Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.03.1979

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   BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78   

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BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78 (https://dejure.org/1981,368)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1981 - 4 C 69.78 (https://dejure.org/1981,368)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - 4 C 69.78 (https://dejure.org/1981,368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstaat - Abwägungsgebot - Bundesrecht - Landesrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem Bundes- oder Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 270
  • NJW 1982, 1473
  • MDR 1982, 782
  • NVwZ 1982, 437 (Ls.)
  • DÖV 1983, 211
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
    Der Ausgleich ist durch die Anordnung von Schutzanlagen zu bewirken, soweit nicht nach spezialgesetzlicher Regelung (so z.B. in § 17 Abs. 4 Satz 2 FStrG) unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle eines solchen physisch-realen Ausgleichs eine Geldentschädigung treten darf (vgl. z.B. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in BVerwGE 59, 253 [260]; Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 4 C 68.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 39 S. 21 [22]).

    In diesem Rahmen gilt das Abwägungsgebot deshalb - auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung - für hoheitliche Planungen allgemein und ist es als "rechtsstaatliches Abwägungsgebot" unmittelbar bundesverfassungsrechtlich gesichert mit der Folge, daß es gegebenenfalls ergänzend neben das einfache Bundes- oder Landesrecht tritt, soweit dessen (ausdrückliche) Regelungen die Reichweite des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes nicht ausschöpfen (vgl. - für das Bundesrecht z.B. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in BVerwGE 59, 253 [257 f.]; für das Landesrecht z.B. Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 4.78 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 37 S. 1 [7 f.]).

  • BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77

    Rechtmäßigkeit einer von der Planfeststellungsbehörde unterlassenen Anordnung von

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
    Der Ausgleich ist durch die Anordnung von Schutzanlagen zu bewirken, soweit nicht nach spezialgesetzlicher Regelung (so z.B. in § 17 Abs. 4 Satz 2 FStrG) unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle eines solchen physisch-realen Ausgleichs eine Geldentschädigung treten darf (vgl. z.B. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in BVerwGE 59, 253 [260]; Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 4 C 68.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 39 S. 21 [22]).

    Belangen der Klägerin bedarf vielmehr im Rahmen einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Abwägung eines Ausgleichs, sei es durch die Anordnung lärmmindernder Schutzanlagen, sei es durch eine Entschädigung in Geld (vgl. z.B. Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 4 C 68.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 39 S. 21 [22/23]).

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
    Für sie fehlt es überdies auch an hinreichenden und nach § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht verbindlichen tatsächlichen Feststellungen über die bebauungsrechtlichen Merkmale des Gebiets, in denen das Grundstück der Klägerin gelegen ist, über die etwa zu berücksichtigenden Lärmvorbelastungen des Grundstücks sowie über das Maß der von der neuen Straße zu erwartenden bzw. bereite verursachten Lärmeinwirkungen (vgl. insoweit Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [29 ff.]).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 100.77

    Notwendigkeit der Beiladung des Trägers der Straßenbaulast - Straßenbaulast für

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
    Für das danach erforderliche neue Berufungsverfahren wird das Berufungsgericht in prozessualer Hinsicht auch zu prüfen haben, ob - wie die Klägerin in der Revisionsinstanz Geltend gemacht hat - die Samtgemeinde Bevensen im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO notwendig zum Verfahren beigeladen werden muß, weil sie nach Maßgabe des Landesrechts von der Gestaltungswirkung des mit der Klage erstrebten Aufhebungsurteils betroffen würde (vgl. dazu Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 100.77 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 28).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
    In diesem Rahmen gilt das Abwägungsgebot deshalb - auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung - für hoheitliche Planungen allgemein und ist es als "rechtsstaatliches Abwägungsgebot" unmittelbar bundesverfassungsrechtlich gesichert mit der Folge, daß es gegebenenfalls ergänzend neben das einfache Bundes- oder Landesrecht tritt, soweit dessen (ausdrückliche) Regelungen die Reichweite des rechtsstaatlichen Abwägungsgebotes nicht ausschöpfen (vgl. - für das Bundesrecht z.B. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - in BVerwGE 59, 253 [257 f.]; für das Landesrecht z.B. Urteil vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 4.78 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 37 S. 1 [7 f.]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78
    Die fachplanerischen Auflagenvorschriften fordern unter solchen Umständen vielmehr zwingend einen Ausgleich zugunsten der betroffenen Grundstücke und verhindern dadurch - insoweit im Interesse des Trägers des Vorhabens - gleichzeitig, daß das Vorhaben wegen der von ihm ausgehenden Nachteile in der geplanten Form überhaupt scheitern muß (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [69]).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (vgl zu Abwägungsvorgängen im Sozialrecht, etwa bei der Ursachenbewertung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, zB BSGE 61, 127, 129 f = SozR 2200 § 548 Nr. 84 S 235 f; BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 15 ff mwN; zu verschiedenen Formen der Abwägung allgemein - in unterschiedlichen Rechtsgebieten und Zusammenhängen - siehe die Beiträge von Koch und Ossenbühl in: Erbguth/Oebbecke/Rengeling/Schulte, Abwägung im Recht, Symposium zur Emeritierung von Werner Hoppe, 1996, S 9 ff, 25 ff; Röhl/Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl 2008, § 82 , S 651 ff; zur Abwägung widerstreitender Belange im Planungsrecht zB BVerwGE 45, 309, 314 ff; BVerwGE 64, 270, 271 ff).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (vgl zu Abwägungsvorgängen im Sozialrecht, etwa bei der Ursachenbewertung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zB BSGE 61, 127, 129 f = SozR 2200 § 548 Nr. 84 S 235 f; BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 15 ff mwN; zu verschiedenen Formen der Abwägung allgemein - in unterschiedlichen Rechtsgebieten und Zusammenhängen - siehe die Beiträge von Koch und Ossenbühl in: Erbguth/Oebbecke/Rengeling/Schulte, Abwägung im Recht, Symposium zur Emeritierung von Werner Hoppe, 1996, S 9 ff, 25 ff; Röhl/Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl 2008, § 82 , S 651 ff; zur Abwägung widerstreitender Belange im Planungsrecht zB BVerwGE 45, 309, 314 ff; BVerwGE 64, 270, 271 ff) .
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Daraus folgt, daß Privatnützigkeit und auch faktische Verfügbarkeit von Grund und Boden einerseits und Sozialgebundenheit andererseits abwägungsrelevante Belange von erheblicher Bedeutung sind und bei der Planung gebührend berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 4.78 - BVerwGE 61, 295, vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - BVerwGE 64, 270 und vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 ) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage "das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde".
  • BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10

    Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung;

    Dieses wurzelt unmittelbar im Bundesverfassungsrecht und folgt unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung aus dem Wesen rechtsstaatlicher Planung (Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - BVerwGE 64, 270 = Buchholz 407.56 NStrG Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 11 D 118/10

    Plangenehmigung für die Erneuerung von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen

    vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56 (59 und 63 f.), und vom 11. Dezember 1981 - 4 C 69.78 -, BVerwGE 64, 270 (272 f.).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 [273]) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage "das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde".
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 ) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage 'das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde'.
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 ) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage "das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde".
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2017 - 5 S 907/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für auf Ergänzung eines

    Macht die Planfeststellung zur Verwirklichung der mit dem Plan verfolgten Ziele Festsetzungen erforderlich, die sich infolge der durch das Straßenbahnbauvorhaben verursachten Situationsveränderung auf Nachbargrundstücken als Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen darstellen, so darf der dadurch hervorgerufene Interessenkonflikt nicht im Wege einer die privaten Belange ohne weitere Folgen zurückstellenden Abwägung gelöst und damit in Wahrheit unbewältigt bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.1979 - 4 C 41.75 - BVerwGE 57, 297, und vom 11.12.1981 - 4 C 69.78 - BVerwGE 64, 270).
  • BVerwG, 05.01.1989 - 4 NB 31.88

    Anforderungen an eine Nichtvorlagebeschwerde; Umfang des Abwägungsgebots im

  • BGH, 14.07.1983 - VII ZR 328/82

    Pflicht zur Belehrung über die Folgen einer Fristversäumung in Anwaltsprozeß

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 34.97
  • BVerwG, 26.06.1984 - 4 CB 29.84

    Divergenzzulassung - Bundesverwaltungsgerichts - Abweichung -

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 25.96

    Verpflichtung der Gemeinde zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und

  • BVerwG, 16.06.1993 - 4 B 90.93

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit eines Vergleichs der neu zu

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12

    Fehlende Antragsbefugnis von "Außenliegern" gegen eine Landesverordnung über ein

  • BVerwG, 26.07.1993 - 4 A 5.93

    Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen

  • BVerwG, 30.09.1994 - 4 B 195.94

    Zugehörigkeit des Eigentums im Rahmen einer hoheitlichen Planungsentscheidung in

  • BVerwG, 22.07.1999 - 4 A 52.98

    Anspruch auf Offenlegung der Daten einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) -

  • VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 49/06

    Zum Verhältnis von Bauleitplanung zum Baugenehmigungsverfahren.

  • VG München, 24.05.2011 - M 16 K 10.860

    Klagebefugnis einer Kommune gegen Planfeststellungsbeschluss für eine

  • VG Hamburg, 19.01.2001 - 7 VG 4169/00
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1979 - 4 C 69.78   

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BVerwG, 22.03.1979 - 4 C 69.78 (https://dejure.org/1979,3284)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1979 - 4 C 69.78 (https://dejure.org/1979,3284)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1979 - 4 C 69.78 (https://dejure.org/1979,3284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.11.1976 - 7 C 45.76

    Abwahl eines Oberbürgermeisters - Überwiegendes öffentliches Interesse - Neuwahl

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 4 C 69.78
    Die Entscheidung in einem Verfahren nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO ist in der Sache nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, die für das Verfahren bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind(Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 29).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in den Fällen, in denen der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz offen ist, für die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigem Rechtsschutzes jedoch zu berücksichtigen ist, daß - wie hier - die Partei, die die gerichtliche Anordnung begehrt, in den Vorinstanzen unterlegen ist(Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24 S. 24 [26];Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.09.1978 - 4 B 58.78
    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 4 C 69.78
    Der Prüfung durch das Revisionsgericht unterliegt danach allein die - bundesrechtliche - Frage, deretwegen der Senat in seinemBeschluß vom 12. September 1978 - BVerwG 4 B 58.78 - die Revision zugelassen hat.
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1979 - 4 C 69.78
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß in den Fällen, in denen der Ausgang des Hauptsacheverfahrens in der Revisionsinstanz offen ist, für die Interessenabwägung im Rahmen der Entscheidung über eine Maßnahme des vorläufigem Rechtsschutzes jedoch zu berücksichtigen ist, daß - wie hier - die Partei, die die gerichtliche Anordnung begehrt, in den Vorinstanzen unterlegen ist(Beschluß vom 29. April 1974 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 24 S. 24 [26];Beschluß vom 30. November 1976 - BVerwG VII C 45.76 - a.a.O.).
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