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   VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12.N   

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VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12.N (https://dejure.org/2014,8986)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2014 - 4 C 448/12.N (https://dejure.org/2014,8986)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N (https://dejure.org/2014,8986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf DIN-Vorschriften in den textlichen Festsetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf DIN-Vorschriften in den textlichen Festsetzungen

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 4 ; BauGB § 3 Abs. 2 S. 1
    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf DIN-Vorschriften in den textlichen Festsetzungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezugnahme auf DIN-Norm: Gemeinde muss Text zur Einsichtnahme bereit halten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Prüfung von Zugriffsverboten nach dem BNatschG erfordert Ermittlung und Bestandsaufnahme vorhandener Tierarten

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 780
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung,

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    In der von den Antragstellern in Bezug genommenen Entscheidung des Hess. VGH vom 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - hat der Senat zwar ausgeführt, dass grundsätzlich die Planung neuer Wohngebiete sich daran auszurichten habe, dass die neuen Wohnhäuser allenfalls solchen Außenpegeln ausgesetzt sind, die die Orientierungswerte der DIN 18005-1 jedenfalls nicht überschreiten.

    Der 4. Senat des Hess. VGH hat in der Entscheidung vom 29.3.2012 (a.a.O.) auf die höchstrichterlichen Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.03.2007 - BVerwG 4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831) Bezug genommen, auf die auch die Verfahrensbeteiligten hingewiesen haben.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09 - BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531), OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.01.2009 - 7 D 11/08.NE - NuR 2009, 421 und vom 17.04.2008 - 7 D 110/07.NE - Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.03.2010 - 8 N 09.2304 - Juris; zu der Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl.: BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274, 293 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - BVerwG 3 A 39.07 - NVwZ 2010, 44).

    Aus diesem Grunde ist eine naturschutzfachliche Meinung einer anderen Einschätzung nicht bereits deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwändigere Ermittlungen oder strengere Anforderungen für richtig hält (vgl. zum ganzen BVerwG, Urteil vom 09.07.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 1.99
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Wahrt die getroffene Festsetzung nicht die allgemeine Zweckbestimmung des Gebietscharakters, stellt sich die Frage nicht, ob die Festsetzung durch städtebauliche Gründe gerechtfertigt ist (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 1/99 -, juris-Dokument).

    Zu Recht weist die Antragsgegnerin darauf hin, dass nach der zuvor zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8.2.1999 - 4 BN 1/99 -, a.a.O.) nur bei vollständigem Ausschluss der nach § 4 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen im rechtlichen Ergebnis die Wirkung eines reinen Wohngebietes (WR) hergestellt würde, ohne dass ein solches festgesetzt worden ist.

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Dem Kriterium der städtebaulichen Rechtfertigung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, dieselbe Funktion zu wie demjenigen der Planrechtfertigung im Planfeststellungsrecht, nämlich die Planung, die ihre Rechtfertigung nicht in sich selbst trägt, im Hinblick auf die damit verbundenen Rechtseinwirkungen in Einklang mit den gesetzlich zulässigen Planungszielen zu bringen und auf diese Weise grundsätzlich zu rechtfertigen (vgl. zuletzt: BVerwG, Urteil vom 27.3.2013 - 4 C 13/11 -, BVerwGE 146, 137-145 m.w.N.).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 27.3.2013 - 4 C 13/11 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind danach Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind; § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag (BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - BVerwG 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144 m.w.N.).

    Dafür ist das Abwägungsgebot maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 21.3.2002, a.a.O., S. 147), das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2005 - 7 D 48/04
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Bei der Bauleitplanung darf von ihnen daher in gewissem Umfang abgewichen werden, wobei entscheidend ist, ob die Abweichung auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Orientierungswerte als "Orientierungshilfe" noch im Einzelfall mit dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB vereinbar ist (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2005 - 7 D 48/04.NE -, juris-Dokument).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - 7 D 110/07

    Anforderungen an eine städtebauliche Rechtfertigung i.R.e. Ausweisung neuer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09 - BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531), OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.01.2009 - 7 D 11/08.NE - NuR 2009, 421 und vom 17.04.2008 - 7 D 110/07.NE - Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.03.2010 - 8 N 09.2304 - Juris; zu der Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl.: BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274, 293 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - BVerwG 3 A 39.07 - NVwZ 2010, 44).
  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 8 N 09.2304

    Bestehen einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative einer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09 - BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531), OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.01.2009 - 7 D 11/08.NE - NuR 2009, 421 und vom 17.04.2008 - 7 D 110/07.NE - Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.03.2010 - 8 N 09.2304 - Juris; zu der Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl.: BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274, 293 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - BVerwG 3 A 39.07 - NVwZ 2010, 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08

    Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09 - BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531), OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.01.2009 - 7 D 11/08.NE - NuR 2009, 421 und vom 17.04.2008 - 7 D 110/07.NE - Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.03.2010 - 8 N 09.2304 - Juris; zu der Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl.: BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274, 293 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - BVerwG 3 A 39.07 - NVwZ 2010, 44).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09 - BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531), OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.01.2009 - 7 D 11/08.NE - NuR 2009, 421 und vom 17.04.2008 - 7 D 110/07.NE - Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.03.2010 - 8 N 09.2304 - Juris; zu der Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl.: BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274, 293 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - BVerwG 3 A 39.07 - NVwZ 2010, 44).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 1 KN 132/06

    Berücksichtigung der Fertigstellung einer Umgehungsstraße in absehbarer Zeit bei

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2009 - 7 D 106/08

    Städtebauliche Rechtfertigung bei Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

  • VGH Hessen, 04.07.2013 - 4 C 2300/11

    Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans Nr. 40 der Antragsgegnerin

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - 10 D 145/09

    Angabe der Fundstelle der in Bezug genommenen DIN-Norm bei Verweis einer

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 BN 48.13

    Zu den Anforderungen an eine ortsübliche Bekanntmachung, wenn der Bebauungsplan

  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A

    In einem daraufhin u.a. vom Antragsteller zu 1. angestrengten Normenkontrollverfahren erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan Nr. 2/92 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A und B" mit Urteil vom 20. März 2014 (- 4 C 448/12.N -, juris) für unwirksam.

    Zur Begründung ihrer Normenkontrollanträge wiederholen die Antragsteller zunächst im Wesentlichen das Vorbringen aus dem Verfahren 4 C 448/12.N. Ergänzend rügen sie, der Aufstellungsbeschluss vom 22. Juli 2014 sei unwirksam.

    Auch die Antragsgegnerin wiederholt zunächst teilweise ihr Vorbringen aus dem Normenkontrollverfahren 4 C 448/12.N. Ergänzend trägt sie vor, entgegen der Auffassung der Antragsteller habe es weder einer Genehmigung des Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 BauGB noch einer Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung bedurft, da die Einhaltung der maximalen Dichtevorgabe des Ziels Z3.4.1-9 des Regionalplans Südhessen 2010 durch planerische Festsetzungen sichergestellt sei.

    Zur weiteren Ergänzung des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, des Verfahrens 4 C 357/16.N sowie des Verfahrens 4 C 448/12.N und die Planaufstellungsunterlagen betreffend den hier angefochten Bebauungsplan Nr. 1/14 (2 Leitzordner) sowie des Bebauungsplans 2/92 (3 Leitzordner).

    Hierzu hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 59, ausgeführt:.

    Der Senat hat in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, a.a.O., dazu folgendes ausgeführt:.

    Die Ziele enthalten Festlegungen, die in der Bauleitplanung als verbindliche Vorgaben hinzunehmen sind (Hessischer VGH, Urteile vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris, und 4. Juli 2013 - 4 C 2300/11.N -, unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 -, BRS 54 Nr. 12).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass jedenfalls in Bezug auf die vorgegebene Obergrenze der Dichtevorgabe im Regionalplan Südhessen 2010 ein Ziel der Raumordnung vorliegt (Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 79).

    In Bezug auf die als Ziel der Raumordnung festgelegte Obergrenze einer Wohnbebauungsdichte von 50 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland für eine in verstädterte Besiedlung und in ihrer Umgebung entstehende Wohnbebauung - diese Voraussetzungen treffen auf die im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main liegende Antragsgegnerin zu (so auch Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris) - ist ein Verstoß der angegriffene Planung gegen § 1 Abs. 4 BauGB nicht ersichtlich.

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, a.a.O., Ausführungen gemacht, an denen er auch angesichts des Vortrags in diesem Verfahren festhält:.

    Im Hinblick auf die Entscheidung des Senats 20. März 2014 - 4 C 448/12.

    Insoweit hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ausgeführt, dass die Antragsgegnerin sich auf der damaligen Grundlage für die auch von den beauftragten Schallschutzgutachtern empfohlene Lösung der Verkehrslärmproblematik entschieden habe, nämlich die dargestellten passiven Lärmschutzmaßnahmen festzusetzen unter gleichzeitigem Abrücken der vorgesehenen Bebauung von der G-Straße in Entsprechung zur Bestandsbebauung.

  • VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen

    Zwar muss der normative Inhalt eines Bebauungsplanes nicht allein aus sich selbst heraus erkennbar sein; es ist daher zulässig in textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes auf DIN-Vorschriften zu verweisen, ohne dass diese in ihrer vollständigen Fassung in den Festsetzungen wiedergegeben oder dem Plan zwingend als Anlage beigefügt werden müssten (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - BN 48.13 -, [...]; Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, BRS 76 Nr. 48; Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ).

    Dies kann die Gemeinde etwa dadurch bewirken, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (Hessischer VGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 C 962/15.N -, ; Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, BVerwGE 146, 137; Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ZfBR 2014, 780).

    Für die Erfüllung des Anpassungsgebots reicht es nicht aus, dass die durch den Regionalplan vorgegebene Wohndichte nach der Festsetzung des Bebauungsplanes grundsätzlich möglich ist; vielmehr muss die Einhaltung des Ziels durch Festsetzungen des Bebauungsplanes sichergestellt sein (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ZfBR 2014, 780, Urteil vom 29. Juni 2016 - 4 C 1440/14.N -, ZfBR 2016, 803).

