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   BVerwG, 29.07.1977 - IV C 21.77   

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https://dejure.org/1977,47
BVerwG, 29.07.1977 - IV C 21.77 (https://dejure.org/1977,47)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.1977 - IV C 21.77 (https://dejure.org/1977,47)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 1977 - IV C 21.77 (https://dejure.org/1977,47)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (155)

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Der angefochtene Beschluß ist daher eine das rechtliche Gehör versagende Überraschungsentscheidung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 108 Abs. 2 VwGO (vgl. z.B. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Die Erörterungs- und Hinweispflicht des Vorsitzenden (§§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1 VwGO) gebietet es zwar, die Beteiligten durch Hinweise auf die erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen (BVerwGE 36, 264 [267]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    16 Im Übrigen setzt die Annahme einer "Überraschungsentscheidung" voraus, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 29. Juli 1977 BVerwG 4 C 21.77 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98).
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