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   BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84   

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https://dejure.org/1986,210
BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84 (https://dejure.org/1986,210)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1986 - 4 C 28.84 (https://dejure.org/1986,210)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1986 - 4 C 28.84 (https://dejure.org/1986,210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhandlung - Anforderungen an die Auslegung einer behördlichen Mitteilung an das Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen [In-Aussicht-Stellen einer Baugenehmigung]; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 15
  • NJW 1986, 2267
  • NVwZ 1986, 832 (Ls.)
  • DVBl 1986, 680
  • DÖV 1986, 802
  • JR 1986, 277
  • BauR 1986, 315
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 C 3.79

    Erneuerung - Dach - Bestandsschutz - Dachform - Fußböden - Anlagen - Innenwände -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
    Auf die Revision der Kläger hat das Bundesverwaltungsgerichtmit Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 187) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Dabei ist das Oberverwaltungsgericht an die rechtliche Beurteilung der Wesentlichkeit der beantragten Änderung des Mühlengebäudes im Rahmen der Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen durch den Senatim Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 3.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 187) gebunden (§ 144 Abs. 6 VwGO).

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 100.83

    Zivildienst - Einberufung - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl.Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223, 228 f.;Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 100.83 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
    Der Senat hat in dieser Entscheidung allerdings nicht abschließend geprüft, ob die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 BBauG sämtlich erfüllt sind, insbesondere nicht, ob das Mühlengebäude im Sinne dieser Vorschrift bisher landwirtschaftlich genutzt worden ist (vgl. dazu insbesondereUrteil vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 33.81 - Buchholz 406.11. § 35 BBauG Nr. 190).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
    Maßgebend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl.Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - BVerwGE 60, 223, 228 f.;Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 8 C 100.83 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
    Zur Frage, ob die Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen im Sinne des § 35 Abs. 4 BBauG "beabsichtigt" war, wenn das Vorhaben vor Stellung des Bauantrags bereits ausgeführt gewesen sein sollte, bemerkt der Senat, daß er an derim Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 81.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 172) dargelegten Auffassung nicht festhält, in einem solchen Fall habe der Antragsteller die Begünstigung des § 35 Abs. 4 BBauG verloren.
  • OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21

    Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung

    Deshalb müssten besondere Umstände vorliegen, um annehmen zu können, ein Prozessbeteiligter wolle sich durch eine schriftsätzliche Äußerung materiell-rechtlich binden (BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15, 17; Urt. v. 19. März 2013 - 5 C 16.12 -, NJW 2013, 1832 Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - D 6 B 78/14 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 1986 BVerwG 4 C 28.84 BVerwGE 74, 15 ) und in tatrichterlicher Würdigung dieser Äußerungen angenommen, dass ihnen kein auf eine behördliche Selbstbindung gerichteter Verpflichtungswillen entnommen werden könne, bei der späteren Abrechnung der streitgegenständlichen Baumaßnahmen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen oder nicht zu erlassen.
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Deshalb müssen besondere Umstände vorliegen, um annehmen zu können, ein Prozessbeteiligter wolle sich durch eine schriftsätzliche Äußerung materiell-rechtlich binden (Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 231 S. 149).
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