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   BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81   

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https://dejure.org/1984,287
BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81 (https://dejure.org/1984,287)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1984 - 4 C 27.81 (https://dejure.org/1984,287)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1984 - 4 C 27.81 (https://dejure.org/1984,287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Landwirtschaftsfremder Betriebsteil - Gesamtbetrieb - Bodenertragsnutzung - Prägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit; Voraussetzungen für die Privilegierung der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Angliederung eines landwirtschaftsfremden Betriebsteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 741 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 203
  • DVBl 1985, 395
  • DVBl 1986, 451
  • DÖV 1985, 830
  • ZfBR 1985, 93
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81
    Die vom Kläger vorgenommene Nutzungsänderung dürfte eine wesentliche Änderung der vorhandenen baulichen Anlage nicht darstellen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - BVerwGE 61, 112).

    Jedenfalls wirkt sich § 35 Abs. 4 BBauG gegenüber der landesrechtlichen Nutzungsuntersagung ermessensbegrenzend aus (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1980 - a.a.O. - S. 122).

  • BGH, 03.05.1957 - V BLw 56/56

    Landwirtschaftliche Besitzung. Baumschule

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81
    Überwiegt der Einsatz fremderzeugter Produkte gegenüber den eigenerzeugten, so wird die zusätzliche Betätigung im allgemeinen nicht mehr von der Ertragsnutzung des eigenen Bodens und der damit verbundenen Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Produkte mitgeprägt sein (vgl. BGHZ 24, 169; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG 4 C 20.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 86).
  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81
    Die Beurteilung, ob ein Vorhaben einem Betriebe "dient", setzt jedoch eine genauere rechtliche Qualifizierung dieses Betriebes voraus (vgl. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 63.74 - BVerwGE 50, 346 ).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81
    Dies hat der Senat zwar bislang nur für das Merkmal des "Dienens" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG erörtert (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 ).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 88.77

    Genehmigungsantrag für Einrichtung und Nutzung eines Schlachtraums bei

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81
    In vergleichbarer Weise hat der Senat etwa eine - typischerweise gewerbsmäßige - Hühnerzucht der landwirtschaftlichen Betriebsform zugerechnet, wenn der Landwirt gleichzeitig Ackerbau betreibt und die hierbei gewonnenen Erzeugnisse der Hühnerzucht als Futtergrundlage dienen (Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG 4 B 53.71 - Buchholz 406.11 § 146 BBauG Nr. 1; vgl. auch beiläufig Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 179 zur Lohnschlachterei).
  • BVerwG, 20.07.1971 - IV B 53.71

    Hühnerfarm als landwirtschaftlicher Betrieb - Werbetafeln für den Kleinverkauf

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81
    In vergleichbarer Weise hat der Senat etwa eine - typischerweise gewerbsmäßige - Hühnerzucht der landwirtschaftlichen Betriebsform zugerechnet, wenn der Landwirt gleichzeitig Ackerbau betreibt und die hierbei gewonnenen Erzeugnisse der Hühnerzucht als Futtergrundlage dienen (Beschluß vom 20. Juli 1971 - BVerwG 4 B 53.71 - Buchholz 406.11 § 146 BBauG Nr. 1; vgl. auch beiläufig Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 88.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 179 zur Lohnschlachterei).
  • BVerwG, 26.11.1969 - IV C 20.69

    Entstehung einer Splittersiedlung - Im Zusammenhang bebauter Ortsteil -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81
    Überwiegt der Einsatz fremderzeugter Produkte gegenüber den eigenerzeugten, so wird die zusätzliche Betätigung im allgemeinen nicht mehr von der Ertragsnutzung des eigenen Bodens und der damit verbundenen Erzeugung pflanzlicher oder tierischer Produkte mitgeprägt sein (vgl. BGHZ 24, 169; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG 4 C 20.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 86).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Ein nichtlandwirtschaftlicher Betriebszweig wird nur dann von der Privilegierung "mitgezogen", wenn er seinerseits einen Bezug zur Erzeugung und zum Absatz landwirtschaftlicher Güter aufweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 220).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Ist dies der Fall, so kann ein Vorhaben, das diesem Betätigungsbereich dient, im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG dem landwirtschaftlichen Betrieb auch dann "dienen", wenn dies bei isolierter Betrachtung verneint werden müßte (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - ZfBR 1985, 93 = DVBl. 1985, 395).

    Der Gesetzgeber will den tatsächlichen Verhältnissen in der Landwirtschaft Rechnung tragen - worauf beispielsweise § 35 Abs. 4 BBauG hinweist - und eine Entwicklung neuer landwirtschaftlich ausgerichteter Betriebsformen nicht verhindern (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - a.a.O. -).

    Für den vorliegenden Rechtsstreit lassen sich folgende Eingrenzungen gewinnen (vgl. auch Urteil vom 30. November 1984 - a.a.O. -):.

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

    Zur Landwirtschaft im Sinne des § 146 BBauG können auch Stufen der Verarbeitung oder der Veredelung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses gehören (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - ZfBR 1985, 93 = DVBl. 1985, 395).

    Sie nimmt dann an der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG teil (vgl. Urteil vom 30. November 1984 - BVerwG 4 C 27.81 - ZfBR 1985, 93 = DVBl. 1985, 395; vgl. auch Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 4 C 54.82 -).

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