Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die "alsbaldige" Neuerrichtungsabsicht
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 11.08.1978 - 1 K 110/78
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.1980 - 1 A 177/78
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 65.80
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 64, 42
- NJW 1982, 400
- MDR 1982, 256
- ZMR 1982, 384
- DÖV 1982, 503
- BauR 1981, 552
- ZfBR 1981, 288
Wird zitiert von ... (22)
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?
Der Bauherr hat besondere Gründe dafür darzulegen, daß die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 4 B 82.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248). - BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85
Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch …
Nach letzterer ist bei Zerstörung eines zulässigerweise errichteten Gebäudes im Außenbereich in aller Regel nach Ablauf von zwei Jahren davon auszugehen, daß sich die Verkehrsauffassung auf den Wandel der Grundstückssituation eingestellt hat (vgl. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 [45] = NJW 1982, 400 ). - VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 8 S 3077/89
Bauen im Außenbereich - alsbaldige Neuerrichtung eines brandzerstörten Gebäudes
Da der Zeitraum, der für das Bauvoranfrage- bzw. Baugenehmigungsverfahren in Anspruch genommen wird, dem Bauwilligen nicht angerechnet werden kann, kommt es nach wie vor darauf an, wann dieser wegen der Neuerrichtung eines Ersatzbaus einen Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage eingereicht hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981, -- 4 C 65.80 --, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 183).Selbst wenn man aber auch für die derzeitige Rechtslage eine dem Genehmigungsantrag gleichwertige Erklärung genügen lassen würde, so verbliebe es jedoch an dem Erfordernis, daß diese Erklärung sich auf ein bestimmtes Vorhaben beziehen muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981, a.a.O., S. 60).
Ob ein Wiederaufbau alsbald beabsichtigt ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwGE 58, 124/129 und Urt. v. 21.8.1981, a.a.O.).
Der Wiederaufbau muß sich dabei stets zeitlich so eng an den Bestand des zerstörten Bauwerkes anschließen, daß er in der durch die Landschaft und die vorhandene Bebauung geprägten Situation noch als Ersatz des zerstörten Gebäudes erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981, a.a.O., S. 58).
- BVerwG, 04.10.2010 - 9 B 1.10
Anspruch auf Erschließung in Gestalt der Durchführung bestimmter Baumaßnahmen …
ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wegfall des Bestandsschutzes im Baurecht (BVerwG NVwZ 1996, 379; BVerwG NJW 1982, 400) auf Genehmigungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den jeweiligen Landesregelungen zulassen, übertragen werden muss.Um die Vermutung im Einzelfall zu widerlegen, hat der Bauherr besondere Gründe dafür darzulegen, dass die Zerstörung des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 = NJW 1982, 400).
- BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00 Das Gericht lehnt ferner die Übernahme des "Zeitmodells" ab, das das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 ; vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 ) im Rahmen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB entwickelt hat.
Das Beschwerdegericht hat für die Auslegung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ein "Zeitmodell" zur Frage entwickelt, was als "alsbaldige Neuerrichtung" zu verstehen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 ; Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 4 B 82.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248).
- OVG Niedersachsen, 06.01.1995 - 1 L 457/93
Verlängerung eines Bauvorbescheides: maßgeblich ist materielle Rechtslage im …
Der Begriff der "alsbaldigen" Neuerrichtung ist durch die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 58, 124 = NJW 1980, 1010 = DVBl 1979, 626 sowie BVerwGE 64, 42 = NJW 1982, 400 = DÖV 1982, 502) dahingehend umschrieben, daß noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem durch einen Brand, ein Naturereignis oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten Gebäude und der ernsthaft erklärten Wiederaufbauabsicht bestehen muß.Nach Ablauf von zwei Jahren hat sich wiederum die Verkehrsauffassung in aller Regel auf den durch die Zerstörung bewirkten Wandel der Grundstückssituation eingestellt (BVerwGE 64, 42 = NJW 1982, 400 = DÖV 1982, 502).
- BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 08.10.2002 - 4 B 57.02 Das Berufungsgericht hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - BVerwGE 64, 42 ff.) zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB (jetzt: § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) übertragen und die Auffassung vertreten, dass im ersten Jahr nach der Nutzungseinstellung stets, im zweiten Jahr regelmäßig mit einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist.
- VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04
Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt
Selbst wenn man also für die Frage einer Nutzungsunterbrechung auf das vom Bundesverwaltungsgericht zum Bestandsschutz aus § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB entwickelte Zeitmodell (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 65.80 -, BVerwGE 64, 42) abstellt, liegt keine solche vor. - BVerwG, 17.05.1988 - 4 B 82.88
Neuerrichtung eines zerstörten Gebäudes im Außenbereich; Frist zur Umsetzung des …
Damit ist jedenfalls die Lage eingetreten, welche der beschließende Senat in seinem Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 65.80 - (BVerwGE 64, 42 ) näher beschrieben hat. - OVG Niedersachsen, 25.04.1994 - 6 M 1826/94
Grenzabstand bei Nutzungsänderungen;; Grenzabstand: Ausnahme; Nutzungsänderung
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 10 S 4.05
- OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 24 U 202/09
Mietrecht - Öffentlich-rechtliche Beschränkungen als Mietmängel
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2003 - 8 S 712/03
Gleichartiger Neubau: "Ur-Gebäude" muss vorhanden sein
- VG Weimar, 20.05.2009 - 1 K 399/08
Ausnahme von den baurechtlichen Grundsätzen zum fortwirkenden Bestandsschutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1995 - 11 A 3761/93
Bauplanungsrecht: Ersatzbau im Außenbereich, Begriff der Gleichartigkeit
- VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 09.750
Nachbarklage; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Innenbereichssatzung; …
- VG Augsburg, 17.09.2009 - Au 5 K 07.1346
Nachbarklage; Vorbescheid; Verlängerungsbescheid; Gebietswahrungsanspruch; …
- BVerwG, 04.07.1991 - 4 B 68.91
- OVG Niedersachsen, 20.08.1999 - 1 L 1515/99
Geschlossene Bauweise; Fremdkörper;; Abweichung (besondere Gründe); Aufgabe der …
- VG Ansbach, 18.02.2009 - AN 9 K 08.02189
Wiederaufnahme der Wohnnutzung; Nutzungsunterbrechung; Genehmigungsbedürftigkeit; …
- VG München, 31.05.2011 - M 11 K 09.5714
Feldstadel mit Schafstall im Außenbereich; Ersatzbau nach Brand; aufgegebener …
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