Rechtsprechung
AG Hamburg, 04.03.2004 - 4 C 378/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Reisemangel, wenn der Zielflughafen einfach geändert wird?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren
Auszug aus AG Hamburg, 04.03.2004 - 4 C 378/02
Da aber jeder Flugpassagier von der Überprüfung der Mitreisenden einen Sicherheitsvorteil hat, ist es berechtigt, ihn wirtschaftlich über die Flugsicherheitsgebühr an den Kosten der Sicherheitskontrollen zu beteiligen, BVerfG, NVwZ 1999, 176, 177. Die Beklagte hat die Gebühren auch in der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen, so dass jedem Reisenden klar wurde, dass hier Leistungen Dritter zusätzlich zum Reisepreis in Rechnung gestellt wurden.
Rechtsprechung
AG Werl, 08.11.2002 - 4 C 378/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Werl, 08.11.2002 - 4 C 378/02
- LG Arnsberg, 06.05.2003 - 5 S 176/02
Wird zitiert von ...
- LG Arnsberg, 06.05.2003 - 5 S 176/02
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Hersteller …
2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Werl (Aktenzeichen: 4 C 378/02) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.