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AG Siegburg, 21.06.2004 - 4 C 622/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betreiber des Teilnehmernetzes oder der Mehrwertdiensteanbieter als Inhaber der Forderung bei sog. Call-by-Call-Anbietern
- kanzlei.biz
Klage von Intrum Justitia Inkasso GmbH an Aktivlegitimation gescheitert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01
Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)
Auszug aus AG Siegburg, 21.06.2004 - 4 C 622/03
Vielmehr ist davon auszugehen, dass aus ihrer Sicht sie einen Vertrag entweder mit ihrem Teilnehmernetzbetreiber, also mithin der Deutschen Telekom AG, geschlossen haben (dies ist wohl die Ansicht des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 22.11.2001, NJW 2002, 361-363) oder aber - was das Gericht für richtig hält - mit dem Anbieter der Mehrwertdienste ("Content-Anbieter").