Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 09.12.2009 - 4 C 487/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter darf nicht zu wenig heizen, ist aber in seinem Heizverhalten grundsätzlich frei - Entsteht durch zu wenig Heizen in der Wohnung ein Schaden, kann der Vermieter kündigen
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 698
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Saarbrücken, 08.02.2008 - 10 S 33/08
Auszug aus AG Saarbrücken, 09.12.2009 - 4 C 487/08
Die von den Klägern erhobene Räumungsklage wurde in zweiter Instanz vom Landgericht Saarbrücken abgewiesen (Az. 4 C 235/07 Amtsgericht Saarbrücken, Az. 10 S 33/08 Landgericht Saarbrücken).Eine solche Vertragsverletzung durch den Mieter kann dann bejaht werden- insoweit folgt das Gericht den Ausführungen des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 4 C 235/07, LG Saarbrücken 10 S 33/08) - wenn nicht ausreichend geheizt wird und hierdurch gravierende Schäden entstehen.
Die Kläger sind jedoch auch dafür beweisbelastet, das diese Schäden gerade durch ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten im Jahr 2007 verursacht wurden, nämlich nachdem der Beklagten aufgrund des Verfahrens 4 C 235/07, 10 S 33/08 klar war, dass bei falschem Heizungs- und Lüftungsverhalten, das zu Schäden führen würde, eine fristlose Kündigung möglich sei.