Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,463
BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80 (https://dejure.org/1984,463)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1984 - 4 C 53.80 (https://dejure.org/1984,463)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1984 - 4 C 53.80 (https://dejure.org/1984,463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Vollstreckungsabwehrklage - Voraussetzungen - Baurecht - Bebauungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Urteil auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 227
  • NVwZ 1985, 563
  • DVBl 1985, 392
  • BauR 1985, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80
    Auf diesen Zusammenhang zwischen Veränderungssperre und Bebauungsplan hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 39.82 - (Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 10 = ZfBR 1984, 144) hingewiesen.

    Die gemäß § 8 Abs. 1 BBauG rechtsverbindliche Festsetzung der Baugrenze kann als "Einwendung" im Sinne des § 767 ZPO dem gerichtlich rechtskräftig festgestellten Anspruch entgegengesetzt werden: Zwar hat der Senat entschieden, daß sich ein Bauvorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt und (nach Landesrecht) ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist (sog. Bebauungsgenehmigung), gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch das Inkrafttreten einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans durchsetzen kann (vgl. Urteil des Senats vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 39.82 - a.a.O.).

  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79

    Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80
    Die Vollstreckungsabwehrklage läßt ihrem Wesen nach "wegen des Erfordernisses der Rechtssicherheit einen Angriff gegen einen bestehenden Vollstreckungstitel nur in beschränktem Maße" zu (BGH, Urteil vom 25. Juni 1981 - III ZR 179/79 - NJW 1981, 2756).
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 167.59

    Landesrechtliches Verbot von Werbemitteln an Brücken ohne Rücksicht auf

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80
    Die Rechtskraft des die Behörde verpflichtenden Urteils gilt nur für die dem Urteil zugrundeliegende Sach- und Rechtslage und findet folglich ihre Grenze in der Änderung des dem Urteil zugrundeliegenden Rechts (Urteil vom 29. August 1961 - BVerwG 1 C 167.59 - NJW 1962, 552).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80
    Was das Berufungsgericht zur materiellen Gültigkeit des Bebauungsplans, insbesondere zu den Anforderungen an eine gerechte Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BBauG ausgeführt hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 unter Hinweis auf BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 79.68

    Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80
    Ob das Verwaltungsgericht seine Entscheidung zu Recht auf die Veränderungssperre gestützt hat, bedarf hier keiner Entscheidung; deswegen besteht auch kein Anlaß, dem Hinweis des Beklagten auf das Urteil des Senats vom 11. November 1970 - BVerwG 4 C 79.68 - (Buchholz 406.11 § 17 BBauG Nr. 1 = DVBl. 1971, 468) nachzugehen, wonach der Zeitraum, der - nach angemessener Bearbeitungsfrist dadurch vergeht, daß der Antrag auf Erteilung einer Bau- oder Bebauungsgenehmigung verzögerlich behandelt oder rechtswidrig abgelehnt wird, auf eine etwa nachträglich verhängte Veränderungssperre anzurechnen ist.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80
    Was das Berufungsgericht zur materiellen Gültigkeit des Bebauungsplans, insbesondere zu den Anforderungen an eine gerechte Abwägung im Sinne des § 1 Abs. 7 BBauG ausgeführt hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309 unter Hinweis auf BVerwGE 34, 301).
  • RG, 17.10.1924 - VII 939/23

    Geldentwertung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1984 - 4 C 53.80
    Zwar ist im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage von den Zivilgerichten nur über die Einwendungen zu entscheiden, die vom Kläger vorgebracht werden (vgl. RGZ 109, 69).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Erst die erteilte Bebauungsgenehmigung vermittelt dem Bauherrn eine Rechtsposition, die sich auch gegenüber Rechtsänderungen durchsetzen kann (Urteile vom 26. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 53.80 - BVerwGE 70, 227 und vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 10.01 - BVerwGE 117, 44 ).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    § 767 ZPO ist bei der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Urteile entsprechend anwendbar (§ 167 Abs. 1 Satz 1, § 168 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; Urteil vom 26. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 53.80 - BVerwGE 70, 227 ).

    Das schließt auch nachträgliche Gesetzesänderungen ein (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1984 a.a.O. ; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 10.01 - BVerwGE 117, 44 ).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Gegenüber der Vollstreckung aus einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windenergieanlage kann die Behörde die Vollstreckungsabwehrklage darauf stützen, dass nach Rechtskraft des Urteils durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB geschaffen wurden (Fortführung von BVerwGE 70, 227).

    Darf ein Bauvorbescheid, zu dessen Erteilung die Behörde verpflichtet worden ist, auf der Grundlage neuen Ortsrechts nicht mehr ergehen, so ist dies ein Umstand, der als Einwendung im Wege einer Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 53.80 - BVerwGE 70, 227).

    Im Urteil vom 26. Oktober 1984 - BVerwG 4 C 53.80 - (a.a.O.) hat der Senat jedoch bereits dargelegt, weshalb dem nicht ohne weiteres der Fall gleichgestellt werden kann, dass eine Behörde durch rechtskräftiges Urteil zum Erlass eines Bauvorbescheides verpflichtet worden ist, den Bescheid aber noch nicht erteilt hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht