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BVerwG, 08.06.1979 - IV C 57.77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen Bebauungsplanes - Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich - Gefahr eines breiartigen Ausuferns der Ortslage in den Außenbereich - Begriff der konkrten Gefahr - Zulässigkeit eines Vorhabens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen Bebbaungsplans; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; "Breiartiges" Ausufern der Ortslage als Beeinträchtigung öffentlicher Belange
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 1979, 484
- ZfBR 1979, 210
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.07.1978 - 4 C 53.77
Revisionsverfahren - Bebauungsplan
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 57.77
Denn ein während des Revisionsverfahrens ergangener Bebauungsplan und die mit ihm, falls er gültig ist, bewirkte Rechtsänderung sind für das Revisionsverfahren in dem gleichen Maße beachtlich, in dem die Vorinstanz sie berücksichtigen müßte, wenn sie jetzt entschiede (Urteil des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230 ff.] und Urteil vom 21. Juli 1978 - BVerwG 4 C 53.77 -) Ob der Bebauungsplan gültig oder - zumindest bezüglich der Festsetzung der westlichen Baugrenze - ungültig ist, ist zwischen den Beteiligten streitig und vom Revisionsgericht nicht abschließend zu klären weil hierzu noch weitere Ermittlungen erforderlich sind. - BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 57.77
Denn ein während des Revisionsverfahrens ergangener Bebauungsplan und die mit ihm, falls er gültig ist, bewirkte Rechtsänderung sind für das Revisionsverfahren in dem gleichen Maße beachtlich, in dem die Vorinstanz sie berücksichtigen müßte, wenn sie jetzt entschiede (Urteil des Senats vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [230 ff.] und Urteil vom 21. Juli 1978 - BVerwG 4 C 53.77 -) Ob der Bebauungsplan gültig oder - zumindest bezüglich der Festsetzung der westlichen Baugrenze - ungültig ist, ist zwischen den Beteiligten streitig und vom Revisionsgericht nicht abschließend zu klären weil hierzu noch weitere Ermittlungen erforderlich sind. - BVerwG, 08.02.1974 - IV C 77.71
Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 57.77
Die im Planentwurf und dann im Bebauungsplan enthaltenen Planungsvorstellungen können, soweit sie - insbesondere bezüglich der westlichen Baugrenze - dem Vorhaben des Klägers entgegenstehen, diesem nicht mit der rechtlichen Bedeutung "öffentlicher Belange" entgegengehalten werden, wenn sich der Plan - was in diesem Teil der Überlegungen zu unterstellen ist - insoweit als ungültig erweist; denn dann läßt der Sachverhalt keine hinreichend verläßlichen Schlüsse darauf zu, daß die - sich als ungültig erweisen den - Planungsvorstellungen doch noch verwirklicht werden (vgl. hierzu Urteil vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 77.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 107 S. 75 [78]).
- VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797
Entstehen einer Splittersiedlung
Voraussetzung für die Annahme einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist aber, dass die Gefahr einer Zersiedlung konkret zu befürchten ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 57.77 - juris; B.v. 24.6.2004 - 4 B 23.04 - juris;… Dürr in Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand: Oktober 2018, § 35 Rn. 98a). - BVerwG, 17.03.1983 - 4 CB 12.83
Darstellung des Sachstandes und des Streitstandes im Tatbestand - Beschreibung …
Schließlich lassen auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zu § 35 BBauG eine Abweichung von den in der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Senats nicht erkennen: In seinem Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 57.77 - BauR 1979, 484 hat der Senat gefordert, daß die Besorgnis eines "breiartigen" Ausuferns der Bebauung in den Außenbereich tatsächlicher Belege bedürfe, die revisionsgerichtlich nachprüfbar seien; diese Forderung bezog sich auf einen Fall, in dem die Planungsvorstellungen der Gemeinde eine Bebauung des in Rede stehenden Grundstücks nicht ausschlossen.Eine Abweichung vom Urteil des Senats vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 57.77 - ist insoweit nicht zu erkennen.
- VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817
Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung; …
Voraussetzung für die Annahme einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist aber, dass die Gefahr einer Zersiedlung konkret zu befürchten ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 57.77 - juris).
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2005 - 5 K 3350/04
Innenbereich, Außenbereich, natürliche Eigenart der Landschaft, Splittersiedlung, …
vgl. zu diesem unter § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB fallenden öffentlichen Belang: BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1979 - 4 C 57.77 -, BauR 1979, S. 484 und vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 - a.a.O. und Beschlüsse vom 24. Februar 1994, - 4 B 15.94 - UPR 1994, 231, vom 16. März 1999 - 4 B 16.99 - und vom 11. Oktober 1999 - 4 B 77, 99 -, ZfBR 2000, 425. - BVerwG, 10.02.1987 - 4 B 260.86
Liegen eines Grundstücks innerhalb eines Bebauungszusammenhangs - Darlegung einer …
- VG Regensburg, 21.06.2016 - RN 6 K 16.299
Angrenzendes Grundstück, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Bauvorhaben, Bebautes …
Öffentliche Belange werden in einem solchen Fall dann beeinträchtigt, wenn die Gefahr einer Zersiedelung konkret zu befürchten ist (BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 57.77 - juris). - VG Regensburg, 21.06.2016 - RN 6 K 16.135
Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft bei Wohnbebauung in …
Öffentliche Belange werden in einem solchen Fall dann beeinträchtigt, wenn die Gefahr einer Zersiedelung konkret zu befürchten ist (BVerwG, U.v. 8.6.1979 - 4 C 57.77 - juris). - OVG Niedersachsen, 12.03.1993 - 1 L 270/91
Erleichterte Zulassung; Wesentliche Änderung; Bauliche Anlage; Nutzungsänderung; …
Das Vorhaben begründet die Gefahr eines ungeordneten Hineinwachsens des Ortsteiles in den Außenbereich (vgl. zu diesem Fall der Zersiedlung BVerwG, Urteil v. 8.6.1979 - 4 C 57.77 -, Buchholz 406.11, § 35 Rdnr. 156). - BVerwG, 14.10.1982 - 4 CB 64.82
Beachtung einer Splittersiedlungsgefahr durch Bauvorhaben im Außenbereich - …
In den Urteilen vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - und vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 57.77 - hat der Senat ausgeführt, eine abstrakte Vermutung reiche nicht für die Befürchtung aus, die Genehmigung des streitigen Bauvorhabens werde als Folgewirkung weitere Bauten und damit ein Ausufern der Splitterbebauung zur Folge haben. - BVerwG, 19.09.1983 - 4 B 161.83
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
Soweit die Beschwerde in einem anderen Zusammenhang ausführt, der Vorsitzende des Berufungsgerichts habe in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 57.77 - (ZfBR 1979, 210) hingewiesen und angedeutet, daß im Hinblick auf diese Entscheidung die Bauvoranfrage der Klägerin positiv hätte beschieden werden müssen, ist auch damit eine Abweichung nicht bezeichnet, übrigens hat sich das Berufungsgericht - im Rahmen einer das Urteil nicht tragenden Bemerkung - mit dem erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in zutreffender Weise auseinandergesetzt. - BVerwG, 18.05.1981 - 4 B 64.81
Übereinstimmung eines baurechtlichen Vorhabens mit den öffentlichen Belangen - …
- VG Minden, 19.08.2008 - 1 K 2193/07
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung von zwei …
- VG Halle, 26.09.2001 - 2 A 87/99