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   BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07, 4 C 4.07, 4 C 5.07, 4 C 6.07   

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BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07, 4 C 4.07, 4 C 5.07, 4 C 6.07 (https://dejure.org/2008,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 4 C 3.07, 4 C 4.07, 4 C 5.07, 4 C 6.07 (https://dejure.org/2008,1596)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 4 C 3.07, 4 C 4.07, 4 C 5.07, 4 C 6.07 (https://dejure.org/2008,1596)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LuftVG § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, § ... 8 Abs. 5 Satz 1 und 3, § 10 Abs. 8 Satz 2; UVPG 2001 § 25 Abs. 2 Satz 2; UVPG 1990/1997 §§ 5 bis 12; VwGO § 42 Abs. 2, § 68; VwVfG § 3 Abs. 3, § 9; Deutsch-niederländischer Vertrag vom 29. April 2003 über den Flughafen; Niederrhein (BGBl 2003 II S. 1765)
    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn; fachplanerisches Abwägungsgebot; Drittschutz; Fluglärmschutz; staatsvertragliche Sonderregelung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Ergebnisrelevanz von Verfahrensfehlern; Anspruch ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LuftVG § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, § 8 Abs. 5 Satz 1 und 3
    Abwägungsgebot; Anspruch auf gerechte Abwägung; Beschränkung; Betriebsregelung; Deutsch-niederländischer Vertrag; Drittschutz; Drittschutz; Ergebnisrelevanz von Verfahrensfehlern; Fachplanung; Flugbetrieb; Flughafen; Fluglärm; Fluglärmschutz; Genehmigung; Grenznachbar; ...

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn eines ehemaligen Militärflugplatzes gegen dessen zivile Nutzung wegen Lärmimmissionen - Beachtung des fachplanerischen Abwägungsgebots bei Erteilung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung als Vorschrift mit Drittschutz auch für ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; LuftVG § 6 Abs. 4; ; LuftVG § 8 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht Verwaltungsprozessrecht: Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn; fachplanerisches Abwägungsgebot; Drittschutz; Fluglärmschutz; staatsvertragliche Sonderregelung; Umweltverträglichkeitsprüfung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländische Grenznachbarn gegen Konversionsvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit um die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch (Niederrhein) geht in eine neue Runde

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Zivile Nutzung des Flughafens Weeze-Laarbruch

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn gegen grenzüberschreitende Lärmimmissionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 132, 151
  • NVwZ 2009, 452
  • DVBl 2009, 315
  • DÖV 2009, 422
  • BauR 2009, 1526
  • BauR 2009, 790
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Sie unterliegen daher den rechtlichen Anforderungen an eine fachplanerische Abwägungsentscheidung (Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 58 - Verkehrsflughafen Allgäu - m.w.N.).

    Für derartige Anpassungen genügt eine Änderungsgenehmigung (Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 24).

    § 8 Abs. 5 LuftVG setzt nicht voraus, dass die Anlegung des Militärflugplatzes genehmigt wurde oder als genehmigt gilt (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 26).

    Bei Konversionsvorhaben erstreckt sich die Prüfung der Umweltauswirkungen der vorgesehenen baulichen Änderungen und Erweiterungen des Flugplatzes auch auf die betrieblichen Auswirkungen der beabsichtigten zivilen Nutzung (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30).

    Nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne von § 3e Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3c Abs. 1 Satz 1 und 3 UVPG 2001 sind bereits dann erheblich, wenn sie nach § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen wären (Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34).

    Nachteilige betriebsbedingte Umweltauswirkungen der zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes sind bei der Entscheidung über die Änderungsgenehmigung zu berücksichtigen und damit grundsätzlich im UVP-rechtlichen Sinn erheblich, wenn sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 34).

    Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 38 , vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ).

    Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung des durch die Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (ABl Nr. 1 156 S. 17) eingefügten Art. 10a der UVP-Richtlinie (vgl. dazu § 4 Abs. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006, BGBl. I S. 2816) eingeleitet wurde, gebietet auch das Europäische Gemeinschaftsrecht nicht, eine luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung wegen des Unterlassens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung aufzuheben (oder ihren Vollzug auszusetzen), wenn die Öffentlichkeit vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern, die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt umfassend geprüft wurden und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, sofern eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 41 bis 43).

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Das Oberverwaltungsgericht (UA S. 47 f.) weist zu Recht darauf hin, dass dieses Ergebnis auch dem vom Gesetzgeber mit der Einfügung des § 8 Abs. 5 Satz 3 Halbs. 2 LuftVG verfolgten Ziel einer gemeinschaftsrechtskonformen Umsetzung der UVP-Richtlinien ( Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985, ABl L 175 S. 40, geändert durch Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997, ABl L 73 S. 5) entspricht (vgl. hierzu BTDrucks 14/4599 S. 64, 160 und BTDrucks 14/5204 S. 6).

    § 25 Abs. 2 Satz 2 UVPG 2001 ist Bestandteil einer differenzierten, nach Zeiträumen gestaffelten Übergangsvorschrift, die im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - Rs. C-301/95 - Kommission ./. Deutschland) sicherstellt, dass die Vorschriften des UVPG i.d.F. vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 1997, BGBl. I S. 2081 - UVPG 1990/1997) auch für Vorhaben gelten, die nicht in der bisherigen Anlage 2 zu § 3 UVPG 1990/1997, aber im Anhang II der UVP-Richtlinie 85/337/EWG aufgelistet sind (vgl. BTDrucks 14/4599 S. 105).

    Derartige "Altvorhaben" (BTDrucks 14/4599 a.a.O.) waren bisher nach deutschem Recht nicht UVP-pflichtig.

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2008 in der Rechtssache C-2/07 (NuR 2008, 255 - Flughafen Lüttich-Bierset) bezieht sich Anhang II Nr. 12 i.V.m. Anhang I Nr. 7 der UVP-Richtlinie in ihrer ursprünglichen Fassung vom 27. Juni 1985 auch auf Änderungen der Infrastruktur eines vorhandenen Flugplatzes ohne Verlängerung der Start- und Landebahn, sofern diese Arbeiten, insbesondere aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Merkmale, als Änderung des Flugplatzes selbst anzusehen sind.

    Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der mittelbaren Auswirkungen weit aus (vgl. Urteil vom 28. Februar 2008 - Rs. C-2/07 - NuR 2008, 255 Rn. 42 - Flughafen Lüttich-Bierset).

    Nach seiner Ansicht liefe es der Zweckrichtung der UVP-Richtlinie zuwider, wenn im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts oder seiner Änderung nur die unmittelbaren Wirkungen der geplanten Arbeiten selbst in Rechnung gestellt würden, nicht aber die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die Benutzung und den Betrieb der aus diesen Arbeiten hervorgegangenen Anlagen hervorgerufen werden könnten (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2008 a.a.O. Rn. 43).

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Die grenzüberschreitende Drittwirkung des luftverkehrsrechtlichen Abwägungsgebots kann schließlich im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 29.85 - (BVerwGE 75, 285 - Kernkraftwerk Emsland) im Wege völkerrechtsfreundlicher Auslegung auf die Anforderungen des zwischenstaatlichen Nachbarrechts zurückgeführt werden.

    Die Anerkennung der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn trägt zur effektiven Durchsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung des Genehmigungsstaates bei (im Ergebnis ebenso: Beyerlin, EuGRZ 1987, 119 ; Blümel, in: Festschrift f. K. Doehring, 1989, 89 ; Bothe, UPR 1987, 170 ; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 221 ff. zu § 42 Abs. 2 m.w.N.).

