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   BVerwG, 04.05.1979 - IV C 25.76   

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BVerwG, 04.05.1979 - IV C 25.76 (https://dejure.org/1979,301)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1979 - IV C 25.76 (https://dejure.org/1979,301)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1979 - IV C 25.76 (https://dejure.org/1979,301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht - Beplantes Gebiet - Friedhofsgrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1424
  • ZMR 1980, 156
  • DVBl 1979, 784
  • DÖV 1979, 649
  • BauR 1980, 60
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70

    Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Kirchliche Friedhöfe gehören sowohl zu den erschlossenen Grundstücken im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG als auch zu den nach § 133 Abs. 1 Satz 1 u. Satz 2 BBauG der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücken (im Anschluß an das Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40).

    Das Verwaltungsgericht hat sich für diese Würdigung mit Recht auf das Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40 berufen.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (a.a.O.) u.a. ausgeführt:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem in seinem Beschluß vom 11. Januar 1972 - 1 BvR 330/71 - zu der gegen das Urteil des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - a.a.O. gerichteten Verfassungsbeschwerde - wenn auch nur im Wege eines obiter dictum - bemerkt, "die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene Auslegung der Vorschriften des BBauG verletze keine.

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Durch eine Anlage werden mithin auch Friedhofsgrundstücke "erschlossen", wenn deren Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit erhalten, von der Erschließungsanlage eine Zufahrt (oder wenn sie bereits eine solche haben, einen Zugang) zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 im Anschluß an das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 11).

    Der Senat hat demgemäß in seinem Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O.) bereits ausgeführt, "erschlossen" im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG seien solche Grundstücke, denen die Anlage in "erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise" die Zugänglichkeit vermittle.

    Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht zum Beispiel dann noch nicht, wenn eine Veränderungssperre besteht, die Ver- oder Entsorgung und damit die Erschließung noch nicht im Sinne der §§ 30 ff. BBauG gesichert ist oder wenn bei Hinterliegergrundstücken Zufahrt oder Zugang noch nicht in rechtlicher Weise abgesichert sind (woraus gleichzeitig folgt, daß die Begriffe "erschlossen" in §§ 131 Abs. 1 BBauG und 133 Abs. 1 BBauG nicht identisch sind, vgl. Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - a.a.O.).

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1965 - 1 BvR 498/62 - BVerfGE 19, 129 [133] hingewiesen, wonach die Abgabenerhebung an religionsneutrale Gegenstände - hier an ein Grundstück und seine Erschließung - anknüpfen darf.
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Die Beklagte hätte deswegen von Amts wegen bei der Heranziehung prüfen müssen, ob ein Billigkeitserlaß in Frage kommt (vgl. Urteil des Senats vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - S. 7, insoweit in BVerwGE 34, 19 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Dieser Oberbegriff deckt aber höchst unterschiedliche Nutzungen ab, die übrigens auch im Hinblick auf ihre Emissionen oder die überlicherweise mit einigen Nutzungen verbundenen Gebäude im Rahmen der nach § 1 Abs. 6 und 7 BBauG 1976 bei der Planaufstellung gebotenen Abwägung von sehr unterschiedlichem Gewicht sein können (vgl. dazu Urteil des Senats vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - BVerwGE 42, 5 [7]).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Entsprechendes kann nach der Rechtsprechung des Senats ferner gelten, wenn beispielsweise die Errichtung eines im öffentlichen Interesse erforderlichen Krankenhauses, eines Kindergartens oder einer Bildungsstätte durch Beitragserlaß oder Beitragsermäßigung gefördert werden soll; denn in derartigen Fällen verfolgt die Gemeinde gerade mit dem Beitragsverzicht öffentliche Interessen (Urteil des Senats vom 6. Juni 1975 - BVerwG IV C 27.73 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 7 S. 1 [3] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Der Beitragserlaß wegen einer unbilligen Härte (§ 135 Abs. 5, zweite Alternative BBauG) setzt voraus, daß es sich um einen "aus der Regel" fallenden, also einen atypischen Einzelfall handelt (Urteil des Senats vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Durch eine Anlage werden mithin auch Friedhofsgrundstücke "erschlossen", wenn deren Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit erhalten, von der Erschließungsanlage eine Zufahrt (oder wenn sie bereits eine solche haben, einen Zugang) zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 im Anschluß an das Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG sind Grundstücke in der Regel erst dann, wenn eine Anlage ihnen Zufahrt oder Zugang im Hinblick auf eine bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks vermittelt (Urteil des Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - BVerwGE 32, 226 [227]).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
    Das ist der Fall, "sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen" (Satz 1) bzw. wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und "zur Bebauung anstehen" (Satz 2), was wiederum heißt: "sobald sie in zulässiger Weise einer Bebauung zugeführt werden dürfen" (Urteil des Senats vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [38]).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Die Heranziehung zu einem ungekürzten Erschließungsbeitrag kann eine sachlich unbillige Härte begründen, wenn der Beitragspflichtige auf dem veranlagten Grundstück eine anderenfalls von der Gemeinde selbst durchzuführende Aufgabe wahrnimmt und ihr dadurch nachhaltig eigene finanzielle Aufwendungen erspart (im Anschluß an Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).

