Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50833
BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17 (https://dejure.org/2018,50833)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 (https://dejure.org/2018,50833)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 (https://dejure.org/2018,50833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. ... 4 Satz 1; VwGO § 42 Abs. 1, § 137 Abs. 1, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; BauGB § 10 Abs. 3 Satz 4, § 30 Abs. 1, § 33 Abs. 1 Nr. 3, § 34, § 35, § 214 Abs. 4; BauNVO § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
    Anerkenntnis; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Bekanntmachung Bebauungsplan; Berufung auf Unwirksamkeit Bebauungsplan; Eigentumsgarantie; Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig; Fehlerheilung im ergänzenden Verfahren; Funktionalität; Funktionslosigkeit ...

  • doev.de PDF

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung; Anerkenntnis

  • rewis.io

    Wirkungen eines Anerkenntnisses nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB nach Bekanntmachung des Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvorbescheid; Verpflichtungsklage; Verbrauchermarkt mit Parkhaus; Bebauungsplan; Sondergebiet für Einkaufszentrum; eingeschränktes Gewerbegebiet (für Parkhaus); nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe; Verkaufsflächenbegrenzung; Einzelhandelsbetriebe nur ...

  • rechtsportal.de

    Wirkungslosigkeit des Anerkenntnisses des Bauherren mit der Bekanntmachung des die anerkannten Festsetzungen enthaltenden Bebauungsplans; Bauplanungsrechtliche Umnutzung der Teilfläche eines Parkhauses in einen Getränkemarkt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan bekanntgemacht: Anerkenntnis wird wirkungslos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkenntnis des Bauwilligen hinsichtlich künftiger Festsetzungen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anerkenntnis des Bauwilligen hinsichtlich künftiger Festsetzungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 164, 40
  • NVwZ 2019, 727
  • ZfBR 2019, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Dies soll nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu Lasten eines Bauinteressenten gehen, der bereit ist, sich Festsetzungen, die sich für die Zukunft bereits verlässlich abzeichnen, zu unterwerfen (BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ).

    § 33 BauGB ist insoweit ein neben §§ 30, 34 und 35 BauGB tretender positiver Zulässigkeitstatbestand (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 a.a.O.), der die noch fehlende Rechtsverbindlichkeit eines planreifen Bebauungsplan-Entwurfs für die Zwecke der Vorhabenzulassung überbrückt, sofern die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Bebauungsplans unverzüglich geschaffen werden (BVerwG, Urteil vom 1. August 2002, a.a.O.).

    (1) § 33 BauGB muss in seiner Funktionalität beachtet werden, die auf eine enge Auslegung und einen begrenzten zeitlichen Rahmen hindeutet, innerhalb dessen der Zulassungstatbestand des § 33 BauGB angewendet werden darf (BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ).

    Zu kurz greift auch der Verweis auf den Zweck des § 33 BauGB, den der Verwaltungsgerichtshof (UA S. 11 f.) - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ) - darin sieht, einerseits dem Prinzip der Planmäßigkeit der städtebaulichen Entwicklung Geltung zu verschaffen, andererseits aber auch sich aus Verzögerungen im Planaufstellungsverfahren ergebende Hindernisse zugunsten des Bauherrn zu beseitigen, wenn dieser bereit ist, sich den Festsetzungen zu unterwerfen, die sich für die Zukunft bereits verlässlich abzeichnen.

    Die Formulierung, dass der Bauantragsteller in Anwendung des § 33 BauGB besser gestellt werde, hat der Verwaltungsgerichtshof zwar der Senatsrechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 ) entnommen.

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 m.w.N.) hat der Verwaltungsgerichtshof dem Anerkenntnis nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB deshalb eine insoweit dingliche Wirkung beigemessen, als damit eine öffentliche - nach Maßgabe des Landesrechts gegebenenfalls als Baulast eintragungsfähige (vgl. z.B. Stock, a.a.O. Rn. 63) - Last auf dem Grundstück liegt, die den baurechtlichen Status des Grundstücks in planungsrechtlicher Hinsicht festlegt.

    Die "dingliche Wirkung" des Anerkenntnisses, die der Senat in seinem Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - (BVerwGE 101, 58 ) "insoweit" bestätigt hat, "als damit eine öffentliche Last auf dem Grundstück liegt, die den baurechtlichen Status des Grundstücks in planungsrechtlicher Hinsicht festlegt", ist nicht so zu verstehen, dass diese Wirkung zeitlich unbegrenzt fortbesteht.

