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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81   

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BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1984,26)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1984 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1984,26)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1984,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehr - Planfeststellung - Fluglärm - Zumutbarkeit - Verkehrsflughafen - Luftsicherheit - Planfeststellungsbeschluß - Luftverkehrsrecht - Gemeinde - Klagebefugnis - Luftfahrtunternehmen - Beiladung - Aufsichtsratmitglieder - Beteiligungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz Josef Strauß; Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen Luftfahrtunternehmens; Klagebefugnis der planbetroffenen Gemeinde; Mitwirkungsverbot von Aufsichtsratsmitgliedern; Mindestabstand zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-konstanz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Differenzierung zwischen Vorgangs- und Ergebniskontrolle bei planerischen Abwägungsentscheidungen (RA Dr. Martin Ibler; DVBl 1988, 469)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 256
  • NVwZ 1984, 718
  • DVBl 1984, 1075
  • DÖV 1985, 358
 
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Wird zitiert von ... (366)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Gemeinde "zur Sicherung der Benutzung der benachbarten Grundstücke" als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie private Grundstückseigentümer sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen (vgl. BVerwGE 51, 6 ; 52, 226 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 S. 1 ).

    Eine Gemeinde kann ferner unter Berufung auf das "öffentliche Wohl" Ansprüche grundsätzlich auch auf die zur Sicherung ihrer Planungshoheit etwa notwendigen Schutzanlagen nach § 9 Abs. 2 LuftVG ebenso wie nach § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. BVerwGE 51, 6 ; 56, 110 ).

    Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür nicht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, S. 1 ; BVerwGE 51, 6 ).

    Materiellrechtlich steht der Planfeststellungsbeschluß mit dem geltenden Recht in Einklang, wenn für das beabsichtigte Vorhaben nach Maßgabe der vom Luftverkehrsgesetz allgemein verfolgten Ziele ein Bedürfnis besteht und es unter diesem Blickwinkel vernünftigerweise geboten ist (Planrechtfertigung), wenn die gesetzlichen Planungsleitsätze beachtet sind und wenn das Gebot der gerechten Abwägung aller von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange eingehalten ist (wegen der Einzelheiten: BVerwGE 56, 110 ).

    Im Verwaltungsstreitverfahren sind diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen freilich nicht abstrakt zu erörtern, sondern stets im Hinblick auf die individuelle Rechtsbetroffenheit des jeweiligen Klägers (BVerwGE 64, 347 ; 56, 110 ).

    Grundsätzlich ist vielmehr auch bei der Planung eines Flughafens, die aufgrund prognostischer Einschätzung künftiger tatsächlicher Entwicklungen durchgeführt werden muß, hinsichtlich der Prognose vorauszusetzen, daß sie in einer der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (BVerwGE 56, 110 ).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 (131) ausgeführt, daß die Frage, unter welchen Voraussetzungen Lärmeinwirkungen des Flughafens für die betroffenen Grundstücke als "Nachteile" im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG anzusehen seien und deshalb die Notwendigkeit der Anordnung von Schutzanlagen nach sich zögen, sich nicht einheitlich beantworten lasse (vgl. auch BVerwGE 51, 15 ).

    Die Frage, welche "Nachteile" im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG die Anordnung von Schutzanlagen erfordern, ist im allgemeinen nicht aufgrund einer überschauend-regionalen Betrachtung, sondern im Hinblick auf die individuelle Zumutbarkeit der Lärmeinwirkungen auf einzelne Grundstücke zu beantworten (BVerwGE 56, 110 ).

    Bei alledem ist in erster Linie auf sachliche Zumutbarkeitskriterien abzustellen, wie sie der Senat zum Beispiel für Wohngebiete in seinen Urteilen vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 (33) und vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, S. 1 (23) zur Erwägung gestellt hat.

