Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1978 - IV C 7.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1203
BVerwG, 15.09.1978 - IV C 7.76 (https://dejure.org/1978,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1978 - IV C 7.76 (https://dejure.org/1978,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1978 - IV C 7.76 (https://dejure.org/1978,1203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,1203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenspaltung für Teillänge - Querspaltung - Straße - Ausbau der Reststreck - Endgültige Herstellung - Heilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1996
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 12.70

    Abrechnung des Teils einer Erschließungsanlage im Wege der Kostenspaltung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Eine mit allen Einrichtungen fertiggestellte Teillänge einer Straße darf nicht im Wege der Kostenspaltung - unter Einbeziehung aller von der gesamten Straße erschlossenen Grundstücke - ("Querspaltung") abgerechnet werden (Aufgabe BVerwG, 10.12.1971, IV C 12.70, Buchholz 406.11 § 127 Nr. 13).

    Deswegen könne das Gericht nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 1971 - BVerwG IV C 12.70 -) folgen, wonach ein mit allen Einrichtungen fertiggestelltes Teilstück (Teillänge) einer Straße nach pflichtgemäßem Ermessen im Wege der Kostenspaltung abgerechnet werden dürfe.

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 10. Dezember 1971 - BVerwG IV C 12.70 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 13 S. 18 ff.) entschieden, daß ein mit allen Einrichtungen fertiggestelltes Teilstück (Teillänge) einer Erschließungsanlage nach pflichtgemäßem Ermessen im Wege der Kostenspaltung abgerechnet werden dürfe.

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 22.76

    Kostenspaltung für Teillänge

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    In dem Verfahren BVerwG 4 C 22.76 klagt der Beigeladene des vorliegenden Verfahrens gegen die Klägerin des vorliegenden Verfahrens mit dem Ziel der vollständigen Aufhebung des Heranziehungsbescheides.
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Die Möglichkeit einer derartigen nachträglichen Heilung hat der Senat in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach anerkannt: So tritt beispielsweise eine nachträgliche Heilung des Beitragsbescheides ein, wenn gemäß § 125 Abs. 1 BBauG ein Bebauungsplan nachträglich erlassen wird (vgl. Urteile des Senats vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 und vom 16. November 1973 - BVerwG TV C 45.72 - Bachholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 13) oder wenn die Zustimmung zur Herstellung der Erschließungsanlage gemäß § 125 Abs. 2 BBauG nachträglich erteilt wird (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Dieser Vorteil besteht in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 23.66

    Die Beitragspflicht für eine vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erfolgte

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Eine Abschnittsbildung darf sich aber nicht nach der - mehr oder weniger zufälligen - Ausbaulänge einer Straße richten; Abschnitte im Sinne des § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG sind vielmehr nur solche Straßen-Teillängen, die durch erkennbare Markierungen - etwa einmündende Straßen - begrenzt sind (vgl. Urteil des Senats vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - ZMR 1968, 277 und st. Rspr.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Im Falle einer der Straßenherstellung und Heranziehung erst nachfolgenden Widmung einer Straße für den öffentlichen Verkehr, die nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG für die Öffentlichkeit der Straße geboten ist, entsteht die Beitragspflicht erst mit dieser Widmung, dann aber mit der Folge, daß der Beitragsbescheid vom Zeitpunkt der Widmung ab geheilt wird (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Schließlich ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß eine Gemeinde Darlehnszinsen, die ihr für den Straßenausbau bis zum Zeitpunkt der Heranziehung entstanden sind, als beitragsfähigen Aufwand behandeln darf (Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Er hat deswegen z.B. die Zulässigkeit der Bildung unterschiedlich langer Abschnitte für abspaltbare Teilmaßnahmen verneint und dies gerade damit begründet, daß für die Bürger die Beitragsberechnung "erkennbar und durchsichtig" sein müsse; die gebotene Transparenz sei nicht gewahrt, wenn bei unterschiedlich langen - sich überschneidenden - Abschnitten auch der Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke unterschiedlich sei (vgl. Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 [71]).
  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76
    Die Möglichkeit einer derartigen nachträglichen Heilung hat der Senat in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach anerkannt: So tritt beispielsweise eine nachträgliche Heilung des Beitragsbescheides ein, wenn gemäß § 125 Abs. 1 BBauG ein Bebauungsplan nachträglich erlassen wird (vgl. Urteile des Senats vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4 und vom 16. November 1973 - BVerwG TV C 45.72 - Bachholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 13) oder wenn die Zustimmung zur Herstellung der Erschließungsanlage gemäß § 125 Abs. 2 BBauG nachträglich erteilt wird (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 22.76

    Neufassung des Bundesbaugesetzes

    In dem Verfahren BVerwG 4 C 7.76 klagt die Beklagte des vorliegenden Verfahrens gegen den Widerspruchsbescheid der Regierung der Oberpfalz, soweit damit dem Widerspruch des Klägers des vorliegenden Verfahrens teilweise stattgegeben worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    In Betracht kommen im Wesentlichen topographische (örtlich erkennbare) Merkmale (BVerwG, Urteil vom 15.9.1978 - 4 C 7.76 -, NJW 1979, 1996).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht