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   BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01   

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BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01 (https://dejure.org/2002,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2002 - 4 C 6.01 (https://dejure.org/2002,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 (https://dejure.org/2002,1071)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB §§ 33, 34, 145 Abs. 2, 154 Abs. 6, 166 Abs. 3, 194; BauNVO § 6; WertV §§ 4, 28
    Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; städtebaulicher Entwicklungsbereich; Verkehrswert, Entwicklungsstufe; Kaufpreisvereinbarung; Anfangswert; entwicklungsunbeeinflusster Bodenwert; unbeplanter Innenbereich; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorauszahlungsbescheid - Ausgleichsbetrag - Sanierungsgebiet - Entwicklungssatzung - Städtebaulicher Entwicklungsbereich - Verkehrswert - Entwicklungsstufe - Kaufpreisvereinbarung - Anfangswert - Entwicklungsunbeeinflusster Bodenwert - Unbeplanter Innenbereich - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsbetrag, Vorauszahlung auf -; Sanierungsgebiet, Wertermittlungsspielraum für -

  • Judicialis

    BauGB § 33; ; BauGB § 34; ; BauGB § 145 Abs. 2; ; BauGB § 154 Abs. 6; ; BauGB § 166 Abs. 3; ; BauGB § 194; ; BauNVO § 6; ; WertV § 4; ; WertV § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen - Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; städtebaulicher Entwicklungsbereich; Verkehrswert, Entwicklungsstufe; Kaufpreisvereinbarung; Anfangswert; entwicklungsunbeeinflusster ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfangswert für den Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 211
  • DVBl 2002, 1479
  • BauR 2002, 1811
  • ZfBR 2002, 801
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1994 - 8 S 3002/93

    Festsetzung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; Grundstücke im Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Die Satzung war Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens; Satzungsmängel wurden nicht festgestellt (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. September 1994 - 8 S 3002/93 - VBlBW 1995, 397 - BRS 57 Nr. 287).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Maßgeblich ist, ob das Grundstück zu einer tatsächlich aufeinander folgenden Bebauung gehört, die trotz möglicher Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 , stRspr).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Denn nach allgemeiner Auffassung können auch ungenehmigte Gebäude für die Beurteilung, ob ein Grundstück zu einem Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 BauGB gehört, von Bedeutung sein, nämlich wenn sie in einer Weise geduldet werden, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständige Behörde mit ihrem Vorhandensein abgefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 ).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Selbst von abgerissenen Gebäuden können noch prägende Wirkungen ausgehen (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 ).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Vielmehr ist sie an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden; dieser Grundsatz hat Vorrang vor einem möglicherweise bestehenden Vertrauensschutz (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 11.78 - BVerwGE 60, 208 ; Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 8 B 87.99 - VwRR BY 1999, 290).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Die allgemein anerkannten Grundsätze der WertV müssen jedoch bei jeder Wertermittlung beachtet werden (so auch BGH, Urteil vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99 - NJW-RR 2001, 732).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Ferner ist die WertV hinsichtlich ihrer Methoden nicht abschließend; wenn eine in ihr vorgesehene Methode nicht angewandt werden kann, so darf nach einer anderen geeigneten Methode gesucht werden (BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 B 69.95 - ZfBR 1996, 227).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Daran ist richtig, dass mit der endgültigen Aufgabe der militärischen Nutzung auch der Bestandsschutz für die errichteten militärischen Anlagen einschließlich des Verwaltungsgebäudes mit Kindergarten entfallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2000 - BVerwG 4 B 36.00 - ZfBR 2001, 200).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Vielmehr ist sie an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden; dieser Grundsatz hat Vorrang vor einem möglicherweise bestehenden Vertrauensschutz (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 11.78 - BVerwGE 60, 208 ; Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 8 B 87.99 - VwRR BY 1999, 290).
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
    Für die Anwendung des § 34 BauGB kommt es auf die tatsächlich vorhandene Bebauung an, unabhängig von der Frage, ob sie Bestandsschutz genießt oder nicht (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 CB 12.88 - BRS 48 Nr. 137).
  • BFH, 18.09.2019 - II R 13/16

    Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen

    Die Gutachterausschüsse haben ihrerseits bei der Wertermittlung die allgemein anerkannten Grundsätze der WertV und der ImmoWertV zu beachten (vgl. zur WertV Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.05.2002 - 4 C 6/01, Deutsches Verwaltungsblatt 2002, 1479).
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Das Senatsurteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - (Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4) führt zu keinem abweichenden Ergebnis.

