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   BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15   

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BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15 (https://dejure.org/2016,29796)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2016 - 4 C 6.15 (https://dejure.org/2016,29796)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 (https://dejure.org/2016,29796)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; VwGO § ... 42 Abs. 2, § 113 Abs. 5 Satz 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8; BImSchG § 10 Abs. 5, § 12 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 2; DWD-Gesetz § 4 Abs. 1, § 5; LuftVG § 18a Abs. 1
    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen; Deutscher Wetterdienst (DWD); Wetterradaranlagen; Störung der Funktionsfähigkeit; Störungsbegriff; Aufgabenerfüllung; Warnprodukte; Entgegenstehen des öffentlichen Belangs; "nachvollziehende Abwägung"; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
    "nachvollziehende Abwägung"; "steckengebliebene Genehmigungsverfahren"; Anschlussfrist; Anschlussrevision; Aufgabenerfüllung; Außenbereich; Beschwer; Beurteilungsspielraum; Deutscher Wetterdienst (DWD); Entgegenstehen des öffentlichen Belangs; Erfahrungswissen; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 8 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 4 DWDG, § 5 DWDG, § 12 Abs 1 S 1 BImSchG
    Zulässigkeit einer Windenergieanlage bei möglicher Störung einer Wetterradaranlage

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage; Rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage (Wetterradarstation) durch eine Windenergieanlage; Auswirkung der Beeinträchtigung ihrer technische Funktion auf die Aufgabenerfüllung des ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 10 Abs. 5, § 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 8, § 5 DWDG, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht, Bauplanungsrecht: Über die Beeinträchtigung einer Wetterradaranlage entscheidet am Ende nicht der DWD | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage; Entgegenstehen eines ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie und Wetterradar (Regensburg)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 10 Abs. 5, § 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 8, § 5 DWDG, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht, Bauplanungsrecht: Über die Beeinträchtigung einer Wetterradaranlage entscheidet am Ende nicht der DWD | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage; Entgegenstehen eines ...

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage bei möglicher Störung einer Wetterradaranlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen; Deutscher Wetterdienst (DWD); Wetterradaranlagen; Störung der Funktionsfähigkeit; Störungsbegriff; Aufgabenerfüllung; Warnprodukte; Entgegenstehen des öffentlichen Belangs; nachvollziehende Abwägung; Gewicht ...

  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage; Rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage (Wetterradarstation) durch eine Windenergieanlage; Auswirkung der Beeinträchtigung ihrer technische Funktion auf die Aufgabenerfüllung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage bei möglicher Störung einer Wetterradaranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Störung von Wetterradaranlagen durch Windenergieanlagen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Störung von Wetterradaranlagen durch Windenergieanlagen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Störung von Wetterradaranlagen durch Windenergieanlagen gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Störung einer Wetterradaranlage durch eine Windenergieanlage

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Windenergie contra Wetterradar

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Störung von Wetterradaranlagen durch Windenergieanlagen voll überprüfbar

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Klage des DWD abgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 10 Abs. 5, § 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 8, § 5 DWDG, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht, Bauplanungsrecht: Über die Beeinträchtigung einer Wetterradaranlage entscheidet am Ende nicht der DWD | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage; Entgegenstehen eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 136
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Für die in § 18a Abs. 1 LuftVG tatbestandlich vorausgesetzte Störung von Flugsicherungseinrichtungen hat der Senat (BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 - NVwZ 2016, 1247 Rn. 13) entschieden, dass nicht jede beliebige Beeinflussung der Einrichtung als Störung zu qualifizieren ist.

    Dem DWD steht insoweit - anders als dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach § 18a Abs. 1 Satz 2 LuftVG - weder eine Entscheidungsbefugnis zu, noch hat die Stellungnahme des DWD im behördlichen Genehmigungsverfahren einen gesetzlich geregelten verfahrensrechtlichen Stellenwert, wie ihn § 18a Abs. 1 Satz 2 LuftVG der gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation zuerkennt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 - NVwZ 2016, 1247 Rn. 24).

