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   BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85   

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BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85 (https://dejure.org/1988,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 4 C 24.85 (https://dejure.org/1988,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 4 C 24.85 (https://dejure.org/1988,1045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwAG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 54
  • NVwZ 1988, 1029
  • DVBl 1988, 840
  • DÖV 1988, 640
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Zwar gilt es, den Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung aller Abgabepflichtigen zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 36, 321 [BVerfG 13.02.1974 - 2 BvL 11/73]; 43, 58 [BVerfG 26.10.1976 - 1 BvR 252/73]).

    Wenn ein Abgabepflichtiger wesentlich stärker belastet wird als ein anderer und dadurch in eine deutlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, entsteht durch die ungleichen Folgen der Typisierung ein Mißverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen; alsdann kann die Typisierung nicht mehr als noch sachgerecht anerkannt werden (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 31, 119 ; 43, 58 ; 65, 325 ).

  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Zwar gilt es, den Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung aller Abgabepflichtigen zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 36, 321 [BVerfG 13.02.1974 - 2 BvL 11/73]; 43, 58 [BVerfG 26.10.1976 - 1 BvR 252/73]).

    Wenn ein Abgabepflichtiger wesentlich stärker belastet wird als ein anderer und dadurch in eine deutlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, entsteht durch die ungleichen Folgen der Typisierung ein Mißverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen; alsdann kann die Typisierung nicht mehr als noch sachgerecht anerkannt werden (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 31, 119 ; 43, 58 ; 65, 325 ).

  • BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Eine Ungleichbehandlung im Abgabenrecht stellt eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG nur dar, wenn die gewählte Differenzierung nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65]; 37, 38 ; 50, 386 ).
  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Wenn ein Abgabepflichtiger wesentlich stärker belastet wird als ein anderer und dadurch in eine deutlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, entsteht durch die ungleichen Folgen der Typisierung ein Mißverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen; alsdann kann die Typisierung nicht mehr als noch sachgerecht anerkannt werden (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 31, 119 ; 43, 58 ; 65, 325 ).
  • BVerfG, 13.02.1974 - 2 BvL 11/73

    Hamburgisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Zwar gilt es, den Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung aller Abgabepflichtigen zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 36, 321 [BVerfG 13.02.1974 - 2 BvL 11/73]; 43, 58 [BVerfG 26.10.1976 - 1 BvR 252/73]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Zwar gilt es, den Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung aller Abgabepflichtigen zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 36, 321 [BVerfG 13.02.1974 - 2 BvL 11/73]; 43, 58 [BVerfG 26.10.1976 - 1 BvR 252/73]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Aber bereits Erwägungen der Praktikabilität können regelmäßig einen vernünftigen Grund dafür abgeben, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (vgl. auch BVerfGE 40, 109 [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvR 528/72]).
  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 252/73

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren und unabwendbaren

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Zwar gilt es, den Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung aller Abgabepflichtigen zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 36, 321 [BVerfG 13.02.1974 - 2 BvL 11/73]; 43, 58 [BVerfG 26.10.1976 - 1 BvR 252/73]).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Wenn ein Abgabepflichtiger wesentlich stärker belastet wird als ein anderer und dadurch in eine deutlich ungünstigere Wettbewerbslage gerät, entsteht durch die ungleichen Folgen der Typisierung ein Mißverhältnis zu den damit verbundenen Vorteilen; alsdann kann die Typisierung nicht mehr als noch sachgerecht anerkannt werden (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 31, 119 ; 43, 58 ; 65, 325 ).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
    Eine Ungleichbehandlung im Abgabenrecht stellt eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG nur dar, wenn die gewählte Differenzierung nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65]; 37, 38 ; 50, 386 ).
  • BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter

  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auch im Abgabenrecht verletzt eine Ungleichbehandlung den Gleichheitssatz nur dann, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u. a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 [25 f.]; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 [6]).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabenpflichtigen rechtfertigen (Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O.; Beschluß vom 28. März 1995, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 12 A 2866/07

    Übertragbarkeit von der im Steuerrecht entwickelten Rechtsprechung zum

    Als solche können bereits Erwägungen der Praktikabilität - wie hier - regelmäßig und insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung einen vernünftigen Grund dafür abgeben, dass der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (Urteil vom 12.2.1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 ; Beschluss vom 13.4.1994, a.a.O., S. 11).".
  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Ungleichbehandlung im Abgabenrecht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nur dann verletzt, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. unter anderem BVerfG, Beschluß 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 und BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 ).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität regelmäßig einen vernünftigen Grund dafür abgeben, daß der Gesetz- oder Satzungsgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O., S. 6 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 93.89 - n.v., zu § 3 Abs. 1 AFWoG in Verbindung mit § 25 II. WoBauG).