    Das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip (Grundsatz der Ausschließlichkeit der staatlichen Gebietshoheit) kann der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn nicht entgegengehalten werden (Urteil vom 17. Dezember 1986 a.a.O. S. 286 f.).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann eine unterlassene förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durch gleichwertige Maßnahmen ersetzt werden, wenn diese den Mindestanforderungen der Art. 3 und Art. 5 bis 10 der UVP-Richtlinie 1985 genügen ( EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 - Rs. C-142/07 - Rn. 50, Ecologistas/Madrid; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30. April 2008 - Rs. C-142/07 - Rn. 57 ff., 62 m.w.N.).

    Das innerstaatliche Gericht hat daher zu prüfen, ob vor der Genehmigung des Vorhabens die Umweltauswirkungen ausreichend erforscht und dargestellt (Art. 3 und 5 UVP-Richtlinie 1985) und diese Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden (Art. 6 und 7 UVP-Richtlinie 1985), die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen konnte (Art. 6 und 7 UVP-Richtlinie 1985) und die Angaben zu den Umweltauswirkungen und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 a.a.O. Rn. 50; Schlussanträge Kokott a.a.O. Rn. 63).

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Die Vorschrift ist seit ihrem Inkrafttreten am 17. Dezember 2006 anzuwenden; sie ist auch im Revisionsverfahren zu beachten (Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 82.77 - BVerwGE 61, 285 ).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 38 , vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist daher geklärt, dass das Verwaltungsverfahren ( § 9 VwVfG) im Falle der Erhebung des Widerspruchs gegen den Ausgangsbescheid im Widerspruchsverfahren i.S.d. § 3 Abs. 3 VwVfG "fortgeführt" wird (Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 81.83 - Buchholz 316 § 3 VwVfG Nr. 2; ebenso Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., 2008, Rn. 23a zu § 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Ob die Genehmigungsbehörde von der Möglichkeit des ergänzenden Verfahrens Gebrauch macht, bleibt ihr überlassen (vgl. hierzu allgemein Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ).
  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07
    Sie hat bei ihrer Entscheidung grundsätzlich Rechtsänderungen zu beachten, die bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides eintreten (Beschluss vom 3. November 2006 - BVerwG 10 B 19.06 - DÖV 2007, 302; stRspr).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

  • EuGH, 22.10.1998 - C-301/95

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03

    Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07

    Rechtsstreit um die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

  • BVerwG, 05.03.2019 - 7 B 3.18

    Unzulässigkeit der Klage eines Hafenbetreibers gegen die Genehmigung der

    Dieses Recht können auch Kläger im Ausland geltend machen, die von grenzüberschreitenden Auswirkungen eines Vorhabens betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 C 3.07 - BVerwGE 132, 151 Rn. 16 ff.).

    Die Völkerrechtsfreundlichkeit der deutschen Rechtsordnung gebietet zwar die Gleichbehandlung von im Ausland ansässigen Klägern, insbesondere was die Möglichkeit der Abwehr grenzüberschreitender Immissionen angeht (BVerwG, Urteile 17. Dezember 1986 - 7 C 29.85 - BVerwGE 75, 285 und vom 16. Oktober 2008 - 4 C 3.07 - BVerwGE 132, 152 Rn. 18), nicht aber die Anerkennung weiterer subjektiver Rechte und Verfahrenspositionen.

  • VG Düsseldorf, 06.03.2012 - 17 K 888/11

    Klagebefugnis einer niederländischen Kommune hinsichtlich eines in Deutschland

    Die Klagebefugnis folgt dem materiellen Recht, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 C 3/07 -, juris, Rz. 16.

    Von Lärm oder sonstigen Emissionen Betroffenen steht ein Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer eigenen Belange zu, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008, a.a.O., Rz. 17; OVG NRW, Urteil vom 3. Januar 2006 - 20 D 118/03.AK u.a. -, juris, Rz. 44.

    Ob die abwägungserheblichen grenzüberschreitenden Immissionen die grundrechtlich relevante Schwelle einer Gefährdung der vorgenannten Schutzgüter oder die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle erreichen, ist unerheblich, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008, a.a.O., Rz. 18.

    Das Verbot grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen ist Bestandteil des universellen Völkergewohnheitsrechts, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008, a.a.O., Rz. 20.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13

    Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung

    Denn das auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtete Verfahren endet (spätestens und jedenfalls in Fällen, in denen wie hier kraft Gesetzes kein Widerspruchsverfahren stattfindet) mit dessen Bekanntgabe (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.12.1989 - 8 C 14.88 -, BVerwGE 84, 178, 181 = Juris Rn. 15, und vom 16.10.2008 - 4 C 3.07 -, BVerwGE 132, 152 = Juris Rn. 37 f.; Kallerhoff, a.a.O., § 96 Rn. 2; Wittinger, in: Obermayer/Funke-Kaiser, a.a.O., § 9 Rn. 37 f.; a.A. BVerwG, Urteil vom 24.05.1995 - 1 C 7.94 -, BVerwGE 98, 313, "jedenfalls für Verpflichtungsbegehren"; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 96 Rn. 4 und § 9 Rn. 30: Ende des Verfahrens erst mit Unanfechtbarkeit).
  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

    Darüber hinaus dürfte sich die grenzüberschreitende Drittwirkung im Sinne eines Verbots grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen im Wege völkerrechtsfreundlicher Auslegung auch auf die Anforderungen des zwischenstaatlichen Nachbarrechts zurückführen lassen (vgl. für das Abwägungsgebot im deutschen Fachplanungsrecht: BVerwG, Urt. v. 16.10.2008 - 4 C 3.07 -, Rn. 16-21, juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 12 LA 297/09

    Prüfung der Rechte eines ausländischen Nachbarn nach dem Recht seines Staates vor

    Völkergewohnheitsrecht und wohl auch das allgemeine Diskriminierungsverbot des EU-Rechts gebieten nach ständiger Rechtsprechung, (auch) ausländischen Grenznachbarn zur effektiven Durchsetzung ihrer Rechte die Klagebefugnis gegen auf bundesdeutschem Gebiet geplante Vorhaben zuzubilligen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285; Urt. v. 16.10.2008 - 4 C 3.07 -, BVerwGE 132, 152; Nds. OVG, Beschl. v. 29.12.2006 - 7 ME 263/02 -, NVwZ 2007, 354, Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2, Rn. 223 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr auch in seinem Urteil vom 16. Oktober 2008 (- 4 C 3/07 -, BVerwGE 132, 152) erkennen lassen, dass im Genehmigungsverfahren grundsätzlich Nachbarrechte in gleicher Weise zu berücksichtigen sind unabhängig davon, ob die Betroffenen auf Bundesgebiet oder in einem angrenzenden Staat leben.

  • BVerwG, 01.02.2007 - 4 B 25.06

    Revision gegen das Urteil des OVG Münster zum Flughafen Niederrhein

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 5.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 01.02.2007 - 4 B 26.06

    Revision gegen das Urteil des OVG Münster zum Flughafen Niederrhein

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 6.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 23.07.2021 - 11 CS 21.515

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Denn das Verwaltungsverfahren (Art. 9 VwVfG) wird im Falle der Erhebung des Widerspruchs - wie hier - gegen den ursprünglichen Verwaltungsakt im Widerspruchsverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG "fortgeführt", da die Ausgangsbehörde dem Widerspruch nach § 72 VwGO jederzeit abhelfen kann und der ursprüngliche Verwaltungsakt seine maßgebende, dem Rechtsträger der Ausgangsbehörde zurechenbare Gestalt durch den Widerspruchsbescheid erhält (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1986 - 8 C 81.83 - NVwZ 1987, 224 = juris Rn. 10; U.v. 16.10.2008 - 4 C 3.07 - BVerwGE 132, 152 = juris Rn. 38).
  • VG Köln, 15.06.2018 - 18 L 557/18

