - 4 B 210.96

    Bauplanungsrecht - Entgegenstehende öffentliche Belage bei Bauvorhaben im

  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • BVerwG, 03.12.2012 - 4 B 56.12

    Zweckbestimmung des Dienens bei Bauvorhaben im Außenbereich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 10 S 6.10

    Baugenehmigung für Mobilfunkmast im Außenbereich; Ersetzung des gemeindlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1992 - 10 B 3439/92

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Asylbewerberheim in einem

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 06.2506

    Mobilfunkanlage; Standortalternativen; Standortbezug; Rücksichtnahmegebot;

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Im Anwendungsbereich des § 35 BauGB, der vom Leitgedanken größtmöglicher Schonung des Außenbereichs beherrscht wird (vgl. BVerwG vom 20.6.2013 BVerwGE 147, 37 Rn. 14), sind einer Bebaubarkeit enge Grenzen gesetzt.
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.1846

    Voraussetzungen der Privilegierung eines Masts für den digitalen Behördenfunk

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings die Zulässigkeit von öffentlichen Versorgungsanlagen im Sinn von § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 1 BauGB an ähnliche Voraussetzungen geknüpft, wie sie für die in § 35 Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 genannten ortsgebundenen Betriebe gelten (st. Rspr. seit BVerwG, U.v. 21.1.1977 - 4 C 28.75 - juris; bestätigt durch BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - juris, Rdnr. 11).

    Erforderlich ist hierfür, dass der Betrieb auf die geographische oder geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O. m.w.N.).

    Da diese der flächendeckenden Versorgung mit mobilen Telekommunikationsdiensten dienten und die zu versorgenden Gebiete in "Funkzellen" gegliedert seien, die sich wabenförmig über das gesamte Bundesgebiet erstreckten, könnten Mobilfunkstationen nicht an beliebiger Stelle errichtet werden, sondern seien wegen des Zuschnitts der zu versorgenden Flächenzelle und deren topographischer Gegebenheiten auf bestimmte Standorte angewiesen, die so zu wählen seien, dass sie eine Versorgung der Flächenzelle bei relativ geringer Sendeleistung gewährleisteten, ohne benachbarte Flächenzellen zu stören (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 12).

    Demzufolge sieht das Bundesverwaltungsgericht das Merkmal der "Ortsgebundenheit" bei einer Mobilfunksendeanlage bereits dann als erfüllt an, wenn diese an einem funktechnisch hierfür geeigneten Standort im Außenbereich errichtet werden soll, um das Angebot an Telekommunikationsdienstleistungen zu verbessern, etwa weil durch die Anlage eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 12).

    c) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs abgeleiteten einschränkenden Korrektiv, wonach im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung die Ortsgebundenheit bei Mobilfunkanlagen nur bejaht werden kann, wenn neben der Raum- bzw. Gebietsgebundenheit des Vorhabens dem Bauherrn ein Ausweichen auf einen - nach der von ihm im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Standortanalyse - ebenfalls geeigneten Standort im Innenbereich nicht zumutbar ist (BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O., Rdnr. 14).

    Einen solchen Fall nimmt das Bundesverwaltungsgericht dann an, wenn geeignete Innenbereichsstandorte aus tatsächlichen Gründen, etwa weil der Grundstückseigentümer die Errichtung nicht zulässt oder aus rechtlichen Gründen, etwa weil das Vorhaben bauplanungsrechtlich oder aufgrund örtlicher Bauvorschriften unzulässig ist, nicht zur Verfügung stehen (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 14).

    So hat es das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als ausreichend angesehen, dass es an der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme geeigneter Innenbereichsstandorte bereits dann fehlt, wenn der Vorhabenträger auf keinen der in der Suchkreisanalyse ermittelten Innenbereichsstandorte zugreifen kann (BVerwG, U.v. 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 16).

    Da eine Prüfung von Standortalternativen im Baugenehmigungsverfahren anders als im Planfeststellungsrecht gerade nicht stattfindet (vgl. dazu BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O., Rdnr. 14 m.w.N.), können an die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmenden Bemühungen um einen Innenbereichsstandort keine überspannten Anforderungen gestellt werden.

    Nach ständiger verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung bietet das Tatbestandsmerkmal des "Dienens" keine Handhabe dafür, die Standortwahl zu korrigieren, sondern verfolgt die eigentliche Zweckbestimmung, Vorhaben zu verhindern, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O., Rdnr. 17; BayVGH, B.v. 31.7.2013 - 14 CS 12.1603 - juris).

