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| BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86 |
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Ansprüche auf nachträgliche Planergänzung einer "planbetroffene" Gemeinde
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem FStrG
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.02.1984 - AN 20 K 81 A.0539
- VGH Bayern, 17.12.1985 - 8 B 84 A.1343
- BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 80, 7
- DVBl 1988, 964
- DÖV 1989, 264
- NVwZ 1989, 253
Wird zitiert von ... (55)
- BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht …
Gemeint sind damit nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 zu § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974, ebenso Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7 …und Beschluss vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41).Auf die subjektive Fähigkeit des Planbetroffenen, das Eintreten möglicher nachteiliger Wirkungen sachkundig einschätzen zu können, kommt es grundsätzlich nicht an; es gilt ein objektiver Maßstab (Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 13).
Tragender Grund für die Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ist, dass die Betroffenen nicht schlechter dastehen sollen als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits vorhergesehen worden wären (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11;… ebenso Beschlüsse vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41 und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618).
Dadurch soll die Härte der Bestandskraft und das Risiko zutreffender prognostischer Einschätzung zu Lasten des Vorhabenträgers gemindert werden (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 9 f.).
Der Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen kann nicht auf solche Wirkungen gestützt werden, deren Bewältigung bereits im Planfeststellungsbeschluss hätte geregelt werden können und müssen, weil sie objektiv voraussehbar waren; deshalb besteht kein Nachbesserungsanspruch, wenn bereits die Prognose des Planfeststellungsbeschlusses erkennbar fehlerhaft gewesen ist, z.B. weil die Planfeststellungsbehörde die zu erwartenden Geräuschimmissionen falsch berechnet oder ihrer Entscheidung anderweitige unzutreffende Annahmen zugrunde gelegt hat (vgl. bereits Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 14).
Dies folgt aus dem bereits oben betonten Sinn und Zweck der Vorschrift, die Betroffenen so zu stellen, als ob die nachträglich aufgetretenen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens bereits seinerzeit vorhergesehen und im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt worden wären (Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11).
Gegebenenfalls kann anstelle des damaligen auch ein neueres, mit jenem vergleichbares Berechnungsverfahren zur Anwendung gelangen, wenn dieses nach der tatrichterlichen Beurteilung sachlich angemessen ist (Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 15).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2005 - 4 LB 184/01 Vielmehr sei die Verkehrsentwicklung mit dem BVerwG (Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 49.86 - E 80, 7 (14) nur beispielsweise zu prüfen.
Unter nicht voraussehbaren Wirkungen eines Vorhabens ist eine tatsächliche Entwicklung zu verstehen, die sich erst später, also nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses, zeigt und mit der die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen konnten (so bereits für den gleich lautenden § 17 Abs. 6 FStrG a.F.: BVerwG, Urt. v. 01.06.1988,. - 4 C 49/86 -, E 80, 7 (13)).
Die Regelung dient der Bewältigung atypischer Planungsfolgen (vgl. BVerwGE 80, 7 (13); BVerwG, Beschl. vom 24.08.1999 - 4 B 58/99 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 6).
Durch sie sollen die Härte der Bestandskraft und das Risiko zutreffender prognostischer Einschätzung zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast gemindert werden (BVerwGE 80, 7 (10)).
(BVerwG, Urt. v. 01.06.1988 - 4 C 49/86 E, E 80, 7 (14 f.).
Eine andere Beurteilung folgt schließlich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.06.1988 (4 C 49/86, E 80, 7).
Dort heißt es zwar, dass bei der rechnerischen Darstellung der Lärmimmissionen, welche durch die nunmehr gegebene Verkehrsbelastung ausgelöst würden, auch neue Berechnungsmethoden zu Grunde gelegt werden dürften (BVerwGE 80, 7 (14 f.)).
Andererseits führt das BVerwG (…a.a.O.) auch aus, dass atypische Folgen des Vorhabens "aus der Sicht des Planfeststellungsbeschlusses" zu beurteilen seien und nur eine "tatsächliche Entwicklung" zu einem Prognosefehlschlag führe (BVerwGE 80, 7 (13)).