    Zulässiger Widerruf einer "Taxi-Genehmigung" bei schweren Verstößen gegen

    Da die Antragstellerin jedoch Widerspruch eingelegt hat und deshalb das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist - das Ausgangsverfahren bildet mit dem Widerspruchsverfahren verfahrensmäßig eine Einheit und wird erst mit einem etwaigen Widerspruchsbescheid endgültig abgeschlossen -, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - 4 C 3.07 -, BVerwGE 132, 152, m.w.N. und Beschluss vom 03.11.2006 - 10 B 19.06 -, DÖV 2007, 302, ist § 12 GewO sowohl im vorliegenden Verfahren als auch von der Widerspruchsbehörde grundsätzlich zu berücksichtigen, zumal auch § 25 PBefG eine Vorschrift im Sinne von § 12 GewO darstellt, die den Widerruf einer Zulassung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse ermöglicht.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 65.08

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen

    14 Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. und vom 16. Oktober 2008 BVerwG 4 C 3.07 u.a. zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) bestehen gegen die der UVP-Vorprüfung zugrundeliegende Rechtsauffassung des Beklagten, die Ermöglichung von Flügen nach Instrumentenflugregeln sei nur dann UVP-pflichtig, wenn die hierfür erforderlichen baulichen Änderungen der Flugplatzanlage selbst erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben könnten, allerdings Bedenken.
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 8 CS 09.1769

    Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Änderungsgenehmigung, Gemeindeklage,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07   

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https://dejure.org/2008,4294
BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07 (https://dejure.org/2008,4294)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 4 C 4.07 (https://dejure.org/2008,4294)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 4 C 4.07 (https://dejure.org/2008,4294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zivile Nutzung eines aus militärischer Trägerschaft entlassenen Militärflugplatzes - Anforderungen an die Prognose des Luftverkehrsbedarfs i.R.d. fachplanungsrechtlichen Abwägungsgebotes - Änderungsgenehmigung zur Durchführung von erforderlichen baulichen Änderungen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit um die zivile Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch (Niederrhein) geht in eine neue Runde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    Sie unterliegt daher den rechtlichen Anforderungen an eine fachplanerische Abwägungsentscheidung (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 58 Verkehrsflughafen Allgäu m.w.N.).

    Für derartige Anpassungen genügt eine Änderungsgenehmigung (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 24).

    § 8 Abs. 5 LuftVG setzt nicht voraus, dass die Anlegung des Militärflugplatzes genehmigt wurde oder als genehmigt gilt (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 26).

    Bei Konversionsvorhaben erstreckt sich die Prüfung der Umweltauswirkungen der vorgesehenen baulichen Änderungen und Erweiterungen des Flugplatzes auch auf die betrieblichen Auswirkungen der beabsichtigten zivilen Nutzung (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 30).

    36 Nachteilige Umweltauswirkungen i.S.v. § 3e Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3c Abs. 1 Satz 1 und 3 UVPG 2001 sind bereits dann erheblich, wenn sie nach § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen wären (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 34).

    Nachteilige betriebsbedingte Umweltauswirkungen der zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes sind bei der Entscheidung über die Änderungsgenehmigung zu berücksichtigen und damit grundsätzlich im UVP-rechtlichen Sinn erheblich, wenn sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 34).

    39 A.1.7.1 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 38, vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

    40 Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung des durch die Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (ABl Nr. L 156 S. 17) eingefügten Art. 10a der UVP-Richtlinie (vgl. dazu § 4 Abs. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006, BGBl I S. 2816) eingeleitet wurde, gebietet auch das Europäische Gemeinschaftsrecht nicht, eine luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung wegen des Unterlassens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung aufzuheben (oder ihren Vollzug auszusetzen), wenn die Öffentlichkeit vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern, die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt umfassend geprüft wurden und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, sofern eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 41 bis 43).

    44 A.1.7.3 Das Unterlassen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach der Rechtsprechung des Senats auch dann auf die Planungsentscheidung von Einfluss gewesen, wenn es dazu geführt hat, dass die betroffene Öffentlichkeit nicht Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 43).

