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   BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85   

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BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85 (https://dejure.org/1988,1057)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1988 - 4 C 20.85 (https://dejure.org/1988,1057)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 4 C 20.85 (https://dejure.org/1988,1057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sondereigentum - Besonderes Verfahrensrecht - Einschränkungen - Inhaltliche Ausgestaltung - Wohnungseigentümer - Durchsetzung - Anfechtungsklage - Baugenehmigung - Eigentümergemeinschaft - Bauliche Maßnahmen - Gemeinschaftseigentum - Angriff der Umsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 S. 1; WEG § 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3279
  • NVwZ 1989, 49 (Ls.)
  • DVBl 1988, 851
  • BB 1988, 1994
  • DÖV 1988, 837
  • BauR 1988, 584
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, durch die nicht die Rechte aller Wohnungseigentümer im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG beeinträchtigt werden, bedürfen jedenfalls der Zustimmung derjenigen Wohnungseigentümer, die jeweils von der beabsichtigten Maßnahme in ihren Rechten - etwa auch durch Immissionen - betroffen werden (vgl. BGHZ 73, 196 ; BayObLG, NJW 1981, 690; Weitnauer, Wohnungseigentumsgesetz , § 22 Randziffer 3 ff.).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Das Wohnungseigentum als Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG), ist eine besondere Form des Miteigentums (§ 1008 BGB; vgl. BGHZ 49, 250 ).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, durch die nicht die Rechte aller Wohnungseigentümer im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG beeinträchtigt werden, bedürfen jedenfalls der Zustimmung derjenigen Wohnungseigentümer, die jeweils von der beabsichtigten Maßnahme in ihren Rechten - etwa auch durch Immissionen - betroffen werden (vgl. BGHZ 73, 196 ; BayObLG, NJW 1981, 690; Weitnauer, Wohnungseigentumsgesetz , § 22 Randziffer 3 ff.).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Der Kläger will mit der Klage im Verwaltungsstreitverfahren geltend machen, daß er hierdurch in seinem Sondereigentumsrecht verletzt werde (vgl. BVerwGE 22, 129 ; 50, 282 ).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Der Kläger will mit der Klage im Verwaltungsstreitverfahren geltend machen, daß er hierdurch in seinem Sondereigentumsrecht verletzt werde (vgl. BVerwGE 22, 129 ; 50, 282 ).
  • BVerwG, 27.04.1988 - 4 B 67.88

    Miteigentümer - Grundstück - Teilungsgenehmigung - Klagebefugnis

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Insoweit fehlt es an der für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage kennzeichnenden Dreiecksbeziehung (vgl. für Miteigentümer desselben Grundstücks auch Beschluß vom 27. April 1988 - BVerwG 4 B 67.88 -).
  • OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74

    Genehmigung zur Bebauung des Grenzabstandes; Einschreiten gegen eine übermäßige

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Inwieweit aus dieser - mit gewissen Einschränkungen - dem § 903 BGB nachgebildeten Rechtsposition zivilrechtliche, aber auch öffentlich-rechtliche Abwehrrechte aus Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) gegenüber Beeinträchtigungen abzuleiten sind, die von anderen Sondereigentümern derselben Eigentümergemeinschaft oder von Dritten, insbesondere benachbarten Eigentümern, ausgehen, ist aus Anlaß des vorliegenden Rechtsstreits nicht zu entscheiden (vgl. hierzu OVG Berlin, BauR 1976, 191 ; VGH Baden-Württemberg, BRS 30 Nr. 135).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1984 - 5 S 2249/84

