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   BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78   

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BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78 (https://dejure.org/1983,693)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1983 - 4 C 62.78 (https://dejure.org/1983,693)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1983 - 4 C 62.78 (https://dejure.org/1983,693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz - Truppenübungsplatz - Nutzung - Schafstall - Silo - Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 816
  • DÖV 1985, 816
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Die Errichtung eines Schafstalls für eine größere Schafherde kann gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG wegen der Besonderheiten der Wanderschäferei auch dann privilegiert sein, wenn der überwiegende Teil der Weideflächen nur gepachtet ist (im Anschluß an das Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [143 f.]).

    Die Rechtsprechung halte aber Ausnahmefalle für denkbar, in denen "die der Pacht aus Rechtsgründen eigene Schwäche durch die besonderen tatsächlichen Umstände ohne weiteres und verläßlich ausgeräumt" werde (BVerwGE 41, 138).

    Ein Betrieb setzt nach der Rechtsprechung des Senats eine bestimmte Organisation, ferner Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit voraus (BVerwGE 41, 138).

    Nach der Rechtsprechung des Senats führt "in der Regel" eine landwirtschaftliche Betätigung "allein" auf der Grundlage von Pachtland nicht zur Privilegierung im Sinne der zitierten Vorschrift; eine Privilegierung wird sich aber bejahen lassen, "wo die der Pacht aus Rechtsgründen eigene Schwäche durch die besonderen tatsächlichen Umstände ohne weiteres und verläßlich ausgeräumt wird" (BVerwGE 41, 138 [143/144]).

    Es steht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, außer Frage, daß Stall und Silos dem Betrieb funktional zugeordnet, ihn gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet sind (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34 sowie Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [140] unter Hinweis auf BVerwGE 19, 75 [77]).

    Ein vernünftiger Landwirt würde - auch oder gerade unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - für eine entsprechend große Schafherde einen Stall in etwa diesen Ausmaßen, der Gestaltung und Ausstattung errichten (Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Der Boden wird auch "planmäßig eigenverantwortlich bewirtschaftet" (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115 S. 110 [113]); denn die Nutzung des eigenen Grund und Bodens, der Nießbrauchfläche und des (langfristig) gepachteten Landes, das Weiden des sog. Risikopachtlandes (Flugplätze, Truppenübungsplätze u.a.) sowie die Heugewinnung für die Wintermonate setzen - ebenso wie bei der sonstigen Weidewirtschaft - zeitlich und räumlich eine gewisse Planmäßigkeit voraus.

    Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit setzen dabei ein Mindestmaß an Umfang der landwirtschaftlichen Betätigung voraus (Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62

    Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Es steht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, außer Frage, daß Stall und Silos dem Betrieb funktional zugeordnet, ihn gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet sind (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34 sowie Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [140] unter Hinweis auf BVerwGE 19, 75 [77]).
  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Die Versagung des Einvernehmens ist nur dann rechtmäßig, wenn das Vorhaben nicht nach § 35 BBauG zulässig ist; ein irgendwie gearteter Ermessens- oder Beurteilungsspielraum steht der Gemeinde hinsichtlich der Erteilung oder Versagung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG nicht zu (Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.65 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 = DÖV 1970, 349, vgl. ferner BGHZ 65, 182 sowie etwa Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG-Komm., § 36 Rn 21, Grauvogel in Kohlhammer-Kommentar zum BBauG, § 36 Rn 9, Schlichter-Stich-Tittel, BBauG-Komm., 3. Aufl., § 36 Rn 5 oder Schrödter, BBauG-Komm., 4. Aufl., § 36 Rn 8).
  • BVerwG, 16.12.1965 - IV B 121.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Die Versagung des Einvernehmens ist nur dann rechtmäßig, wenn das Vorhaben nicht nach § 35 BBauG zulässig ist; ein irgendwie gearteter Ermessens- oder Beurteilungsspielraum steht der Gemeinde hinsichtlich der Erteilung oder Versagung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG nicht zu (Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.65 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 = DÖV 1970, 349, vgl. ferner BGHZ 65, 182 sowie etwa Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG-Komm., § 36 Rn 21, Grauvogel in Kohlhammer-Kommentar zum BBauG, § 36 Rn 9, Schlichter-Stich-Tittel, BBauG-Komm., 3. Aufl., § 36 Rn 5 oder Schrödter, BBauG-Komm., 4. Aufl., § 36 Rn 8).
  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Die Versagung des Einvernehmens ist nur dann rechtmäßig, wenn das Vorhaben nicht nach § 35 BBauG zulässig ist; ein irgendwie gearteter Ermessens- oder Beurteilungsspielraum steht der Gemeinde hinsichtlich der Erteilung oder Versagung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG nicht zu (Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1969 - BVerwG 4 B 121.65 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 4 = DÖV 1970, 349, vgl. ferner BGHZ 65, 182 sowie etwa Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG-Komm., § 36 Rn 21, Grauvogel in Kohlhammer-Kommentar zum BBauG, § 36 Rn 9, Schlichter-Stich-Tittel, BBauG-Komm., 3. Aufl., § 36 Rn 5 oder Schrödter, BBauG-Komm., 4. Aufl., § 36 Rn 8).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Im Außenbereich sind in der Regel an die Erschließung geringere Anforderungen als im Innenbereich zu stellen (Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 Nr. 52); davon geht ersichtlich auch das Berufungsgericht aus.
  • BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65

    Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    Es steht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, außer Frage, daß Stall und Silos dem Betrieb funktional zugeordnet, ihn gewidmet und durch diese Widmung auch gekennzeichnet sind (vgl. Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 34 sowie Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [140] unter Hinweis auf BVerwGE 19, 75 [77]).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 101.77

    Schweinemastbetrieb; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Beachtlicher Bereich;

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    § 146 setzt - mit Ausnahme der Berufsimkerei und der Berufsfischerei, die als atypische Betriebsarten mit Gesetz vom 18. August 1976 in diese Vorschrift eingefügt worden sind - für die übrigen Betriebsarten unverändert voraus, daß unmittelbare Bodenertragsnutzung betrieben wird (Urteil des Senats vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 101.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 72 unter Hinweis auf das Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75

    Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78
    § 146 setzt - mit Ausnahme der Berufsimkerei und der Berufsfischerei, die als atypische Betriebsarten mit Gesetz vom 18. August 1976 in diese Vorschrift eingefügt worden sind - für die übrigen Betriebsarten unverändert voraus, daß unmittelbare Bodenertragsnutzung betrieben wird (Urteil des Senats vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 101.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 72 unter Hinweis auf das Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

  • BVerwG, 27.09.1973 - IV B 90.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

    So kann von den mit der Pacht zusammenhängenden Ungewissheiten etwa abgesehen werden, wenn Gegenstand eines Pachtvertrags nicht allein der zu bewirtschaftende Grund und Boden, sondern ein bereits bestehender landwirtschaftlicher (Nebenerwerbs)Betrieb ist oder wenn andere Besonderheiten vorliegen, die ausnahmsweise für die Dauerhaftigkeit des Betriebs sprechen (BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62.78 - DÖV 1983, 316; Senatsurteile vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 - BRS 55 Nr. 80, vom 16.03.1994 - 8 S 1716/93 - juris und vom 07.11.1994 - 8 S 976/94 - NuR 1995, 355).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Er schließt aus den Gesetzesmaterialien zu § 201 BauGB (BT-Drucks. 15/2550, S. 95 zu Nr. 39) und der darin zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (namentlich Urt. v. 13.4.1983 - BVerwG 4 C 62.78 -, RdL 1983, 173 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 19), dass im Grundsatz der Eigentumsanteil überwiegen müsse und ein hoher Pachtanteil nur ausreiche, wenn das aus Besonderheiten der landwirtschaftlichen Betätigung folge, wie sie im vorliegenden Falle fehlten.

    Mit dem für die Erforderlichkeit eines überwiegenden Eigentumsanteils zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 13.4.1983 - BVerwG 4 C 62.78 -, RdL 1983, 173 ff., juris, Rn. 19) argumentiert der Antragsteller nicht überzeugend.

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    In aller Regel genügt eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremdem Grund und Boden zu verwirklichen ist, nicht den Voraussetzungen für eine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138 [BVerwG 03.11.1972 - IV C 9/70]; vgl. ferner Urteil vom 13. April 1983 - BVerwG 4 C 62.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 200 = RdL 1983, 173).
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