    70 Dieser Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 (BVerwGE 130, 83 Rn. 73 Verkehrsflughafen Allgäu) eine Absage erteilt.

    Sie unterliegen daher den rechtlichen Anforderungen an eine fachplanerische Abwägungsentscheidung (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 58 Verkehrsflughafen Allgäu m.w.N.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    55 A.2.2.2 Nach den Senatsurteilen vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 (BVerwGE 125, 116 Flughafen Berlin-Schönefeld), vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 (BVerwGE 127, 95 Flughafen Leipzig/Halle) und vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt Flughafen Leipzig/Halle) ist von den folgenden Grundsätzen auszugehen: Die Zulassung von Nachtflugbetrieb in der Nachtkernzeit (00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus.

    Gründe für die Nutzung der Nachtrandzeiten können sich z.B. aus den Erfordernissen einer effektiven Flugzeug-Umlaufplanung, aus den Besonderheiten des Interkontinentalverkehrs (Zeitzonen, Verspätungen, Verfrühungen) oder aus dem Umstand ergeben, dass der Flughafen als Heimatflughafen oder Wartungsschwerpunkt von Fluggesellschaften deren Bedürfnisse nachvollziehbar nicht ausschließlich in den Tageszeiten abdecken kann (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 287 f., vom 9. November 2006 a.a.O. Rn. 73 f. und vom 24. Juli 2008).

    Der Senat hat einen derartigen Vorbehalt in seinen Urteilen vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 u.a. (BVerwGE 125, 116 ) zum Flughafen Berlin-Schönefeld ausführlich erörtert und gebilligt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 (BVerwGE 125, 116 Flughafen Berlin-Schönefeld) einen äquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB(A) für den Schutz des Außenwohnbereichs sowie für das Schutzziel "Freizeitgestaltung und -erholung" in der freien Landschaft gebilligt.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    50 Das Oberverwaltungsgericht greift hier auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 (BVerwGE 123, 261 neue Nachtflugregelung für den Flughafen München) zurück.

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass Verkehrsflughäfen von privatrechtlich organisierten Unternehmen betrieben würden, die als Anbieter von Flughafenleistungen in einem bundes- und europaweiten, teilweise auch globalen Wettbewerb stünden, in dem es nicht zuletzt um die Sicherung und Förderung von Wirtschaftsstandorten gehe (vgl. Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 272).

    54 Die Vorinstanz rechtfertigt diesen Standpunkt unter Rückgriff auf die Grundsätze, die der erkennende Senat zur Vorzeitigkeit einer planerischen Entscheidung und zur Unzulässigkeit einer reinen "Vorratsplanung" entwickelt hat (vgl. Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 273 f.).

    Das entspricht einem Gebot des effektiven Rechtsschutzes gegenüber der Planungsentscheidung (vgl. allgemein hierzu Urteil vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 BVerwGE 123, 261 ).

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    26 Das Oberverwaltungsgericht (UA S. 47 f.) weist zu Recht darauf hin, dass dieses Ergebnis auch dem vom Gesetzgeber mit der Einfügung des § 8 Abs. 5 Satz 3 Halbs. 2 LuftVG verfolgten Ziel einer gemeinschaftsrechtskonformen Umsetzung der UVP-Richtlinien (Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl L 175 S. 40, geändert durch Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997, ABl L 73 S. 5) entspricht (vgl. hierzu BTDrucks 14/4599 S. 64, 160 und BTDrucks 14/5204 S. 6).

    28 § 25 Abs. 2 Satz 2 UVPG 2001 ist Bestandteil einer differenzierten, nach Zeiträumen gestaffelten, Übergangsvorschrift, die im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs. C-301/95 Kommission ./. Deutschland) sicherstellt, dass die Vorschriften des UVPG i.d.F. vom 12. Februar 1990 (BGBl I S. 205, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 1997, BGBl I S. 2081 - UVPG 1990/1997) auch für Vorhaben gelten, die nicht in der bisherigen Anlage 2 zu § 3 UVPG 1990/1997, aber im Anhang II der UVP-Richtlinie 85/337/EWG aufgelistet sind (vgl. BTDrucks 14/4599 S. 105).