    Nachbarklage des Wohnungseigentümers

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat durch Beschluß vom 20. Dezember 1984 (NJW 1985, 990) auch die Berufung des Klägers zurückgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen:.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Zwar wird jedem der Miteigentümer das alleinige ("Sonder-")Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in einem Gebäude eingeräumt; rechtlich bleibt das Sondereigentum jedoch an das Miteigentum gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 20.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 79 - NJW 1988, 3279).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Obergerichte und die Literatur angeschlossen haben, schließt das Sondereigentum nach dem WEG öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstücks aus (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3.97 - juris, LS 2 und Rn. 18; B.v. 28.2.1990 - 4 B 32.90 - juris Rn. 5 f.; U.v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 - juris, LS und Rn. 10; U.v. 4.5.1988 - 4 C 20.85 - juris, LS und Rn. 8 ff.; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa BayVGH, B.v. 30.9.2019 - 9 CS 19.967 - juris Rn. 22 ff. [vgl. dort Rn. 25 zu Nachweisen aus der Literatur]; OVG RhPf, U.v. 26.2.2019 - 8 A 11076/18 - juris Rn. 30 ff.; OVG NW, U.v. 3.5.2007 - 7 A 3350/06 - juris Rn. 29 ff.).

    Daher fehlt es auch bei einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, die für eine Sondereigentumseinheit auf dem gleichen Grundstück erteilt wird, an der für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage kennzeichnenden Dreiecksbeziehung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20.85 - juris Rn. 12); dies wird - wie ausgeführt - bei der vorliegenden Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft besonders deutlich.

  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der

    Für diesen Fall ist in der zivilrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Wohnungseigentümer bei einer unzulässigen störenden Nutzung des Wohnungs- oder Teileigentums eines anderen Miteigentümers etwa durch dessen Mieter nicht auf den im Verfahren nach § 43 WEG durchsetzbaren Anspruch aus § 15 Abs. 3 WEG gegen den Miteigentümer beschränkt ist, sondern gemäß § 1004 Abs. 1 BGB auch auf dem ordentlichen Rechtsweg unmittelbar gegen den Mieter vorgehen kann (vgl. zu alldem BVerwG, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris Rn. 18 ff.; BVerwG, U.v. 5.5.1988 - 4 C 20/85 - juris; BVerwG, U.v. 14.10.1988 - 4 C 1/86 - juris; BVerfG, B.v. 7.2.2007 - 1 BvR 2304/05 - juris; OVG RP, U.v. 26.2.2019 - 8 A 11076/18.OVG - juris; BayVGH, B.v. 17.8.2017 - 9 CE 17.1362 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 CE 13.236 - juris Rn. 10; VG München, U.v. 22.5.2017 - M 8 K 17.565 - juris; VG Berlin, U.v. 28.5.2019 - 19 K 12/16 - beck-online; vgl. zur Rechtsprechung der Zivilgerichte auch LG München I, B.v. 15.1.2015 - 1 S 1401/17 WEG - juris Rn. 20; BGH, U.v. 10.7.2015 - V ZR 194/15 - juris Rn. 3).

    Da das Gaststättenrecht somit, nicht anders als das Baurecht, allein den Nachbarn schützt, kommt damit auch im Gaststättenrecht die Erwägung zum Tragen, dass es bei einer Klage innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft an der für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage kennzeichnenden Dreiecksbeziehung fehlt (vgl. dazu BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20/85 - juris Rn. 12; OVG RP, U.v. 26.2.2019 - 8 A 11076/18.OVG - juris Rn. 32).

    Denn die privatrechtliche Regelung würde im Verhältnis der Miteigentümer zueinander vorrangig sein und einen öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch ausschließen (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris Rn. 25); insoweit fehlte es an der für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage kennzeichnenden Dreiecksbeziehung (vgl. dazu BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20/85 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

    Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, fehlt regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO (im Anschluß an das Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 20.85 - DVBl. 1988, 851).

    Der erkennende Senat hat dies in seinem Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 20.85 - (DVBl. 1988, 851) für eine Klage eines Sondereigentümers gegen eine der Eigentümergemeinschaft erteilte Genehmigung für bauliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum bereits entschieden.

  • VG Frankfurt/Oder, 16.11.2023 - 7 K 1588/17

    Antrag auf bauordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Nachbarn bzgl. einer

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausschluss öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20.85 -, juris; Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 3/97 -, juris Rn. 18 ff. m.w.N.) ist auf den Fall übertragbar, dass bauaufsichtliches Einschreiten wegen baurechtlicher Mängel einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung (§ 921 BGB) in Gestalt einer Nachbarwand begehrt wird, die im Miteigentum des Klägers und des Nachbarn steht.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die erforderliche Klagebefugnis mangels öffentlich-rechtlicher Schutzansprüche ferner sowohl für Klagen von Wohnungseigentümern gegen bauliche Maßnahmen auf Gemeinschaftseigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20/85 -, juris) als auch für die Klage des Miteigentümers eines Grundstücks gegen die einem anderen Miteigentümer erteilte Teilungsgenehmigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 1988 - 4 B 67/88 -, juris) verneint.

    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass das Bundesverwaltungsgericht mehrfach betont hat, dass das Wohnungseigentum lediglich eine besondere Form des Miteigentums darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20/85 -, juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum -

    Soweit die Beschwerde rügt, der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 20.85 - (DVBl. 1988, 851 = DÖV 1988, 837 = BRS 48 Nr. 154) ab, ist sie unzulässig.

    Diese verfahrensrechtliche Befugnis hat aber keine drittschützende Wirkung (BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - BVerwGE 50, 282 ; vgl. auch Beschluß des Senats vom 27. April 1988, a.a.O., und Urteil vom 4. Mai 1988, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1454

    Nachbarklage eines Sondereigentümers - Neubau eines Bürogebäudes

    Es fehlt damit an der eine baurechtliche Nachbarklage kennzeichnenden Dreiecksbeziehung (vgl. BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20/85 - juris: keine Klagebefugnis des Sondereigentümers gegen eine der Eigentümergemeinschaft erteilte Baugenehmigung; B.v. 27.4.1988 - 4 B 67.88 - juris: keine Klagebefugnis gegen eine einem Miteigentümer desselben Grundstücks erteilte Teilungsgenehmigung).

    Zum anderen kommt die Einbindung des Sondereigentums in die Miteigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 WEG dadurch zum Ausdruck, dass - vorbehaltlich besonderer Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz oder durch Vereinbarung unter den Eigentümern - für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Gemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) Anwendung finden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20/85 - juris).

    Vielmehr ist der Sondereigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz darauf verwiesen, in dem dort vorgesehenen Verfahren geltend zu machen, die Beigeladene überschreite (mittels der behördlichen Genehmigung) die ihr zustehenden materiell-rechtlichen Befugnisse zu Lasten der ihm als Sondereigentümer zustehenden Rechtsposition (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20/85 - juris).

  • BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05

    Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz öffentlichrechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer desselben Grundstückes aus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 3/97 -, NVwZ 1998, S. 954; Beschluss vom 28. Februar 1990 - 4 B 32/90 -, NVwZ 1990, S. 655; Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1/86 -, NVwZ 1989, S. 250; Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 20/85 -, NJW 1988, S. 3279).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Obergerichte und die Literatur angeschlossen haben, schließt das Sondereigentum nach dem WEG öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstücks aus (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3.97 - juris, LS 2 und Rn. 18; B.v. 28.2.1990 - 4 B 32.90 - juris Rn. 5 f.; U.v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 - juris, LS und Rn. 10; U.v. 4.5.1988 - 4 C 20.85 - juris, LS und Rn. 8 ff.; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa BayVGH, B.v. 30.9.2019 - 9 CS 19.967 - juris Rn. 22 ff. [vgl. dort Rn. 25 zu Nachweisen aus der Literatur]; OVG RhPf, U.v. 26.2.2019 - 8 A 11076/18 - juris Rn. 30 ff.; OVG NW, U.v. 3.5.2007 - 7 A 3350/06 - juris Rn. 29 ff.).

