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   BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86   

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BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86 (https://dejure.org/1988,44)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 (https://dejure.org/1988,44)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 (https://dejure.org/1988,44)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 111
  • NVwZ 1989, 655
  • DVBl 1989, 458
  • DÖV 1989, 637
  • ZfBR 1989, 123
 
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Wird zitiert von ... (280)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Ein konzeptioneller Widerspruch zum Flächennutzungsplan liegt darin nicht (vgl. hierzu auch BVerwGE 48, 70, 74 f.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Zu dem nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen Rahmen gehört alles tatsächlich Vorhandene (vgl. BVerwGE 55, 369, 380 f.).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Im Innenbereich hat dagegen ein Planungsbedürfnis nur indizielle Bedeutung dafür, daß ein Vorhaben sich nicht einfügt; hingegen kann es Vorhaben - auch solche größeren Ausmaßes - nicht eigenständig ausschließen (vgl. BVerwGE 67, 23, 30 f.; 75, 34, 43).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Im Innenbereich hat dagegen ein Planungsbedürfnis nur indizielle Bedeutung dafür, daß ein Vorhaben sich nicht einfügt; hingegen kann es Vorhaben - auch solche größeren Ausmaßes - nicht eigenständig ausschließen (vgl. BVerwGE 67, 23, 30 f.; 75, 34, 43).
  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Im Hinblick auf § 23 BauNVO hat dies zur Folge, daß auch tatsächliche Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen, wenn sie in der näheren Umgebung des Vorhabens prägend in Erscheinung treten, für die Zulässigkeit einer baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblich sein und zur Unbebaubarkeit eines einzelnen Grundstücks führen können (vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 28. September 1988 - BVerwG 4 B 175.88 - ZfBR 1989, 39).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses innerhalb einer Wohnwagen-"Siedlung" im

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Danach ist die Planungsbedürftigkeit ein eigenständiger Prüfungsmaßstab nur bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich im Hinblick auf deren erforderliche Binnenkoordination (vgl. zuletzt Urteil vom 3. April 1987 - BVerwG 4 C 43.84 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 118 = UPR 1987, 383).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Hierdurch haben auch die in einem früheren Stadium des Planungsverfahrens abgegebenen Erklärungen, soweit aus diesen die Absicht der Verhinderung des klägerischen Vorhabens als alleiniger Grund der Festsetzung abzulesen sein sollte, ihre Bedeutung verloren, zumal die Festsetzung ausweislich der dem Senat vorliegenden Bebauungsplanakten aus sich heraus - insbesondere in ihrer zeichnerischen Darstellung - zu begründeten Bedenken keinen Anlaß gibt (vgl. hierzu auch BVerwGE 40, 258, 262 f.).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Über sie wird - auch soweit es sich um bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB handelt - nicht am Maßstab der §§ 29 ff. BauGB in einem bauaufsichtlichen Verfahren, sondern einheitlich in einer Planfeststellung allein nach den von dem jeweiligen Fachgesetz dafür aufgestellten Voraussetzungen entschieden; auch für eine Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB ist insoweit kein Raum (vgl. Urteile vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 11.79 - Buchholz 406.11 § 38 BBauG Nr. 1 = DVBl. 1981, 930 und vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 = DVBl. 1988, 960).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Nur auf der Grundlage von in dieser Weise überschaubaren Verhältnissen ist ihr eine Bauleitplanung möglich, die den Anforderungen des Baugesetzbuches entspricht (vgl. auch Urteil des Senats vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 -).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
    Abgesehen von dem - nach dem festgestellten Sachverhalt indes hier nicht in Betracht zu ziehenden - Fall, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage funktionslos geworden sein kann (vgl. hierzu für Festsetzungen eines Bebauungsplans BVerwGE 54, 5), hat die Bauleitplanung, nur weil die beplante Fläche tatsächlich nicht mehr zu Bahnzwecken benutzt werden soll und vom bisherigen Planungsträger auch nicht mehr in Anspruch genommen wird, nicht etwa schon aus sich heraus die rechtliche Wirkung, den durch Planfeststellung oder in anderer Weise begründeten speziellen Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage aufzuheben (vgl. § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 BauGB; vgl. dazu Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2 = DVBl. 1988, 499 und vom 28. November 1988 - BVerwG 4 B 212.88 -).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78

    Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

  • BVerwG, 28.11.1988 - 4 B 212.88

    Bebauungsplan - Verstoß gegen bindendes Recht - Nicht genehmigungsfähig -

  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 11.79

    Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von

  • BVerwG, 07.06.1977 - 1 C 21.75
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Über die Zulässigkeit solcher Vorhaben entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwGE 81, 111; VGH München, BauR 2015, 85).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sind Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 47 = NVwZ 1991, 875; Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = UPR 1999, 352).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Davon ist auszugehen, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (Urteile vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 8.70 - BVerwGE 40, 258 und vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111; Beschlüsse vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47 und vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 BN 15.99 - NVwZ 1999, 1338).
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