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   BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80   

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BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80 (https://dejure.org/1981,345)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1981 - 4 C 65.80 (https://dejure.org/1981,345)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1981 - 4 C 65.80 (https://dejure.org/1981,345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Gebäudes - Bedeutung der Tatbestandsmerkmale "alsbald" und "beabsichtigt" - Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für ein im Außenbereich gelegenes Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die "alsbaldige" Neuerrichtungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 42
  • NJW 1982, 400
  • MDR 1982, 256
  • DÖV 1982, 503
  • BauR 1981, 552
  • ZfBR 1981, 288
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80
    Während das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 der Ansicht sei, daß der Wiederaufbau eines Gebäudes, das durch ein außergewöhnliches Ereignis zerstört worden sei, regelmäßig dann "alsbald" "beabsichtigt" sei, wenn der Betroffene seine Absicht des Wiederaufbaus durch einen entsprechenden Genehmigungsantrag oder durch eine gleichwertige Erklärung in einem Zeitpunkt zu erkennen gegeben habe, in dem die bodenrechtliche Situation des Grundstücks infolge nachwirkender Prägung durch das zerstörte Gebäude für den Wiederaufbau noch aufnahmefähig gewesen, sei, biete es sich nach der Auffassung des Berufungsgerichts an, aufgrund einer objektivierenden Betrachtungsweise danach zu fragen, welcher Zeitraum angemessen sei, um für ein dem zerstörten Bauwerk vergleichbares Bauvorhaben einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Zu diesem Tatbestandsmerkmal hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124 [129] - Jagdhaus Rautenberg - ausgeführt:.

    Das Berufungsgericht (BU S. 9 ff.) nimmt insbesondere Anstoß daran, daß bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals "alsbald" darauf abgestellt werden solle, "ob sich infolge des Zeitablaufs die Situation bereits auf das Unterbleiben eines Wiederaufbaus eingestellt" habe (Urteil vom 8. Juni 1979, a.a.O. S. 129), und will statt dessen (BU S. 12) aufgrund einer objektivierenden Betrachtungsweise danach fragen, welcher Zeitraum angemessen sei, um für ein dem zerstörten Bauwerk vergleichbares Bauvorhaben einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Die Klägerin hat ihre Wiederaufbauabsicht durch eine ernsthafte Erklärung gut ein Jahr nach der Brandzerstörung des alten Gebäudes und damit in einem Zeitpunkt zu erkennen gegeben, "in dem die bodenrechtliche Situation des Grundstücks infolge nachwirkender Prägung durch das zerstörte Gebäude für den Wiederaufbau noch aufnahmefähig war" (Urteil vom 8. Juni 1979, a.a.O. S. 129).

    Der Senat hat im Urteil vom 8. Juni 1979 (a.a.O. S. 129) die einem Genehmigungsantrag gleichwertige Erklärung für ausreichend erachtet.

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80
    Für die Auslegung des neuen Absatzes 5 Satz 1 Nr. 2 ist ferner von Bedeutung, daß diese Vorschrift im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit solcher Wiederaufbauten erlassen wurde: ImUrteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 - BVerwGE 47, 126 [131] hat der Senat die Zulässigkeit des Wiederaufbaus einer durch Brand oder ein ähnliches Ereignis zerstörten baulichen Anlage auf den Gesichtspunkt der eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition gestützt und unter anderem darauf abgestellt, ob sich der Verkehrsauffassung aus der gegebenen Situation die Bebaubarkeit eines Grundstücks (noch) aufdränge.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, daß die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 65/80]; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 4 B 82.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998 - 4 C 6.97 -, BVerwGE 107, 264 = BauR 1999, 159 = juris Rn. 18, und vom 21. August 1981 - 4 C 65.80 -, BVerwGE 64, 42 = BauR 1981, 552 = juris Rn. 15.
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Nach letzterer ist bei Zerstörung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes im Außenbereich in aller Regel nach Ablauf von zwei Jahren davon auszugehen, daß sich die Verkehrsauffassung auf den Wandel der Grundstückssituation eingestellt hat (vgl. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 65/80] = NJW 1982, 400).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 8 S 1071/13