    Die weitere Frage, ob eine danach äußerstenfalls zumutbare Geräuscheinwirkung in einem bestimmten Geräuschpegel zutreffend ausgedrückt worden ist (vgl. dazu den Planfeststellungsbeschluß, S. 483 ff. und 508 ff.), ist in den Tatsacheninstanzen gegebenenfalls mit Hilfe Sachverständiger zu klären (Urteil des Senats vom 7. Juli 1978, a.a.O. S. 24).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Gemeinde "zur Sicherung der Benutzung der benachbarten Grundstücke" als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie private Grundstückseigentümer sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen (vgl. BVerwGE 51, 6 ; 52, 226 ; Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 S. 1 ).

    Eine Gemeinde kann ferner unter Berufung auf das "öffentliche Wohl" Ansprüche grundsätzlich auch auf die zur Sicherung ihrer Planungshoheit etwa notwendigen Schutzanlagen nach § 9 Abs. 2 LuftVG ebenso wie nach § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. BVerwGE 51, 6 ; 56, 110 ).

    Das kommt beispielsweise in Betracht, wenn eine bereits in Bauleitplänen zum Ausdruck kommende gemeindliche Planung nicht mehr verwirklicht werden könnte oder infolge der unterlassenen Schutzanlagen nachträglich geändert werden müßte (BVerwGE 51, 6 ).

    Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür nicht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, S. 1 ; BVerwGE 51, 6 ).

    Die Planfeststellungsbehörde entscheidet im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit grundsätzlich nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, auf welche Weise unzumutbarem Fluglärm entgegenzuwirken ist (vgl. BVerwGE 51, 6 ).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 (131) ausgeführt, daß die Frage, unter welchen Voraussetzungen Lärmeinwirkungen des Flughafens für die betroffenen Grundstücke als "Nachteile" im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG anzusehen seien und deshalb die Notwendigkeit der Anordnung von Schutzanlagen nach sich zögen, sich nicht einheitlich beantworten lasse (vgl. auch BVerwGE 51, 15 ).

    Gerade bei raumgreifenden Großobjekten muß damit gerechnet werden, daß in der Umgebung die maßgebliche "individuelle und relative Zumutbarkeitsgrenze" (BVerwGE 51, 15 ) in mannigfacher Weise variiert.

    Bei alledem ist in erster Linie auf sachliche Zumutbarkeitskriterien abzustellen, wie sie der Senat zum Beispiel für Wohngebiete in seinen Urteilen vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 (33) und vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2, S. 1 (23) zur Erwägung gestellt hat.

  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist entsprechend der Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in der Verwaltungsgerichtsordnung als subjektivrechtlicher Rechtsschutz ausgestaltet (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 VwGO; vgl. hier insbesondere BVerwG 64, 347 ).

    Im Verwaltungsstreitverfahren sind diese Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen freilich nicht abstrakt zu erörtern, sondern stets im Hinblick auf die individuelle Rechtsbetroffenheit des jeweiligen Klägers (BVerwGE 64, 347 ; 56, 110 ).

  • VGH Bayern, 16.04.1981 - 20 CS 80 D.61

    Luftverkehrsrecht: Flughafen München II Franz-Josef-Strauß, Baustopp

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Auf die Beschwerde mehrerer Antragsteller, darunter auch der Gemeinde Oberding, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 16. April 1981 - 20 CS 80 D D. 61 - (ZLW 1981, 367 m. Anm. Henle; BayVBl. 1981, 401) die aufschiebende Wirkung der Klage im wesentlichen mit der Begründung wiederhergestellt, der Senat habe erhebliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, die sich sowohl auf die Mitwirkung ausgeschlossener Amtsträger am Verwaltungsverfahren als auch auf die Dimensionierung des geplanten Flughafens bezögen.

    Im Gegensatz dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Aussetzungsbeschluß vom 16. April 1981 (BayVBl. 1981, 401 ) einen solchen Verfahrensverstoß mit der Begründung angenommen, daß näher bezeichnete Handlungen der genannten Personen auf das Ergebnis des Verfahrens eingewirkt haben könnten.