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Gerichtsverfahrensrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Schienenwegerecht
Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ;… Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Immobilien - Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner
Der Grund dafür, daß die Wirkungen objektiv erst nach der Unanfechtbarkeit in Erscheinung getreten (…Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 75 Rdn. 52) und für den Betroffenen bei verständiger Sicht nicht voraussehbar gewesen sein dürfen (BVerwGE 80, 7, 13;… Bonk/Neumann aaO;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 75 Rdn. 25), liegt darin, daß vorher aufgetretene Beeinträchtigungen Einzelner im Planfeststellungsverfahren hätten Berücksichtigung finden können. - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03
Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung
Auch eine Gemeinde kann zum Schutz ihrer Planungshoheit einen Anspruch auf Anordnung eines Nachprüfungs- und Entscheidungsvorbehalts nach § 74 Abs. 3 VwVfG über ergänzende Maßnahmen des Lärmschutzes zu Gunsten eines ausgewiesenen Baugebiets haben (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 49.86 - DVBl. 1988, 964).Nur in diesem Fall kann auch die Planungshoheit der Gemeinde verletzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.07.1988 - 4 c 49.86 - DVBl. 1988, 964).
Die Zuordnung zu diesem "mittleren" (Prognose-)Bereich bedeutet für die Klägerin insoweit eine Vergünstigung gegenüber einem Verweis auf eventuelle Ansprüche nur nach § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG, die auch für eine in ihrer Planungshoheit betroffene Gemeinde sonst allein eröffnet sein könnten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 49.865 - DVBl. 1988, 964), weil die möglichen nachteiligeren (Immissions-)Wirkungen für die im Rahmen der Problembewältigung zu treffende aktuelle (Schutzauflagen-)Entscheidung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nicht mit der erforderlichen Zuverlässigkeit prognostiziert werden können.
Die vorbehaltene Entscheidung über ergänzende Maßnahmen des Lärmschutzes zu Gunsten des Gewerbegebiets "Reutacker II" bleibt jedoch eine solche, die das Schutzgut "gemeindliche Planungshoheit" und dessen Beeinträchtigung in den Blick zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.07.1988 - 4 C 49.86 - a.a.O.).
- BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …
Das folgt ohne weiteres aus dem Zweck dieses Schutzes, der nicht auf die Weiterentwicklung der städtebaulichen Nutzung beschränkt ist, sondern auch die planerische Verwirklichung sowie deren Fortbestand umfaßt (vgl. BVerwGE 74, 124 [132]; 80, 7 [15]; ebenso Bayer. VGH , Urteil vom 4. September 1984 - 1 B 82 A 439 - NVwZ 1985, 837 [839]). - BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04
Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …
Schon das Interesse an der Bewahrung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen ist ein schutzwürdiger kommunaler Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 ). - BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung …
Für diese Formulierung bezieht sich der genannte Beschluß auf das Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - (BVerwGE 80, 7 ).Der Senat hält an der im Urteil vom 1. Juli 1988 (a.a.O.) geäußerten Auffassung fest; soweit dem Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - eine hiervon abweichende Auffassung zu entnehmen ist, wird diese nicht aufrechterhalten.
- VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01
Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch
Die Funktion des § 9 Abs. 3 LuftVG besteht ebenso wie die des § 75 Abs. 2 Satz 1 VwVfG (Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, so sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen.) in der Anordnung einer besonderen Duldungswirkung der Planfeststellung, die Beseitigungs- und Änderungsansprüche gegenüber festgestellten Anlagen ausschließt, die für den Fall nicht voraussehbarer Folgen aber Ansprüchen auf Schutzvorkehrungen nach Maßgabe des § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 VwVfG bzw. der entsprechenden Regelungen des jeweiligen Landesverwaltungsverfahrensgesetzes nicht entgegensteht; in einem derartigen Fall soll der von der Planung Betroffene - und damit auch die Gemeinde, soweit diese in ihrer Planungshoheit betroffen ist - nicht schlechter stehen, als er stünde, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die eingetretene nachteilige Wirkung bereits vorhergesehen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7, 11).Hieraus folgt, dass das mit dem Klageantrag zu 2. verfolgte Begehren der Klägerin vorrangig an den Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG, also insbesondere daran zu messen ist, ob erst nach Unanfechtbarkeit des Plans nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens oder der dem festgestellten Plan entsprechenden Anlagen auf Rechte der Klägerin aufgetreten sind oder ob, was einem Planergänzungsanspruch entgegenstünde, eine tatsächliche Entwicklung eingetreten ist, mit der die Beteiligten im Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise bereits rechnen konnten (vgl. BVerwGE 80, 7, 13 f. sowie BVerwG, Urteil vom 23. April 1997 - 11 A 17.96 -, NVwZ 1998, 846 f.); zweifelhaft erscheint insoweit vor allem, ob der Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 28. November 2002 - 2/18 O 313/99 -, NVwZ-RR 2003, 200) hinsichtlich der Nichtvorhersehbarkeit der Steigerung der Flugbewegungszahlen im Zeitpunkt der Planfeststellung gefolgt werden könnte.
- BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96
Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität
- BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89
Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, …
- BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
BBahnG § 36 Abs. 4 Satz 1; FernverkehrswegebestimmungsVO § 1 Nr. 4; GG Art. …
- BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98
Umweltrecht - Vorkehrungen zum Schutz einer Trinkwasserversorgungsanlage
- BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04
Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97
Schienenwegerecht
- VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01
Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung; …
- BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06
Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97
Schienenwegerecht
- BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von …
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.1993 - 5 S 1778/93
Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG betreffend Planfeststellungsverfahren für …
- BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99
Umweltrecht - Immissionsschutz: Grenzwertüberschreitung bei Fernstraße
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96
Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen
- BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312
Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 02.40058
Kollission zwischen Bebauungsplan und Planfeststellung
- VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 A 05.40022
Fernstraßenrechtl. Planfeststellung: Rüge einer Gemeinde
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
- VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96
Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz
- BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 11 D 93/09
Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Freigabe …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 20 A 1138/97
- BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11
Planfeststellung; Lärmschutz; Grundsatz der Problembewältigung; Schutzauflage; …
- BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 45.04
- VGH Hessen, 06.12.1988 - 2 UE 427/85
Zur fernstraßenrechtlichen Planfeststellung - Qualifizierung als Bundesfernstraße …
- BVerwG, 26.02.1990 - 4 B 31.90
BauGB § 36
- BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 42.04
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40050
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
- VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961
Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1110/95
Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß: …
- VGH Hessen, 26.10.1999 - 11 UE 661/99
Rückübertragung von Reichsvermögen, das zwischenzeitlich von den US-Streitkräften …
- OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 4.03
Tegel I
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1999 - 20 B 2493/98
Ausweitung des Flugverkehrs in Düsseldorf gestoppt
- OVG Niedersachsen, 03.05.2001 - 7 K 4341/99
Vorbehalt einer abschließenden Entscheidung über eine Geldentschädigung …
- OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 8.03
Tegel II
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2004 - 8 C 10879/03
Planfeststellungsbeschluss; Vorbehalt; Bestandskraft; nachträgliche Auflagen; …
- OVG Sachsen, 25.01.2012 - 4 A 873/10
Autobahnbau abgeschlossen: Anspruch auf Lärmschutz?
- VGH Hessen, 13.03.1990 - 2 R 194/90
Bahnstrom-Freileitung und gemeindliche Antragsbefugnis im Eilverfahren; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 5 S 3318/96
Kein Anspruch auf nachträgliche Lärmsanierung bestehender Straßen
- VGH Bayern, 07.08.2001 - 8 A 01.40003
- VGH Bayern, 08.02.2011 - 8 ZB 10.2389
Planergänzung; Fischtreppe; Bestandskraft von Bescheiden als Inhalts- und …
- VGH Bayern, 22.12.2011 - 8 BV 10.1795
Kostentragung bei Verlegung von Telekommunikationslinien im Zusammenhang mit …
- BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 127.91
- BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 126.91
- VG Köln, 03.06.2008 - 14 K 3033/06
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