    Ein rechtfertigender Grund mag sich im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 m.w.N.), etwa in Gestalt der Fallgruppe der Verwirkung oder der unzulässigen Rechtsausübung.

    Hierauf und nicht etwa auf die unmittelbaren Rechtswirkungen des Anerkenntnisses nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB hat sich der Senat in seinem Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - (BVerwGE 101, 58 ) gestützt.

    Soweit der Senat dies in seinem Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - (BVerwGE 101, 58 ) anders gesehen haben sollte, ist daran nicht mehr festzuhalten.

  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64

    Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Der Bauwillige hat vielmehr nach § 33 BauGB einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Bauantrag so behandelt wird, als ob die zu erwartenden Festsetzungen des Bebauungsplans schon rechtswirksam wären (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 1 C 36.64 - BVerwGE 20, 127 ).

    § 33 BauGB ist insoweit ein neben §§ 30, 34 und 35 BauGB tretender positiver Zulässigkeitstatbestand (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 a.a.O.), der die noch fehlende Rechtsverbindlichkeit eines planreifen Bebauungsplan-Entwurfs für die Zwecke der Vorhabenzulassung überbrückt, sofern die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Bebauungsplans unverzüglich geschaffen werden (BVerwG, Urteil vom 1. August 2002, a.a.O.).

    Wegen der noch fehlenden Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans und der deswegen noch bestehenden Unsicherheiten muss der Bauwillige diese künftigen Festsetzungen allerdings nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB für sich und seine Rechtsnachfolger anerkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 1 C 36.64 - BVerwGE 20, 127 ).

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Er soll nach dem Willen der Gemeinde als Satzung rechtsverbindlich werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 - BVerwGE 152, 379 Rn. 7).

    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 - BVerwGE 152, 379 Rn. 9 m.w.N.), dass die Gemeinde beim ergänzenden Verfahren das von ihr ursprünglich eingeleitete Verfahren an der Stelle fortsetzen kann, an der ihr der zu korrigierende Fehler unterlaufen ist, während die schon bisher fehlerfrei durchgeführten Verfahrensschritte nicht wiederholt werden müssen.

  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Ausgehend von der Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs in dem angegriffenen Urteil (UA S. 9), dass die seinerzeitige Bauherrin im ursprünglichen Genehmigungsantrag wie auch im Nachtragsbaugesuch "Verbrauchermarkt und Parkhaus" als "einheitliches Vorhaben" zur Genehmigung gestellt und dadurch eine "Verklammerung" der beiden (Teil-) Vorhaben bewirkt habe (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1991 - 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23 m.w.N.), könnte schließlich auch in Betracht zu ziehen sein, ob sich durch die Umwandlung einer Teilfläche des Parkhauses in einen Getränkemarkt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsfrage hinsichtlich des bisherigen Gesamtvorhabens "Verbrauchermarkt mit Parkhaus" neu stellt (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329 und Beschluss vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Ausgehend von der Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs in dem angegriffenen Urteil (UA S. 9), dass die seinerzeitige Bauherrin im ursprünglichen Genehmigungsantrag wie auch im Nachtragsbaugesuch "Verbrauchermarkt und Parkhaus" als "einheitliches Vorhaben" zur Genehmigung gestellt und dadurch eine "Verklammerung" der beiden (Teil-) Vorhaben bewirkt habe (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1991 - 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23 m.w.N.), könnte schließlich auch in Betracht zu ziehen sein, ob sich durch die Umwandlung einer Teilfläche des Parkhauses in einen Getränkemarkt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsfrage hinsichtlich des bisherigen Gesamtvorhabens "Verbrauchermarkt mit Parkhaus" neu stellt (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329 und Beschluss vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64).
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Andernfalls wird er sich der - im angegriffenen Urteil nicht abschließend entschiedenen - Frage zu widmen haben, ob der Bebauungsplan wirksam ist; hierbei kann auch der Beschluss des Senats vom 15. April 1987 - 4 B 71.87 -Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 7 von Bedeutung sein.
  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Ausgehend von der Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs in dem angegriffenen Urteil (UA S. 9), dass die seinerzeitige Bauherrin im ursprünglichen Genehmigungsantrag wie auch im Nachtragsbaugesuch "Verbrauchermarkt und Parkhaus" als "einheitliches Vorhaben" zur Genehmigung gestellt und dadurch eine "Verklammerung" der beiden (Teil-) Vorhaben bewirkt habe (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1991 - 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23 m.w.N.), könnte schließlich auch in Betracht zu ziehen sein, ob sich durch die Umwandlung einer Teilfläche des Parkhauses in einen Getränkemarkt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsfrage hinsichtlich des bisherigen Gesamtvorhabens "Verbrauchermarkt mit Parkhaus" neu stellt (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329 und Beschluss vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64).
  • VGH Bayern, 08.11.2001 - 2 B 97.3636
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Für eine zeitlich unbegrenzte, über die Bekanntmachung hinausreichende Fortwirkung des Anerkenntnisses (so VGH München, Urteil vom 8. November 2001 - 2 B 97.3636 - juris Rn. 24 ff. und Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 33 Rn. 16) gibt es nach der Funktionalität des § 33 BauGB - wie dargelegt - weder einen Bedarf noch eine Rechtfertigung.
  • BVerwG, 16.10.2013 - 4 B 29.13