  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Nach Rücknahme der Sprungrevision durch die Klägerin hat der Senat durch Zwischenurteil vom 4. Februar 1982 (BVerwGE 65, 27) deren Revisionsverfahren eingestellt und entschieden, daß die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zulässig sind.

    Das hat der Senat durch Zwischenurteil vom 4. Februar 1982 (BVerwGE 65, 27) entschieden.

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Diese Gesichtspunkte haben insbesondere auch für den Grundrechtsschutz durch Verfahrensregelungen Bedeutung (vgl. allgemein BVerfGE 53, 30 ).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Der Eigentümer eines durch die Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann die Verletzung des Abwägungsgebots grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange (z.B. des Naturschutzes oder des Landschaftsschutzes) seien nicht hinreichend beachtet worden (vgl. BVerwGE 67, 74 und Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwGE 4 C 39.80 - NJW 1984, S. 73).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Untersagt sind danach schriftliche oder mündliche Äußerungen, die zur Meinungsbildung der zuständigen Behörde über das Verfahren oder über die Sachentscheidung beitragen sollen, insbesondere Weisungen oder weisungsähnliche Handlungen (vgl. BVerwGE 52, 47 ).
  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 18.78

    Rücknahme eines Vertriebenenausweises - Ausstellungsbehörde - Örtliche

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
    Nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, die auch in Art. 46 BayVwVfG einen Niederschlag gefunden haben, führt ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayVwVfG nur dann nicht zur Aufhebung des Verwaltungsaktes, wenn sich der Mangel auf die Entscheidung in der Sache nicht ausgewirkt hat (vgl. BVerwGE 56, 230 ).
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 39.80

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

  • BVerwG, 26.10.1978 - V CB 50.74
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 100.65

    Anwendungsbereich der Regeln des prima-facie-Beweises - Anscheinsbeweis bei

  • BVerwG, 07.12.1967 - II C 127.64

    Beweis der Zustellung der Entlassungsurkunde aus dem Dienst als Stellvertretender

  • BVerwG, 15.11.1961 - VI A 1.60
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 17.78

    Anfechtungsstreit - Planfestellungsbeschluss - Beigeladener Straßenbaulastträger

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • VG München, 31.10.1980 - MF 00015-9
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 und vom 28. Juni 2018 - 2 C 14.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 148 Rn. 32; Emmenegger, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 46 Rn. 92; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 46 Rn. 34; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 46 Rn. 80, 83).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Im Urteil vom 30. Mai 1984 nahm der erkennende Senat die Gelegenheit, im Rahmen einer Sprungrevision gegen das erstinstanzliche Urteil vom 27. Mai 1981 zu einzelnen Rechtsfragen seine Auffassung darzulegen (BVerwGE 69, 256 [263 ff.]).

    Die Kläger machen geltend, der Planfeststellungsbeschluß vom 8. Juli 1979 und der Änderungsbeschluß vom 7. Juni 1984 seien unter Mitwirkung ausgeschlossener oder befangener Amtsträger ergangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [263 ff.]).

    Für den Bereich des Art. 20 Abs. 1 BayVwVfG muß insoweit zumindest die konkrete Möglichkeit bestehen, daß ohne den angenommenen Verfahrensfehler die angegriffene Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [270]).

    Dazu zählt auch ein Verfahren, das gegenüber dem eigentlichen Verwaltungsverfahren Aufsichtsfunktionen wahrnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [267]).

    Nach den Umständen des Falles besteht jedenfalls nicht die konkrete Möglichkeit, daß ohne den zugunsten der Kläger unterstellten Verfahrensmangel die angegriffene Entscheidung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [269 f.]).

    Dabei kommt es nicht auf die "abstrakte Möglichkeit" einer derartigen Fragestellung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [269]).

    Das schließt Kontaktaufnahmen, Informationen und Kenntnisnahmen nicht aus, sofern daraus nicht im Einzelfall entscheidungsbezogene Aktivitäten betreffend den Verlauf und den Inhalt des Planfeststellungsverfahrens hervorgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [267]).

    Der erkennende Senat hat hierzu nur ausgeführt, daß es um die Frage gehe, ob sich an einem anderen Standort eine bessere Lösung - auch für die betroffene Umgebung - finden lasse (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 = DÖV 1979, 517 [519]; vgl. auch Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG 4 C 42.73 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 = DVBl. 1974, 562 [566]; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 56.81 - BVerwGE 69, 256 [273]).

    Der erkennende Senat bemerkt insoweit klarstellend: Unter dem Gesichtspunkt der Planrechtfertigung ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes nicht entspricht oder jedenfalls in dieser Weise nicht "vernünftigerweise geboten" ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71.166 [170]; Urteil vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 [284 ff]; vgl. auch Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [270/271]).

    Um eine Prüfung der Planrechtfertigung handelt es sich bei der Frage der zutreffenden Dimensionierung aber nicht (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [271]).

    Insbesondere ist die Zurückweisung sich anbietender oder aufdrängender Planungsvarianten abwägend darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil von 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8; Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [273]; Urteil 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 [172] Außerdem ist die Zurückweisung erhobener Einwendungen zu begründen (vgl. Art. 74 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG in Verb, mit § 10 Abs. 7 LuftVG).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Eine Gemeinde kann als Eigentümerin von Grundstücken - ebenso wie private Grundstückseigentümer - sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen (Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ).

    Mit Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256, nahm der erkennende Senat die Gelegenheit, im Rahmen einer Sprungrevision gegen das erstinstanzliche Urteil zu einzelnen Rechtsfragen, u.a. auch betreffend Lärmschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 2 LuftVG, seine Auffassung darzulegen.

    Für dessen Zulässigkeit ist freilich erforderlich, daß das angefochtene Urteil sie beschwert (vgl. Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ).

    Das Berufungsgericht hat sich für seine Auffassung auf die Rechtsprechung des Senats berufen, insbesondere auf die Entscheidung zum ... Flughafen ("Startbahn West", Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ff.) sowie auf die erste Entscheidung des Senats zu dem hier im Streit befindlichen Flughafen ... (Urteil vom 30. Mai 1984, a.a.O.).

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Lärmeinwirkungen des Flughafens für die betroffenen Grundstücke als "Nachteile" im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG anzusehen sind und deshalb die Notwendigkeit der Anordnung von Schutzanlagen nach sich ziehen, hat der Senat bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerwGE 56, 110 ; 69, 256 ).

    Auf die damit verbundenen Erwägungen hat sich der Senat in seiner ersten Entscheidung zum Flughafen ... ausdrücklich bezogen (Urteil vom 30. Mai 1984, a.a.O. S. 276) und dabei hinzugefügt, ob eine äußerstenfalls zumutbare Geräuscheinwirkung in einem bestimmten Geräuschpegel zutreffend ausgedrückt worden sei, sei in den Tatsacheninstanzen ggf. mit Hilfe Sachverständiger zu klären.

    Die Frage, welche "Nachteile" im Sinne des § 9 Abs. 2 LuftVG eine solche Anordnung und damit ggf. eine Verpflichtung zu Entschädigungsleistungen auslösen, ist grundsätzlich im Hinblick auf die individuelle Zumutbarkeit der Lärmeinwirkung auf einzelne Grundstücke zu beantworten (Urteil vom 30. Mai 1984, a.a.O. S. 275).