    Daher fehlt es auch bei einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, die für eine Sondereigentumseinheit auf dem gleichen Grundstück erteilt wird, an der für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage kennzeichnenden Dreiecksbeziehung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20.85 - juris Rn. 12); dies wird - wie ausgeführt - bei der vorliegenden Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft besonders deutlich.

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Obergerichte und die Literatur angeschlossen haben, schließt das Sondereigentum nach dem WEG öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstücks aus (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 C 3.97 - juris, LS 2 und Rn. 18; B.v. 28.2.1990 - 4 B 32.90 - juris Rn. 5 f.; U.v. 14.10.1988 - 4 C 1.86 - juris, LS und Rn. 10; U.v. 4.5.1988 - 4 C 20.85 - juris, LS und Rn. 8 ff.; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa BayVGH, B.v. 30.9.2019 - 9 CS 19.967 - juris Rn. 22 ff. [vgl. dort Rn. 25 zu Nachweisen aus der Literatur]; OVG RhPf, U.v. 26.2.2019 - 8 A 11076/18 - juris Rn. 30 ff.; OVG NW, U.v. 3.5.2007 - 7 A 3350/06 - juris Rn. 29 ff.).

    Daher fehlt es auch bei einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis, die für eine Sondereigentumseinheit auf dem gleichen Grundstück erteilt wird, an der für die öffentlich-rechtliche Nachbarklage kennzeichnenden Dreiecksbeziehung (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U.v. 4.5.1988 - 4 C 20.85 - juris Rn. 12); dies wird - wie ausgeführt - bei der vorliegenden Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft besonders deutlich.

  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.21

    Fehlende Klagebefugnis des Sondereigentümers

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

  • VG München, 12.03.2015 - M 8 SN 15.592

    Eilrechtsschutz der Sondereigentümer gegen den der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 8 A 11076/18

    Klagebefugnis der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Anfechtung

  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 9 CS 19.967

    Keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft

  • VG Arnsberg, 13.12.2011 - 4 K 2981/10

    § 14 Abs. 1 OBG als Ermächtigungsgrundlage für die Entfernung von Möbeln aus dem

  • VG München, 03.05.2010 - M 8 K 09.2304

    Klagebefugnis des Sondereigentümers

  • OVG Thüringen, 11.01.2023 - 1 EO 348/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine

  • VG München, 27.10.2008 - M 8 K 08.369

    Klagebefugnis eines WEG-Sondereigentümers aus dem Gebietserhaltungsanspruch

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 4.97

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung - Erteilung einer

  • VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K12.16

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 8 S 1385/91

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz des Wohnungseigentümers gegen Mieter von

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1995 - 1 M 87/95

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch; Mieter; Nachbar; Nutzung; Obligatorisch

  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 6.93

    Dingliche Rechtsstellung als grundsätzliche Voraussetzung für einen Nachbarstreit

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1989 - 1 L 91/89

    Baugenehmigung; Balkonterrasse; Sondereigentum; Klagebefugnis;

  • VG Berlin, 28.05.2019 - 19 K 12.16

    Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sowie eines einzelnen

  • VG München, 30.01.2012 - M 8 K 11.5285

    Nachbarklage eines Sondereigentümers; unbeplanter Innenbereich;

  • VG München, 01.12.2011 - M 8 SN 11.5205

    Nachbarklage eines Sondereigentümers; unbeplanter Innenbereich;

  • VG Hamburg, 16.02.2004 - 7 K 4448/03

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids zu einem Baugenehmigungsbescheid;

  • VG München, 31.08.2010 - M 1 SN 10.3763

    Außenbereichsvorhaben; öffentliche Belange; Zahl der Stellplätze; Prüfprogramm im

  • VG München, 27.09.2010 - M 8 K 09.5386

    Vorbescheid für die Erweiterung eines Lebensmittelmarktes (nicht großflächig);

  • VG München, 10.11.2009 - M 8 S 09.5206

    Anordnung des Sofortvollzugs mangelhaft begründet; Unbestimmtheit einer

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