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   BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86, 4 C 33.86   

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BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86, 4 C 33.86 (https://dejure.org/1988,192)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 4 C 32.86, 4 C 33.86 (https://dejure.org/1988,192)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 4 C 32.86, 4 C 33.86 (https://dejure.org/1988,192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichendes Abwägungsmaterial - Mangel im gerichtlichen Verfahren - Heilung - Verkehrsanalyse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesrechtlich erforderliche Verkehrsanalyse als Teil des Abwägungsmaterials im Planfetstellungsverfahren; Unheilbarkeit von Abwägungsmängeln im gerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1177 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 152
  • DVBl 1988, 844
  • BauR 1989, 53
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Erst wenn sich dabei herausstellen sollte, daß eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Abwägungsmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluß auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 34 und vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - Buchholz 406.11 § 1 Nr. 10 ).

    Der Planfeststellungsbeschluß muß daher hinreichend erkennen lassen, daß der Eingriff in das private Eigentum aus Gründen des gemeinen Wohls zu rechtfertigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ; Urteil vom 20. August 1982 - BVerwG 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133 ).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    So mag z.B. aufgeklärt werden, ob das von der Planfeststellungsbehörde angenommene Strukturdefizit einer Region wirklich besteht (BVerwGE 71, 166 ) oder ob etwa die Wirtschaftlichkeit einer alternativen Trassenführung zutreffend verneint worden ist (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - Buchholz 407.4 § 18 Nr. 7 ).

    Insbesondere hilft die Bezugnahme (UA S. 16) auf die Urteile des Senats vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - (BVerwGE 71, 166 ) und vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - nicht weiter.

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Dieses Urteil hat der erkennende Senat mit Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28) aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben.

    Insbesondere hilft die Bezugnahme (UA S. 16) auf die Urteile des Senats vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - (BVerwGE 71, 166 ) und vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - nicht weiter.

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76

    Planfeststellungsverfahren - Planauslegung - Informationszweck - Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    So mag z.B. aufgeklärt werden, ob das von der Planfeststellungsbehörde angenommene Strukturdefizit einer Region wirklich besteht (BVerwGE 71, 166 ) oder ob etwa die Wirtschaftlichkeit einer alternativen Trassenführung zutreffend verneint worden ist (vgl. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - Buchholz 407.4 § 18 Nr. 7 ).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Erst wenn sich dabei herausstellen sollte, daß eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Abwägungsmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluß auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 34 und vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - Buchholz 406.11 § 1 Nr. 10 ).
  • BVerwG, 20.08.1982 - 4 C 81.79

    Rechtliches Verhältnis von Planungs-zur Enteignungsentscheidung bei

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Der Planfeststellungsbeschluß muß daher hinreichend erkennen lassen, daß der Eingriff in das private Eigentum aus Gründen des gemeinen Wohls zu rechtfertigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ; Urteil vom 20. August 1982 - BVerwG 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133 ).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Dort geht es nämlich jeweils um Aufklärungen, die - wie ausgeführt wurde - ohne Einfluß auf die planerische Abwägung zulässig sind oder die - wie ergänzend bemerkt wird - von vornherein nicht die Abwägung, sondern die gerichtlich im wesentlichen voll überprüfbare "Planrechtfertigung" betreffen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 ).
  • BVerwG, 25.08.1987 - 4 B 149.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Ergibt sich daraus, daß die nach Meinung der Beschwerde im Planfeststellungsbeschluß "lediglich knapp dokumentierte Planungsalternative" in Wahrheit abwägungsfehlerfrei erkannt und verworfen worden ist, so liegt darin keine unzulässige Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses (Beschluß vom 25. August 1987 - BVerwG 4 B 149.87 -).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß,

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Ergänzend sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen der Straßenanlieger abwägungserhebliche Belange sind, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen und im Falle der Unzumutbarkeit der Emissionen zumindest Ansprüche auf Schutzmaßnahmen oder Geldentschädigung auslösen können (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 <BVerwGE 77, 285> und BVerwG 4 C 17-19.84 - <BVerwGE 77, 295>).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 4 C 32.86
    Ergänzend sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Lärm- und Abgasbeeinträchtigungen der Straßenanlieger abwägungserhebliche Belange sind, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen und im Falle der Unzumutbarkeit der Emissionen zumindest Ansprüche auf Schutzmaßnahmen oder Geldentschädigung auslösen können (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 <BVerwGE 77, 285> und BVerwG 4 C 17-19.84 - <BVerwGE 77, 295>).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Ein Verwaltungsgericht hat daher nicht zu prüfen, ob eine planende Behörde rechtmäßig hätte planen können, sondern allein, ob sie tatsächlich rechtmäßig geplant hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32-33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = DVBl. 1988, 844 = NVwZ 1989, 152).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    1.2 Aus entsprechenden Gründen besteht auch die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend gemachte Divergenz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32 und 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = DVBl. 1988, 844 nicht.

    (3) Insbesondere weicht das angegriffene Urteil nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32 u. 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = DVBl. 1988, 844 ab.

    Die in diesem Zusammenhang gerügte Divergenz gegenüber dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32 u. 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = DVBl. 1988, 844 besteht nicht.

    9.3.2 Die Beschwerde rügt ferner, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32-33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = DVBl. 1988, 844 ab.

    Dem angerufenen Gericht bleibt alsdann die Prüfung aufgetragen, ob die indizielle Annahme zu widerlegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32 und 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = DVBl. 1988, 844 ).

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Das Gericht hat nicht selbst abzuwägen, sondern nachzuprüfen, ob die behördliche Abwägung sich in dem im Einzelfall maßgeblichen rechtlichen Rahmen vollzogen hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. aus dem Straßenfachplanungsrecht etwa Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 4 C 32. und 33.86 - Buchholz 407.56 NStrG Nr. 2 = NVwZ 1989, 152 sowie Beschluß vom 3. April 1989 - BVerwG 4 B 50.89 - NVwZ-RR 1990, 454 = UPR 1990, 336 ).
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