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Die Abhängigkeit von der im Ermessen der Wasserbehörden liegenden Häufigkeit der Kontrollen und ihrer - gelegentlich gerügten - Meßungenauigkeit (vgl. Meßerschmidt, a.a.O., S. 283 f. und 288 f.) wirft deshalb allenfalls im Zusammenhang mit der internen Abgabengerechtigkeit innerhalb des Kreises der Abgabenschuldner Probleme auf; derartige - letztlich bei keinem Verfahren vermeidbare - Ungenauigkeiten sind aber als zulässige/weil durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigte Typisierungen gerechtfertigt (Berendes, a.a.O., S. 58 und 99 f.), zumal sich die Streuung der Meßergebnisse nicht einseitig zu Lasten des Abgabepflichtigen auswirkt und von dem Ausgleich der Meßungenauigkeiten im Laufe der Zeit ausgegangen werden darf (Meßerschmidt, a.a.O., S. 289; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 (7)).

    Zunächst ist davon auszugeben, daß das Regelungssystem des § 4 Abs. 4 AbwAG - wie auch die dem Abwasserabgabengesetz zugrundeliegende "Bescheidlösung" insgesamt - maßgeblich darauf abzielt, durch den Druck der Abgabenbelastung den Einleiter dazu anzuhalten, die festgelegten Überwachungswerte von sich aus einzuhalten und sogar möglichst zu unterbieten (Meßerschmidt, a.a.O., S. 255 f.; Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 -, a.a.O., S. 3), um damit zugleich den wasserrechtlichen Verwaltungsvollzug ohne Verlust an Effektivität zu entlasten.

  • BVerwG, 15.09.1998 - 8 C 25.97

    Gebührenstaffelung; Staffelung; Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten;

    Als solche können bereits Erwägungen der Praktikabilität - wie hier - regelmäßig und insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung einen vernünftigen Grund dafür abgeben, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 ; Beschluß vom 13. April 1994, a.a.O., S. 11).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 7 C 13.14

    Abwasser; Abwasserabgabenbescheid; Trinkwasser; Trinkwasserversorgungsanlage;

    Lässt sich der Umfang der Verursachung feststellen, so kann hieran die Abgabepflicht problemlos anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 24.85 - BVerwGE 79, 54 ; Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme, Wasserhaushaltsgesetz und Abwasserabgabengesetz, Stand September 2015, § 4 Rn. 21; vgl. auch Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Aufl. 1995, S. 84).

    Triftige Gründe der Verwaltungspraktikabilität begrenzen indes die Reichweite des Verursacherprinzips, das vom Abwasserabgabengesetz auch im Übrigen nicht strikt verwirklicht wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 24.85 - BVerwGE 79, 54 ).

    Dies ist allerdings lediglich Folge des verfassungsrechtlich unbedenklichen gesetzlichen Regelungskonzepts, wonach gerade jede weitere Schädlichkeit die Abgabepflicht begründet (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 24.85 - BVerwGE 79, 54 ).

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 169.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Die Abhängigkeit von der im Ermessen der Wasserbehörden liegenden Häufigkeit der Kontrollen und ihrer - gelegentlich gerügten - Meßungenauigkeit (vgl. Meßerschmidt, a.a.O., S. 283 f. und 288 f.) wirft deshalb allenfalls im Zusammenhang mit der internen Abgabengerechtigkeit innerhalb des Kreises der Abgabenschuldner Probleme auf; derartige - letztlich bei keinem Verfahren vermeidbare - Ungenauigkeiten sind aber als zulässige, weil durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigte Typisierungen gerechtfertigt (Perendes, a.a.O., S. 58 und 99 f.), zumal sich die Streuung der Meßergebnisse nicht einseitig zu Lasten des Abgabepflichtigen auswirkt und von dem Ausgleich der Meßungenauigkeiten im Laufe der Zeit ausgegangen werden darf (Meßerschmidt, a.a.O., S. 289; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 (7)).

