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   BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 35.78   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • DÖV 1981, 184
  • BauR 1981, 57



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 72.80  

    Begriff des "Dienens" bei Außenbereichsvorhaben; Altenteilerhaus -

    So hat der Senat (Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 35.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 171) entschieden, daß z.B. bei einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle ein Altenteilerhaus in der Regel nicht dem Betrieb dient.
  • BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88  

    Grundstücksteilung im Außenbereich nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs

    Es kann offenbleiben, ob es als solches mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB privilegiert zulässig war (vgl. hierzu Urteile des beschließenden Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BRS 24, Nr. 57 und - BVerwG 4 C 96.69 - BRS 24, Nr. 58 sowie vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 35.78 - DÖV 1981, 184).
  • VG Würzburg, 23.10.2012 - W 4 K 12.67  

    Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Weinbergshäuschen; Holzterrasse;

    Es kommt also auf eine Gesamtbewertung insbesondere unter Einbeziehung des Umfangs der landwirtschaftlichen Betätigung, der Verkehrsüblichkeit der Betriebsform, der Ernsthaftigkeit des Vorhabens und der Sicherung seiner Beständigkeit, der persönlichen Eignung des Betriebsführers und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen an (BVerwG vom 24.10.1980 Az. 4 C 35/78 BauR 1981, 57; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, § 35 BauGB, RdNr. 22; Söfker in Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 105. Erg.Lief 2012, § 35 RdNr. 29).
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  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 1577/93  

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines vor Hofübergabe errichteten

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt dies voraus, das das Vorhaben durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird und sich ferner bejahen läßt, daß ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben an dem vorgesehenen Standort mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung errichten würde (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 35.78 - DÖV 1981, 184).
  • VG München, 24.07.2008 - M 11 K 07.4133  

    Austragshaus; Nebenerwerbsbetrieb

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben Austragshäuser in aller Regel nicht die Voraussetzung einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllen, weil Austragshäuser einem solchen Betrieb im Sinne der genannten Vorschrift nicht "dienen" (BVerwG vom 24. Oktober 1980, Az: 4 C 35/78, DÖV 1981, 184 = BauR 1981, 57).
  • VG Würzburg, 23.06.2010 - W 4 K 08.1842  

    Schutz- und Gerätehütte sowie Fütterungsstand für Schafe in einer

    Die Abgrenzung der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs von einer bloßen Liebhaberei wird vor allem anhand der Kriterien der Betriebsgröße, der Gewinnerzielungsabsicht, der persönlichen Eignung des Betriebsinhabers und des gesicherten Zugriffs auf die notwendigen Nutzflächen vorgenommen (BVerwG, U.v. 24.10.1980, 4 C 35.78, BauR 1981, 57; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 2010, § 35 RdNr. 29).
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