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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90   

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https://dejure.org/1991,1689
BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90 (https://dejure.org/1991,1689)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1991 - 4 C 25.90 (https://dejure.org/1991,1689)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 4 C 25.90 (https://dejure.org/1991,1689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Bestehen einer selbstständigen Zulassungswirkung und Gestaltungswirkung von Änderungsbeschlüssen - Vorliegen einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90
    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - ist hinsichtlich der Nr. 2 b) (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen) gegenstandslos.

    Allein hierauf beziehen sich auch die vorläufigen Rechtsschutzanträge der Kläger vom 17. April 1990 und der diesen Anträgen stattgebende Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 -.

    Das hat wiederum zur Folge, daß der Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 -, soweit er den Klägern vorläufigen Rechtsschutz gewährt, gegenstandslos geworden ist.

    Soweit klarstellend festgestellt wird, der Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - sei, was die aufschiebende Wirkung angehe, gegenstandslos geworden, hat der Beklagte mit seinem weiteren Änderungsbegehren teilweise Erfolg.

    Da sie hiermit in diesem Verfahren nicht durchdringen können und die von ihnen durch den Beschluß des Senats vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - erstrittene Rechtsposition der Durchführung des nunmehr erneut planfestgestellten Vorhabens somit gegenwärtig nicht mehr als rechtliches Hindernis entgegensetzen können, ist es gerechtfertigt, sie insoweit in diesem Verfahren als Unterlegene anzusehen.

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90
    An der vom Senat in seinem Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - (BVerwGE 61, 307 [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]) vertretenen Auffassung die Änderung eines festgestellten und noch nicht abschließend ausgeführten Planes geschehe durch einen im Entstehungsvorgang eigenen Änderungsplanfeststellungsbeschluß und führe nur zu einem einzigen Plan in der durch den Änderungsplanfeststellungsbeschluß erreichten Gestalt, wird dabei unverändert festgehalten.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Durch die Änderungs- und Ergänzungsbeschlüsse hat der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss seine Gestalt verändert; ursprünglicher Beschluss und ergänzende Beschlüsse sind zu einer einheitlichen Planungsentscheidung verschmolzen (vgl. Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 ; Beschluss vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4 S. 3), gegen die sich das neue Klagebegehren richtet.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Für die Durchführung des Planergänzungsverfahrens bietet § 76 VwVfGBbg die verfahrensrechtliche Grundlage (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214, 218 ff. und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238, 256; Beschlüsse vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 25.90 - Buchholz 316, § 76 VwVfG Nr. 4 und vom 17. September 2004 - BVerwG 9 VR 3.04 - Buchholz 316, § 76 VwVfG Nr. 13).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Das mag anders sein, wenn der Mangel einen zentralen Punkt betrifft, der sich nicht bereinigen läßt, ohne daß ein gänzlich neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 25.90 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90   

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https://dejure.org/1990,23151
BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 (https://dejure.org/1990,23151)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 (https://dejure.org/1990,23151)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 (https://dejure.org/1990,23151)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Hierbei muss sie bei Flächeninanspruchnahmen auch die Möglichkeit einer Existenzvernichtung oder -gefährdung vorhandener landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe und Unternehmungen in ihre Betrachtung und Abwägung einbeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.2011 - 9 A 9.10 -, juris; BVerwG Urteil vom 09.06.2010 - 9 A 20.08 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris).

    Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.10.2007 - 8 A 06.40024 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2007 - 5 S 130/06 -, juris; Pasternak in: Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Auflage 2007, Rn. 308).

    Ein Planfeststellungsbeschluss leidet insbesondere dann nicht an einem Abwägungsfehler, wenn private Belange nicht berücksichtigt worden sind, die der Betroffene im Planfeststellungsverfahren nicht vorgetragen hat und die sich der planenden Behörde auch nicht aufdrängen mussten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13.09.1985 - 4 C 64.80 -, juris).

    Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.10.2007 - 8 A 06.40024 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2007 - 5 S 130/06 -, juris; Pasternak in: Aust/Jacobs/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 6. Auflage 2007, Rn. 308).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    -gefährdung vorhandener landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe und Unternehmungen in ihre Betrachtung und Abwägung einbeziehen (Beschluss vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90, 4 ER 302.90 - juris Rn. 17; ausf. zum landwirtschaftlichen Betrieb Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 13.08 - juris Rn. 26 ff. m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08

    Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris Rdnr. 24) und des Senats (Urt. v. 17.07.2007 - 5 S 130/06 -, UPR 2008, 240, juris Rdnr. 47) ist die Existenzfähigkeit eines Betriebes danach zu beurteilen, ob in ihm außer einem angemessenen Lebensunterhalt für den Betriebsleiter und seine Familie auch ausreichende Rücklagen für die Substanzerhaltung und für Neuanschaffungen erwirtschaftet werden kann.

    Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris Rdnr. 24) die Tatsache, dass ein Betrieb über eine längere Zeit besteht, für die Beurteilung der Existenzfähigkeit eines Betriebes nicht ausschlaggebend ist.