    Allerdings ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, daß auch eine Gemeinde als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie private Grundstückseigentümer sowie als Trägerin von kommunalen Einrichtungen Schutz vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen verlangen kann; dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 ) und gilt gleichermaßen für die technisch-realen Schutzvorkehrungen wie für die Entschädigungsleistung.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,454
BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,454)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,454)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision - Anschlusssprungrevision - Zurücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 27
  • NVwZ 1982, 372
  • DVBl 1982, 839
  • DÖV 1982, 326
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75

    Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung)

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Denn einer Zustimmung der Beigeladenen bedurfte es ohnehin nicht (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG VIII C 79.62 - in BVerwGE 16, 273; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 16. März 1976 - GmS-OBG 1/75 - in BVerwGE 50, 369).

    Für einen Beigeladenen, dessen Zustimmung dazu nicht erforderlich ist, mag sich insoweit zwar eine gewisse Schmälerung seiner prozessualen Rechtsstellung ergeben; das entspricht aber der im Verhältnis zu den Hauptbeteiligten ohnehin eingeschränkten Verfahrensposition des Beigeladenen und muß von ihm aus übergeordneten Gründen der Rechtsmittelklarheit und der Praktikabilität des Rechtsmittelverfahrens hingenommen werden (Gemeinsamer Senat, Beschluß vom 16. März 1976 - GmS-OGB 1/75 - a.a.O. S. 371).

  • BVerwG, 23.12.1969 - III B 68.69

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Die Zulassung der Revision wirkt vielmehr, sofern sie nicht ausdrücklich auf bestimmte Prozeßbeteiligte eingeschränkt ist, zugunsten aller Prozeßbeteiligten (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 2. April 1958 - BVerwG V C 455.56 - in BVerwGE 7, 6; Beschluß vom 23. Dezember 1969 - BVerwG III B 68.69 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 67 S. 13 [14]).
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60

    Dissense - Irrtum - Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Wirklicher Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Sie ist aber ebenso auch auf Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Berufung und der Revision anzuwenden; denn der Zweck des Zwischenurteils, die entscheidungsreife Zulässigkeitsfrage zu klären, bevor sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten mit dem - möglicherweise schwierigen und umfangreichen - Prozeßstoff abschließend in der Sache selbst befassen, gilt in bezug auf die Zulässigkeit von Berufung und Revision nicht weniger als in bezug auf die Zulässigkeit der Klage (ebenso BAG Urteil vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 152/60 - in NJW 1960 S. 2211).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Auf sie kommt es für die Zulässigkeit einer Anschlußrevision nicht an, solange noch die Hauptrevision anhängig ist (Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - in BVerwGE 29, 261 [264]).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Denn einer Zustimmung der Beigeladenen bedurfte es ohnehin nicht (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG VIII C 79.62 - in BVerwGE 16, 273; Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 16. März 1976 - GmS-OBG 1/75 - in BVerwGE 50, 369).
  • BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Darüber hinaus hatte die - zugelassene und zulässige - Sprungrevision für alle Prozeßbeteiligten zur Folge, daß das Rechtsmittel der Berufung endgültig ausgeschlossen war und die Sprungrevision nunmehr "allein den weiteren Gang des Verfahrens bestimmte" (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1962 - BVerwG VI B 55.60 - in BVerwGE 14, 298 [301]; Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 42.65 - in Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 9 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Und die nachträglich gesondert erklärte Zustimmung des Beklagten erfüllte das für ihn bestehende Zustimmungserfordernis deshalb, weil die Zustimmungserklärung jedenfalls innerhalb der Rechtsmittelfrist beim Verwaltungsgericht eingegangen ist (Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 6.71 - in BVerwGE 39, 314 [315]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65