    Die DIN 18005 stellt in ihrem Beiblatt 1 selbst darauf ab, dass die Einhaltung der Orientierungswerte "wünschenswert" ist, um die mit der Eigenart der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartungen an einen ausreichenden Schutz vor Lärmimmissionen zu erfüllen (Hessischer VGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 4 C 1440/14.N -, ZfBR 2016, 803 und Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ZfBR 2014, 780; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Dezember 2005 - 7 D 48/04.NE -, ).

    Dabei kann es mit dem Gebot einer angemessenen Abwägung vereinbar sein, wenn eine Wohnnutzung auch am Rand eines Neubaugebiets zugelassen wird, obwohl dort die Orientierungswerte etwa um 10 dB(A) oder mehr überschritten werden (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ZfBR 2014, 780 und vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, NuR 2012, 644).

  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland

    Die DIN 18005 stellt in ihrem Beiblatt 1 selbst darauf ab, dass die Einhaltung der Orientierungswerte "wünschenswert" ist, um die mit der Eigenart der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartungen an einen ausreichendem Schutz vor Lärmimmissionen zu erfüllen (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 89; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Dezember 2005 - 7 D 48/04.NE - juris Rdnr. 72).

    Dabei kann es mit dem Gebot einer angemessenen Abwägung vereinbar sein, wenn eine Wohnnutzung auch am Rand eines Neubaugebiets zugelassen wird, obwohl dort die Orientierungswerte etwa um 10 dB(A) oder mehr überschritten werden (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014, a. a. O., Rdnr. 90 und vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rdnr. 60).

    Soweit zusätzliche oder weitergehende Untersuchungen keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn erwarten lassen und außerhalb eines vernünftigen Verhältnisses zu dem damit verbundenen Aufwand stehen, kann auf sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichtet werden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 68, m. w. N.).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13/11 -, a. a. O.; Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N - juris Rdnr. 65).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass jedenfalls in Bezug auf die vorgegebene Obergrenze der Dichtevorgabe im Regionalplan Südhessen 2010 ein Ziel der Raumordnung vorliegt (Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 79).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen

    Die Überlegung, mit der Dorfgebietsfestsetzung Nutzungskonflikte mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb zu verhindern, ist für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 21.01.2002, a.a.O., juris Rn. 39; HessVGH, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 448/12.N -, ZfBR 2014, 780 = juris Rn. 66), insbesondere vor dem Hintergrund des Trennungsgrundsatzes (vgl. § 50 BImSchG) als Abwägungsdirektive (vgl. Senatsbeschluss vom 04.06.2018 - 8 S 2020/17 -, BA S. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

    Deshalb sind Erkenntnisse aus langjährigen Beobachtungen und aus früheren Untersuchungen oder aus der allgemeinen ökologischen Literatur eine nicht gering zu schätzende Erkenntnisquelle (vgl. Hess VGH, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 448/12.N - juris [Rn. 68]).
  • VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17

    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

    Die Prüfung, ob einem Planvorhaben naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, entgegenstehen, setzt zunächst eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 68 ; Urteil vom 22. April 2010 - 4 C 306/09 -, BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531).

    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 84 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    Denn unter Buchtstabe g) wird darin darauf hingewiesen, dass die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden technischen Regelwerke und Richtlinien bei einer städtischen Einrichtung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 20.3.2014 - 4 C 448/12.N - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Ortsübliche Bekanntmachung; Verletzung

    Deshalb sind Erkenntnisse aus langjährigen Beobachtungen und aus früheren Untersuchungen oder aus der allgemeinen ökologischen Literatur eine nicht gering zu schätzende Erkenntnisquelle (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 448/12.N - juris [Rn. 68]).
  • VGH Hessen, 19.10.2017 - 4 C 2424/15
    Eine ausreichende Sicherung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen setzt weiter voraus, dass die vertraglichen Verpflichtungen zur Durchführung dieser Maßnahmen zeitnah dinglich gesichert werden, wenn - wie hier - die dafür vorgesehenen Grundstücken nicht der Gemeinde gehören (Hess. VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, juris Rdnr. 100; Jäde/Dirnberger/Weiss, a.a.O. § 1a Rdnr. 27; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Juni 2008 - 1 KN 132/06 - juris Rdnr. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16

    Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Deshalb sind Erkenntnisse aus langjährigen Beobachtungen und aus früheren Untersuchungen oder aus der allgemeinen ökologischen Literatur eine nicht gering zu schätzende Erkenntnisquelle (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, Rn. 68, juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 9 N 14.2326

    Bebauungsplan für Industrie- und Gewerbepark "InterFranken" ist unwirksam

  • VGH Hessen, 18.03.2021 - 4 C 2335/17

    Bebauungsplan - Verkündungsmangel

  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1517

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Übernahme des Normenkontrollverfahrens

  • VGH Hessen, 13.08.2018 - 4 C 1812/17
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