Rechtsprechung
BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 1 Abs. 6; GG Art. 87f; PostG §§ 11 ff.
Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als "Postdienstgebäude"; Funktionslosigkeit der Festsetzung; Privatisierung der Post; Infrastrukturverantwortung des Staates; Post-Universaldienst; gewerbliche Nebennutzung; Verkauf von Papier- ... - Bundesverwaltungsgericht
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 5
Festsetzung als "Postdienstgebäude"; Flächen für den Gemeinbedarf; Funktionslosigkeit der Festsetzung; Infrastrukturverantwortung des Staates; Nutzungsänderung in Postgebäude; Post-Universaldienst; Privatisierung der Post; Verkauf von Papier- und Schreibwaren; ... - Wolters Kluwer
Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Postdienstgebäude; Funktionsverlust der Gemeinbedarfsfläche durch die Privatisierung der Post; Bestehenbleiben einer Gemeinbedarfsfläche bei Fortbestehen von Postdienstleistungen auf dieser Fläche nach der Privatisierung der ...
- Judicialis
BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5; ; BBauG § 1 Abs. 6; ; GG Art. 87 f; ; PostG §§ 11 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als "Postdienstgebäude"; Funktionslosigkeit der Festsetzung; Privatisierung der Post; Infrastrukturverantwortung des Staates; Post-Universaldienst; gewerbliche Nebennutzung; Verkauf von Papier- ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Festsetzung "Postdienstgebäude" gegenstandslos geworden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.03.2001 - M 9 K 00.2389
- VGH Bayern, 11.04.2003 - 1 B 01.2220
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Papierfundstellen
- BVerwGE 121, 205
- NVwZ 2004, 1355
- DVBl 2004, 1298
- BauR 2004, 1730
- ZfBR 2004, 796
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Der Allgemeinheit dient eine Anlage, wenn sie, ohne dass die Merkmale des Gemeingebrauchs erfüllt zu sein brauchen, einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist (BVerwG…, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - BVerwGE 102, 351 ).Aus § 5 Abs. 2 Nr. 2 BBauG/BauGB und den Gesetzesmaterialien ergibt sich ferner, dass Gemeinbedarfsanlagen Einrichtungen der Infrastruktur darstellen, die der Gesetzgeber dem Oberbegriff der "Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs" zugeordnet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 354).
In früheren Entscheidungen hat der erkennende Senat den erforderlichen Gemeinwohlbezug einer Anlage oder Einrichtung daher bejaht, "wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter der etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt" (…Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005; ebenso Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 356).
Arztpraxen stellen dagegen keine Gemeinbedarfsanlagen im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB dar; ihre Zulässigkeit richtet sich vielmehr nach § 13 BauNVO (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 356).
Die Wahrnehmung "einer dem bloßen privatwirtschaftlichen Gewinnstreben entzogenen öffentlichen Aufgabe" (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O.) ist zwar ein herkömmliches und typisches, aber kein zwingendes Merkmal von Gemeinbedarfsanlagen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB.
- BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94
Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Der in § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verwendete Begriff des Gemeinbedarfs wird in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB näher bestimmt und durch Beispiele erläutert (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - NVwZ 1994, 1004).Der Allgemeinheit dient eine Anlage, wenn sie, ohne dass die Merkmale des Gemeingebrauchs erfüllt zu sein brauchen, einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - BVerwGE 102, 351 ).
In früheren Entscheidungen hat der erkennende Senat den erforderlichen Gemeinwohlbezug einer Anlage oder Einrichtung daher bejaht, "wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter der etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt" (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1005;… ebenso Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 - a.a.O., S. 356).
Auf dieser Grundlage ist der Gemeinbedarfscharakter des Verwaltungsgebäudes eines Sozialversicherungsträgers (Beschluss vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - NVwZ-RR 1998, 538), eines "unabhängigen selbst verwalteten Kultur- und Begegnungszentrums" (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1004) und einer (gemeinnützigen) ambulanten Einrichtung der Drogenhilfe (Beschluss vom 16. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217) bejaht worden.
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Der Infrastruktursicherungsauftrag soll verhindern, dass es bei und nach der Privatisierung des Postwesens zu einer Unterversorgung mit Dienstleistungen kommt, weil der Wettbewerb (noch) nicht funktioniert oder sich auf lukrative Bereiche beschränkt (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 1712/01 - BVerfGE 108, 370 ).Die Lizenzregelung, die durch Art. 143 b Abs. 2 Satz 1 GG abgesichert wird und den stufenweisen Strukturwandel im Postsektor erleichtern soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 1712/01 - a.a.O., S. 397 ff.), suspendiert zwar (übergangsweise) den Wettbewerb in den von ihr erfassten Bereichen.
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
1.4 Mit Urteil vom 30. Juni 2004 in dem Normenkontrollverfahren BVerwG 4 CN 7.03 (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) hat der erkennende Senat verfassungsrechtliche Einwände der Deutsche Post AG, die sich auf Art. 87 f GG stützen und gegen die Einbeziehung von Post-Universaldienstleistungen (§§ 11 ff. PostG) in den Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerichtet sind, zurückgewiesen. - BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88
Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung; …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Sie sind mit einer konkretisierenden Zweckbestimmung zu versehen, um die Mindestanforderungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BBauG, § 30 Abs. 1 BauGB) an die Festlegung der Nutzungsart zu erfüllen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1). - BVerwG, 06.12.2000 - 4 B 4.00
Bebauungsplan; Kerngebiet; Anlagen für soziale und/oder gesundheitliche Zwecke; …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Auf dieser Grundlage ist der Gemeinbedarfscharakter des Verwaltungsgebäudes eines Sozialversicherungsträgers (Beschluss vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - NVwZ-RR 1998, 538), eines "unabhängigen selbst verwalteten Kultur- und Begegnungszentrums" (…Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1004) und einer (gemeinnützigen) ambulanten Einrichtung der Drogenhilfe (Beschluss vom 16. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217) bejaht worden. - BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97
Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche; …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Auf dieser Grundlage ist der Gemeinbedarfscharakter des Verwaltungsgebäudes eines Sozialversicherungsträgers (Beschluss vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97 - NVwZ-RR 1998, 538), eines "unabhängigen selbst verwalteten Kultur- und Begegnungszentrums" (…Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - a.a.O., S. 1004) und einer (gemeinnützigen) ambulanten Einrichtung der Drogenhilfe (Beschluss vom 16. Dezember 2000 - BVerwG 4 B 4.00 - NVwZ-RR 2001, 217) bejaht worden. - BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03
Eine bauplanerische Festsetzung tritt erst dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; stRspr).
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsfläche baulich in mehrere selbstständig nutzbare betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Einheiten gleichwohl einen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als "Hauptbetrieb" geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als "Nebenleistung" ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der "Hauptleistung" steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 3.03 - BVerwGE 121, 205 zu den einem Postdienstleistungsbetrieb zuzuordnenden Nebenleistungen).Schließlich kann berücksichtigt werden, dass nach der Verkehrsanschauung aus der Sicht des Verbrauchers ein Randangebot als zum Hauptbetrieb zugehörig angesehen wird (vgl. auch das Urteil des Senats vom 30. Juni 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 8.05
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsfläche baulich in mehrere selbstständig nutzbare betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Einheiten gleichwohl einen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als "Hauptbetrieb" geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als "Nebenleistung" ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der "Hauptleistung" steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 3.03 - BVerwGE 121, 205 zu den einem Postdienstleistungsbetrieb zuzuordnenden Nebenleistungen).Schließlich kann berücksichtigt werden, dass nach der Verkehrsanschauung aus der Sicht des Verbrauchers ein Randangebot als zum Hauptbetrieb zugehörig angesehen wird (vgl. auch das Urteil des Senats vom 30. Juni 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03
Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene …
Die Wertungsparallelität erlaubt die allgemeine Folgerung, dass ein Bebauungsplan funktionslos werden kann, wenn sich die Sach- oder die Rechtslage nachträglich so verändert hat, dass ein Planvollzug auf unüberschaubare Zeit ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 3.03 - ZfBR 2004, 796).
- OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 1 ME 77/08
Vorkaufsrecht für früheres Postgrundstück
Durch die zwischenzeitliche "Privatisierung" der Post ist nicht etwa eine Änderung dieser Festsetzung von Gemeinbedarfsfläche in einen Privatbedarf Post eingetreten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2004 - 4 C 3.03 -, BVerwGE 121, 205 = BRS 67 Nr. 89). - VG Bayreuth, 19.11.2009 - B 2 K 09.542
Befreiungsanspruch für Werbeanlage; Ermessensreduktion
Eine bauplanerische Festsetzung tritt erst dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG vom 29.04.1977, Az. 4 C 39.75, BVerwGE 54, 5; vom 30.06.2004, 4 C 3/03, DVBl. 2004, 1298 ff.).Dieses Abgrenzungskriterium wurde entwickelt, bevor mit der Liberalisierung und Privatisierung ehemaliger Verwaltungsmonopole u.a. im Bereich der Telekommunikation neue Formen der Grundversorgung der Allgemeinheit mit Dienstleistungen entstanden sind, die das Modell privatwirtschaftlicher Leistungserbringung zur Sicherung des Allgemeinwohls mit einer besonderen staatlichen Infrastrukturverantwortung verbinden, die marktwirtschaftlich bedingte Nachteile für die Bevölkerung verhindern soll (BVerwG vom 30.06.2004, Az. 4 CN 7/03, DVBl. 2004, 1302 ff.; vom 30.06.2004, Az. 4 C 3/03, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, RdNr. 64 zu § 9).
Die Art der baulichen Nutzung kann im Bebauungsplan außer durch die Baugebietsfestsetzungen nach der Baunutzungsverordnung auch durch anderweitige Flächenfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 BBauG/BauGB (hier: Nr. 5, Gemeinbedarf) bestimmt werden; Baugebietsfestsetzungen haben keinen Vorrang (BVerwG vom 30.06.2004, Az. 4 C 3/03, a.a.O.; vom 23.12.1997, Az. 4 BN 23/97, DÖV 1998, 515 f; vom 13.07.1989, Az. 4 B 140/88, NVwZ 1990, 459 f;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., RdNr. 16 zu § 30).
Eine gewerbliche Nutzung kann zwar auf einer Gemeinbedarfsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BBauG/BauGB zulässig sein, soweit sie die Universaldienstleistungen ergänzt, sich der Gemeinbedarfsnutzung unterordnet und die Dienstleistungen des Gemeinbedarfs die prägende Nutzung der Einrichtung bleiben (BVerwG vom 30.06.2004, Az. 4 C 3/03, a.a.O.).
Auch verändert der ca. 20 m hohe Mast das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes, und ist damit räumlich nicht von untergeordneter Bedeutung (vgl. hierzu BVerwG vom 30.06.2004, Az. 4 C 3/03, a.a.O.).
- VGH Bayern, 30.06.2005 - 15 BV 04.576
Krematorium im Gewerbegebiet regelmäßig unzulässig
Es dient nach seinem Nutzungszweck einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung (vgl. hierzu BVerwG vom 30.6.2004 NVwZ 2004, 1355/1356), denn es ermöglicht den Angehörigen des Verstorbenen, ihrer Bestattungspflicht für den Fall einer Feuerbestattung (Art. 1 Abs. 1 BestG, §§ 15, 17 BestV) nachzukommen.Darauf, ob die Anlage im Sinn eines Gemeingebrauchs jedermann ohne weiters offen steht, kommt es nicht an (vgl. BVerwG vom 30.6.2004 a.a.O.).
Die hoheitliche "Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit" (vgl. hierzu BVerwG vom 30.6.2004 a.a.O.), die wegen des besonderen Allgemeininteresses an einer geordneten Bestattung besteht, stellt den Gemeinwohlbezug her.
- VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15
Price Cap 2015
Die Gewährleistungspflicht greift gerade dort ein, wo eine Grundversorgung auf längere Sicht im Wettbewerb nicht abzudecken ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 3/03 - juris, Rdn. 17 f.Die Gewährleistungspflicht greift gerade dort ein, wo eine Grundversorgung auf längere Sicht im Wettbewerb nicht abzudecken ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 3/03 - a.a.O.
- BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05
Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan, …
Ein Ziel der Raumordnung tritt danach erst außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die es sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung des Ziels auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 und vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 3.03 - UA S. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 2249/09
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Vermeidung eines …
vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2004 - 4 C 3.03 -, BVerwGE 121, 205 = BRS 67 Nr. 89 = juris Rn. 13, vom 12. Dezember 1996 - 4 C 17.95 -, BVerwGE 102, 351 = BRS 58 Nr. 59 = juris Rn. 29 (zu § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO), und vom 18. Mai 1994 - 4 NB 15.94 -, BRS 56 Nr. 22 = juris Rn. 13 (bejahend für ein Kultur- und Begegnungszentrum). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 3 S 2875/06
Gemeindlicher Rechtsschutz gegen raumordnungsrechtswidrigen Bauleitplan einer …
Eine Zusammenrechnung mehrerer Betriebe soll demgemäß nur stattfinden, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als "Hauptbetrieb" geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als "Nebenleistung" ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der "Hauptleistung" steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (vgl. auch Urteil vom 30.06.2004 - 4 C 3.03 -, BVerwGE 121, 205, 209). - VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
- BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines …
- OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
Zulässiger Gegenstand einer isolierten Bauvorbescheidsfrage
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 3.05
Entscheidungen zum großflächigen Einzelhandel
- VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07
Einkaufszentrum in kleiner Gemeinde
- OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2013 - 1 LB 7/12
Veränderungssperre für Bürgerwindpark steht Errichtung von Windenergieanlagen …
- OVG Hamburg, 25.03.2014 - 2 Bs 43/14
Nachbarrechtsschutz gegen Bebauung eines als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen …
- VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404
Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus
- OLG Stuttgart, 13.03.2020 - 5 U 351/19
Unterlassung betriebsbezogener Verwendung von an einen landwirtschaftlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 10 A 1144/11
Anspruch auf Erteilung eines positiven bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für …
- VG Düsseldorf, 22.07.2011 - 25 K 6541/10
Erteilung einer Baugenehmigung für den "Neubau eines Lebensmittelmarktes mit …
- VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2005 - 7 A 3611/04
Festsetzungen im Bebauungsplan
- VG Düsseldorf, 01.04.2011 - 25 K 5809/10
Erteilung eines Bauvorbescheides zum Anbau eines Backshops und Umlegung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 10 S 49.20
Anforderungen an den Stand der Planung für den Erlass einer Veränderungssperre
- OVG Niedersachsen, 16.11.2004 - 9 KN 249/03
Geltung der Zwei-Jahres-Frist für ein Normenkontrollverfahren gegen funktionslos …
- VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.363
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
- VG Darmstadt, 31.01.2014 - 7 L 1749/13
Erweiterung eines Quarztagebaus
- VG München, 21.11.2016 - M 8 K 15.2980
Außenbereichsinsel im Innenbereich
- VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.364
Rechtswidrige Beseitigungsanordnung
- VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.366
Zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 10 N 29.16
Außerkrafttreten des übergeleiteten Baunutzungsplans von Berlin in der Baustufe …
- VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20
Ausfertigung eines Bebauungsplans
- VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 17.365
Funktionsloser Bebauungsplan
- VG Arnsberg, 17.06.2008 - 4 K 1364/07
Nachbarklage gegen Erotikfachmarkt in Arnsberg - Hüsten hat Erfolg
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 1 A 11498/20
Änderung einer vorhandenen Planung; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes
- VG Berlin, 23.01.2020 - 13 L 326.19
Berlin-Lichterfelde: Bau einer Flüchtlingsunterkunft darf weiter gehen
- VGH Bayern, 25.09.2013 - 15 ZB 11.2302
Nachbarklage gegen Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses
- VG Chemnitz, 22.11.2005 - 3 K 1209/05
- VG München, 03.03.2015 - M 1 K 14.2363
Bebauungsplan mit Festsetzung einer Lärmschutzwand wegen Sportlärms
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 6 M 37.17
Zulassungsantrag; Darlegungsanforderungen; Funktionslosigkeit eines …
- VG München, 21.11.2016 - M 8 K 15.2981
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil oder Außenbereich bei bestehender Baulücke
- VG Darmstadt, 02.02.2012 - 7 L 966/11
Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei Fehlen eines Flächennutzungsplans
- VG Würzburg, 06.12.2021 - W 4 K 20.1988
Erfolglose Nachbarklage gegen Mobilfunkmast
- VG Hamburg, 13.11.2017 - 7 K 5105/14
Anspruch auf Verzicht der Bauaufsichtsbehörde auf eine Baulast; Beschränkung der …
- VG Minden, 10.07.2012 - 1 K 1058/11
Antrag auf Befreiung vom Erhaltungsverbot für die neben einer Terrasse stehende …
- VGH Bayern, 25.09.2013 - 15 ZB 11.2304
Nachbarklage gegen Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses
- VG Hannover, 18.01.2007 - 4 B 7750/06
Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes; Abstimmung …
- VG München, 30.07.2013 - M 1 K 13.1587
Kerngebietstypische Spielhalle