    Rechtswirksame Einlegung einer Berufung - Auslegung eines Schriftsatzes als

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Darüber hinaus hatte die - zugelassene und zulässige - Sprungrevision für alle Prozeßbeteiligten zur Folge, daß das Rechtsmittel der Berufung endgültig ausgeschlossen war und die Sprungrevision nunmehr "allein den weiteren Gang des Verfahrens bestimmte" (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1962 - BVerwG VI B 55.60 - in BVerwGE 14, 298 [301]; Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 42.65 - in Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 9 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 22.06.1962 - IV C 245.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Über die Zulässigkeit der Revisionen kann nach Ermessen des erkennenden Senats (Urteil vom 22. Juni 1962 - BVerwG IV C 245.61 - in BVerwGE 14, 273 [279]) durch Zwischenurteil entschieden werden (§§ 143, 141, 125 Abs. 1, 109 VwGO).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81
    Das schließt aber die wirksame Einlegung der Anschlußrevision schon beim Verwaltungsgericht nicht aus (Urteil vom 27. Februar 1963 - BVerwG V C 107.61 - in BVerwGE 15, 316 [319]).
  • BVerwG, 13.10.1961 - II C 110.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob die Anschlußrevision der Kläger auch ohne eigene Beschwer zulässig wäre (vgl. dazu einerseits BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 164 und andererseits BVerwGE 65, 27 ).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Nach Rücknahme der Sprungrevision durch die Klägerin hat der Senat durch Zwischenurteil vom 4. Februar 1982 (BVerwGE 65, 27) deren Revisionsverfahren eingestellt und entschieden, daß die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zulässig sind.

    Das hat der Senat durch Zwischenurteil vom 4. Februar 1982 (BVerwGE 65, 27) entschieden.

  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    § 109 VwGO dient der Prozessökonomie: Es soll durch die Klärung der Zulässigkeit der Klage (oder auch einzelner Zulässigkeitsvoraussetzungen) zum einen vermieden werden, dass sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten mit dem - möglicherweise schwierigen und umfangreichen - Prozessstoff abschließend in der Sache befassen müssen (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 - BVerwGE 65, 27 ; Lindner, in: Posser/Wolff, Beck´scher Online Kommentar VwGO, Stand 1. Oktober 2014, § 109 vor Rn. 1).

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 109 VwGO ergibt, steht der Erlass eines Zwischenurteils im Ermessen des Gerichts (siehe schon BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1962 - 4 C 245.61 - BVerwGE 14, 273 und vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 - BVerwGE 65, 27 ).

  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92

    Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier

    8 Ebenso kann aber auch die Klägerin das Urteil wegen des nach ihrer Auffassung zu Unrecht bejahten Mitverschuldens auch wegen der Höhe des Schmerzensgeldes angreifen, denn die Zulassung der Revision wirkt, solange sie insoweit nicht ausdrücklich beschränkt ist, zu Gunsten aller Parteien des Rechtsstreits (vgl. BVerwGE 65, 27, 30 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - 16 A 2447/12

    Widerrufserklärungen und Richtigstellungserklärungen auf Äußerungen im

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - 4 C 58.81 -, BVerwGE 65, 27 = juris, Rn. 6, und Beschluss vom 21. Januar 2015 - 4 B 42.14 -, juris, Rn. 5; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 4. November 2011 - OVG 10 B 14.11 -, juris, Rn. 14, und Zwischenurteil vom 13. April 2016  - OVG 10 B 10.15 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16

    Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung

    Das Berufungsgericht kann gemäß § 109 VwGO vorab über die Zulässigkeit der Klage durch Zwischenurteil entscheiden (BVerwG, Urt. v. 4.2.1982, 4 C 58.81, BVerwGE 65, 27, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Zw.-Urt. v. 27.3.2014, 1 A 857/10, juris).

    Das Zwischenurteil hat den Zweck, die entscheidungsreife Zulässigkeitsfrage zu klären, bevor sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten mit dem - möglicherweise schwierigen und umfangreichen - Prozessstoff abschließend in der Sache selbst befassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.2015, 4 B 42.14, SächsVBl 2015, 164, juris Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 4.2.1982, 4 C 58.81, a.a.O., juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2011, OVG 10 B 14.11, juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 B 10.15

    Zwischenurteil über Zulässigkeit der Berufung; schriftliche Entscheidung;

    Die Vorschrift des § 109 VwGO erwähnt zwar ausdrücklich Zwischenurteile nur als Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage, sie gilt aber auch für Entscheidungen über die Zulässigkeit der Berufung oder Revision (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 65, 27, juris Rn. 6).