    Derartige "Altvorhaben" (BTDrucks 14/4599 a.a.O.) waren bisher nach deutschem Recht nicht UVP-pflichtig.

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    30 Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2008 in der Rechtssache C-2/07 (NuR 2008, 255 - Flughafen Lüttich-Bierset) bezieht sich Anhang II Nr. 12 i.V.m. Anhang I Nr. 7 der UVP-Richtlinie in ihrer ursprünglichen Fassung vom 27. Juni 1985 auch auf Änderungen der Infrastruktur eines vorhandenen Flugplatzes ohne Verlängerung der Start- und Landebahn, sofern diese Arbeiten, insbesondere aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Merkmale, als Änderung des Flugplatzes selbst anzusehen sind.

    Der Europäische Gerichtshof legt den Begriff der mittelbaren Auswirkungen weit aus (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2008 Rs. C-2/07 NuR 2008, 255 Rn. 42 - Flughafen Lüttich-Bierset).

    Nach seiner Ansicht liefe es der Zweckrichtung der UVP-Richtlinie zuwider, wenn im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts oder seiner Änderung nur die unmittelbaren Wirkungen der geplanten Arbeiten selbst in Rechnung gestellt würden, nicht aber die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die Benutzung und den Betrieb der aus diesen Arbeiten hervorgegangenen Anlagen hervorgerufen werden könnten (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2008 a.a.O. Rn. 43).

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    89 Die grenzüberschreitende Drittwirkung des luftverkehrsrechtlichen Abwägungsgebots kann ferner im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1986 BVerwG 7 C 29.85 (BVerwGE 75, 285 Kernkraftwerk Emsland) im Wege völkerrechtsfreundlicher Auslegung auf die Anforderungen des zwischenstaatlichen Nachbarrechts zurückgeführt werden.

    Die Anerkennung der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn trägt zur effektiven Durchsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtung des Genehmigungsstaates bei (im Ergebnis ebenso: Beyerlin, EuGRZ 1987, 119 ; Blümel, in: Festschrift f. K. Doehring, 1989, 89 ; Bothe, UPR 1987, 170 ; Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 221 ff. zu § 42 Abs. 2 m.w.N.).

    90 Das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip (Grundsatz der Ausschließlichkeit der staatlichen Gebietshoheit) kann der Klagebefugnis ausländischer Grenznachbarn nicht entgegengehalten werden (Urteil vom 17. Dezember 1986 a.a.O. S. 286 f.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    39 A.1.7.1 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 38, vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

    Eine Fehlerbehebung im ergänzenden Verfahren scheidet somit aus, wenn der Mangel einen "zentralen Punkt" betrifft, der sich nicht bereinigen lässt, ohne dass ein gänzlich neues Zulassungsverfahren durchgeführt wird (Beschluss vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 17.05 Buchholz 442.40 § 10 LuftVG Nr. 13 im Anschluss an das Urteil vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    55 A.2.2.2 Nach den Senatsurteilen vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 (BVerwGE 125, 116 Flughafen Berlin-Schönefeld), vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 (BVerwGE 127, 95 Flughafen Leipzig/Halle) und vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt Flughafen Leipzig/Halle) ist von den folgenden Grundsätzen auszugehen: Die Zulassung von Nachtflugbetrieb in der Nachtkernzeit (00:00 Uhr bis 05:00 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus.

