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   BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81   

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https://dejure.org/1985,346
BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81 (https://dejure.org/1985,346)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1985 - 4 C 34.81 (https://dejure.org/1985,346)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - 4 C 34.81 (https://dejure.org/1985,346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Zustellung - Verfahrensfehler - Übergabe an Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel; Quantitative Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1004
  • NVwZ 1986, 373 (Ls.)
  • VBlBW 1985, 382
  • ZfBR 1985, 143
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Zur quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe im Wohngebiet (im Anschluß an das Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - <BVerwGE 68, 324>).

    Entscheidend ist, ob bei der Nutzung von "Räumen" durch freie oder ähnliche Berufe der Charakter des Plangebiets verloren ginge (vgl. hierzu nunmehr BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 56.80 - BVerwGE 68, 324 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gestattet § 13 BauNVO in Mehrfamilienhäusern eine freiberufliche oder vergleichbare gewerbliche Nutzung jedenfalls in dem Umfange, daß sie nicht mehr als die halbe Anzahl der Wohnungen und nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche in Anspruch nimmt (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - a.a.O. - S. 329).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Wird ein Urteil, statt verkündet zu werden, zugestellt, übergibt aber das Gericht innerhalb der Zweiwochenfrist nach der mündlichen Verhandlung nicht zumindest die unterschriebene Urteilsformel gemäß § 116 Abs. 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO der Geschäftsstelle, so liegt ein Verfahrensfehler vor (im Anschluß an das Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - <BVerwGE 38, 220>).

    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

    In aller Regel ist nicht gewährleistet, daß ein erst sechs Monate nach der mündlichen Verhandlung beschlossenes Urteil wirklich "auf Grund" der mündlichen Verhandlung erlassen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1971 - a.a.O. S. 53).

  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruht ein Berufungsurteil, das nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung abgesetzt wurde, sogar stets auf der Verletzung des Gesetzes (vgl. BGHZ 7, 155; BGH MDR 1962, 37; vgl. auch BSGE 53, 186 ).
  • BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82

    Urteilsgründe - Berufung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    In einem darartigen Falle müssen konkrete Umstände allein oder in ihrer Gesamtheit darauf hindeuten, daß zwischen der verzögerlichen Urteilsfällung und dem Entscheidungsergebnis ein Zusammenhang bestehen kann (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - NJW 1983, 466).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruht ein Berufungsurteil, das nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung abgesetzt wurde, sogar stets auf der Verletzung des Gesetzes (vgl. BGHZ 7, 155; BGH MDR 1962, 37; vgl. auch BSGE 53, 186 ).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Die Beschränkung auf Räume in den Gebieten nach §§ 2 bis 4 BauNVO berücksichtigt, dass die freien Berufe wohnartig im Sinne von "gleichsam privat" und deshalb mehr oder weniger in jeder Wohnung ausgeübt werden können (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - ZfBR 1985, 143).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Die Regel, dass die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 NJW 1986, 1004; Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4), ist nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine im konkreten Fall widerlegbare indizielle Aussagekraft.

    In dem an diese Grundsatzentscheidung anknüpfenden Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 (NJW 1986, 1004 = ZfBR 1985, 143) hat der Senat den wesentlichen Inhalt des § 13 BauNVO im Hinblick auf die Wohngebiete gemäß §§ 2 bis 4 BauNVO wie folgt zusammengefasst: Entscheidend sei, ob bei der Nutzung von "Räumen" durch freie oder ähnliche Berufe der Charakter des Plangebiets verloren gehe.

  • VG Stuttgart, 09.06.2004 - 2 K 3893/03

    Freiberufliche Tätigkeit im Wohngebiet nur in einzelnen Räumen

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 13 BauNVO ( vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 34/81 -, NJW 1986, 1004) will der Verordnungsgeber verhindern, dass in einem reinen Wohngebiet durch eine zu starke freiberufliche Nutzungsweise -- generell -- die planerisch unerwünschte Wirkung einer Zurückdrängung der Wohnnutzung und damit einer zumindest teilweisen Umwidmung des Plangebietes eintreten kann.

    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 25.01.1985 aaO) auch davon aus, dass niemals die geänderte Nutzungsweise für ein einzelnes Gebäude prägend werden darf.

    Auch hier reicht eine abstrakte Gefährdung dieses Ziels für einen Eingriff in die Grundzüge der Planung aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 34/81 -, NJW 1986, 1004).

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