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   BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00   

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BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00 (https://dejure.org/2000,255)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 4 C 3.00 (https://dejure.org/2000,255)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 4 C 3.00 (https://dejure.org/2000,255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; NBauO § 4 Abs. 1 Satz 2, § 46 Abs. 1 Satz 2, § 92; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4
    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; Rücksichtnahme; Zumutbarkeit; Vereinigungsbaulast; Landesrecht; Spezialgesetz; Revisionsbegründung.

  • Wolters Kluwer

    Stellplätze - Drittschutz - Nachbarschutz - Wohnbereich - Gewerbegebiet - Rücksichtnahme - Zumutbarkeit - Vereinigungsbaulast - Landesrecht - Spezialgesetz - Revisionsbegründung

  • Judicialis

    BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; ; NBauO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; NBauO § 46 Abs. 1 Satz 2; ; NBauO § 92; ; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; Rücksichtnahme; Zumutbarkeit; Vereinigungsbaulast; Landesrecht; Spezialgesetz; Revisionsbegründung.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Stellplätze unzulässig? (IBR 2001, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 813
  • DVBl 2001, 645
  • DÖV 2001, 471
  • BauR 2001, 914
  • ZfBR 2001, 274
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.11.1987 - 4 B 216.87

    Anspruch auf Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast - Überprüfung von

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Zwar verbietet es Bundesrecht nicht, dass sich der Eigentümer durch die Übernahme einer Baulast hinsichtlich der bebauungsrechtlich zulässigen Nutzung seines Grundstücks enger bindet, als ihn die Bauaufsichtsbehörde einseitig binden könnte (Beschluss des Senats vom 12. November 1987 - BVerwG 4 B 216.87 - Buchholz 406.17 Nr. 24).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.1996 - 1 M 3898/96

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Erläuterungen des

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Insoweit ist das Berufungsgericht jedoch keineswegs der Auffassung, dass der Nachbar durch die Einräumung einer Vereinigungsbaulast seine Rechtsstellung als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baurechts insgesamt verliert (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. August 1996 - 1 M 3898/96 - NVwZ-RR 1998, 12); nach seiner Auffassung kann er sich nur nicht auf die Grenzabstandsvorschriften sowie auf § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO berufen.
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Würde § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO durch § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO verdrängt, so würde beim Vorliegen einer Vereinigungsbaulast auch der Nachbarschutz aus § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO vollständig entfallen, obwohl der bauplanungsrechtliche Grundstücksbegriff durch landesrechtliche Baulasten nicht verändert werden kann (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    In diesem Sinne - aber auch nur im Hinblick auf das Ergebnis der Prüfung im konkreten Einzelfall, also aus tatsächlichen Gründen - hat der Senat formuliert, dass für die Anwendung des Rücksichtnahmegebots aus § 15 Abs. 1 BauNVO insoweit kein Raum sei, wie die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - BVerwG 4 CB 49 und 50.85 - ZfBR 1986, 86 - NVwZ 1986, 468; Urteil vom 15. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Eine solche Modifikation des Bundesrechts durch das Landesrecht ist unzulässig (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zum bundes- und landesrechtlichen Begriff der gesicherten Erschließung).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Die Annahme eines lex-specialis-Verhältnisses zwischen den Regelungen des § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO und des § 15 Abs. 1 BauNVO verbietet sich schon wegen ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Rechtsgebieten mit unterschiedlicher Zweckrichtung und unterschiedlicher Gesetzgebungskompetenz (vgl. dazu BVerfGE 3, 407 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 L 5277/96

    Buchgrundstück; Baugrundstück; Baulast; Ausschluß eines Abwehranspruchs;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    BVerwG 4 C 3.00 OVG 1 L 5277/96 .
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Für die Anwendung des bundesrechtlichen Rücksichtnahmegebots bleibt jedoch aus tatsächlichen Gründen regelmäßig kein Raum, soweit die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 3.00 - DVBl 2001, 645 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 31).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Allerdings sind, wie der Senat bereits in seinem vom Oberverwaltungsgericht wörtlich wiedergegebenen Urteil vom 7. Dezember 2000 BVerwG 4 C 3.00 (NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160) ausgeführt hat, nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO die in den §§ 2 bis 14 BauNVO aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

    Auch im Urteil vom 7. Dezember 2000 BVerwG 4 C 3.00 (NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160) hat der Senat nochmals betont, dass eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung nicht möglich sei; sie hänge immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Da aber beide Vorschriften letztlich unzumutbare Beeinträchtigungen verhindern sollen, führt ihre Anwendung in aller Regel zu demselben Ergebnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2000 - 4 C 3.00 -, juris Rn. 14; Mattes, in: BeckOK, Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand: 01.09.2019, § 37 LBO Rn. 110).
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