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   BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86   

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BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86 (https://dejure.org/1989,34)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 (https://dejure.org/1989,34)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 (https://dejure.org/1989,34)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - Ausdrücklicher Verzicht des Berechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet zweier benachbarter Gemeinden; Verzicht auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verletzt eine Gemeinde das interkommunale Abstimmungsgebot? (IBR 1990, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 209
  • NVwZ 1990, 464
  • DVBl 1990, 427
  • DÖV 1990, 479
  • ZfBR 1990, 154
 
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Wird zitiert von ... (321)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
    Die Nachbargemeinde wird in ihren Rechten verletzt, wenn die planende Gemeinde ihre materielle Abstimmungspflicht nach § 2 Abs. 2 BauGB (§ 2 Abs. 4 BBauG) zum Nachteil der Nachbargemeinde durch einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot mißachtet hat (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323).

    Auch dieses Gebot ist gesetzliche Ausformung der gemeindlichen Planungshoheit; denn diese schließt das Recht ein, sich gegen solche Planungen anderer Stellen zur Wehr zu setzen, die die eigene Planungshoheit rechtswidrig verletzen (BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. September 1972 (a.a.O.) entschieden, daß § 2 Abs. 4 BBauG zugunsten benachbarter Gemeinden einen Anspruch auf Abstimmung begründet, der auf Rücksichtnahme und Vermeidung unzumutbarer Auswirkungen auf die Nachbargemeinde gerichtet ist.

    Gemeint ist vielmehr die materielle Abstimmung, das Abgestimmtsein als Zustand (BVerwGE 40, 323 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]).

    übrigens hat der Senat schon in seinem Urteil vom 8. September 1972 (a.a.O., S. 330) ausgeführt, daß § 2 Abs. 4 BBauG - trotz der damaligen Fassung als "Soll-Vorschrift" - keineswegs eine bei ihrer Verletzung sanktionslose Ordnungsvorschrift sei.

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
    Die Gemeinden können sich deshalb gegen Fachplanungen auf ihrem eigenen Gemeindegebiet wehren, insbesondere sich auf das Gebiet der Koordination unter mehreren hoheitlichen Planungsträgern berufen, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung, die allerdings noch nicht verbindlich zu sein braucht, vorliegt und die Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40/86] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]).

    Das folgt ohne weiteres aus dem Zweck dieses Schutzes, der nicht auf die Weiterentwicklung der städtebaulichen Nutzung beschränkt ist, sondern auch die planerische Verwirklichung sowie deren Fortbestand umfaßt (vgl. BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]; 80, 7 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 3/88]; ebenso Bayer. VGH, Urteil vom 4. September 1984 - 1 B 82 A 439 - NVwZ 1985, 837 [VGH Bayern 04.09.1984 - 1 B 439/82 A]).

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
    Das folgt ohne weiteres aus dem Zweck dieses Schutzes, der nicht auf die Weiterentwicklung der städtebaulichen Nutzung beschränkt ist, sondern auch die planerische Verwirklichung sowie deren Fortbestand umfaßt (vgl. BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]; 80, 7 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 3/88]; ebenso Bayer. VGH, Urteil vom 4. September 1984 - 1 B 82 A 439 - NVwZ 1985, 837 [VGH Bayern 04.09.1984 - 1 B 439/82 A]).
  • VGH Bayern, 04.09.1984 - 1 B 82 A.439

    Interkommunale Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
    Das folgt ohne weiteres aus dem Zweck dieses Schutzes, der nicht auf die Weiterentwicklung der städtebaulichen Nutzung beschränkt ist, sondern auch die planerische Verwirklichung sowie deren Fortbestand umfaßt (vgl. BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]; 80, 7 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 3/88]; ebenso Bayer. VGH, Urteil vom 4. September 1984 - 1 B 82 A 439 - NVwZ 1985, 837 [VGH Bayern 04.09.1984 - 1 B 439/82 A]).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
    Die Gemeinden können sich deshalb gegen Fachplanungen auf ihrem eigenen Gemeindegebiet wehren, insbesondere sich auf das Gebiet der Koordination unter mehreren hoheitlichen Planungsträgern berufen, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung, die allerdings noch nicht verbindlich zu sein braucht, vorliegt und die Störung nachhaltig ist, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf ihre Planung hat, oder wenn ein großräumiges Vorhaben der Fachplanung wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40/86] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88

    Beamtenrecht - Verkehrsunfall - Dienstunfall - Bewußtseinsstörung - Ohnmacht

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
    Das folgt ohne weiteres aus dem Zweck dieses Schutzes, der nicht auf die Weiterentwicklung der städtebaulichen Nutzung beschränkt ist, sondern auch die planerische Verwirklichung sowie deren Fortbestand umfaßt (vgl. BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]; 80, 7 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 3/88]; ebenso Bayer. VGH, Urteil vom 4. September 1984 - 1 B 82 A 439 - NVwZ 1985, 837 [VGH Bayern 04.09.1984 - 1 B 439/82 A]).
  • FG Thüringen, 05.09.2007 - III 680/06

    Kindergeld für behindertes Pfegekind: Haushaltszugehörigkeit bei eigener Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
    Anders wäre die Rechtslage möglicherweise zu beurteilen, wenn eine Gemeinde nach dem Planungsziel eines Landesentwicklungsplans etwa als Mittelzentrum auszubauen ist und die in der Nachbargemeinde genehmigte Bebauung dem entgegenwirkt (so VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 18. Juni 1976 - III 680/06 - BauR 1976, 314 ).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Maßgebend ist die Reichweite der Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323; Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209; Beschluss vom 9. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 18.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 89; Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 42.94 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 37).

    Die Missachtung eines solchermaßen begründeten Planungserfordernisses berührt zugleich den durch § 2 Abs. 2 BauGB erfassten Rechtskreis und verletzt dadurch die Nachbargemeinde in eigenen Rechten (zum Drittschutz im Rahmen des § 2 Abs. 2 BauGB vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - a.a.O. und Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Sie ist erst recht erforderlich, wenn aufgrund "unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art" auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 1972 - BVerwG 4 C 17.71 - BVerwGE 40, 323 und vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 ) ein qualifizierter Abstimmungsbedarf besteht.

    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen angedeutet, dass eine Gemeinde gegen das Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB auch dadurch verstoßen kann, dass sie in der Absicht, der gesetzlich angeordneten Abstimmung aus dem Wege zu gehen, von einer an sich erforderlichen Bauleitplanung Abstand nimmt (Urteile vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 und vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 15.92 - DVBl 1993, 658 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, juris Rn. 23; OVG NRW, Urteil vom 9. August 2006 - 8 A 3726/05 -, juris Rn. 49 f., Beschluss vom 14. September 2006 - 8 A 496/05 -, juris Rn. 36, 38 ff.; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 18 Rn. 14, m. w. N.
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