    Es ist weder Aufgabe der Verwaltungsgerichte, wissenschaftliche Streitfragen zu entscheiden, noch, eine solche Entscheidung durch die Erteilung von Forschungsaufträgen zu ermöglichen oder zu fördern (BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 - NVwZ 2016, 1247 Rn. 24).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 und vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).

    Beruht die angefochtene Entscheidung hierauf, so ist deren Konkretisierung grundsätzlich ebenfalls Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Verwaltungsbehörden uneingeschränkt nachzuprüfen haben; die Regeln über die eingeschränkte Kontrolle des Verwaltungsermessens gelten nicht für die Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - a.a.O. S. 20 f. m.w.N.).

    Demgegenüber kann es weder der Verwaltung noch den Gerichten überlassen werden, ohne gesetzliche Grundlage durch die Annahme behördlicher Letztentscheidungsrechte die Grenzen zwischen Gesetzesbindung und grundsätzlich umfassender Rechtskontrolle der Verwaltung zu verschieben (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 S. 22 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Eine Entscheidung zu Gunsten der Klägerin wäre möglich, wenn der Verwaltungsgerichtshof mit der Anschlussrevision so zu verstehen wäre, dass die verbleibenden tatsächlichen Unsicherheiten dem nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 - BVerwGE 143, 24 Rn. 26) rechtlich irrelevanten Bereich der bloßen "Besorgnis" zuzurechnen wären.

    Er hat nicht festgestellt, dass eine Funktionsstörung nach den Maßstäben praktischer Vernunft ausgeschlossen sei (zu diesem Kriterium nochmals BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 - a.a.O.), sondern angenommen, nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme lasse sich nicht ausschließen, dass die Funktion der Wetterradaranlage des DWD gerade bei besonders gefährlichen Extremwetterlagen mit Auswirkungen auf die Warnprodukte des DWD gestört werde.

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Die Rechtsanwendung ist daher auf die Erkenntnisse der Fachwissenschaft und -praxis angewiesen, die sich aber nicht (immer) als eindeutiger Erkenntnisgeber erweisen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 15).

    Um feststellen zu können, ob der in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB genannte öffentliche Belang einem privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB "entgegensteht", bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einer die gesetzlichen Vorgaben und Wertungen konkretisierenden "nachvollziehenden Abwägung" (grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - 4 C 86.66 - BVerwGE 28, 148 ; zu Ausnahmen vom Grundsatz BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 5; zum Begriff BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Der Gesetzgeber hat aber den öffentlichen Belang der Funktionsfähigkeit von Radaranlagen dem Entscheidungssystem der "nachvollziehenden Abwägung" und damit den durch die Rechtsprechung entwickelten Maßstäben unterstellt, die von der Genehmigungsbehörde grundsätzlich eine auf den Einzelfall ausgerichtete Gewichtsbestimmung verlangen, die gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar ist (BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).