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Sie hat zunächst die allgemeinen Kriterien, bei deren Vorliegen eine Existenzgefährdung bejaht werden kann, auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - , eingehend dargelegt.
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Daraus folgt, daß im Revisionsverfahren nur eine eingeschränkte Prüfung stattzufinden hat, ob entgegen der vorinstanzlichen Klageabweisung gleichwohl eine aufschiebende Wirkung geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - NVwZ 1991, 159; bestätigt durch Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - ).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    In seinem Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - hatte der Senat den Antrag des beklagten Freistaates Bayern, den Sofortvollzug wiederherzustellen, abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

    Jedoch können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90 u.a. - Juris; Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - VBlBW 1991, 144; zuletzt auch BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 9 A 28/05 - BVerwGE 126, 166 Rdnr. 68 ff.).

    Unerheblich ist insoweit auch, ob das Einkommen des Klägers wegen der ihm zustehenden Entschädigung unverändert bliebe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90 u.a. - a.a.O., Juris Rdnr. 26).

    Unerheblich für das Vorliegen einer Existenzgefährdung ist auch, dass der Kläger über weiteres Einkommen aus anderen Quellen verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 4 C 25.90 u.a. - a.a.O., Juris Rdnr. 28), soweit diese anderen Einkommensquellen nicht zum landwirtschaftlichen Betrieb gehören.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen

    Die im Planfeststellungsbeschluss verwendete Formulierung findet ihre Grundlage in den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen, unter denen eine Existenzgefährdung zu bejahen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 4 C 25.90 - [...]; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9. Dezember 1994, NuR 1996, 297, 304 und vom 14. Dezember 2000, VBlBW 2001, 362, 367).

    Dagegen können die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Landwirte und auch die Tatsache, dass ein Betrieb tatsächlich über längere Zeit besteht, nicht ausschlaggebend sein (so BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1990, a.a.O.).

    So heißt es beispielsweise in dem Beschluss vom 31. Oktober 1990 (a.a.O.), dass für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses die Frage zu beantworten sei, unter welchen Voraussetzungen der Entzug von Teilflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes für dessen Inhaber einen existenzbedrohenden Eingriff in seinen Betrieb als solchen darstelle, der - unter Einschluss der über den Substanzentzug hinaus bewirkten Folgen - mit dem ihm gebührenden Gewicht in eine planerische Abwägung eingestellt werden müsse.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    oder -gefährdung vorhandener gewerblicher Betriebe und Unternehmungen in ihre Betrachtung und Abwägung einbeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90 - juris Rn. 17; ausführlich zum landwirtschaftlichen Betrieb Urteile vom 14.4.2010 - BVerwG 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 juris Rn. 26 ff. und vom 9.6.2010 - BVerwG 9 A 20.08 - NVwZ 2011, 177 Rn. 148).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

    Hierbei muss sie bei Flächeninanspruchnahmen auch die Möglichkeit einer Existenzvernichtung oder -gefährdung vorhandener landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe und Unternehmungen in ihre Betrachtung und Abwägung einbeziehen (Beschluss vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90, 4 ER 302.90 - juris Rn. 17; ausführlich zum landwirtschaftlichen Betrieb Urteile vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 Rn. 26 ff. m.w.N. und vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - NVwZ 2011, 177 Rn. 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten;

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020

    Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse,

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 2 UE 1237/87

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Abwägungsgebot

  • VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024

    Verspätetes Vorbringen, Streitwertfestsetzung, Rechtsschutzinteresse, Erneute

  • VG Minden, 07.12.2017 - 9 K 209/15

    L 712n - IV. Bauabschnitt - darf gebaut werden

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93

    Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die

  • OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18

    Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft;

  • BVerwG, 21.09.1995 - 4 C 29.94
  • VG Minden, 07.12.2017 - 9 K 170/15

    L 712n - IV. Bauabschnitt - darf gebaut werden

  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92

    Verteilung der Startberechtigungen und Landeberechtigungen auf der Grundlage von

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.1992 - 4 C 25.90   

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BVerwG, 04.02.1992 - 4 C 25.90 (https://dejure.org/1992,14768)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1992 - 4 C 25.90 (https://dejure.org/1992,14768)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 4 C 25.90 (https://dejure.org/1992,14768)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausspruch der Wirkungslosigkeit vorinstanzlicher Urteile - Voraussetzungen für die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses - Anforderungen an die Heilung eines Abwägungsmangels

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   AG Lingen, 24.04.1990 - 4 C 25/90   

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AG Lingen, 24.04.1990 - 4 C 25/90 (https://dejure.org/1990,21810)
AG Lingen, Entscheidung vom 24.04.1990 - 4 C 25/90 (https://dejure.org/1990,21810)
AG Lingen, Entscheidung vom 24. April 1990 - 4 C 25/90 (https://dejure.org/1990,21810)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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