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   BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86   

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BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86 (https://dejure.org/1987,1711)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1987 - 4 C 2.86 (https://dejure.org/1987,1711)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 4 C 2.86 (https://dejure.org/1987,1711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2694
  • NVwZ 1987, 970 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 C 486.82

    Verletzung der Rechte eines Verfahrensbeteiligten durch die Durchführung einer

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Bleibt bei nichtordnungsgemäßer Ladung ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung unvertreten, so liegt darin nur dann ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 4 VwGO, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter wegen nichtordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - <BVerwGE 66, 311> und - BVerwG 9 CB 748.80 - ; zur mit §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO inhaltsgleichen Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 11. April 1978, BFHE 125, 28; ständige Rechtsprechung).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Prozeßbevollmächtigte wegen falscher oder ungenügender Bezeichnung des Beteiligten in der Ladung nicht wissen konnte, daß in der Sache seines Mandanten verhandelt werde oder wenn ein Beteiligter deshalb unvertreten bleibt, weil die mündliche Verhandlung zu einem anderen als dem in der Ladung bestimmten Zeitpunkt durchgeführt wird (Urteile vom 1. Dezember 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 9 CB 748.80

    Verhinderung an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen einer nicht

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Bleibt bei nichtordnungsgemäßer Ladung ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung unvertreten, so liegt darin nur dann ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 4 VwGO, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter wegen nichtordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - <BVerwGE 66, 311> und - BVerwG 9 CB 748.80 - ; zur mit §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO inhaltsgleichen Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 11. April 1978, BFHE 125, 28; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 11.04.1978 - VIII R 215/77

    Vertagung des Termins - Mündliche Verhandlung - Anwesenheit des Prozeßvertreters

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Bleibt bei nichtordnungsgemäßer Ladung ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung unvertreten, so liegt darin nur dann ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 4 VwGO, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter wegen nichtordnungsgemäßer Ladung an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 486.82 - <BVerwGE 66, 311> und - BVerwG 9 CB 748.80 - ; zur mit §§ 133 Nr. 3, 138 Nr. 4 VwGO inhaltsgleichen Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung vgl. Bundesfinanzhof, Beschluß vom 11. April 1978, BFHE 125, 28; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Es ist daher im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrnehmung verhinderten Partei, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darzutun" (Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - BVerwGE 50, 275 ; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - BVerwGE 44, 307).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86
    Es ist daher im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrnehmung verhinderten Partei, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darzutun" (Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - BVerwGE 50, 275 ; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - BVerwGE 44, 307).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Prognoseentscheidung bei der Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts; Antrag

    Der Beteiligte muss aufgrund des Fehlers bei der Ladung an der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verhindert sein (vgl. BVerwG, NJW 1987, 2694 f.).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Eine Partei, die von einer ihr insoweit eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann sich später nicht darauf berufen, ihr sei das rechtliche Gehör versagt worden (vgl. etwa Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 6.90

    Anforderungen an die Begründung der zulassungsfreien Verfahrensrevision -

    So verhält es sich aber nur dann, wenn ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß geladen worden ist und deshalb - namentlich wegen darauf beruhender Unkenntnis des Verhandlungstermins - weder er selbst noch ein Bevollmächtigter an der mündlichen Verhandlung hat teilnehmen können (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 ).

    Denn die Revisionsbegründung legt nicht in hinreichender Weise dar, daß das Berufungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gehalten gewesen wäre, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben, zu verlegen oder die Verhandlung zu vertagen (vgl. dazu Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.weit.Hinw.; s. auch Beschluß vom 22. Dezember 1986 - BVerwG 7 CB 90.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245 S. 28 ).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung

    Auch der Fehler hinsichtlich der Ladungsfrist kann unbeachtlich sein, wenn der Beteiligte, der etwa von dem öffentlichen Aushang tatsächlich Kenntnis genommen hat, nichts ihm Zumutbares unternommen hat, um sich rechtliches Gehör in mündlicher Verhandlung zu verschaffen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.11.2014 - 4 Bf 270/13

    Ladung zum Verhandlungstermin bei Anwaltswechsel

    Dessen ungeachtet legt der Kläger eine die Zulassung der Berufung rechtfertigende Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zum anderen deshalb nicht dar, weil er nicht alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wahrgenommen hat, um seine prozessualen Rechte wahrzunehmen und sich Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.2.1987, 4 C 2.86, NJW 1987, 2694, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30794

    Keine Verfahrensfehler durch verhinderten Prozessbevollmächtigten

    Denn der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694; U.v. 22.6.1984 - 8 C 1.83 - NJW 1985, 340 m.w.N.).

