Rechtsprechung
   AG Menden, 03.02.2010 - 4 C 526/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3716
AG Menden, 03.02.2010 - 4 C 526/09 (https://dejure.org/2010,3716)
AG Menden, Entscheidung vom 03.02.2010 - 4 C 526/09 (https://dejure.org/2010,3716)
AG Menden, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 4 C 526/09 (https://dejure.org/2010,3716)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kinderbilder im Netz - nur mit Zustimmung des Sorgeberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung von Fotos eines gemeinsamen Kindes auf einer allgemein zugänglichen Internetseite durch den nichtehelichen Vater ohne vorherige Zustimmung der allein sorgeberechtigten Mutter

  • info-it-recht.de

    Veröffentlichung von Kinderfotos eines Kleinkindes im Medium Internet bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

  • aufrecht.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Babyface nicht bei facebook & Co

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet - nicht ohne weiteres zulässig!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nicht sorgeberechtigter Elternteil darf Kinderfotos nicht ins Internet stellen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Erlaubnis der Mutter darf der nichteheliche Vater keine Kinderfotos im Internet veröffentlichen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Kinderfotos auf "meinvz.de" ohne Einwilligung der Eltern unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotos von Kleinkindern auf Webseite "meinvz.de" nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Kinderbilder im Netz: Darf ein nicht sorgeberechtigter Vater Bilder seines Kindes im Internet veröffentlichen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kinderfotos auf "meinvz.de"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtsorgeberechtigter Vater darf keine Fotos seines Kindes veröffentlichen - Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Social Networks: Recht am eigenen Bild von Kleinkindern!

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07

    Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des

    Auszug aus AG Menden, 03.02.2010 - 4 C 526/09
    Damit liegt aber ein "Verbreiten" wie auch ein "öffentlich zur Schau stellen" i. S. d. § 22 KUG vor (vergl. Dreier/Schulze, Urhebergesetz, 3. Aufl., § 22 KUG, Rdnr. 8 ff.; OLG München, CR 2007, 739 ff.; "Der virtuelle Rosenkrieg - Persönlichkeitsverletzungen im Internet und ihre familienrechtlichen Implikationen", von Gounalakis/Rhode, FF 2002, 202, 204; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 22 KUG, Rdnr. 8 f.).
  • BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92

    Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse

    Auszug aus AG Menden, 03.02.2010 - 4 C 526/09
    Auch kann dem Verfügungsbeklagten als nichtehelichen Vater möglicherweise ein Anspruch auf Übermittlung eines Fotos von seinem Kind zustehen (vergl. hierzu: Bay0IDLG, NJW 1993, 1081 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht