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   BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78   

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BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78 (https://dejure.org/1981,85)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1981 - 4 C 61.78 (https://dejure.org/1981,85)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1981 - 4 C 61.78 (https://dejure.org/1981,85)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Flächennutzungsplan - Öffentlicher Belang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; BBauG § 34 Abs. 1
    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein öffentlicher Belang i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 151
  • NJW 1981, 2770
  • VBlBW 1981, 318
  • DÖV 1981, 874
  • BauR 1981, 351
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Das rechtsgrundsätzliche Urteil vom 26. Mai 1978 (vgl. ferner das Urteil vom 4. Juli 1980 a.a.O. S. 19 f.) hat die Frage, worin die Verschärfung besteht, dahin beantwortet, daß mit der Novellierung solche Vorhaben, die "aus dem Rahmen fallen", in der Regel unzulässig geworden sind.

    Überschreitet dagegen das Vorhaben den Rahmen, so fügt es sich grundsätzlich seiner Umgebung nicht ein (Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 386 f.; Urteil vom 4. Juli 1980 a.a.O. S. 20).

    Das Erfordernis hinreichender Erschließungssicherung im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG 1976 sowie die Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 67 S. 59 [62]; Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 101.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 72 S. 70 [73]) sind in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht als erfüllt anzusehen.

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Wie das erkennende Gericht unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148 [151]; Urteil vom 12. Juni 1970 a.a.O. S. 260 f.) entschieden hat, bedarf es vielmehr jeweils einer Abwägung zwischen dem beabsichtigten Vorhaben und den von ihm berührten öffentlichen Belangen (Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - BVerwGE 55, 272 [276]).

    Bereits dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1967 (a.a.O. S. 152) zu § 35 Abs. 1 BBauG a.F. ist zu entnehmen, daß sich Flächennutzungspläne für die Feststellung von öffentlichen Belangen gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich nicht auswirken können, "weil diese Pläne in der Art und Qualität ihrer Aussage unmittelbar der Ebene angehören, in der die ("planerische") Aussage des § 35 Abs. 1 BBauG selbst liegt".

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Wie das erkennende Gericht unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148 [151]; Urteil vom 12. Juni 1970 a.a.O. S. 260 f.) entschieden hat, bedarf es vielmehr jeweils einer Abwägung zwischen dem beabsichtigten Vorhaben und den von ihm berührten öffentlichen Belangen (Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - BVerwGE 55, 272 [276]).

    Dies hat der erkennende Senat beispielsweise für ein landesgesetzliches Uferbauverbot schon entschieden (Urteil vom 24. Februar 1978 a.a.O. S. 277 ff.).

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Dies folgte schon aus ihrem Wortlaut, der ausschließlich auf die vorhandene Bebauung abstellte (Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - BVerwGE 35, 256 [257 f.]).

    Wie das erkennende Gericht unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 86.66 - BVerwGE 28, 148 [151]; Urteil vom 12. Juni 1970 a.a.O. S. 260 f.) entschieden hat, bedarf es vielmehr jeweils einer Abwägung zwischen dem beabsichtigten Vorhaben und den von ihm berührten öffentlichen Belangen (Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - BVerwGE 55, 272 [276]).

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 79.77
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Wie das erkennende Gericht bereits entschieden hat, ist "mit der Zuordnung eines Grundstücks zum unbeplanten Innenbereich ... die siedlungsstrukturelle Seite der Frage nach seiner Bebaubarkeit - seiner Bebaubarkeit überhaupt - beantwortet; die Zuordnung zum unbeplanten Innenbereich drückt gerade die 'nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereiches' aus" (Urteil vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 79.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 70 S. 64 [69] unter Hinweis auf das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 47.68 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 20 S. 41 [45]).

    Der Grund dafür, daß das erkennende Gericht sowohl dem Landschaftsschutz als auch dem Schutz des Ortsbildes (Urteil vom 23. Mai 1980 a.a.O. S. 68) nicht die Wirkung zuerkennt, eine "an sich" nach § 34 BBauG 1976 zulässige Bebauung schlechthin zu verhindern, liegt letztlich darin, daß der Gesetzgeber von der Zulässigkeit der Bebauung der innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücke ausgeht (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [27]).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Zum Begriff des "Einfügens" im Sinne von § 34 Abs. 1 BBauG 1976/79 (im Anschluß an BVerwGE 55, 369).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Mai. 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [380]; Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 99.77 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 26) hat sich insoweit durch die Novelle 1976 im Verhältnis zu der ursprünglichen Fassung des § 34 Abs. 1 BBauG zwar der Wortlaut der Vorschrift (Ersetzen des Merkmals "Bebauung" durch "nähere Umgebung"), nicht aber die Sache selbst geändert.

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76

    Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Mit diesem Tatbestandsmerkmal, daß das Merkmal der "Unbedenklichkeit" in der ursprünglichen Fassung des § 34 Abs. 1 BBauG abgelöst hat, wird die Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich schärferen Anforderungen als nach altem Recht unterworfen (Urteil vom 26. Mai 1978 - a.a.O. S. 379, 381; Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 67 S. 59 [60]; Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes, BTDrucks. 7/4793 S. 13).

    Das Erfordernis hinreichender Erschließungssicherung im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG 1976 sowie die Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 67 S. 59 [62]; Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 101.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 72 S. 70 [73]) sind in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht als erfüllt anzusehen.

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Die Vorschrift des § 34 Abs. 1 BBauG 1976 ist nach wie vor als "Planersatz" anzusehen (zu § 34 BBauG a.F.: Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 [176]).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Der Grund dafür, daß das erkennende Gericht sowohl dem Landschaftsschutz als auch dem Schutz des Ortsbildes (Urteil vom 23. Mai 1980 a.a.O. S. 68) nicht die Wirkung zuerkennt, eine "an sich" nach § 34 BBauG 1976 zulässige Bebauung schlechthin zu verhindern, liegt letztlich darin, daß der Gesetzgeber von der Zulässigkeit der Bebauung der innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücke ausgeht (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [27]).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78
    Welche Ausdehnung der Bereich der "näheren Umgebung" hat, muß jeweils in zwei Richtungen ermittelt werden: in der Richtung vom Vorhaben auf die Umgebung sowie in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben (Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 30.78 - ZfBR 1981, 36).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Eine solche Feststellung wäre übrigens auch unerheblich, weil die Darstellungen des Flächennutzungsplans für die Zulassung von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich unerheblich sind; für die Anwendung des § 34 BauGB kommt es grundsätzlich nur auf den sich aus der vorhandenen Bebauung ableitbaren Maßstab an (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 61.78 - BVerwGE 62, 151 ).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    34  Die Wohnnutzung ist bisher die absolute Ausnahme; sie ist von völlig untergeordneter Bedeutung und deshalb und zudem als "Fremdkörper" bei der Bestimmung der näheren Umgebung auszunehmen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 03.04.1981, Az.: 4 C 61.78, juris).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Bereits unter der Geltung des § 34 Abs. 1 BBauG 1976, der noch das Fehlen entgegenstehender öffentlicher Belange als allgemeine Voraussetzung für die planungsrechtliche Zulässigkeit vorsah, hat der Senat entschieden, daß ein Flächennutzungsplan nicht als "öffentlicher Belang" der Bebauung eines Grundstücks im unbeplanten Innenbereich entgegenstehen kann, da der Gesetzgeber von der Zulässigkeit der Bebauung der innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Grundstücke ausgehe (Urteil vom 3. April 1981 - BVerwG 4 C 61.78 - BVerwGE 62, 151 ).
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