    Um feststellen zu können, ob der in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB genannte öffentliche Belang einem privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB "entgegensteht", bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einer die gesetzlichen Vorgaben und Wertungen konkretisierenden "nachvollziehenden Abwägung" (grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - 4 C 86.66 - BVerwGE 28, 148 ; zu Ausnahmen vom Grundsatz BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 5; zum Begriff BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    In diesem Fall hätte der Verwaltungsgerichtshof gegen seine in § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO normierte Pflicht verstoßen, die Sache spruchreif zu machen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3.14 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Da die Gründe eines Bescheidungsurteils bei der Neubescheidung zu beachten sind und überdies in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47.06 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1 Rn. 16 und Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 16), ist es statthaft, auch gegen die nach der Rechtsauffassung der Vorinstanz für die Neubescheidung maßgeblichen Gründe Anschlussrevision einzulegen, sofern diese den Anschlussrevisionsführer belasten.
  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Da die Gründe eines Bescheidungsurteils bei der Neubescheidung zu beachten sind und überdies in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47.06 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1 Rn. 16 und Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4.09 - BVerwGE 137, 105 Rn. 16), ist es statthaft, auch gegen die nach der Rechtsauffassung der Vorinstanz für die Neubescheidung maßgeblichen Gründe Anschlussrevision einzulegen, sofern diese den Anschlussrevisionsführer belasten.
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 36) in sogenannten steckengebliebenen Genehmigungsverfahren angängig, wie dies etwa bei den vom Verwaltungsgerichtshof bezeichneten denkmal- oder artenschutzrechtlichen Fragestellungen der Fall sein mag.
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15
    Um feststellen zu können, ob der in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB genannte öffentliche Belang einem privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB "entgegensteht", bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich einer die gesetzlichen Vorgaben und Wertungen konkretisierenden "nachvollziehenden Abwägung" (grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - 4 C 86.66 - BVerwGE 28, 148 ; zu Ausnahmen vom Grundsatz BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 - BVerwGE 147, 118 Rn. 5; zum Begriff BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Gerichte sind nicht in der Lage, fachwissenschaftliche Erkenntnislücken selbständig zu schließen, und auch nicht verpflichtet, über Ermittlungen im Rahmen des Stands der Wissenschaft hinaus Forschungsaufträge zu erteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, juris, Rn. 24; Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, juris, Rn. 28; siehe auch schon BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rn. 66).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 22 B 17.156

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 - (BVerwGE 156, 136) die Revision des Beklagten zurückgewiesen und auf die Anschlussrevision der Klägerin das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. September 2015 aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Durch die streitgegenständliche WEA würden nicht nur die Gewinnung von "Basisdaten" durch das Wetterradar beeinträchtigt; vielmehr werde auch die Verwendung der Radaranlage für den ihr zugewiesenen Zweck in nicht hinzunehmender Weise beeinträchtigt, so dass eine Störung der Funktionsfähigkeit des Radars in dem Sinn gegeben sei, den der Verwaltungsgerichtshof in seinem ersten Urteil und nachfolgend auch das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O.) der Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB entnommen habe.

    Diese schon in seinem ersten Urteil (vom 18.9.2015) dargelegte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs, dass aufgrund dieser weitreichenden, aber von der Genehmigungsbehörde zu schließenden Erkenntnislücken das Genehmigungsverfahren "steckengeblieben" ist und insoweit nicht vom Verwaltungsgerichtshof spruchreif gemacht werden muss (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO), hat das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet (vgl. U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O., Rn. 47).

    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB ist auf die vorliegend streitgegenständliche, nicht militärischen Zwecken dienende Radaranlage anwendbar (vgl. BayVGH, U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - a.a.O., Rn. 38; BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O., Rn. 10).

    Diese vom Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 18. September 2015 dargelegte Rechtsauffassung (U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - a.a.O., Rn. 46 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsurteil ausdrücklich bestätigt (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O., Rn. 15 ff.).

    Sie beschränkt sich - nach der vom Verwaltungsgerichtshof schon im Urteil vom 18. September 2015 zugrundeliegenden Feststellung, von der auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O., Rn. 31 und 41) und der DWD selber (vgl. Schriftsatz vom 14.3.2017, S. 1) ausgegangen sind - auf kleinräumige, kurzlebige, extreme Wetterlagen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Revisionsurteil dieses rechtliche Begriffsverständnis gebilligt (BVerwG, U.v. 22.09.2016 - 4 C 6.15 - Rn. 4 und 11 ff.) und sich namentlich gegen eine Sichtweise gewandt, die eine Störung der Funktionsfähigkeit im Sinn von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB schon dann bejahen würde, wenn lediglich die technische Funktion der Anlage - die Erfassung von Radarbasisdaten - beeinträchtigt wäre.

    Rechtserheblich aber sind - so das Bundesverwaltungsgericht - nur die hinter den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB beispielhaft aufgeführten Belangen stehenden öffentlichen Zwecke (vgl. BVerwG, U.v. 22.09.2016 - 4 C 6.15 - Rn. 12 und 13) m.w.N.).

    Eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB setzt mithin voraus, dass ihre technische Funktion in einem Maß beeinträchtigt wird, das sich auf die Aufgabenerfüllung des Betreibers auswirkt (BVerwG, U.v. 22.09.2016 - 4 C 6.15 - Leitsatz 1).

    Dabei ist dem gesteigerten Durchsetzungsvermögen privilegierter Außenbereichsvorhaben gebührend Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O., Rn. 30 ff. m.w.N.; BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BRS 69, Nr. 107; BVerwG, B.v. 5.9.2006 - 4 B 58.07 -, BRS 70, Nr. 96).

    Auch der Gesetzgeber hat bislang keinen Handlungsbedarf etwa durch eine Verschärfung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB zugunsten von Wetterradaren gesehen, Er hat - in Kenntnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 - a.a.O. (den Standort Neuheilenbach betreffend) - zwar mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst vom 17. Juli 2017 (BGBl 2017, Teil I S. 2642) die Aufgaben des DWD detaillierter formuliert und wohl auch ausgeweitet, darüberhinaus aber keine schärferen Einschränkungen in Bezug auf Bauwerke und Nutzungen vorgesehen, die mit der Erfassung von Wetterradardaten in Konflikt geraten könnten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 8 B 1264/16

    Genehmigungen für Windenergieanlagen im Aachener Münsterwald bleiben vollziehbar

    Angesichts der bisherigen, vom Verwaltungsgericht ausführlich dargestellten Erkenntnisse erscheint damit eine tatsächliche Störung der Funktionsfähigkeit dieser beiden letztgenannten Messstationen durch das Vorhaben und die rechtliche Beeinträchtigung des genannten ungeschriebenen öffentlichen Belangs nicht nur nicht ausgeschlossen im Sinne einer rechtlich irrelevanten bloßen Besorgnis, vgl. zu § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, ZNER 2017, 58 = juris Rn. 49, sondern möglich.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, ZNER 2017, 58 = juris Rn. 44; anders bei § 18a LuftVG BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, BVerwGE 154, 377 = juris Rn. 23.

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 22 BV 17.2452

    Beeinträchtigung einer Erdbebenmessstation durch eine Windenergieanlage

    Hierbei nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragbar sind die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf das Verständnis der einschlägigen Begriffe bei der Störung des (benannten) öffentlichen Belangs der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage (Wetterradar oder Flugsicherungsradar) angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 11 bis 13, Rn. 30 und 31, Rn. 44 ff.).

    Diese Einschränkung beruht darauf, dass im dortigen Fall (Radaranlage) der öffentliche Belang als ungestörte "Funktionsfähigkeit" von Radaranlagen umschrieben war (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB) und das Bundesverwaltungsgericht für die Antwort auf die Frage, wann eine Störung in diesem Sinn vorliegt, auf die Rechtsprechung zu § 18a Abs. 1 LuftVG zurückgegriffen hat, die es - auch wegen des Wortlauts der Vorschrift (Störung der "Funktionsfähigkeit der Radaranlage") - auf den benannten öffentlichen Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB für übertragbar gehalten hat (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 11 bis 13).

    Da die (möglichst) lückenlose Erkennung auch sehr schwacher von Erdbeben oder Kernwaffentests herrührender Erschütterungssignale unmittelbar zur Aufgabenerfüllung des GRF-Arrays und der im Verbund dieses Arrays zusammenwirkenden seismologischen Messstationen gehört, ist demnach beim "Verlust" eines - nicht nur marginalen - Teils dieser Signale auch diejenige Voraussetzung erfüllt, die das Bundesverwaltungsgericht für die Beurteilung einer Störung des (benannten) öffentlichen Belangs der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB) angewandt hat: Eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit - analog hierzu im vorliegenden Fall eine rechtserhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Aufgabenerfüllung der seismologischen Messstation GRC4 und des GRF-Arrays - setzt voraus, dass sich die Beeinträchtigung auf die Aufgabenerfüllung des Betreibers auswirkt (BVerwG, U.v. 22.09.2016 - 4 C 6.15 - Leitsatz 1).