    Wirksamkeit und Erledigung der Baugenehmigung - Nutzungsunterbrechung

    Hingegen spielt das so genannte Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts, das es für die Auslegung des Begriffs der "alsbaldigen Neuerrichtung" aus § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 (44 f.)) und mit dem der seit dem Untergang eines Gebäudes verstrichenen Zeitspanne je nach deren Dauer eine unterschiedliche Bedeutung für den Bestandsschutz beigemessen wird (BVerwG, Beschluss vom 04.10.2010 - 9 B 1.10 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 383 Rn. 25), für die Erledigung einer nach baden-württembergischen Landesrecht erteilten Baugenehmigung keine Rolle.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 209/10

    Andauern der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei mehr als

    "Für das sonach maßgebliche Landesrecht hat der Senat Folgendes entschieden (vgl. zum Folgenden B. v. 7.3.2000 - 1 M 482/00 -, OVG-Datenbank und JURIS, sonstige Vnb; Urt. v. 22.3.2001 - 1 L 4487/99 -, BRS 64 Nr. 164 = NdsVBl. 2002, 22; Langtext auch JURIS und OVG-Datenbank): Das von den damaligen Antragstellern zitierte, vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21.8.1981 (- IV C 65.80 -, BRS 38 Nr. 99) und vom 18. Mai 1995 (- 4 C 20.94 -, aaO) entwickelte Zeitmodell habe seine Bedeutung zur Beurteilung der Frage, wie lange eine aufgegebene Nutzung die Eigenart der näheren Umgebung noch präge, durch die oben zitierte Entscheidung vom 7. November 1997 (- 4 C 7.97 -, aaO) verloren.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 8 S 3077/89

    Bauen im Außenbereich - alsbaldige Neuerrichtung eines brandzerstörten Gebäudes

    Da der Zeitraum, der für das Bauvoranfrage- bzw. Baugenehmigungsverfahren in Anspruch genommen wird, dem Bauwilligen nicht angerechnet werden kann, kommt es nach wie vor darauf an, wann dieser wegen der Neuerrichtung eines Ersatzbaus einen Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage eingereicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981, -- 4 C 65.80 --, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 183).

    Selbst wenn man aber auch für die derzeitige Rechtslage eine dem Genehmigungsantrag gleichwertige Erklärung genügen lassen würde, so verbliebe es jedoch an dem Erfordernis, daß diese Erklärung sich auf ein bestimmtes Vorhaben beziehen muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981, a.a.O., S. 60).

    Ob ein Wiederaufbau alsbald beabsichtigt ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwGE 58, 124/129 und Urt. v. 21.8.1981, a.a.O.).

    Der Wiederaufbau muß sich dabei stets zeitlich so eng an den Bestand des zerstörten Bauwerkes anschließen, daß er in der durch die Landschaft und die vorhandene Bebauung geprägten Situation noch als Ersatz des zerstörten Gebäudes erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981, a.a.O., S. 58).

  • BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10

    Grundsatzrüge; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer rechtlichen Frage (hier:

    ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wegfall des Bestandsschutzes im Baurecht (BVerwG NVwZ 1996, 379; BVerwG NJW 1982, 400) auf Genehmigungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den jeweiligen Landesregelungen zulassen, übertragen werden muss.

    Um die Vermutung im Einzelfall zu widerlegen, hat der Bauherr besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 = NJW 1982, 400).

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

    Zerstörung seines Gebäudes durch ein außergewöhnliches Ereignis "alsbald" seine Absicht offenbaren muß, das Gebäude wiederaufzubauen, und in denen die Verkehrsauffassung den Eigentümern eine gewisse Frist für ihre Entscheidung, Planung und Finanzierung zubilligt (vgl. Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 183 in Weiterführung des Urteils vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - BVerwGE 58, 124).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15

    Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem

    a) Die Beschwerde strebt eine Klärung der Frage an, ob das vom Bundesverwaltungsgericht zu § 35 Abs. 5 Nr. 2 BBauG entwickelte (BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 ) und auf die Fälle einer Nutzungsunterbrechung übertragene Zeitmodell (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 ) auf Stallgebäude Anwendung finden kann, die etwa fünf Jahre nicht genutzt worden sind.

