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   AG Pforzheim, 02.12.2020 - 4 C 231/20   

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AG Pforzheim, 02.12.2020 - 4 C 231/20 (https://dejure.org/2020,42127)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 02.12.2020 - 4 C 231/20 (https://dejure.org/2020,42127)
AG Pforzheim, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 4 C 231/20 (https://dejure.org/2020,42127)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten im Rahmen der Fahrzeugreparatur

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG Stuttgart, 21.07.2021 - 13 S 25/21

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

    Die Kammer hat bereits Zweifel, ob die Werkstatt dem Kunden allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen gesondert in Rechnung stellen kann (dies ebenfalls ablehnend AG Pforzheim, Urteil vom 02.12.2020, 4 C 231/20; Wenker, jurisPR-VerbrR 7/2021).
  • AG Wolfratshausen, 15.12.2020 - 1 C 687/20

    Unfallschadensregulierung, Werkstattkosten, Schutzmaßnahmen wegen des Coronavirus

    Das vom AG Pforzheim im Urteil vom 02.12.2020 - 4 C 231/20 - bemühte Argument, wonach Leistungserschwerungen zulasten des Werkunternehmers gingen, trifft zwar grundsätzlich zu, greift hier aber schon deswegen nicht, weil es sich nicht um ein erst nach Vertragsschluss entstandenes Leistungserschwernis handelt (vgl. Palandt/Grüneberg, § 313 BGB, Rn. 30).
  • AG Vaihingen/Enz, 29.06.2021 - 1 C 129/21

    Desinfektions- und Hygienekosten als erforderliche Wiederherstellungskosten nach

    Es kann dahinstehen, ob es sich um Maßnahmen des Arbeitsschutzes oder um Aufwendungen zum Schutz der Kunden handelt, der komplette Aufwand muss von der Reparaturwerkstatt mitkalkuliert werden (aA: AG Pforzheim, Urteil vom 2.12.2020 - 4 C 231/20).
  • LG Karlsruhe, 04.10.2021 - 19 S 81/20

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

    Aktenzeichen: 19 S 81/20 4 C 231/20 AG Pforzheim.
  • LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21

    Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im

    Auf die Berufung des Klägers und Berufungsklägers wird das am 09.12.2021 verkündete Urteil des Amtsgericht Wildeshausen (4 C 231/20 (V)) mit dem zugrundeliegenden Verfahren für die Zeit ab dem 18.11.2021 (9 Uhr) aufgehoben.

    Mit Versäumnisurteil vom 01.04.2021 hat das Amtsgericht Wildeshausen (dortiges Aktenzeichen 4 C 231/20) die Klage abgewiesen.

  • LG Stuttgart, 23.09.2021 - 5 S 42/21

    Erstattung von coronabedingten Desinfektionskosten bei Kfz-Begutachtung durch

    Die Kammer hat bereits Zweifel, ob der Sachverständige dem Kunden allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen gesondert in Rechnung stellen kann (LG Stuttgart a.a.O.; AG Pforzheim, Urteil vom 02.12.2020, 4 C 231/20; Wenker, jurisPR-VerbrR 7/2021).
  • AG Bonn, 19.10.2021 - 111 C 16/21
    Zum einen ist bereits zweifelhaft, ob eine Oberflächendesinfektion aus medizinischer Sicht erforderlich ist (AG Pforzheim, Urt. v. 02.12.2020, Az.: 4 C 231/20; AG Marienburg, Urt. v. 16.02.2021, Az.: 3 C 497/20).
  • AG Duisburg, 11.04.2021 - 504 C 89/21
    Die Desinfektionsmaßnahmen dienen entgegen der Auffassung der Beklagten nicht lediglich den bei dem jeweiligen Werkstattbetrieb angestellten Arbeitnehmern (so auch AG Pforzheim, Urteil vom 02.12.2020, Az. 4 C 231/20, AG Rostock, Urteil vom 28.01.2021, Az. 45 C 220/2), sondern auch dem Kunden.
  • AG Bielefeld, 12.05.2021 - 412 C 19/21
    Der von der Beklagten benannte Entscheidungen des AG Pforzheim (4 C 231/20 un d6 C 157/20), des Amtsgerichts Rostock (45 C 220/20), des Amtsgerichts Marienburg (3 C 497/20), des Amtsgerichts Saarbrücken (120 C 279/20), des Amtsgerichts Neu- Ulm (3 C 807/20), des Amtsgerichts Siegen vom 16.12.2020 und des Amtsgerichts Solingen vom 20.01.2021 vermag das erkennenden Gericht nicht zu folgen, da - nach Ansicht des erkennenden Gerichts - das jeweilige Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Werkstattrisiko verkennt bzw. sich erst gar nicht mit der Problematik auseinander setzt.
  • AG Meschede, 24.09.2021 - 6 C 187/21
    es sich" um Maßnahmen des Arbeitsschutzes oder um Aufwendungen zum Sehutz der Kunden "handelt, der komplette Aufwand muss von der Reparaturwerkstatt mitkalkuliert werden (aA: AG Pforzheim, Urteil vom 2.12.2020 - 4 C 231/20).
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   AG Wildeshausen, 09.12.2021 - 4 C 231/20   

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AG Wildeshausen, 09.12.2021 - 4 C 231/20 (https://dejure.org/2021,67090)
AG Wildeshausen, Entscheidung vom 09.12.2021 - 4 C 231/20 (https://dejure.org/2021,67090)
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