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   BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86   

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https://dejure.org/1986,1718
BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86 (https://dejure.org/1986,1718)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1986 - 4 C 29.86 (https://dejure.org/1986,1718)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 4 C 29.86 (https://dejure.org/1986,1718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Auflagen - Bekanntmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 2a Abs. 6, 7, § 10, 12, § 155a Abs. 1, 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 217
  • BVerwGE 75, 271
  • NJW 1987, 1780 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 317
  • DVBl 1987, 489
  • ZfBR 1987, 104
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86
    Der andere Teil dieses Verkündungsverfahrens ist nach der rechtsstaatlich einwandfreien Entscheidung des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvL 25/81]) das Bereithalten des beschlossenen und genehmigten Bebauungsplans zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bei der in der Bekanntmachung angegebenen Dienststelle.

    Diese Möglichkeit darf nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. November 1983, a.a.O., S. 291).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81

    Genehmigung - Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86
    Der Senat hat in den Urteilen vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1570 = DVBl. 1985, 110) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 - (ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) dargelegt, daß die Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG andere Aufgaben zu erfüllen hat als die Bekanntmachung des Planentwurfs im Auslegungsverfahren nach § 2 a Abs. 6 BBauG.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85

    Genehmigung eines Bebauungsplans unter Auflagen - Rechtsstaatliche Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86
    Wird ein Bebauungsplan mit "Auflagen" genehmigt, und nimmt die Gemeinde die den Inhalt des Plans betreffenden "Auflagen" - wie hier geschehen - durch ergänzenden Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG in ihren "gesetzgeberischen" Willen auf (sog. Beitrittsbeschluß, vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - und - BVerwG 4 C 22.85 -), wird bei ordnungsgemäßem Verfahren der ergänzende Satzungsbeschluß auch Gegenstand des zur Einsicht bereitgehaltenen Bebauungsplans.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86
    Der Senat hat in den Urteilen vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1570 = DVBl. 1985, 110) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 - (ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) dargelegt, daß die Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG andere Aufgaben zu erfüllen hat als die Bekanntmachung des Planentwurfs im Auslegungsverfahren nach § 2 a Abs. 6 BBauG.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86
    Der Senat hat in den Urteilen vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - (BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1570 = DVBl. 1985, 110) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 - (ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) dargelegt, daß die Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG andere Aufgaben zu erfüllen hat als die Bekanntmachung des Planentwurfs im Auslegungsverfahren nach § 2 a Abs. 6 BBauG.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86
    Wird ein Bebauungsplan mit "Auflagen" genehmigt, und nimmt die Gemeinde die den Inhalt des Plans betreffenden "Auflagen" - wie hier geschehen - durch ergänzenden Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG in ihren "gesetzgeberischen" Willen auf (sog. Beitrittsbeschluß, vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - und - BVerwG 4 C 22.85 -), wird bei ordnungsgemäßem Verfahren der ergänzende Satzungsbeschluß auch Gegenstand des zur Einsicht bereitgehaltenen Bebauungsplans.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Der beschließende Senat hat bereits ausgesprochen, daß das Rechtsstaatsgebot die Gemeinde nicht verpflichtet, bei der Veröffentlichung eines Bebauungsplans dessen Werdegang im einzelnen darzustellen (BVerwG, Urteile vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 und BVerwG 4 C 29.86 - BVerwGE 75, 262 und BVerwGE 75, 271 ).
  • BVerwG, 18.10.2023 - 4 BN 8.23

    Nichtzulassung der Revision wegen der Rechtsfrage ob die im Orts- und Landesrecht

    Dies gilt auch für die rechtsstaatlich gebotene Veröffentlichung des Bebauungsplans als gemeindliche Satzung; insoweit hat der Bundesgesetzgeber in § 10 Abs. 3 BauGB die Bekanntmachung im Wege der zweistufigen Ersatzverkündung durch ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses bzw. der Genehmigung und das Bereithalten des Plans zu jedermanns Einsicht geregelt (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 29.86 - BVerwGE 75, 271 und Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 ).

    Der interessierte Bürger kann durch Erkundigungen bei der Gemeindeverwaltung nicht nur die gegebenenfalls fehlende Adresse, sondern durch weitere Nachfrage auch den Raum, in dem der Plan bereitgehalten wird, in Erfahrung bringen; dies liegt innerhalb der ihm mit der Ersatzverkündung zugemuteten gesteigerten Mitwirkungslast (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 29.86 - BVerwGE 75, 271 und Beschluss vom 3. Juni 2010 - 4 BN 55.09 - ZfBR 2010, 581 sowie Urteil vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 35).

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

    Das Bereithalten des beschlossenen und genehmigten Bebauungsplans zu jedermanns Einsicht bei der in der Bekanntmachung angegebenen Dienststelle ist Teil des sich auf die Rechtsetzung beziehenden - zweistufigen - Verkündungsverfahrens (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 29.86 - BVerwGE 75, 271 ): Mit der Bekanntmachung und dem Bereithalten des Plans zu jedermanns Einsicht wird der Abschluss eines Rechtsetzungsverfahrens förmlich dokumentiert (Urteil vom 5. Dezember 1986, a.a.O. S. 274).
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