    Anforderungen an ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2018 - 4 C 6.17
    Hieran wäre etwa zu denken, wenn der von der Klägerin zum Gegenstand der Bauvoranfrage gemachte "Getränkemarkt" nach den vom Senat aufgestellten Kriterien (siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - 4 B 29.13 - BRS 81 Nr. 93 ) zusammen mit dem bestehenden Verbrauchermarkt ein Einkaufszentrum bildete; denn Einkaufszentren sind nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO außer in Kerngebieten nur in dafür festgesetzten Sondergebieten zulässig.
  • BVerwG, 06.12.2018 - 4 B 11.18

    Rügefristen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB nach Durchführung eines ergänzenden

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 10 A 15.19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Abwägungsfehler in Gestalt eines

    Das Anerkenntnis sichert die "Geschäftsgrundlage" der Baugenehmigung durch Bindung des Bauwilligen an die künftigen Festsetzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 -, juris Rn. 15 ff. m.w.N.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enden die Rechtswirkungen des Anerkenntnisses - einschließlich der dinglichen Wirkung - in jedem Fall mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans, so dass es dieses für sich genommen auch nicht ausschließt, dass sich der Anerkennende oder sein Rechtsnachfolger nach der Bekanntmachung auf die Unwirksamkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O. Rn. 19, 21, 26 ff., 37 ff.; siehe auch Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 150. EL Mai 2023, BauGB § 33 Rn. 60a; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Auflage 2022, § 33 Rn. 11).

    Dem Zulässigkeitstatbestand liegt die Erwartung zugrunde, dass das noch nicht abgeschlossene Satzungsverfahren unverzüglich zu Ende geführt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, juris Rn. 38; Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O. Rn. 23) und dient der Überbrückung eines - eher kurzen - Zeitraums bis zur Bekanntmachung eines neuen Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 2022 - 4 C 7.21 -, juris Rn. 24).

    Dementsprechend legt das Bundesverwaltungsgericht - und der Senat folgt dem - zugrunde, dass die Wirkung des Anerkenntnisses auch bei einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans entfällt, selbst dann, wenn dieser im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden könnte, weil in diesem Fall auch der zu fordernde enge zeitliche Zusammenhang zwischen einer Genehmigung nach § 33 BauGB a.F. und dem (rechtswirksamen) Inkrafttreten des ersetzenden Bebauungsplans zerrissen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O. Rn. 34 f.; siehe auch Külpmann, a.a.O. Anm. 4, dort insb. unter D).

    Ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Bauherrn dahingehend, dass er sich auf eine etwaige Unwirksamkeit der Festsetzung des Bebauungsplans nicht mehr berufen kann, kann sich im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben, etwa in der Fallgruppe des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) oder der Verwirkung (BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 -, juris Rn. 17; Urteil vom 12. Dezember 2018, a.a.O. Rn. 29; Beschluss vom.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens - BVerwG 4 C 6.17 -.

    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Aus der Anerkenntniserklärung, die allein mit Blick auf das damalige Baugenehmigungsverfahren abgegeben wurde und dessen Wirkung sich in der Kompensation der damals fehlenden Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans (nur) bis zu dessen Inkrafttreten beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 -, BVerwGE 164, 40 Rn. 16 ff.), kann - auch unter Berücksichtigung der flankierend zu der damaligen Planaufstellung abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträge - keine weitergehende Bindung der Klägerin abgeleitet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2022 - 2 A 2108/20

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung eines

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 = juris Rn. 17 und vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - juris Rn. 29, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 4 B 18.18 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 2 A 269/19 - zusammenfassend Bischopink/Weil, BauR 2022, 579, 580 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 -, BVerwGE 164, 40 = juris Rn. 28 f.

  • OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20

    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung;

    Die materielle Planreife eines fehlerhaften Plans ist zu verneinen, weil mit dessen Inkrafttreten endgültig nicht mehr zu rechnen ist (BVerwG, Urt. v. 12.12.2018, 4 C 6.17, BVerwGE 164, 40, Rn. 33).

    Dies gilt auch für Fehler, die in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden könnten, weil zu mindestens der zu fordernde enge zeitliche Zusammenhang zwischen einer Genehmigung nach § 33 BauGB und dem rechtswirksamen Inkrafttreten des zu ersetzenden Bebauungsplans nicht mehr besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.2018, a.a.O., Rn. 35).

  • BVerwG, 15.09.2022 - 4 C 5.21

    Zurückverweisung nach Änderung der Rechtslage (Außerkrafttreten einer

    Weil das Anerkenntnis spätestens mit der Bekanntmachung des Plans wirkungslos geworden sei, stehe es einer Geltendmachung der Unwirksamkeit des Plans nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - BVerwGE 164, 40).
  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

    In der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - BVerwGE 101, 58 und vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - ) ist anerkannt, dass sich ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Bauherrn dahingehend, dass er sich auf eine etwaige Unwirksamkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr berufen kann, im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben kann, etwa in der Fallgruppe des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) oder der Verwirkung.

    Ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Rechtsschutzes kann sich im Einzelfall aus dem Gebot von Treu und Glauben ergeben (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - m.w.N.), das allerdings wegen seiner tatbestandlichen Unbestimmtheit der Konkretisierung anhand von Fallgruppen bedarf (z.B. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 29 ff.), um den rechtsstaatlichen Anforderungen zu genügen.

  • BVerwG, 19.01.2022 - 4 B 22.21

    Für die Zulässigkeit eines sonstigen Vorhabens sprechende Darstellungen des

    Unter welchen Voraussetzungen sich während der Planaufstellung ein Anspruch auf Genehmigung des Vorhabens ergeben kann, regelt § 33 Abs. 1 BauGB, der als positiver Zulassungstatbestand neben die §§ 30, 34 und 35 BauGB tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - BVerwGE 164, 40 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 06.12.2022 - 4 C 7.21

    Unzulässige Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im

    Dagegen ist die Rechtsprechung des Senats zur zeitlichen Beschränkung eines Anerkenntnisses nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB auf den Zeitraum bis zur Bekanntmachung (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - BVerwGE 164, 40 Rn. 22 ff.) auf die Vergleichsbestimmung nicht übertragbar.
  • VG Düsseldorf, 20.10.2023 - 25 K 5056/21

    Baugenehmigung Mehrfamilienhaus

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 4 C 22.94 - juris, Rn. 17 und vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - juris, Rn. 29; Beschluss vom 11. Februar 2019 - 4 B 18.18 - juris, Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 10. Mai 2022 - 2 A 2108/20 - juris, Rn. 91; zusammenfassend Bischopink/Weil, BauR 2022, 579, 580 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 4 C 6.17 - juris, Rn. 28 f.; Beschluss vom 11. Februar 2019 - 4 B 28.18 - juris, Rn. 7.

  • VGH Hessen, 17.01.2023 - 3 C 1855/20

    Urbanes Gebiet als Angebotsbebauungsplan und städtebaulicher Missstand

    In seinen Entscheidungen aus den Jahren 1996 und 2018 (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58, 63; Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 -, juris Rdnr. 17) hat es hierzu ausgeführt, es sei anerkannt, dass sich ein rechtfertigender Grund für eine Beschränkung des Bauherrn dahingehend, er könne sich nicht mehr auf eine etwaige Unwirksamkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans berufen, sich im Einzelfall aus den auch im öffentlichen Recht heranzuziehenden Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben könne, etwa in der Fallgruppe des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) oder der Verwirkung.

    Das Rechtsschutzbedürfnis könne im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG entfallen, wenn die Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstoße (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24.11.2020 - 3 C 560/19.N -, juris Rdnr. 20 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1996 - 4 C 22.94 -, BVerwGE 101, 58, 63; Urteil vom 12.12.2018 - 4 C 6.17 -, juris Rdnr. 17; Beschluss vom 11.02.2019 - 4 B 28/18 -, juris Rdnr. 6 und 7).

  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 C 560/19

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht