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   BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79   

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https://dejure.org/1984,109
BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79 (https://dejure.org/1984,109)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 (https://dejure.org/1984,109)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 (https://dejure.org/1984,109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Siedlungsstruktur - Gemeinde - Außenbereich - Eingliederung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch Eingliederung einer Gemeinde in eine andere; Änderung der bebauungsrechtlichen Bewertung eines nichtprivilegierten Außenbereichsvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 780
  • NVwZ 1984, 434
  • DÖV 1985, 37
  • BauR 1984, 493
  • ZfBR 1984, 151
 
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Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Ortsteil in diesem Sinne ist "jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist" (Urteil des Senats vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [26 f.]).

    Die Revision irrt in der Annahme, das Oberverwaltungsgericht weiche mit der Anforderung, ein Ortsteil müsse ein "eigenständiges städtebauliches Gewicht" haben, von der Entscheidung des Senats vom 6. November 1968 (a.a.O.) ab, nach der ein Ortsteil nicht "Schwerpunkt der baulichen Entwicklung eines Gemeinwesens" zu sein braucht und nicht "ein eigenständiges Leben gestatten muß".

    Das Oberverwaltungsgericht bringt mit der Feststellung, es fehle das "eigenständige städtebauliche Gewicht", nur zum Ausdruck, daß es der Ansiedlung an der ... die Eigenschaft abspricht, im Sinne des Urteils des Senats vom 6. November 1968 (a.a.O.) nach der Siedlungsstruktur ein Bereich für eine "angemessene Fortentwicklung der Bebauung" zu sein, weil sie sich nämlich von den weiteren Streu- und Splittersiedlungen nicht derart abhebt, daß in ihr ein weiteres Vorhaben nicht in gleicher Weise siedlungsstrukturell unerwünscht wäre wie in den übrigen Bereichen der Streu- und Splitterbebauung.

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Nach der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [139 f.]) ist nämlich, wenn sich - ausnahmsweise - "die Streubebauung im Außenbereich als die herkömmliche Siedlungsform darstellt", jedenfalls "in den Grenzen, die durch dieses Herkommen gezogen sind, auch die Beibehaltung dieser Siedlungsform nicht als ein Vorgang der Zersiedlung (zu) werten".

    Denn für die Frage, wie im Rahmen des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG eine Streubebauung, mag sie auch historisch gewachsen sein, in siedlungsstruktureller Hinsicht zu beurteilen ist, ob sie als Vorgang der Zersiedlung zu mißbilligen ist oder als "herkömmliche Siedlungsform" ausnahmsweise nicht schädlich ist (Urteil des Senats vom 26. Mai 1967, a.a.O.), ist auf die Siedlungsstruktur im Gebiet der jeweiligen Gemeinde abzustellen.

  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Umstände, nach denen diese Darstellung für das Grundstück des Klägers keine Aussagekraft hätte (vgl. die Urteile des Senats vom 15. März 1976 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [292] und vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33, S. 18), liegen nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht vor.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79
    Umstände, nach denen diese Darstellung für das Grundstück des Klägers keine Aussagekraft hätte (vgl. die Urteile des Senats vom 15. März 1976 - BVerwG 4 C 205.65 - BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65] [292] und vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33, S. 18), liegen nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht vor.
  • BVerwG, 13.07.2006 - 4 C 2.05

    Außenbereichssatzung; bebauter Bereich; Wohnbebauung von einigem Gewicht;

    Der Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung muss sich - anders als ein Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - juris Rn. 9) - im Hinblick auf das Gewicht der vorhandenen Wohnbebauung nicht von anderen Siedlungsansätzen im Außenbereich der Gemeinde unterscheiden, denn anders als ein Ortsteil bleibt der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung - ebenso wie die übrigen Siedlungsansätze - Außenbereich im Sinne von § 35 BauGB.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

    Für die Frage aber, ob ein Bebauungskomplex nach seinem Gewicht als Ortsteil oder als Splittersiedlung anzusehen ist, kommt es auf die Siedlungsstruktur der jeweiligen Gemeinde an (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 211 = BRS 42 Nr. 80).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    ImUrteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 ) hat er angenommen, daß dies in dem Fall gelten könne, daß sich die Streubebauung als die herkömmliche Siedlungsform darstellt (ebensoUrteil vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - ; vgl. auchUrteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - ).
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