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   BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74   

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https://dejure.org/1976,127
BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74 (https://dejure.org/1976,127)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1976 - IV C 53.74 (https://dejure.org/1976,127)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1976 - IV C 53.74 (https://dejure.org/1976,127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Regellosigkeit einer Bebauung - Regelmäßigkeit einer Bebauung im Hinblick auf die Funktion der Baulichkeiten - Regelmäßigkeit einer Bebauung im Hinblick auf die Nutzung der Gebäude - Anforderungen an die ausreichende wegemäßige Erschließung - Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 34; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3
    Rechtfertigung der [optischen] Regellosigkeit der Bebauung i.S. von § 34 BBauG; Erschließung einer Wochenendhaussiedlungen im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bebauung - Regellos - Ortsteil - Wochenendhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1855
  • DÖV 1976, 561
  • BauR 1976, 185
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74
    Diese Rechtfertigung - kann sich insbesondere aus der Punktion der Baulichkeiten ergeben (im Anschluß an das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.68 - BVerwGE 31, 22).

    Auszugehen ist weiter davon, daß ein Bebauungszusammenhang einen Ortsteil im Sinne von § 34 BBauG nur dann bilden kann, wenn er als "Bebauungskomplex ... Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist" (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - in BVerwGE 31, 22 [26]).

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74
    Wochenendhäuser, wie der Kläger sie plant, fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht unter die Vorschrift des § 35 Abs. 1 BBauG (vgl. Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - in BVerwGE 18, 247 [248]).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74
    Die fehlende Erschließung hinderte, daß sich die etwaige Bebaubarkeit zu Eigentum verfestigen konnte (vgl. Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - in BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [119]).
  • BVerwG, 02.07.1968 - IV C 31.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74
    Diese Rechtfertigung - kann sich insbesondere aus der Punktion der Baulichkeiten ergeben (im Anschluß an das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.68 - BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74
    Welche Anforderungen im einzelnen zu stellen sind, richtet sich nach dem konkreten Vorhaben, das auf einem Grundstück errichtet werden soll (Urteil vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - in BVerwGE 30, 203 [206]).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Die Annahme des Berufungsgerichts, die ausreichende Erschließung sei nur dann gesichert, wenn gewisse Mindestanforderungen erfüllt seien, entspricht im Grundsatz der Rechtsprechung des erkennenden Senats; richtig ist auch, daß sich nach den jeweiligen Gegebenheiten, u.a. der zu erwartenden Verkehrsbelastung entscheidet, welche Anforderungen über diese Mindestanforderungen hinaus an eine ausreichende (wegemäßige) Erschließung zu stellen sind (Urteil des Senats vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52 = BRS 30 Nr. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14

    Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast

    Denn aufgrund des maßgeblichen, gerade von dem konkret beantragten B a u v o r h a b e n verursachten Erschließungsbedarfs dürfte im Hinblick auf den über das nördliche Rolltor abzuwickelnden gewerblichen Verkehr - planungsrechtlich eine gesicherte (Zweit-) Erschließung des Baugrundstücks von Norden her erforderlich gewesen sein (vgl. § 30 Abs. 1 BauGB bzw. § 34 Abs. 1 BauGB; BVerwG, Urt. v. 13.02.1976 - IV C 53.74 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Zu diesen Mindestbedingungen gehören erstens, daß die erschlossenen Grundstücke jederzeit mit Kraftfahrzeugen erreichbar sein müssen, die im öffentlichen Interesse - insbesondere zur Gefahrenabwehr - im Einsatz sind, zweitens, daß die vorhandene Straße nicht überbelastet werden darf, und drittens, daß der Verkehr nicht zur Schädigung des Straßenzustands führen darf (vgl.Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52 S. 4 [8]).
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