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   BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85, 4 C 7.85   

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BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85, 4 C 7.85 (https://dejure.org/1987,338)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1987 - 4 C 6.85, 4 C 7.85 (https://dejure.org/1987,338)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1987 - 4 C 6.85, 4 C 7.85 (https://dejure.org/1987,338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen bebauten Ortsteil; Spannungen; Zumutbarkeit erhöhter Verkehrslärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Einfügen in nähere Umgebung - Nutzungsart - Nutzungsmaß - Bauweise - Grundstücksüberbauung - Umgebungsbebauung - Zumutbarkeit erhöhten Verkehrslärms

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb - Einfügen in nähere Umgebung - Nutzungsart - Nutzungsmaß - Bauweise - Grundstücksüberbauung - Umgebungsbebauung - Zumutbarkeit erhöhten Verkehrslärms

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Einfügen in nähere Umgebung; Nutzungsart; Nutzungsmaß; Bauweise; Grundstücksüberbauung; Umgebungsbebauung; Zumutbarkeit erhöhten Verkehrslärms

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Einfügen in nähere Umgebung; Nutzungsart; Nutzungsmaß; Bauweise; Grundstücksüberbauung; Umgebungsbebauung; Zumutbarkeit erhöhten Verkehrslärms

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 278 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 1078
  • BauR 1987, 531
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Denn diese negativen Auswirkungen, vor allem diejenigen, die der Senat in den Urteilen - BVerwG 4 C 8.80 - und - BVerwG 4 C 25.82 - vom 3. Februar 1984 (BVerwGE 68, 352 [360, 368]) als "Fernwirkungen" bezeichnet hat, sind nicht Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 1 BBauG.

    Dies und nicht mehr hat der Senat im Urteil vom 3. Februar 1984 (- BVerwG 4 C 25.82 - (BVerwGE 68, 360 [368]) gemeint, wenn er "von der Typisierung der Nutzungen in der Baunutzungsverordnung als einer insoweit sachverständigen Konkretisierung allgemeiner städtebaulicher Grundsätze" gesprochen hat.

    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - (BVerwGE 68, 360 [369]).

  • BVerwG, 04.06.1985 - 4 B 102.85

    Nichtzulassung einer Revision - Verstärkung von Immissionsbelastungen durch

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Es muß aber nicht damit gerechnet werden, daß aus dem Rahmen der vorhandenen Nutzungen fallende, gleichsam nicht ortsübliche Vorhaben verwirklicht werden; ihre Errichtung ist nur dann unbedenklich unter dem Gesichtspunkt des "Einfügens", wenn sie die nähere Umgebung nicht "in Bewegung bringen", indem sie etwa ein im Vergleich zu den vorhandenen Nutzungen ungewöhnlich hohes Verkehrsaufkommen mit entsprechenden Umgebungsbelastungen erzeugen (vgl. auch Beschluß des Senats vom 4. Juni 1985 - BVerwG 4 B 102.85 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 105 = ZfBR 1986, 47 = BRS Bd. 44, Nr. 65)).

    Im hier zu entscheidenden Fall geht es - ebenso wie in dem dem Beschluß vom 4. Juni 1985 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall - um die Frage, ob ein Vorhaben, das den Rahmen der Umgebungsbebauung überschreitet, sich gleichwohl im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß das Gericht anhand des Maßstabs seiner Rechtsauffassung den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewendeten Rechtsnormen gesetzt hat, so daß seine Entscheidungsfindung insbesondere auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 143); ebenso Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (BVerwGE 70, 222 (227))).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß das Gericht anhand des Maßstabs seiner Rechtsauffassung den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewendeten Rechtsnormen gesetzt hat, so daß seine Entscheidungsfindung insbesondere auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - (Buchholz 310 § 108 Nr. 143); ebenso Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 59.84 - (BVerwGE 70, 222 (227))).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Von Bedeutung ist § 11 Abs. 3 BauNVO 1977 im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 BBauG nur insofern, als bei der Bestimmung des Rahmens der in der näheren Umgebung vorhandenen Nutzungsarten (vgl. BVerwGE 55, 369 [384 ff.]) zu fragen ist, ob ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb bereits vorhanden ist oder nicht.
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Dem stehen die Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - (BVerwGE 68, 58) und - BVerwG 4 C 18.80 - (Buchholz 406.25 § 5 Nr. 8 = NJW 1984, 250 = BRS 40, Nr. 205) nicht entgegen, wonach Immissionen, die das nach § 5 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, weder einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum noch eine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots begründen.
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Denn diese negativen Auswirkungen, vor allem diejenigen, die der Senat in den Urteilen - BVerwG 4 C 8.80 - und - BVerwG 4 C 25.82 - vom 3. Februar 1984 (BVerwGE 68, 352 [360, 368]) als "Fernwirkungen" bezeichnet hat, sind nicht Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 1 BBauG.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Die Auswirkungen auf den Verkehr können allerdings für die im Rahmen des § 34 Abs. 1 BBauG auch erhebliche Frage der Sicherung der Erschließung von Bedeutung sein (vgl. Urteil des Senats vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - (BVerwGE 75, 34 [44]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    Ob der Bauzonenplan, weil er ein "Fabrikviertel" neben einem Wohngebiet auswies, nicht gemäß § 173 Abs. 3 BBauG übergeleitet worden ist (vgl. BVerwGE 41, 67 und Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 39.70 - (Buchholz 406.11 § 173 Nr. 12)), wie das Berufungsgericht meint, kann offenbleiben.
  • BVerwG, 05.10.1984 - 4 B 190.84

    Umfang des Drittschutzes aufgrund des baurechtliche Rücksichtnahmegebots;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
    In den den Urteilen vom 30. September 1983 zugrundeliegenden Fällen ging es, ebenso wie in dem dem Beschluß vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 4 B 190 - 192.84 - (Buchholz 406.19 Nr. 63 = NVwZ 1985, 38 = ZfBR 1984, 300 = BRS 42, Nr. 99) zugrundeliegenden Fall, um die Frage, wann Dritte durch ein Vorhaben, das zu erhöhten Immissionen für die Nachbarschaft führt, in ihren Rechten verletzt sind.
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70

    Voraussetzungen für die Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG Bestehenden

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - 3 S 201/17

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Zulässigkeit in einem Mischgebiet

    Das Bundesverwaltungsgericht geht dementsprechend (umgekehrt) davon aus, dass sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Rahmen der Umgebungsbebauung hält, wenn dort bereits ein derartiger Nutzungstyp vorhanden ist, ohne dabei danach zu differenzieren, ob der bereits vorhandene großflächige Einzelhandelsbetrieb die gleiche oder eine zumindest in etwa gleiche Verkaufsfläche hat wie der neu hinzukommende Einzelhandelsbetrieb (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 6.85 - NVwZ 1987, 1078; ebenso zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.2.2016 - 5 S 1389/14 - juris).
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 6 und 7.85 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 120 = NVwZ 1987, 1078 = BauR 1987, 531) ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2019 - 2 A 670/17

    Sortimentsunabhängiger Einzelhandelsausschluss

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 4 B 33.08 -, juris Rn. 4, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 -, BVerwGE 124, 376 = BRS 69 Nr. 72 = juris Rn. 24, Beschlüsse vom 20. April 2000 - 4 B 25.00 -, BRS 63 Nr. 103 = juris Rn. 8, und vom 12. März 1990 - 4 B 210.89 -, juris Rn. 7, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 5.87, - 4 C 6.87 -, BRS 47 Nr. 67 = juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 7 A 964/05 -, BRS 70 Nr. 90 = juris Rn. 93 ff.
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