  • VG Neustadt, 11.02.2021 - 4 K 758/20

    Übermittlung eines Widerspruchsschreibens als PDF-Datei

    Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb bei korrekter Adressierung und Frankierung nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 07. Oktober 2019 - 1 CS 19.1499 -, Rn. 6, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32.07 - NJW 2007, 2778; Schmidt in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 60 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620

    Baugenehmigung für Mobilfunkanlage - Standort außerhalb der Suchkreisanalyse

    Das ist dann anzunehmen, wenn geeignete Innenbereichsstandorte aus tatsächlichen (z.B. der Grundstückseigentümer lässt die Errichtung der Anlage auf seinem Grundstück nicht zu) oder rechtlichen (z.B. die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage an einem geeigneten Standort ist bauplanungsrechtlich oder aufgrund örtlicher Bauvorschriften unzulässig) Gründen nicht zur Verfügung stehen" (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2015 - 15 CS 15.361 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 14).

    Es genügt mithin eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit, die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2012 - 4 C 2.12 - juris Rn. 12, 13).

    Insoweit kommt es auf die behauptete fehlende Verfügbarkeit der Innenbereichsstandorte oder auf eine im Baugenehmigungsverfahren nicht durchzuführende Standortalternativenprüfung für den Außenbereich (vgl. BVerwG, U.v 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 14) gar nicht an.

    Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt zugrunde, dass regelmäßig mehrere Standorte für die Errichtung einer Mobilfunkanlage geeignet sind und diese vom Mobilfunkbetreiber im Wege einer sogenannten Suchkreisanalyse ermittelt werden, in welcher das maßgebliche Areal für eine Mobilfunksendeanlage beschrieben wird (vgl. BVerwG, U.v 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 12).

    b) Auch die geltend gemachte Abweichung von den Kriterien der Ortsgebundenheit (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12) liegt nicht vor.

    Es genügt mithin eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit, die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 13).

    Hierbei geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass regelmäßig mehrere Standorte für die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage geeignet sind und diese vom Mobilfunkbetreiber im Wege einer sogenannten Suchkreisanalyse ermittelt werden, in welcher das maßgebliche Areal für eine Mobilfunksendeanlage beschrieben wird (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 12).

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    Eine Standortalternativenprüfung im Außenbereich findet im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht statt (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 ff. = juris Rn. 14 m. w. N.; Hamb. OVG, U.v. 28.5.2015 - 2 Bf 27/14 - juris Rn. 59, dort zum vermeintlich entgegenstehenden Belang der Entstehung einer Splittersiedlung).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2023 - 3 S 983/21

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle; Antennenmast und

    Hiergegen erhob die Klägerin Widerspruch und führte aus, die erforderliche Raumgebundenheit entsprechend der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 - juris) sei gegeben.

    Auch die genannten öffentlichen Versorgungsanlagen nehmen an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nur dann teil, wenn sich auf die Frage, weshalb das Vorhaben gerade hier ausgeführt werden soll, eine die fragliche Stelle gleichsam individualisierende Antwort geben lässt (BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Es genügt mithin eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit, die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 12 f. m. w. N.).

    Eine Standortalternativenprüfung im Außenbereich findet dagegen im Baugenehmigungsverfahren nicht statt (BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Das Erfordernis des "Dienens" bietet ebenfalls keine Handhabe dafür, die Standortwahl zu korrigieren, sondern soll Vorhaben verhindern, die an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, tatsächlich aber nicht durch den privilegierten Zweck erschöpfend geprägt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 17 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 77).

  • BVerwG, 01.11.2018 - 4 C 5.17

    Außenbereich; Gewerbliche Tierhaltung; Innenbereich; Konzentrationszonenplanung;

    Dieses Verständnis ist zum einem dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs, der als Leitgedanke den gesamten § 35 BauGB beherrscht (so bereits BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273; siehe auch Urteile vom 12. März 1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 , vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - NVwZ 2013, 805 Rn. 19), und zum anderen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geschuldet, der die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme geeigneter Innenbereichsstandorte in den Vordergrund stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 Rn. 16 zu § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) und zugleich gewährleistet, dass auch den berechtigten Interessen des Bauherrn ausreichend Rechnung getragen wird.
  • VG Ansbach, 23.10.2020 - AN 17 S 20.01693

    Baugenehmigung zum Bau eines Mobilfunkmastes

    Ein Mobilfunkmast dient typischerweise und auch hier der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - NVwZ 2013, 1288 Rn. 10, 17).

    Erforderlich ist hierfür nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Betrieb auf die geografische oder die geologische Eigenart der Stelle angewiesen ist, weil er an einem anderen Ort seinen Zweck verfehlen würde (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - NVwZ 2013, 1288 Rn. 11; a.A. etwa Dolde, NJW 1983, 792).

    Es genügt mithin eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit, die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - NVwZ 2013, 1288 Rn. 11 ff.; s.a. BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2884 - juris Rn. 23 ff.).