    Maßgebend für das in der Rechtsprechung entwickelte Zeitmodell ist die Verkehrsauffassung der jeweiligen Grundstückssituation (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. August 1981 - 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 und vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 10 B 1.17

    Raumordnungsplan; Ziele der Raumordnung; Bebauungsplan; Zielabweichung; Ermessen;

    Nach Ablauf von mehreren Jahrzehnten hat sich die Verkehrsauffassung auf den durch die Zerstörung bewirkten Wandel der Boden- und Grundstückssituation auf dem Mausoleumsberg eingestellt und der durch die Zerstörung des Gebäudes bewirkte Eingriff ist als endgültig anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 1 LA 103/07

    Anwendung des vom BVerwG entwickelten "Zeitmodells" auf die Frage über die Dauer

  • OVG Niedersachsen, 06.01.1995 - 1 L 457/93

    Bauvorbescheid; Anspruch auf Verlängerung; Einklang mit geltendem Baurecht;

  • BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1395/13

    Untersagung der Fortführung der Bauarbeiten wegen abweichender Bauausführung und

  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 BN 35.20

    Wirksamkeit der Baugenehmigung bei Nutzungsunterbrechungen

  • VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04

    Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 10 S 4.05

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Dessau, 18.08.2005 - 1 A 318/04
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 202/09

    Recht des Mieters auf Zustimmung zur nicht von der Baugenehmigung gedeckter

  • VG Karlsruhe, 24.09.2015 - 9 K 710/14

    Bodenrechtlicher Bestandsschutz - Verwaltungsverfahrensrechtliche Bestandskraft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 11 A 3761/93

    Bauplanungsrecht: Ersatzbau im Außenbereich, Begriff der Gleichartigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2003 - 8 S 712/03

    Außenbereich - Ersatzbau für vorhandenes Gebäude

  • BVerwG, 17.05.1988 - 4 B 82.88

    Neuerrichtung eines zerstörten Gebäudes im Außenbereich; Frist zur Umsetzung des

  • OVG Niedersachsen, 25.04.1994 - 6 M 1826/94

    Ausnahme; Neubauten; Grenzabstand; Änderungen; Jahrelang verlassene Gebäude

  • BVerwG, 08.10.2002 - 4 B 57.02

    Angriff der einzelfallbezogenen Wertung des Berufungsgerichts - Darlegung der

  • VG Würzburg, 20.01.2016 - W 4 S 15.1466

    Unzulässige Nutzungsänderung eines Wohn- und Bürogebäudes in einen bordellartigen

  • VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 09.750

    Nachbarklage; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Innenbereichssatzung;

  • BVerwG, 23.03.2021 - 4 BN 35
  • VG Regensburg, 21.01.2020 - RN 6 K 19.1053

    Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Tätigkeiten in Form von

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 14.1300

    Nutzungsuntersagung gegen Bordell wegen formeller Rechtswidrigkeit

  • VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 07.1346

    Nachbarklage; Vorbescheid; Verlängerungsbescheid; Gebietswahrungsanspruch;

  • VG Weimar, 20.05.2009 - 1 K 399/08

    Ausnahme von den baurechtlichen Grundsätzen zum fortwirkenden Bestandsschutz;

  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2016 - 6 K 1123/15

    Außenbereich; Bauvorbescheid; Wohnhaus; Wiederaufbau; Schaden; Sturm; zerstört

  • OVG Niedersachsen, 20.08.1999 - 1 L 1515/99

    Geschlossene Bauweise; Fremdkörper;; Abweichung (besondere Gründe); Aufgabe der

  • BVerwG, 04.07.1991 - 4 B 68.91

    ZUrückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Divergenz bzw.

  • VG München, 31.05.2011 - M 11 K 09.5714

    Feldstadel mit Schafstall im Außenbereich; Ersatzbau nach Brand; aufgegebener

  • VG Ansbach, 18.02.2009 - AN 9 K 08.02189

    Wiederaufnahme der Wohnnutzung; Nutzungsunterbrechung; Genehmigungsbedürftigkeit;

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