    Dies haben der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Beeinträchtigung eines vom Deutschen Wetterdienst (dem damaligen Beigeladenen) betriebenen Wetterradars entschieden und die Ablehnung einer solchen Einschränkung der gerichtlichen Kontrollbefugnis ausführlich mit den gesetzlichen Regelungen, welche die Aufgabenerfüllung des Deutschen Wetterdienstes betreffen, und dem Anwendungsbereich (und gerade auch der Anwendungsgrenzen) des Rechtsinstituts eines Beurteilungsspielraums, einer Einschätzungsprärogative oder eine Letztentscheidungsbefugnis begründet (vgl. BayVGH, U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - juris Rn. 46 ff.; BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 15 bis 29).

    Dies gilt vorliegend insbesondere, soweit an eine wegen wissenschaftlicher Erkenntnisdefizite bestehende Einschätzungsprärogative (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 27 bis 29) gedacht werden könnte, die allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin nur sehr zurückhaltend angenommen werden darf (vgl. BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - juris).

    Dabei ist dem gesteigerten Durchsetzungsvermögen privilegierter Außenbereichsvorhaben gebührend Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 8 A 2478/15

    Keine Störung des Wetterradars Essen durch Windenergieanlage

    Zur Begründung macht sie unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens im Wesentlichen geltend, eine Störung der Funktionsfähigkeit der Wetterradaranlage in Essen sei auf Grundlage der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2016 - 4 C 2.16 und 4 C 6.15 - zu verneinen.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 10, und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 11 ff., und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 17 ff.; Bay. VGH, Urteile vom 16. Oktober 2017 - 22 B 17.156 -, juris Rn. 31, und vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 44 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. April 2017 - 8 S 2085/16 -, ZNER 2017, 213 = juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 -, ZNER 2016, 77 = juris Rn. 92.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 15 ff., und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 21 ff.; vorhergehend OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 -, ZNER 2016, 77 = juris Rn. 94 ff., und Bay. VGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 46 ff.; siehe auch Bay. VGH, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 22 B 17.156 -, juris Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. April 2017 - 8 S 2085/16 -, ZNER 2017, 213 = juris Rn. 15 a. E.

    aa) Anforderungen an die nachvollziehende Abwägung Um feststellen zu können, ob der in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB genannte öffentliche Belang einem privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB "entgegensteht", bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. stellvertretend BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 30, und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 38, jeweils m. w. N., grundsätzlich einer die gesetzlichen Vorgaben und Wertungen konkretisierenden "nachvollziehenden Abwägung".

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 22 BV 17.2448

    Beeinträchtigung einer Erdbebenmessstation durch eine Windenergieanlage

    Hierbei nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragbar sind die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf das Verständnis der einschlägigen Begriffe bei der Störung des (benannten) öffentlichen Belangs der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage (Wetterradar oder Flugsicherungsradar) angestellt hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 11 bis 13, Rn. 30 und 31, Rn. 44 ff.).

    Diese Einschränkung beruht darauf, dass im dortigen Fall (Radaranlage) der öffentliche Belang als ungestörte "Funktionsfähigkeit" von Radaranlagen umschrieben war (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB) und das Bundesverwaltungsgericht für die Antwort auf die Frage, wann eine Störung in diesem Sinn vorliegt, auf die Rechtsprechung zu § 18a Abs. 1 LuftVG zurückgegriffen hat, die es - auch wegen des Wortlauts der Vorschrift (Störung der "Funktionsfähigkeit der Radaranlage") - auf den benannten öffentlichen Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB für übertragbar gehalten hat (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 11 bis 13).

