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   BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80   

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https://dejure.org/1984,209
BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80 (https://dejure.org/1984,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1984 - 4 C 50.80 (https://dejure.org/1984,209)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1984 - 4 C 50.80 (https://dejure.org/1984,209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Innenbereich - Wohnbebauung - Industrielle Nutzung - Betriebsinhaber - Immissionsschutz - Prägung - Wohnnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 511
  • DÖV 1984, 857
  • BauR 1984, 612
  • ZfBR 1984, 148
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Diese Bebauung bestimmt den maßgebenden Rahmen (Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [384]).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das zu bejahen, wenn es nicht stärkeren - im Sinne eines "Mittelwerts" (vgl. BVerwGE 50, 49 [54]) zumutbaren - Belästigungen ausgesetzt sein wird als die in diesem Bereich bereits vorhandene Wohnbebauung (Beschluß des Senats vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 -, für eine Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das zu bejahen, wenn es nicht stärkeren - im Sinne eines "Mittelwerts" (vgl. BVerwGE 50, 49 [54]) zumutbaren - Belästigungen ausgesetzt sein wird als die in diesem Bereich bereits vorhandene Wohnbebauung (Beschluß des Senats vom 5. März 1984 - BVerwG 4 B 171.83 -, für eine Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Hiervon ausgehend hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - (ZfBR 1984, 45) für einen unbeplanten Innenbereich entschieden, daß den Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ein geringerer Schutz gegen Immissionen zusteht als den sonstigen Wohnungen.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80
    Die Baunutzungsverordnung stellt sich als eine sachverständige Konkretisierung der Planungsgrundsätze des Bundesbaugesetzes dar (vgl. Nachweise im Urteil des Senats vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [35/36]).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Ist die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch desjenigen, der sich den Wirkungen solcher Immissionen aussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 und vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 100).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99

    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme.

    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein, wenn der Betrieb ihre ständige Einsatzbereitschaft nicht zwingend erfordert; aber auch dann muß ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebes aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des BVerwG vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = BRS 42 Nr. 73 = ZfBR 1984, 148).

    Maßgeblich ist vielmehr, daß die Wohnung aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = ZfBR 1984, 148 = BRS 42 Nr. 73).

  • VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16

    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein (BVerwG, Urt. v. 16.03.1984 - 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511, beck-online).
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