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   BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84   

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https://dejure.org/1986,1042
BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84 (https://dejure.org/1986,1042)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1986 - 4 C 4.84 (https://dejure.org/1986,1042)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1986 - 4 C 4.84 (https://dejure.org/1986,1042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende [Teilungs-] Genehmigungsbedürftigkeit bei planfeststellungsbedürftiger Nutzung; Bindungswirkung der Genehmigung auf bebaute Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilungsgenehmigung - Grundstück im Außenbereich - Nutzungszweck - Planfeststellung - Bebauung des Grundstücks - Bindungswirkung - Nutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2774
  • NVwZ 1986, 917 (Ls.)
  • DÖV 1986, 802
  • BauR 1986, 313
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
    Das von ihm hiergegen eingeleitete Verwaltungsstreitverfahren führte zur Aufhebung des die Ablehnung der Planfeststellung bestätigenden Berufungsurteils und zur Zurückverweisung durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - (Buchholz 451.22 AbfG Nr. 18).

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - (Buchholz 451.22 AbfG Nr. 18) zutreffend entschieden, die - nach ihrem Wortlaut vielleicht mißverständliche - Vorschrift des § 38 BBauG sei dahin auszulegen, daß bauliche Maßnahmen, die nach dem Abfallbeseitigungsgesetz zugelassen werden müssen, nicht an den Vorschriften der §§ 29 ff. BBauG zu messen sind, weil diese Vorschriften einer geordneten Abfallbeseitigung nicht ausreichend Rechnung tragen; Belange des Städtebaues werden bei Anwendung des Abfallbeseitigungsgesetzes nur nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AbfG - und damit weniger stark als bei Anwendung der §§ 29 ff. BBauG - geschützt.

  • BVerwG, 06.04.1979 - 4 C 76.76
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
    Aus dem gleichen Grunde hat der Senat auch schon bisher Teilungen nicht für genehmigungsbedürftig gehalten, mit denen die Errichtung baulicher Anlagen bezweckt war, für die die §§ 30 - 37 BBauG nicht anzuwenden sind, weil sie einer bauaufsichtlichen Genehmigung, Anzeige oder Zustimmung nicht bedürfen (vgl. z.B. Urteil vom 6. April 1979 - BVerwG 4 C 76.76 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 43).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81

    Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
    Auf die bereits 1974 zur Genehmigung gestellte Teilung sind im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit gemäß § 183 a Abs. 2 BBauG 1979 die Vorschriften des BBauG 1979 anzuwenden (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
    Unter die Geltung des Abfallbeseitigungsgesetzes fällt als Behandlung von Autowracks auch das in dem Gebäude der früheren Erzwaschanlage vorgesehene Herausmontieren der noch verwertbaren Teile der Autowracks und deren Lagerung zwecks Weitergabe z.B. an den Ersatzteilhandel (vgl. hierzu Beschluß vom 22. September 1981 - BVerwG 7 B 245.80 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 6 und Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 [303]).
  • BVerwG, 22.09.1981 - 7 B 245.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
    Unter die Geltung des Abfallbeseitigungsgesetzes fällt als Behandlung von Autowracks auch das in dem Gebäude der früheren Erzwaschanlage vorgesehene Herausmontieren der noch verwertbaren Teile der Autowracks und deren Lagerung zwecks Weitergabe z.B. an den Ersatzteilhandel (vgl. hierzu Beschluß vom 22. September 1981 - BVerwG 7 B 245.80 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 6 und Urteil vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301 [303]).
  • BVerwG, 13.06.1967 - IV B 100.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
    Für § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG 1960 hat der Senat das bereits im Beschluß vom 13. Juni 1967 - BVerwG 4 B 100.66 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 11) entschieden.
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82

    Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84
    Auf die bereits 1974 zur Genehmigung gestellte Teilung sind im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit gemäß § 183 a Abs. 2 BBauG 1979 die Vorschriften des BBauG 1979 anzuwenden (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Vielmehr bestimmt nunmehr allein das jeweilige Fachplanungsgesetz, welche Maßgeblichkeit dem Bauplanungsrecht als Teil des materiellen Entscheidungsprogramms zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 7 C 15.83 - BVerwGE 70, 242 ; Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 67.82 - NJW 1986, 2774 = DÖV 1987, 802 = ZfBR 1986, 192).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Unabhängig davon beginnt eine Fiktionsfrist regelmäßig erst mit Eingang des Antrags bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu laufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.02.1986 - 4 C 4.84 -, NJW 1986, 2774).
  • BVerwG, 19.11.1987 - 4 C 42.85

    Versagung einer Teilungsgenehmigung für bebautes Grundstücks im Außenbereich bei

    Damit ist seine Teilung der Genehmigungspflicht unterworfen, unabhängig davon, ob ein Zweck und ggf. welcher Zweck erklärt wird (Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 4.84 - Buchholz 406.11 § 19 Nr. 49 = NJW 1986, 2774).

    Die Teilung bebauter Grundstücke im Außenbereich bedarf schon deshalb der Genehmigung, weil die Entstehung von Grundstücken verhindert werden soll, auf denen nach den bebauungsrechtlichen Vorschriften die vorhandenen baulichen Anlagen nicht errichtet werden dürfen (vgl. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 4.84 - a.a.O.).

  • OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07

    Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens

    Nach der vom Antragsteller zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 19.9.1986 - 4 C 4.84 -, BRS 46 Nr. 173) ist - abgesehen von ohnehin anderen Grundsätzen unterliegenden Befreiungen von (selbst) nachbarschützenden Festsetzungen im Bebauungsplan, bei denen der Nachbar generell das Nichtvorliegen der Befreiungsvoraussetzungen einwenden kann (vgl. in dem Zusammenhang etwa BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BRS 60 Nr. 183, dort zum Merkmal der "städtebaulichen Vertretbarkeit", wonach jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB in diesen Fällen zur Aufhebung führen muss) - eine Verletzung von Nachbarrechten nur dann anzunehmen, wenn die Behörde nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat.
  • VGH Bayern, 17.03.1992 - 2 B 90.2434

    Bauplanungsrecht: Bodenverkehrsgenehmigung, Beginn des Fristlaufs aus des § 19

    Auf die von der Klägerin in Abrede gestellte Absicht einer baulichen oder kleingärtnerischen Nutzung kommt es damit für die Genehmigungspflicht der Teilung nicht mehr an (BVerwG v. 21.2.1986, NJW 1986, 2774 ).

    Ein Verzicht der Klägerin auf die Rechtsfolge des § 21 Abs. 1 BauGB ist rechtlich nicht möglich, weil die Versagungsgründe des § 20 BauGB jedenfalls wegen der Sicherungsfunktion der Bodenverkehrsgenehmigung, die das Entstehen bauplanungsrechtlich nicht bebaubarer Grundstücke verhindern will (BVerwG v. 16.11.1984 a.a.O.; v. 21.2.1986 a.a.O.; v. 19.11.1987 a.a.O.), nicht zur Disposition eines Antragstellers stehen.

  • OVG Bremen, 11.09.1990 - 1 BA 7/90

    Abfallentsorgungsanlagen; Autowrack; Gewerbliche Nutzung; Bestandsschutz

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