    Die Erlaßregelung des § 135 Abs. 5 BBauG ist "rechtsträgerneutral", sie kann nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalles auch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Beitragsschuldnerin zugute kommen (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).

    Das kann etwa zutreffen, wenn eine Kirchengemeinde einen Friedhof betreibt (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - a.a.O., S. 57).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Im Sinne dieser Vorschrift ist ein Grundstück erschlossen, wenn ihm die Anlage in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise, d.h. in einer auf die bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzbarkeit der Grundstücke gerichteten Funktion, die Zugänglichkeit vermittelt (Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37 und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 52 f.).
  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Dabei ist nicht nur auf die bauliche oder gewerbliche Nutzung im engeren Sinne abzustellen; vielmehr sind auch solche Nutzungen einzubeziehen, die - wie z.B. Friedhöfe - im Hinblick auf die Erschließung der baulichen oder gewerblichen Nutzung gleichartig sind, also Ziel- und Quellverkehr verursachen und deswegen auf die Erschließung angewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 52, 55).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 63.78

    Auslegung des Begriffs "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche

    Diese Rechtsauffassung steht in Widerspruch zum Inhalt des § 133 Abs. 1 BBauG in der Auslegung entsprechend den Urteilen des Senats vom 3. Juni 1971 - BVerwG IV C 10.70 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 40) und vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69, "zweites Friedhofsurteil").

    Bezüglich der Auslegung dieses Satzes 1 des § 133 Abs. 1 BBauG hat der Senat in dem vorbezeichneten Urteil vom 4. Mai 1979 (a.a.O. Buchholz Nr. 69 S. 50 [55]) ausgeführt, daß der Begriff "Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist", in einem weiten, spezifisch erschließungsrechtlichen Sinne verstanden werden müsse.

    Dagegen kann der etwa geringere Erschließungsvorteil der Grundstücke, die (nur) der baulichen oder gewerblichen Nutzung gleichartig genutzt werden dürfen, anderweitig berücksichtigt werden, z.B. im Rahmen der Verteilungsregelung gemäß § 131 Abs. 2 und 3 BBauG oder im Einzelfall gemäß § 135 Abs. 5 BBauG (vgl. auch dazu Urteil des Senats vom 4. Mai 1979, a.a.O. Buchholz S. 56).

    Die hierzu von dem Senat in dem erwähnten Urteil vom 4. Mai 1979 (a.a.O. Buchholz S. 56 f.) aufgeführten Kriterien können - zumindest teilweise - auch hier zur Geltung kommen.

    Soweit sich solche Wertsteigerungen bei Kleingärten (ähnlich wie bei Friedhöfen; vgl. Urteil des Senats vom 4. Mai 1979, a.a.O.) nicht ohne weiteres niederschlagen, kann die volle Beitragserhebung gegebenenfalls für den Eigentümer eine "unbillige Härte" sein.