    Da die (möglichst) lückenlose Erkennung auch sehr schwacher von Erdbeben oder Kernwaffentests herrührender Erschütterungssignale unmittelbar zur Aufgabenerfüllung des GRF-Arrays und der im Verbund dieses Arrays zusammenwirkenden seismologischen Messstationen gehört, ist demnach beim "Verlust" eines - nicht nur marginalen - Teils dieser Signale auch diejenige Voraussetzung erfüllt, die das Bundesverwaltungsgericht für die Beurteilung einer Störung des (benannten) öffentlichen Belangs der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB) angewandt hat: Eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit - analog hierzu im vorliegenden Fall eine rechtserhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Aufgabenerfüllung der seismologischen Messstation GRB5 und des GRF-Arrays - setzt voraus, dass sich die Beeinträchtigung auf die Aufgabenerfüllung des Betreibers auswirkt (BVerwG, U.v. 22.09.2016 - 4 C 6.15 - Leitsatz 1).

    Dies haben der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Beeinträchtigung eines vom Deutschen Wetterdienst (dem damaligen Beigeladenen) betriebenen Wetterradars entschieden und die Ablehnung einer solchen Einschränkung der gerichtlichen Kontrollbefugnis ausführlich mit den gesetzlichen Regelungen, welche die Aufgabenerfüllung des Deutschen Wetterdienstes betreffen, und dem Anwendungsbereich (und gerade auch der Anwendungsgrenzen) des Rechtsinstituts eines Beurteilungsspielraums, einer Einschätzungsprärogative oder eine Letztentscheidungsbefugnis begründet (vgl. BayVGH, U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - juris Rn. 46 ff.; BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 15 bis 29).

    Dies gilt vorliegend insbesondere, soweit an eine wegen wissenschaftlicher Erkenntnisdefizite bestehende Einschätzungsprärogative (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 27 bis 29) gedacht werden könnte, die allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen ohnehin nur sehr zurückhaltend angenommen werden darf (vgl. BVerfG, B.v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - juris).

    Dabei ist dem gesteigerten Durchsetzungsvermögen privilegierter Außenbereichsvorhaben gebührend Rechnung zu tragen (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6/15 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 41/18

    Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze

    Ein Beteiligter, der eine Neubescheidung unter Beachtung einer abweichenden Rechtsauffassung begehrt hat, ist durch eine solche Entscheidung beschwert, soweit sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Auffassung nicht mit der von ihm vertretenen Auffassung deckt und er deshalb bei der erneuten Bescheidung mit einem ungünstigeren Ergebnis rechnen muss (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8/93, NJW 1996, 737, juris Rn. 13; Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 6/15, BVerwGE 156, 136 Rn. 36).

    Anders als bei einer Entscheidung, mit der die Behörde gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO verpflichtet wird, einen Geldbetrag anhand gerichtlicher Vorgaben neu zu bestimmen (dazu BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4/09, BVerwGE 137, 105 Rn. 18), gilt dies bei einer Verpflichtung zur Neubescheidung auch dann, wenn der Tenor der Entscheidung dem Begehren des Beteiligten ohne Einschränkungen stattgibt (BVerwG NJW 1996, 737, juris Rn. 13; vgl. auch BVerwGE 156, 136 Rn. 38).

  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 52/18

    Eigenkapitalzinssatz für Gas- und Elektrizitätsnetze

    Ein Beteiligter, der eine Neubescheidung unter Beachtung einer abweichenden Rechtsauffassung begehrt hat, ist durch eine solche Entscheidung beschwert, soweit sich die vom Gericht als verbindlich erklärte Auffassung nicht mit der von ihm vertretenen Auffassung deckt und er deshalb bei der erneuten Bescheidung mit einem ungünstigeren Ergebnis rechnen muss (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8/93, NJW 1996, 737, juris Rn. 13; Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 6/15, BVerwGE 156, 136 Rn. 36).