    Die allein auf die Frage der Zulässigkeit der Berufung beschränkte Entscheidung kann gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1, § 101 Abs. 2 VwGO im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil sich die Beteiligten damit einverstanden erklärt haben (vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 - BVerwG 4 C 58.81 -, BVerwGE 65, 27, juris Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

    Gemäß § 109 VwGO kann das Gericht über die Zulässigkeit der Klage durch Zwischenurteil auch im Hinblick auf einzelne Prozessvoraussetzungen vorab entscheiden (BVerwG, Urteile vom 19.05.1988, NVwZ 1988, 913 und vom 22.06.1962, NJW 1962, 2074) und zwar auch im Rechtsmittelverfahren (NdsOVG, Urteil vom 03.10.1979, GewArch 1980, 203; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 15. EL 2007, § 109 II 1 d; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 04.02.1982, DVBl 1982, 839).
  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

    Die jetzige Einbeziehung in das Verfahren ist als Anschlußrevision zu bewerten, die zwar der Zulassung nicht bedarf (BVerwGE 65, 27, 31; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung , 55. Aufl 1997, § 556 RdNr 8), jedoch vor Ablauf der Frist von einem Monat nach Zustellung der Revisionsbegründung (§ 202 SGG iVm § 556 Abs. 1 ZPO; BSGE 44, 184 f) eingelegt werden muß.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Deshalb entscheidet der Senat nach seinem Ermessen gemäß § 109 VwGO vorab über die Zulässigkeit der Berufung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1982 -- 4 C 58.81 -- BVerwGE 65, 27 (29)) und der Klage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig

  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 A 10842/15

    Entscheidung durch Zwischenurteil; Tenorierung des Obergerichts bei fehlerhaftem

  • BAG, 12.06.1996 - 4 ABR 1/95

    Anschlußsprungrechtsbeschwerde im Beschlußverfahren

  • BVerwG, 25.11.1992 - 4 C 16.92

    Sprungrevision - Zustimmung in mündlicher Verhandlung - Revisionsfrist -

  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung;

  • VG Koblenz, 16.07.2015 - 4 K 118/15

    Zwischenurteil über Klage eines Naturschutzbundes gegen

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 7/92

    Ehemalige DDR - Fachambulanz - Krankenhaus - Kirchliche Trägerschaft

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 34/99 R

    Revision - Beschwer - Klageantrag - Abweichung - Berufung - Umdeutung - Revision

  • VG Ansbach, 21.10.2021 - AN 17 K 19.02135

    Klagebefugnis eines Umweltverbandes gegen Baugenehmigung und

  • BVerwG, 08.03.2002 - 5 C 54.01

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung des

  • BVerwG, 11.02.1997 - 8 C 4.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Form der Zustimmung zur Sprungsrevision

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 2/22

    Zustellungszeitpunkt bei Zustellung gegen elektronische Empfangsbekenntnisse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 10 B 14.11

    Zwischenurteil; Unzulässigkeit der Klage; (kein) selbständiges Zwischenurteil;

  • VG Münster, 08.05.2008 - 3 K 465/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nicht wirksamem Bebauungsplan; Folgen der

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 47.84

    Versagung des Billigkeitserlasses - Nacherhobene Kirchensteuer -

  • VG Berlin, 23.08.2011 - 21 K 21.11

    Fristversäumnis wegen verspäteter Einreichung der Klageschrift; Übermittlung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1982 - 4 C 58.81   

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BVerwG, 16.03.1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,6744)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,6744)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1982 - 4 C 58.81 (https://dejure.org/1982,6744)
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