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   BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79   

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https://dejure.org/1983,604
BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79 (https://dejure.org/1983,604)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1983 - 4 C 69.79 (https://dejure.org/1983,604)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1983 - 4 C 69.79 (https://dejure.org/1983,604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit Arbeiterunterkünften, Wirtschaftsgebäuden und Garagen - Bindungswirkung eines baurechtlichen Vorbescheides - Begriff des "Dienens" im Sinne des Baurechts - Verletzung der gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 343
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Baulichkeiten als

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Seine Meinung, daß das Vorhaben der Klägerin einem forstwirtschaftlichen Betrieb nicht "diene", hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf den Beschluß des Senatsvom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 - BRS 24 Nr. 60 damit begründet, daß bauliche Anlagen zu Unterkunftszwecken für einen forstwirtschaftlichen Betrieb nur dann privilegiert seien, wenn für die Nutzung größerer forstwirtschaftlicher Flächen der ständige Einsatz von Arbeitskräften erforderlich sei.

    Dabei sind "Mindestanforderungen an einen forstwirtschaftlichen Betrieb zu stellen, wobei jeweils anhand der Verkehrsauffassung zu bestimmen ist, welche Betriebsgröße und Betriebsintensität einschließlich einer spezifisch betrieblichen Organisation und Planung vorliegen müssen" (vgl.Beschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 - BRS 24 Nr. 60).

    Freilich wird die Bewirtschaftung kleinerer Waldflächen in der Regel nicht einmal die Voraussetzungen für einen Nebenerwerbsbetrieb erfüllen; so hat der Senat z.B. Zweifel geäußert, ob Flächen von "17 Morgen" oder "wenigen Hektar" als Betrieb angesehen werden können (vgl.Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - undBeschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Dieser rechtliche Ansatz entspricht in vollem Umfang der Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - DVBl. 1967, 267 undUrteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138).

    Ein Betrieb erfordert eine gewisse Nachhaltigkeit (BVerwGE 41, 138).

  • BVerwG, 13.01.1967 - IV C 47.65

    Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Dieser rechtliche Ansatz entspricht in vollem Umfang der Rechtsprechung des Senats (vgl.Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - DVBl. 1967, 267 undUrteil vom 3. November 1972 - BVerwG 4 C 9.70 - BVerwGE 41, 138).

    Freilich wird die Bewirtschaftung kleinerer Waldflächen in der Regel nicht einmal die Voraussetzungen für einen Nebenerwerbsbetrieb erfüllen; so hat der Senat z.B. Zweifel geäußert, ob Flächen von "17 Morgen" oder "wenigen Hektar" als Betrieb angesehen werden können (vgl.Urteil vom 13. Januar 1967 - BVerwG 4 C 47.65 - undBeschluß vom 1. April 1971 - BVerwG 4 B 215.69 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Es muß sich um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handeln (BVerwGE 26, 121); Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit setzen dabei ein Mindestmaß an Umfang der forstwirtschaftlichen Betätigung voraus (vgl.Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115).
  • BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72

    Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bei Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Zwar stellt sich im vorliegenden Fall der Vorbescheid als Bebauungsgenehmigung und damit als "Ausschnitt aus der umfassenden Baugenehmigung, und zwar als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, soweit dieser die bodenrechtliche Zulässigkeit betrifft", dar (vgl.Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 16 undBeschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Zwar stellt sich im vorliegenden Fall der Vorbescheid als Bebauungsgenehmigung und damit als "Ausschnitt aus der umfassenden Baugenehmigung, und zwar als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, soweit dieser die bodenrechtliche Zulässigkeit betrifft", dar (vgl.Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 16 undBeschluß vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Es muß sich um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handeln (BVerwGE 26, 121); Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit setzen dabei ein Mindestmaß an Umfang der forstwirtschaftlichen Betätigung voraus (vgl.Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 4 C 22.73 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 115).
  • BVerwG, 29.12.1967 - IV B 148.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bau eines

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79
    Ein "Betrieb" ist gekennzeichnet durch eine spezifisch betriebliche Organisation (vgl.Beschluß vom 29. Dezember 1967 - BVerwG 4 B 148.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 61 S. 215).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    38 Um rentabel zu sein, ist es erforderlich, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb einen dauernden, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten und organisierten Einsatz von Kapital und Arbeitskraft in einem wirtschaftlich bedeutsamem Umfang aufweist (BVerwG vom 27.1.1967 a.a.O.; BVerwG vom 25.10.1982 BauR 1983, 343; siehe ferner VGH BW vom 8.12.1982 VBlBW 1983, 372; VGH BW vom 25.6.1991 BauR 1992, 204; VGH BW vom 3.8.1995 BRS 57 Nr. 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 69.79 -, BRS 40 Nr. 71 = juris Rn. 18, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 4 B 196.93 -, BRS 56 Nr. 71 = juris Rn. 4.
  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine spezifisch betriebliche Organisation gekennzeichnet ist, dass er Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung erfordert und dass es sich um ein auf Dauer gedachtes und auf Dauer lebensfähiges Unternehmen handeln muss (BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - BVerwG 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71; Beschluss vom 2. Juli 1987 - BVerwG 4 B 107.87 - RdL 1987, 232; Beschluss vom 9. Dezember 1993 - BVerwG 4 B 196.93 - BRS 56 Nr. 71).
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