    Denn die Feststellung eines Gehörsverstoßes erfordert es, dass der Prozessbeteiligte alles ihm Zumutbare getan hat, um einen Verfahrensfehler abzuwenden (BVerwG, U.v. 6.2.1987 - 4 C 2.86 - NJW 1987, 2694; B.v. 22.12.1986 - 7 CB 90.86 - juris).

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 7.90

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Darlegung eines Vertretungsmangels

    So verhält es sich aber nur dann, wenn ein Beteiligter zur mündlichen Verhandlung nicht oder nicht ordnungsgemäß geladen worden ist und deshalb - namentlich wegen darauf beruhender Unkenntnis des Verhandlungstermins - weder er selbst noch ein Bevollmächtigter an der mündlichen Verhandlung hat teilnehmen können (vgl. Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 ).

    Denn die Revisionsbegründung legt nicht in hinreichender Weise dar, daß das Berufungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gehalten gewesen wäre, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben, zu verlegen oder die Verhandlung zu vertagen (vgl. dazu Urteil vom 6. Februar 1987 - BVerwG 4 C 2.86 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 38 S. 1 m.weit.Hinw.; s. auch Beschluß vom 22. Dezember 1986 - BVerwG 7 CB 90.86 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 245 S. 28 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17

    Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren

    Unbeschadet dessen ist Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher und zumutbarer Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.08.1985 - 3 C 17.85 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175; vom 04.02.1987 - 4 C 2.86 -, NJW 1987, 2694; vom 11.04.1989 - 9 C 55.88 -, NVwZ 1989, 857; vom 03.07.1992 - 8 C 58.90 -, NJW 1993, 3185; sowie Beschluss vom 21.07.2016 - 10 BN 1.15 -, EnWZ 2016, 524 Rn. 8; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 138 VwGO Rn. 19, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 BN 54.09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung der Verlegung

    Das ist der Fall, wenn sich der Beteiligte in der verbleibenden Zeit nicht ausreichend auf den Termin vorbereiten konnte oder ihm die Teilnahme wegen der Frist unmöglich war und er den Rechtsverlust auch nicht anderweitig verhindern konnte (Urteil vom 6. Februar 1987 BVerwG 4 C 2.86 NJW 1987, 2694 und vom 27. März 1998 a.a.O; Eichberger, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO, § 138 Rn. 102).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 8 A 11701/19

    Anreise; Aufleuchten der Motorkontrollleuchte; erheblicher Grund; Erscheinen zum

    Eine Partei oder ihr Bevollmächtigter ist gehalten, dass ihre dazu beizutragen, sich für den Termin bereitzuhalten und so das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1987 - 4 C 2.86 -, NJW 1987, 2694 und juris, Rn. 12; Urteil vom 10. Dezember 1985 - 9 C 84.84 -, NJW 1986, 1057).
  • BSG, 25.09.2015 - B 13 R 97/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Durchführung der mündlichen

  • BVerwG, 09.02.2006 - 7 B 106.05

    Anforderungen an das Darlegungsgebot; Geltendmachung eines Verfahrensmangels;

  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 33.14

    Vorliegen einer dienenden Funktion für einen landwirtschaftlichen Betrieb bei

  • BVerwG, 21.02.2007 - 7 B 10.07

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs; Verletzung

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 ZB 17.30730

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Gehörsverstoßes

  • BVerwG, 19.10.2005 - 7 B 46.05

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks wegen Inanspruchnahme zum

  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 9 ZB 16.30049

    Missachtung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung durch das Gericht

  • VGH Bayern, 16.11.2017 - 4 ZB 17.1731

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen unzulässiger Verkürzung der

  • BVerwG, 09.04.2003 - 8 B 62.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 B 63.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.12.1996 - 8 B 145.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf

  • BVerwG, 06.02.1997 - 8 B 15.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verfahrensfehlers -

  • OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21

    Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit; rechtliches

  • BVerwG, 14.10.1997 - 8 B 210.97

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs -

  • BVerwG, 23.05.1997 - 8 B 109.97

    Verweigerung der beantragten Fristverlängerung durch das Berufungsgericht für die

  • BVerwG, 06.11.1997 - 8 B 183.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendung der Grundsätze der positiven

  • VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 3 K 1137/03

    Auswirkungen einer verabredeten Unterschreitung der Ladungsfrist, Folgeantrag bei

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