    Zunächst ist davon auszugehen, daß das Regelungssystem des § 4 Abs. 4 AbwAG - wie auch die dem Abwasserabgabengesetz zugrundeliegende "Bescheidlösung" insgesamt - maßgeblich darauf abzielt, durch den Druck der Abgabenbelastung den Einleiter dazu anzuhalten, die festgelegten Überwachungswerte von sich aus einzuhalten und sogar möglichst zu unterbieten (Meßerschmidt, a.a.O., S. 255 f.; Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 -, a.a.O., S. 3), um damit zugleich den wasserrechtlichen Verwaltungsvollzug ohne Verlust an Effektivität zu entlasten.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96

    Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose

    Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Abgabengesetzgeber indes auch bei der Wahl der Bemessungsgrundlagen weitgehende Gestaltungsfreiheit, die in den durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen auch ein Abrücken vom "Wirklichkeitsmaßstab" umfaßt ( vgl. BVerfGE 31, 119, 130 f.; 65, 325, 354 f.; BVerwGE 79, 54, 60; Bauernfeind, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rdnr. 49 f.).

    Das gesetzgeberische Regelwerk des AbwAG zielt insgesamt darauf ab, in Ergänzung der ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Wasserhaushaltsgesetzes denjenigen, der zu einer Schadstoffvermehrung beiträgt, zu einem Verhalten der Vermeidung oder der eigenen Beseitigung mit dem Mittel ökonomischen Drucks zu bewegen (vgl. BVerwGE 79, 54, 61 zum AbwAG 1976; BVerwG, Beschlüsse vom 20.8.1997, a.a.O., zum AbwAG 1990; vgl. auch Berendes, a.a.O., S. 11 f.).

  • VG Köln, 27.01.2004 - 14 K 124/03

    Festsetzung einer Abwasserabgabe; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten wegen

    Weiterhin beruft sich der Beklagte auf das Urteil des VG Gelsenkirchen vom 6. November 1998 - 19 K 8664/95 - zur Frage eventueller Messwerttoleranzen bei der Überprüfung der Einhaltung parameterbezogener Überwachungswerte sowie auf die in diesem Urteil in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerwG vom 12. Februar 1988 - 4 C 24/85 - und vom 20. August 1997 - 8 B 170/97 -.

    vgl. hierzu: VG Gelsenkirchen, Urt. v. 6.11.1998 - 19 K 8664/95 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997 - 8 B 170/97 -, NVwZ 1998, S. 408 (410) u. Urt. v. 12.2.1988 - 4 C 24/85 -, NVwZ 1988, S. 1029 (1031).

  • VG Karlsruhe, 13.05.2004 - 6 K 1783/03

    Berücksichtigung von Vorbelastungen des Abwassers bei Abwasserabgabenerhebung

    Darüber hinaus gerät die vom Beklagten vertretene Auffassung in einen Wertungswiderspruch zum Verursacherprinzip (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 30.04.1998, a. a. O.) als regelungsbestimmendem Grundsatz des Abwasserabgabengesetzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1988 - 4 C 24.85 - BVerwGE 79, 54 ff.).

    Insbesondere lässt sich nämlich ein solcher, mit dem Überschreiten der Schwellenwerte durch den Einleiter ausgelöste "Abgabesprung" nur rechtfertigen, wenn der festgestellte Verschmutzungswert mit hinreichender Sicherheit ausschließlich vom Einleiter selbst verursacht worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 93.89

    Faktische Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern einerseits und von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine

  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 55.90

    Grubenwasser - Abwasser - Abwasserabgabepflicht - Flußkläranlage

  • VG Cottbus, 28.03.2011 - 6 K 269/08

    Anrechnung der Vorbelastung bei der Festsetzung der Abwasserabgabe

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 12/13

    Berücksichtigung einer abgabemindernden Vorbelastung für den Schadstoff

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2009 - 2 LB 6/09

    Abwasserabgabe - Anerkennung einer Vorbelastung aus Trinkwassernetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2000 - 9 A 627/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Erhebung einer

  • BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2000 - 9 A 618/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Erhebung einer

  • VG Gießen, 18.06.1996 - 9 E 656/95

    SONDERABGABE; JUGENDFÖRDERUNG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2012 - 9 N 38.11

    Abwasserabgabe; Vorbelastung; Verdunstungsfälle; Verursacherprinzip;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1989 - 2 A 402/88

    Erlass einer Abwasserabgabe für die Einleitung von Schmutzwasser; Unbilligkeit

  • VG Aachen, 10.09.2004 - 7 K 1569/03

    Rechtmäßigkeiteit der Höhe einer Abwasserabgabe für das Jahr 2000 und

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1991 - 9 L 344/89
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 48.87
  • VG Aachen, 26.04.2002 - 7 K 3918/97

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung einer Abwasserabgabe für den

  • VG Freiburg, 21.10.1997 - 7 K 354/97

    Erhebung von Rückmeldegebühren

  • VG Braunschweig, 30.08.2023 - 8 A 206/21

    Abwasserabgabe; Einleiterüberwachung; Erhöhungsfaktor; Kläranlage;

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