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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1978 - IV C 4.75   

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BVerwG, 10.02.1978 - IV C 4.75 (https://dejure.org/1978,196)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1978 - IV C 4.75 (https://dejure.org/1978,196)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - IV C 4.75 (https://dejure.org/1978,196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straße - Zufahrt - Aussichtsturm - Sportgelände - Leistungsbescheid gerichtet auf die Zahlung von Erschließungsbeiträgen - Rechtliche Folgen der Weiterführung eines Fahrweges als Fußweg - Abgrenzung zwischen einer einheitlichen Erschließungsanlage und einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion; Erforderlichkeit der Erschließungsanlage [Zweitanlage]; Verwirkung und Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1979, 159
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75
    Zwar hat das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182, 183 ff.) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71] zutreffend erkannt, daß es der von der Beklagten vorgenommenen Abrechnung als eine Erschließungsanlage (§ 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG) grundsätzlich entgegenstehen würde, wenn die beiden Teile des Verhelstweges, nämlich der als Fahrstraße mit Gehwegen ausgebaute westliche Teil und der in östliche Richtung weiterführende Fußweg, sich in ihrer Erschließungsfunktion wesentlich unterschieden.

    Die Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen trotz unterschiedlicher Erschließungsfunktionen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG) findet ihre Rechtfertigung darin, daß zwischen ihnen ein Funktionszusammenhang besteht, der sie - mehr als es für das Verhältnis von Erschließungsanlagen untereinander üblicherweise zutrifft zueinander in Beziehung setzt und insofern voneinander abhängig macht (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182 ff., 186) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71].

    Bezüglich der insoweit gebotenen Willensbildung der Gemeinde ist hier den Anforderungen des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG dadurch genügt, daß die Beklagte den Willen zu einer einheitlichen Abrechnung des Verhelstweges klar hat erkennen lassen (vgl. BVerwGE 40, 182 ff., 185) [BVerwG 23.06.1972 - IV C 16/71].

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75
    Daß die "Bestimmung" zum Anbau sich in der Hegel schon aus der "Eignung" zum Anbau ergibt, hat der Senat bereits durch Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 = DVBl. 1973, 887, dargelegt.

    Ausnahmen mag es in Grenzfällen geben, wie z.B. bei dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 [S. 25] - zugrunde lag.

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54) hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Beitragsanspruch - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - erst entstehen kann, wenn der Aufwand feststeht, d.h. regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung.
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 51.73

    Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75
    Der zur Herstellung eines öffentlichen Weges gemäß § 125 BBauG erforderliche Bebauungsplan bzw. die ihn ersetzende Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde (vgl. § 125 Abs. 2 BBauG) sind entgegen der Auffassung der Revision noch während des Berufungsverfahrens nachholbar (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 51.73 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 8).
  • BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70

    Verwirkung von Ansprüchen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75
    Denn selbst wenn man von einem bundesrechtlichen Bezug der Verwirkung eines Beitragsanspruchs ausgeht, kann eine Verwirkung nur eintreten, wenn seit der Möglichkeit, den Beitragsanspruch durch Bescheid geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund derer die verspätete Geltendmachung als treuwidrig empfunden wird, weil der Abgabenschuldner auf die Nichtheranziehung zum Beitrag vertrauen durfte (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42).
  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75
    Daß Beiträge nur insoweit erhoben werden dürfen, als die Erschließungsanlage erforderlich ist, um u.a. die Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Torschriften zu nutzen, gilt im Grundsatz sowohl für die Anlage schlechthin als auch für Art und Umfang des für sie verwendeten Erschließungsaufwandes (vgl. Urteile vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - [UA. S. 20] und vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - [UA. S. 9]).
  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75
    Daß Beiträge nur insoweit erhoben werden dürfen, als die Erschließungsanlage erforderlich ist, um u.a. die Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Torschriften zu nutzen, gilt im Grundsatz sowohl für die Anlage schlechthin als auch für Art und Umfang des für sie verwendeten Erschließungsaufwandes (vgl. Urteile vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - [UA. S. 20] und vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - [UA. S. 9]).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Denn insoweit reicht es aus, daß er seinen Willen, den Stichweg losgelöst vom Hauptzug der Alten Leerer Straße abzurechnen, klar hat erkennen lassen (vgl. ebenso zur gemeinsamen Abrechnung mehrerer selbständiger Erschließungsanlagen u.a. Urteile vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - a.a.O. S. 185 und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Gemeinde zu prüfen, ob die Anlage überhaupt und ob sie in Umfang und Art erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.2.1978 - IV C 4.75 - juris Rn. 14 und vom 13.8.1976 - IV C 23.74 - juris Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Die Vorschrift bezieht sich also auf das "Ob" und "Wie" der Herstellung einer Erschließungsanlage (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8; vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 93.67 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2; vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 24.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 11; vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21; vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 und vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Daß Beiträge nur insoweit erhoben werden dürfen, als die jeweilige Erschließungsanlage erforderlich ist, um u.a. die Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen, gilt im Grundsatz sowohl für die Anlage schlechthin als auch für deren Art und Umfang (vgl. u.a. Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Bei der Beurteilung der Frage des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße müssen - im "Ob" und auch im "Inwieweit" - andere für das Grundstück schon bestehende Anbaustraßen hinweggedacht werden (Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 [24] und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 [45]).
  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Geprüft und ggf. beanstandet wurde in der Folgezeit jeweils nur, ob das jeweilige Tatsachengericht den nach den irrevisiblen landesrechtlichen Vorschriften maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB zutreffend erkannt hatte oder nicht (vgl. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - UA S. 10, vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 68.85 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 98, vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 3 f. und vom 26. Januar 1996 a. a. O.).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 - 4 C 4.75 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 26; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3) ausgeführt, hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Anlage könnten allenfalls dann Zweifel bestehen, wenn alle angrenzenden Grundstücke bereits anderweitig erschlossen und schon dadurch bebaubar oder gewerblich nutzbar seien und die Zweitanlage den von ihr erschlossenen Grundstücken ausnahmsweise keine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittele, weil sie beispielsweise ihrer Zweckbestimmung nach keine Erschließungsfunktion übernehmen soll.