    Gründe für die Nutzung der Nachtrandzeiten können sich z.B. aus den Erfordernissen einer effektiven Flugzeug-Umlaufplanung, aus den Besonderheiten des Interkontinentalverkehrs (Zeitzonen, Verspätungen, Verfrühungen) oder aus dem Umstand ergeben, dass der Flughafen als Heimatflughafen oder Wartungsschwerpunkt von Fluggesellschaften deren Bedürfnisse nachvollziehbar nicht ausschließlich in den Tageszeiten abdecken kann (vgl. Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 287 f., vom 9. November 2006 a.a.O. Rn. 73 f. und vom 24. Juli 2008).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    41 Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat, kann eine unterlassene förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durch gleichwertige Maßnahmen ersetzt werden, wenn diese den Mindestanforderungen der Art. 3 und Art. 5 bis 10 der UVP-Richtlinie 1985 genügen (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 Rs. C-142/07 Rn. 50, Ecologistas/Madrid; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 30. April 2008 Rs. C-142/07 Rn. 57 ff., 62 m.w.N.).

    Das innerstaatliche Gericht hat daher zu prüfen, ob vor der Genehmigung des Vorhabens die Umweltauswirkungen ausreichend erforscht und dargestellt (Art. 3 und 5 UVP-Richtlinie 1985) und diese Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden (Art. 6 und 7 UVP-Richtlinie 1985), die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen konnte (Art. 6 und 7 UVP-Richtlinie 1985) und die Angaben zu den Umweltauswirkungen und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurden (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 a.a.O. Rn. 50; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott a.a.O. Rn. 63).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 4.07
    31 A.1.5 Nach den tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts sowie nach der Begründung der Änderungsgenehmigung und der Widerspruchsbescheide, die das Revisionsgericht unabhängig von etwaigen Verfahrensrügen inhaltlich zu erfassen und würdigen hat (Urteil vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 29.94 BVerwGE 102, 331 ), ist davon auszugehen, dass eine den Anforderungen des § 25 Abs. 2 Satz 2 UVPG 2001 entsprechende Vorprüfung des Konversionsvorhabens durch die Beklagte vor Abschluss der Widerspruchsverfahren nicht stattgefunden hat.

    Das Revisionsgericht ist nicht gehindert, die Begründung der angefochtenen Bescheide auch insoweit selbständig zu erfassen und zu würdigen (Urteil vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 29.94 BVerwGE 102, 331 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

  • BVerwG, 03.11.2006 - 10 B 19.06

    Flurbereinigung; Planfeststellungsbeschluss; Wege- und Gewässerplan; Beurteilung

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83

    Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel

  • EuGH, 22.10.1998 - C-301/95

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf ihre Zulassungsgründe;

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Klagebefugnis ausländischer

    Dieses Ergebnis steht zwar, soweit es die auf Bundesgebiet ansässigen Kläger betrifft, im Wesentlichen mit Bundesrecht im Einklang (vgl. hierzu die Urteile vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 4 C 4.07 und BVerwG 4 C 5.07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2009 - 20 B 156/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteile vom 16. Oktober 2008 - den Antragsteller betreffend im Verfahren 4 C 4.07 - das Senatsurteil aufgehoben und die Sachen an das beschließende Gericht zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2007 - 4 C 4.07   

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   BVerwG, 04.03.2010 - 4 C 4.07   

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BVerwG, 04.03.2010 - 4 C 4.07 (https://dejure.org/2010,26486)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.2010 - 4 C 4.07 (https://dejure.org/2010,26486)
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Rechtsprechung
   AG St. Goar, 11.10.2007 - 4 C 4/07 BSchRh   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07

    Sorgfaltsanforderungen beim Autofährbetrieb

    Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 11.10.2007, Az. 4 C 4/07, BSchRh, wird das angefochtene Urteil wie folgt abgeändert:.

    Das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 940, 46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78, 50 Euro zu zahlen.

    Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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Rechtsprechung
   AG St. Goar, 07.05.2007 - 4 C 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41653
AG St. Goar, 07.05.2007 - 4 C 4/07 (https://dejure.org/2007,41653)
AG St. Goar, Entscheidung vom 07.05.2007 - 4 C 4/07 (https://dejure.org/2007,41653)
AG St. Goar, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 4 C 4/07 (https://dejure.org/2007,41653)
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Verfahrensgang

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