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Das Bundesbaugesetz kennt keine allgemeine Beitragsfreiheit für öffentliche Sachen (wie z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude usw.); es unterwirft vielmehr öffentliche Sachen ebenso wie mit Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben bebaute Grundstücke der Beitragspflicht (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18

    Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche

    Zwar ist angesichts der Funktion des § 131 Abs. 1 BauGB, den Kreis der Grundstücke festzulegen, auf die der beitragsfähige Erschließungsaufwand (rechnerisch) zu verteilen ist, nicht nur auf die bauliche oder gewerbliche Nutzung im engeren Sinne abzustellen; vielmehr ist es geboten, in den Kreis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Grundstücke auch solche einzubeziehen, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise so genutzt werden, dass ihre Nutzung eine Einbeziehung in den Kreis der erschlossenen Grundstücke rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1979 - IV C 25.76 - juris Rn. 28).

    Daher werden z. B. Friedhöfe von einer Straße, zu der sie Zufahrt oder Zugang haben, in diesem Sinne, d. h. "in erschließungsbeitragsrechtlich relevanter Weise" erschlossen, weil ihre bestimmungsgemäße Nutzung im hohen Maße auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist, sie regelmäßig einen starken Anliegerverkehr anziehen und ihre Nutzung einer baulichen Nutzung vergleichbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.5.1979, a. a. O., Rn. 29).

    lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4.5.1979, a. a. O., Rn. 28, 29; Urteil vom 1.2.1980, a. a. O., Rn. 13; Urteil vom 3.6.1971, a. a. O., Rn. 17) dahingehend beantworten, dass eine "gleichartige" Nutzung dann vorliegt, wenn sie in einem vergleichbar hohen Maße auf die Zugänglichkeit von einer Straße angewiesen ist und vergleichbar regelmäßigen Anliegerverkehr anzieht wie bei einer baulichen oder gewerblichen Nutzung.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Dies rechtfertigt es, solche Flächen in die Oberverteilung einzubeziehen, da sie zumindest den baulich und gewerblich nutzbaren Flächen gleichgestellt und damit grundsätzlich beitragspflichtig sind (vgl. zum Ganzen: Ernst bzw. Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 133 Rnrn. 4 ff. bzw. § 9 Rnrn. 124 ff.; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl., § 9 Rn. 82 ff.; Gern, NJW 1981, 1424).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl (ungekürzt) ergehenden Erschließungsbeitragsbescheids (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung u.a. im Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Infolgedessen fallen Grundstücke "nicht unter § 131 Abs. 1 BBauG, wenn sie 'unfähig' sind, die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BBauG jemals zu erfüllen" (Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 43.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 32 S. 60 [63], s. ferner Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53]).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Derartige Grundstücke sind generell ungeeignet, eine Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BauGB auszulösen, und müssen deshalb schon bei der Aufwandsverteilung nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB unberücksichtigt bleiben (vgl. u. a. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [53]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11

    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2023 - 10 B 7.23

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag - Abgabepflichtiger - Eigentümer -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 3 A 2592/01

    Erlass des Erschließungsbeitrags wegen unbilliger Härte?

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 13.89

    Grundsteuererlaß wegen wesentlicher Ertragsminderung nur bei Umständen, die

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 44.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 43.76

    Auslegung des Begriffs der erschlossenen Grundstücke

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands,

  • VGH Hessen, 05.12.2007 - 5 UE 1371/07

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • VG Berlin, 02.07.1982 - 13 A 197.82

    Voraussetzungen zur Annahme eines öffentlichen Interesses zum Verzicht auf die

  • VG Stuttgart, 23.03.2004 - 13 K 5319/02

    Absehen von der Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags wegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - 10 S 2.08

    Erschließungsbeitragsrecht: Beitragspflicht eines von einer Gemeinde zur

  • VGH Bayern, 11.08.2020 - 20 ZB 19.1879

    Entwässerungseinrichtung eines Kirchengebäudes

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 77.81

    Erschließungsbeitrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2014 - 5 N 1.14

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; abstrakte -; sachliche -; persönliche -;

  • BVerwG, 15.09.1981 - 8 B 78.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

  • VG Saarlouis, 29.10.2018 - 3 K 2072/15

    Zur Anschlussmöglichkeit eines "freigestellten" Bahnbetriebsgeländes im

  • VG Magdeburg, 14.06.2016 - 2 A 67/15

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

  • VG Berlin, 09.03.2011 - 13 A 191.07

    Erschließungsbeitragspflicht bei grundbuchrechtlicher Eintragung als Eigentümer

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