Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1979 - IV C 52.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,194
BVerwG, 26.01.1979 - IV C 52.76 (https://dejure.org/1979,194)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1979 - IV C 52.76 (https://dejure.org/1979,194)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1979 - IV C 52.76 (https://dejure.org/1979,194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anforderung von Anliegerbeiträgen - Feststellungslast der Gemeinde für den Fall der Unerweislichkeit des Bebauungsplaninhalts - Vorhandensein einer funktionstüchtigen Straße unter Geltung alten Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige Herstellung unter der Geltung alten Rechts; Maßgeblichkeit eines Bebauungsplans für die Herstellung; Unaufklärbarkeit des Planinhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 783
  • ZMR 1980, 94
  • DÖV 1979, 602
  • BauR 1979, 313
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich die Frage, wer die Feststellungs- oder Beweislast trage, nur aus dem jeweils anzuwendenden Rechtssatz beantworten lasse (vgl. z.B. Urteile vom 3. April 1957 - BVerwG V C 415.56 - BVerwGE 5, 31 [34], vom 31. August 1961 - BVerwG II C 117.58 - BVerwGE 13, 36 [40/41], vom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [186/187], vom 19. Februar 1964 - BVerwG VI C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [71], vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168 [170/171], vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 - BVerwGE 34, 225 [226], vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - DVBl. 1970, 62 [64], vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 117.72 - BVerwGE 44, 265 [269 ff.]).

    Sonst gilt in der Regel der Grundsatz, daß "jeder Beteiligte ... die Beweislast für das Vorhandensein aller Voraussetzungen der ihm günstigen Rechtsnormen" trägt (Urteil des Senats vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich die Frage, wer die Feststellungs- oder Beweislast trage, nur aus dem jeweils anzuwendenden Rechtssatz beantworten lasse (vgl. z.B. Urteile vom 3. April 1957 - BVerwG V C 415.56 - BVerwGE 5, 31 [34], vom 31. August 1961 - BVerwG II C 117.58 - BVerwGE 13, 36 [40/41], vom 23. Mai 1962 - BVerwG VI C 39.60 - BVerwGE 14, 181 [186/187], vom 19. Februar 1964 - BVerwG VI C 107.61 - BVerwGE 18, 66 [71], vom 25. März 1964 - BVerwG VI C 150.62 - BVerwGE 18, 168 [170/171], vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 - BVerwGE 34, 225 [226], vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - DVBl. 1970, 62 [64], vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 117.72 - BVerwGE 44, 265 [269 ff.]).
  • BVerwG, 09.04.1964 - II C 47.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76
    Enthält der jeweils anzuwendende Rechtssatz selbst eine Regelung der Feststellungs- oder Beweislast - was freilich nur ausnahmsweise der Fall sein wird (vgl. z.B. BVerwGE 18, 181 [187]) -, so hat es damit sein Bewenden.
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    53 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich die Frage, wer die Feststellungs- oder Beweislast trägt, nur aus dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht beantworten (Urteile vom 26. Januar 1979 BVerwG 4 C 52.76 Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 47 f. und vom 13. April 2005 BVerwG 10 C 8.04 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51, jeweils m.w.N.).

    Diese grundsätzliche Beweislastregelung modifizierend kann unter Umständen noch von Bedeutung sein, dass bestimmte Vorgänge derart in die Sphäre einer Partei fallen, dass die andere Partei vor unzumutbaren Beweisschwierigkeiten stehen würde, wenn sie für diese Vorgänge die Beweislast trüge (Urteil vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 48).

    Die Erstmaligkeit gehört deswegen zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, die den Heranziehungsbescheid tragen müssen; dies schließt begrifflich ein, dass die Straße nicht schon vorher nach den damals geltenden Maßstäben endgültig hergestellt war (Urteil vom 26. Januar 1979 a.a.O. S. 48).

  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Insoweit ist bereits geklärt, dass eine Straße (etwa nach preußischem Anliegerbeitragsrecht) im Rechtssinne als endgültig hergestellt gilt, wenn ihr Ausbauzustand - falls weder eine Ortssatzung noch ein spezielles (schriftliches) Bauprogramm aus jener Zeit vorliegen bzw. zu ermitteln sind - den örtlichen Straßenbaugepflogenheiten entsprach (vgl. Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 49 und vom 9. Dezember 1988 - BVerwG 8 C 72.87 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 23 S. 5).
  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

    Steht fest, daß vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes eine funktionstüchtige Anbaustraße vorhanden war, ist aber offen, ob der seinerzeitige Ausbauzustand der Anlage den Anforderungen entsprach, von denen das damals geltende (Landes-)Recht ihre endgültige Herstellung abhängig machte, muß sich die Gemeinde zugunsten der Anlieger so behandeln lassen, als ob die Straße schon endgültig hergestellt war (im Anschluß anUrteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 ff.).

    Die "Erstmaligkeit" der Herstellung gehört zu den anspruchsbegründenden Tatsachen; sie ist Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des Heranziehungsbescheids, und das schließt begrifflich ein, daß die Erschließungsanlage nicht schon vorher endgültig fertiggestellt war (vgl.Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 ).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, das heißt, nicht die Beklagte, sondern die Kläger trügen die Beweislast, wenn anzunehmen wäre, es sei unaufklärbar, ob unter Geltung des alten Rechts überhaupt eine funktionstüchtige, zur Erschließung der anliegenden Grundstücke geeignete Straße vorhanden war (vgl. Urteil vom 26. Januar 1979, a.a.O. S. 49).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht