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   BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80   

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https://dejure.org/1985,245
BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80 (https://dejure.org/1985,245)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1985 - 4 C 64.80 (https://dejure.org/1985,245)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1985 - 4 C 64.80 (https://dejure.org/1985,245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Fernstraßen - Planfeststellung - Auslegung der Planunterlagen - Berücksichtigung privater Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung der Behörde an Silvester; Abwägung bei verspätet vorgetragener privater Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 740
  • BauR 1986, 59
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Klage auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kann aus einem weiteren Grund keinen Erfolg haben: Der Senat hat zur Fernstraßenplanung schon mehrfach entschieden, die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses könne nicht verlangt werden, wenn Abwägungsfehler geltend gemacht werden, die die Gesamtkonzeption der Planung nicht berühren; der Betroffene könne dann nur einen Anspruch auf Planergänzung nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76], Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 44; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - DVBl. 1985, 896).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung vorzutragen, dann ist die Betroffenheit abwägungserheblich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen mußte (Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Anforderungen an den Umfang der bei der Abwägung im einzelnen zu berücksichtigenden Belange hängen zwar von dem Gegenstand und der Reichweite der Planung, insbesondere davon ab, ob es sich - wie bei einer Fernstraßenplanung - um eine verbindliche (Letzt-)Entscheidung über die Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens handelt oder - wie in der Regel bei einem Bebauungsplan - nur um die Vorgabe eines Rahmens, der in bezug auf bestimmte Vorhaben noch durch Einzelgenehmigungen auszufüllen ist (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 , [BVerwG 17.02.1984 - 4 B 191/83]Kraftwerk Reuter).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Klage auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kann aus einem weiteren Grund keinen Erfolg haben: Der Senat hat zur Fernstraßenplanung schon mehrfach entschieden, die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses könne nicht verlangt werden, wenn Abwägungsfehler geltend gemacht werden, die die Gesamtkonzeption der Planung nicht berühren; der Betroffene könne dann nur einen Anspruch auf Planergänzung nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76], Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 44; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - DVBl. 1985, 896).
  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 14.78

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Zulassung der Revision - Aufhebung der

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Die Klage auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses kann aus einem weiteren Grund keinen Erfolg haben: Der Senat hat zur Fernstraßenplanung schon mehrfach entschieden, die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses könne nicht verlangt werden, wenn Abwägungsfehler geltend gemacht werden, die die Gesamtkonzeption der Planung nicht berühren; der Betroffene könne dann nur einen Anspruch auf Planergänzung nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 FStrG geltend machen (vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 [BVerwG 07.07.1978 - 4 C 79/76], Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 14.78 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 44; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - DVBl. 1985, 896).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80
    Dem Bundesrecht genüge eine einmonatige Auslegung der Planentwürfe, die auf die Stunden des Publikumsverkehrs beschränkt sei, sofern die Stunden des Publikumsverkehrs so bemessen seien, daß die Einsichtsmöglichkeit nicht unzumutbar beschränkt werde (Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 25.78 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 21).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Indes beschränkt sich die Abwägungsbeachtlichkeit auf solche Betroffenheiten, die für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind, weil sie - im Rahmen der Amtsermittlung - offenkundig sind oder weil sie von den Betroffenen im Zuge ihrer Beteiligung vorgetragen wurden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 und vom 11. Januar 2001 - 4 B 37.00 - NVwZ 2001, 1398 ; Urteil vom 13. September 1985 - 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 11 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Ein Planfeststellungsbeschluss leidet insbesondere dann nicht an einem Abwägungsfehler, wenn private Belange nicht berücksichtigt worden sind, die der Betroffene im Planfeststellungsverfahren nicht vorgetragen hat und die sich der planenden Behörde auch nicht aufdrängen mussten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 4 C 25.90, 4 ER 302.90 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13.09.1985 - 4 C 64.80 -, juris).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Betroffenheiten dürfen ohne Schaden für den Bestand des Abwägungsergebnisses nur unberücksichtigt bleiben, wenn sie für die planende Behörde nicht ohne weiteres erkennbar sind (BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - BRS 44 Nr. 20).
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