    Damit ist jedoch, anders als der Antragsteller meint, keine Standortalternativenprüfung vorgeschrieben, eine solche findet im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht statt (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - NVwZ 2013, 1288 Rn. 14).

    Wie bereits oben ausgeführt kann sich der Antragsteller entgegen seines Vorbringens auch nicht darauf berufen, dass ein Alternativstandort auf dem Vorhabengrundstück aus funktechnischer Sicht ebenso gut geeignet wäre und dem Orts- und Landschaftsbild zuträglicher wäre, da grundsätzlich weder im Baugenehmigungs- noch im gerichtlichen Verfahren eine Standortalternativenprüfung stattfindet (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - NVwZ 2013, 1288 Rn. 14).

  • VG Mainz, 22.03.2021 - 3 L 115/21

    Mobilfunkmast im Außenbereich?

    Sie dient typischerweise und auch hier der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 4 C 2/12 -, BVerwGE 147, 37 und juris, Rn. 10, 17).

    Über den Wortlaut des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB hinaus ist, obwohl ausdrücklich nur in deren letzter Alternative der "ortsgebundene gewerbliche Betrieb" genannt, auch für die davor aufgelisteten Anlagen - unter ihnen die zur öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsanlagen - nach Auffassung der Rechtsprechung eine Ortsgebundenheit zu fordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 4 C 2/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 11).

    Hinsichtlich der technischen Besonderheiten der Mobilfunktechnologie hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch Modifikationen vorstehender Grundsätze vorgenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 4 C 2/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 12), weil zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung mit mobilen Telekommunikationsdiensten, zu der die Mobilfunktreiber verpflichtet sind, die zu versorgenden Gebiete in Funkzellen gegliedert werden.

    Es genügt mithin eine "Raum- bzw. Gebietsgebundenheit", die durch eine entsprechende Standortanalyse des Vorhabenträgers nachzuweisen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 4 C 2/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 13).

    Wegen des so abgemilderten Maßstabes für die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen bedarf es zur Verwirklichung des Grundsatzes der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs als Leitgedanke des § 35 BauGB eines einschränkenden Korrektivs und zwar dann, wenn dem Bauherrn ein Ausweichen auf einen Standort im Innenbereich konkret zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 4 C 2/12 -, a.a.O. und juris, Rn. 14).

  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 2242/22
    Die Bewertung der Zumutbarkeit der Inanspruchnahme geeigneter Innenbereichsstandorte entsprechend dem Urteil des BVerwG vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - sei auf den vorliegenden Fall der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht übertragbar, da die dort streitgegenständliche Errichtung von Mobilfunkanlagen der flächendeckenden öffentlichen Versorgung diene, Tierhaltungsanlagen aber nicht auf bestimmte Standorte oder Gebiete angewiesen seien.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2018 - 4 C 5.17 -, BVerwGE 163, 313-321, Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 Rn. 16 zu § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 -, BVerwGE 147, 37-46, = juris Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2018 - 4 C 5.17 -, BVerwGE 163, 313-321, = juris Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 Rn. 16 zu § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

  • OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 11 U 2/16

    Zur Höhe einer Entschädigung in Geld für die Inanspruchnahme eines Grundstückes

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit

  • VG Münster, 09.11.2023 - 2 K 1945/20
  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 A 17.15

    Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich: Bundesverwaltungsgericht weist

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

  • VG München, 05.02.2015 - M 1 K 14.3335

    Zustimmung zur Errichtung eines BOS-Sendemastes

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19

    Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB

  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 CS 21.2520

    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage im Außenbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2019 - 2 L 53/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Zeitpunkt der Kenntnis der Behörde

  • BVerwG, 18.09.2014 - 5 C 18.13

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist; Wiedereinsetzung;

  • VG München, 30.01.2024 - M 1 K 21.3729

    Baugenehmigung für Stahlgittermast, Entgegenstehen öffentlicher Belange,

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2022 - 1 ME 142/21

    Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; Bedingung, aufschiebende; Bundesnetzagentur;

  • VG Aachen, 21.12.2015 - 6 L 764/15

    Betreten eines Grundstücks; Regelkontrolle einer Dreikammerkleinkläranlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2019 - 10 A 1860/17

    Klage eines Grundstücksnachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die

  • VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361

    Raum- bzw. Gebietsgebundenheit eines BOS-Mastes für den Digitalfunk im

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2509

    Beseitigungsanordnung für ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude im

  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 1 CS 19.1499

    Prüfung von Abstand - Nachbarschutz

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56

    Errichtung eines Mobilfunkmastes als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 4 CE 20.2271

    Einberufung der konstituierenden Sitzung eines Gemeinderats

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2020 - 6 A 3160/18
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2022 - 10 S 2420/21

    Unzulässige Antragsänderung oder -erweiterung im Beschwerdeverfahren; zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2019 - 13 A 3267/19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Berücksichtigung des Vorbringen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2017 - 1 LA 60/16

    Altenteilerwohnhaus für eine Hofstelle; Notwendigkeit seiner Errichtung auf bzw.