    Die dortige Annahme, dass einzelne Gebäude eines Kasernengeländes Bestandteil eines von einer zivil genutzten Umgebungsbebauung gebildeten Ortsteils sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O. S. 14), kann nicht die Frage beantworten, ob eine außerhalb der Ortslage errichtete und später aufgegebene Kaserne selbst einen Ortsteil begründet.

    Zwar hat es der Senat für eine prägende Wirkung gelegentlich ausreichen lassen, wenn der vorhandenen Bebauung ein ausreichender Maßstab für die Frage zu entnehmen war, ob sich eine bestimmte Nutzungsart in die Eigenart der näheren Umgebung einfügte (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 15).

    Denn zu einer solchen Prägung kann auch eine Bebauung beitragen, die in einer Weise geduldet wird, die erkennen lässt, dass sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden haben (BVerwG, Urteile vom 14. September 1992 - 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152 S. 68 und vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14

    Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung;

    Bei der Bewertung von Grundstücksflächen besteht ein Wertermittlungsspielraum der Gemeinde, der nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle zugänglich ist und der unter anderem durch die - in der Immobilienwertermittlungsverordnung enthaltenen - allgemeinen Grundsätzen der Wertermittlung beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 12, und vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 C 6.01 - OVG RP, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10530/04.OVG -).

    Die Einräumung eines Wertermittlungsspielraums folgt aus diesem Regelungssystem und beruht auf der Erkenntnis, dass die eigentliche Bewertung immer nur eine Schätzung darstellen kann und Erfahrung und Sachkunde voraussetzt, über die ein insoweit nicht sachkundiges Gericht weniger verfügt als die Mitglieder der Gutachterausschüsse (vgl. zu alledem BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 12, und vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 C 6.01 -, juris Rn. 29).

    Darüber hinaus wird der Wertermittlungsspielraum, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt, durch die Wertermittlungsgrundsätze in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in einen Rahmen eingefügt, der bei jeder Wertermittlung beachtet werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -, Rn. 29 f.; OVG RP, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10530/04.OVG -, juris Rn. 37).

    Zwar richtet sich die Immobilienwertermittlungsverordnung (zuvor: die Wertermittlungsverordnung) an die nach den §§ 192 ff. BauGB gebildeten Gutachterausschüsse; ihr kommt keine unmittelbare Bindungswirkung für andere Sachverständige oder gar für die Gerichte zu (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6/01 -, juris Rn. 21).

    Sie ist hinsichtlich ihrer Methoden nicht abschließend; wenn eine in ihr vorgesehene Methode nicht angewandt werden kann, so darf nach einer anderen geeigneten Methode gesucht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6/01 -, juris Rn. 21).

    Die allgemein anerkannten Grundsätze der Immobilienwertermittlungsverordnung müssen jedoch bei jeder Wertermittlung beachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6/01 -, juris Rn. 21; OVG RP, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10530/04.OVG -, juris Rn. 37 ff.).

    Zu ihnen gehört der in §§ 15, 16 ImmoWertV (zuvor: § 28 Abs. 3 Satz 1 WertV) enthaltene, auf die Grundaussagen der §§ 194 bis 196 BauGB zurückgehende Grundsatz, dass der Anfangs- und Endwert durch Vergleich mit dem Wert vergleichbarer unbebauter Grundstücke zu ermitteln ist (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6/01 -, juris Rn. 21).

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