    Anders als bei einer Entscheidung, mit der die Behörde gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO verpflichtet wird, einen Geldbetrag anhand gerichtlicher Vorgaben neu zu bestimmen (dazu BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2010 - 9 C 4/09, BVerwGE 137, 105 Rn. 18), gilt dies bei einer Verpflichtung zur Neubescheidung auch dann, wenn der Tenor der Entscheidung dem Begehren des Beteiligten ohne Einschränkungen stattgibt (BVerwG NJW 1996, 737, juris Rn. 13; vgl. auch BVerwGE 156, 136 Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - 7 D 423/21

    Windenergieanlage: Erfolgreiche Klage gegen Versagung einer

    vgl. zur Bescheidungsverpflichtung bei der Erforderlichkeit von Nebenbestimmungen allg. BVerwG, Urteil vom 22.9.2016 - 4 C 6.15 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.9.2016 - 4 C 6.15 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 21.4.2020 - 8 A 311/19 -, juris; sowie OVG NRW, Urteil vom 27.10.2022 - 22 D 243/21.AK -, juris; ferner etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7.2.2023 - 5 K 171/22 OVG -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.6.2022 - 10 S 848/21 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Spruchreifmachen der Sache bei

    Aus der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzverpflichtung der Gerichte (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) in Verbindung mit der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ergibt sich die Pflicht der Verwaltungsgerichte, insbesondere durch Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung "die Sache spruchreif zu machen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.09.2016 - 4 C 6.15 - BVerwGE 156, 136 Rn. 47), um einen rechtlichen Konflikt durch eine verbindliche Entscheidung möglichst unmittelbar (und umfassend) zu beenden.

    Wenn etwa - wie im vorliegenden Fall - eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht ohne zahlreiche Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen usw.) erteilt werden kann, steht der theoretischen Möglichkeit des Gerichts, mit Hilfe kundiger Sachverständiger ein Auflagenprogramm zu entwickeln und ihm mit dem Tenor des Verpflichtungsurteils Verbindlichkeit verschaffen, regelmäßig entgegen, dass auch individuelle Einschätzungen und Zweckmäßigkeitserwägungen dafür erheblich sind, ob diese oder jene häufig gleichermaßen geeignete Auflage oder sonstige Nebenbestimmung anzufügen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14.04.1989 - 4 C 52.87 - juris Rn. 18 und vom 22.09.2016 a. a. O.; BayVGH, Urteil vom 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris Rn. 69; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.10.2021 - 12 LB 110/19 - juris LS 5).

  • BVerwG, 31.07.2017 - 4 B 12.17

    Abstandsfläche; Drittschutz; Energieleitung; Freistellung; Unterbleibensbescheid;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2017 - 8 S 2085/16

    Wetterdienst konnte Störungen und Gefahren durch Windräder nicht nachweisen

  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20

    Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

  • BGH, 11.02.2020 - EnVR 33/19

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde durch das Gericht zur Neubescheidung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 A 11546/19

    Anpassungsgebot; Anstoßfunktion; Ausschlussfläche; Bauleitplan;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2023 - 7 A 1553/22
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

  • VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17

    Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde

  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 8 E 10238/18

    Anspruch auf Beiladung eines Umweltverbandes im Rechtsstreit einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2023 - 3a A 30.23

    Windenergieanlage - immisssionschutzrechtliche Genehmigung - Konzentration -

  • VGH Bayern, 24.10.2023 - 22 A 21.40041

    Antrag auf Beiladung einer Gemeinde im Immissionsschutzrecht

  • VG Sigmaringen, 30.09.2022 - 14 K 1208/20

    Windenergieanlage; Rotmilan; signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos;

  • VG Darmstadt, 10.05.2017 - 6 K 695/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • VG Karlsruhe, 09.02.2022 - 8 K 2764/21

    Verpflichtung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Entscheidung über

  • OVG Sachsen, 11.09.2018 - 4 A 162/16

    Windkraftanlage; Regionalplan; Vorranggebiet; Eignungsgebiet; Rügefrist für

  • VG Schwerin, 23.05.2017 - 7 B 1150/16

    DWD unterliegt im Streit um Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb des 15

  • VG Karlsruhe, 09.02.2022 - A 8 K 2764/21

    Asylantrag; Untätigkeitsklage; Bescheidungsklage; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Hannover, 06.11.2017 - 4 A 3645/15

    Einfacher Bebauungsplan; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Wetterradar;

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