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145

    Wer während eines Drogenkontrollprogramms trotz ausdrücklichen Hinweises auf eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - 4 A 349/18

    Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Anhörungsrüge;

  • VG München, 24.08.2022 - M 1 SN 22.2804

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunksendemastes im

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2510

    Anforderungen an das "Dienen" bei einem landwirtschaftlichen Betrieb

  • BVerwG, 27.03.2017 - 4 BN 33.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in versäumte Begründungsfrist;

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647

    An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich

  • VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13

    Bauen im Außenbereich: Bauplanungsrechtliche Privilegierung einer

  • VG München, 22.12.2023 - M 9 SN 23.113

    Vorläufiger Rechtsschutz, Nachbarantrag, Abgrabungsrechtliche Genehmigung für

  • VG Neustadt, 19.11.2019 - 5 K 714/19

    Keine Winzeraussiedlung unterhalb des Hambacher Schlosses

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 3285/19

    § 25 Abs. 2 S. 1 USG 2020 ist keine Ausschlussfrist

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2022 - 1 O 76/22

    Verspätete Einlegung der Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung des

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 5 S 1701/23

    Befristete Waldumwandlungsgenehmigung zur Verlegung einer Erdgashochdruckleitung

  • VGH Bayern, 09.03.2018 - 11 ZB 17.2428

    Verbot für Reiter und Gespannfuhrwerke auf Wegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2021 - 1 MB 18/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Funkmastes;

  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 1 CS 19.1500

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus -

  • VG Düsseldorf, 12.01.2018 - 17 K 13292/17

    Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2022 - 12 A 3446/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten

  • VGH Bayern, 11.02.2022 - 1 CS 22.24

    Anfechtung der Baugenehmigung für Neubau eines Mobilfunkmastes

  • VG Schwerin, 15.12.2016 - 2 A 4596/15

    Erfolglose Klage auf Bauvorbescheid für Gärrestebehälter im Außenbereich zwischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - 2 A 2395/13

    Anforderung an die Darlegung ernstlicher Zweifel oder einer grundsätzlichen

  • BVerwG, 28.10.2013 - 2 B 84.12

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei Verlust der

  • VG Cottbus, 18.12.2017 - 3 L 363/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung

  • VG Karlsruhe, 01.08.2013 - 5 K 2037/12

    Im Außenbereich privilegiert zulässiges Geothermiekraftwerk

  • VG München, 10.03.2022 - M 11 SN 22.1059

    Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunkmast:

  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 15 ZB 12.2796

    Mobilfunkanlage im Außenbereich, Standortwahl, Berücksichtigung finanzieller

  • VG Cottbus, 30.01.2018 - 3 K 428/15

    Anordnung der Beseitigung einer Mauer, einer Überdachung für Holz und eines

  • VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.00907

    Nachbarklage gegen Rollsport-Erlebnisanlage

  • VGH Bayern, 22.05.2014 - 3 ZB 14.284

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verlust

  • VG Köln, 19.12.2023 - 7 K 1315/23
  • VG Neustadt, 06.06.2023 - 5 K 1042/22

    Nachbarklage gegen die Errichtung einer Mobilfunkanlage

  • VG München, 10.11.2021 - M 9 SN 21.5136

    Zulässigkeit eines Mobilfunkgittermastes im Landschaftsschutzgebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - 6 N 106.20

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Wiedereinsetzung in die versäumte

  • VG Ansbach, 05.02.2020 - AN 17 S 19.51229

    Nach Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist erfolgloses Eilverfahren

  • VG Würzburg, 05.11.2014 - W 6 K 14.560

    Verspätet eingegangene Anfechtungsklage

  • VG München, 10.11.2021 - M 9 SN 21.5652

    Unzulässiger Antrag gegen Mobilfunkanlage bei fehlender Nachbarschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - 18 B 1007/13
  • VG Ansbach, 27.11.2020 - AN 17 K 19.01399

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Maschinenhalle im Außenbereich

  • VG München, 31.07.2019 - M 7 K 17.2399

    Überschreitung der Versandschlusszeit als Verschulden bei Wiedereinsetzungsantrag

  • VG München, 25.11.2014 - M 1 K 14.1594

    Zustimmung zur Errichtung eines BOS-Sendemasten; elektromagnetische Strahlung;

  • VG München, 10.11.2021 - M 9 SN 21.4958

    Fehlende Antragsbefugnis gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Mobilfunkmast

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