    Indes kann einer weiteren Erschließungsanlage ausnahmsweise die Erforderlichkeit i.S.d. § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB fehlen, wenn sie - bezogen allerdings nicht nur auf ein einzelnes Grundstück, sondern auf das gesamte zu erschließende Gebiet (BVerwG, Urteile vom 6. Mai 1966 - 4 C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8 S. 43, vom 21. Mai 1969 - 4 C 93.67 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 2 S. 4, vom 13. August 1976 - 4 C 23.74 - BRS 37 Nr. 142 S. 288 und vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 2 f.) - ihrer Zweckbestimmung nach keine Erschließungsfunktion i.S.d. §§ 127, 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB übernehmen, sondern beispielsweise nur den Zugang zu einem Sportgelände oder einem Aussichtsturm gewährleisten soll (BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1978 - 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 26 und vom 3. März 1995 - 8 C 25.93 - Buchholz 406.11 § 129 BauGB Nr. 28 S. 3).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    Dennoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 (26)) unerheblich, daß, "wie die Erfahrung zeigt", der Grundstückseigentümer die zusätzliche Erschließung (Zweitanlage), insbesondere wenn er sein Grundstück schon abschließend bebaut hat, nicht selten als überflüssig oder gar lästig empfindet.

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Er hat diese Auffassung in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22) ausdrücklich dahin bestätigt, daß bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage "andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden" müssen (a.a.O. S. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 20.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung auf Erschließungsanlage; Wohnweg;

    Der Umstand, dass die beiden Grundstücke schon anderweitig erschlossen und dadurch bebaubar sind, vermag die Erforderlichkeit allein nicht in Frage zu stellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 -, juris Rn. 14).

    Daran mag es ausnahmsweise fehlen, wenn etwa der Zweck der Anlage nur durch Umstände bestimmt wird, die außerhalb der Erschließungsfunktionen im Sinn der §§ 127, 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB liegen, etwa wenn die Erschließungsanlage ausschließlich den Zugang zu einem Sportgelände oder zu einem Aussichtsturm gewährleisten soll (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 1978, a.a.O., juris Rn. 14).

    Dem Umstand, dass derartige Erschließungsanlagen auch dem allgemeinen innerörtlichen Verkehr dienen, wird bereits ausreichend durch den Eigenanteil der Gemeinde an den Herstellungskosten (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB) Rechnung getragen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 1978, a.a.O., juris Rn. 12).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 31.08.2001 - 9 B 38.01

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Erforderlichkeit; Zweiterschließung;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 77.82

    Merkmal des Erschlossenseins i.S. des § 131 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 3 A 834/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Abknickende Straße; Befahrbarkeit für

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 78.83

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Stichweg als

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 26.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße und die damit in Zusammenhang stehende

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 27.93

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für Anbaustrasse - Merkmal der

  • BVerwG, 01.11.1993 - 8 B 155.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2004 - 3 A 2210/03

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung von reinem Fußverbindungsweg und Wohnweg i.R.d.

  • VGH Bayern, 30.09.2004 - 6 B 01.841

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2001 - 2 L 142/00

    Zeitpunkt für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ;

  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 14.83

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 10.06.1985 - 8 B 48.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.1983 - 6 A 2/82
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   BVerwG, 10.02.1979 - 4 C 4.75   

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